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Aussteller: (genaue und vollständige Firmierung entsprechend der Eintragung im Handelsregister bzw. Gewerbemelderegister)

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Transkript:

Anmeldeformular Achtung Neuer Anmeldeschluss für die Ausstelleranmeldung: 16. September 2013 Tel. +49 40 3569-2146/-2147, Fax +49 40 3569-2149 info@smm-hamburg.com smm-hamburg.com 9 12 sept 2014 daily 9.30 am 6 pm the leading international maritime trade fair hamburg Alle Pflichtfelder sind FETT gekennzeichnet. Bitte in Blockschrift ausfüllen. 1. Firma: Bitte ankreuzen: Abteilung: o B2B (Leistungsempfänger ist Unternehmer oder juristische Person, der eine USt-ID erteilt worden ist, bitte eintragen) Ust-IdNr. o B2C (Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer oder juristische Person, der keine USt-ID erteilt worden ist) Straße, Postfach: Staat: PLZ: Ort: Telefon inkl. Vorwahl: Telefax: E-Mail: Internet: 2. Ansprechpartner für die Veranstaltung (Vor- und Zuname) E-Mail Telefon 3. Korrespondenzanschrift 4. Rechnungsanschrift Handy 5. Die Aufnahme von Mitausstellern wird beantragt. (Bitte namentlich mit genauer Anschrift und Produkten auf gesondertem Blatt aufführen.) 6. Folgende Produkte werden ausgestellt: (Bitte einzeln aufführen.) 7. Standwünsche und Preise (Mindestgröße 20 m 2 Ausstellungsfläche) Wir bestellen m 2 Ausstellungsgrundfläche, möglichst m breit und m tief. o Reihenstand (1 Seite offen) e 240, netto pro m 2 o Eckstand (2 Seiten offen) e 260, netto pro m 2 o Kopfstand (3 Seiten offen) e 280, netto pro m 2 o Blockstand (4 Seiten offen) e 295, netto pro m 2 o Offizielle Nationenpavillons e 295, netto pro m 2 o Freigelände e 160, netto pro m 2 Platzierungswunsch / Bemerkungen: o wie SMM 2012 Halle Stand-Nr. 8. Technische Angaben (Diese Informationen sind erforderlich für die Standposition und dienen zur Unterrichtung der Projektleitung. Diese Angaben sind keine Bestellungen.) Größte Belastung je m 2 Bodenfläche kg (nur angeben, wenn größer als 450 kg/m 2 ) Stand-/Ausstellungsguthöhe m (nur angeben, wenn höher als 2,50 m) Zweigeschossige Bauweise: ja o nein o Wasserzu- und -abfluss: ja o nein o Medienpaket pro Hauptaussteller: e 500, netto Medienpaket pro Mitaussteller: e 500, netto Mitausstellergebühr pro Mitaussteller: e 300, netto AUMA-Beitrag pro m 2 : e 0,60 netto o Senden Sie uns bitte Ihre Angebote für den Bau eines Messestandes bzw. Standsystems zu. Hauptangebotsbereich (siehe Oberpunkte des Angebotsverzeichnisses, bitte ankreuzen) o Schiffbau/Werftindustrie o Kraftmaschinen/Antriebssysteme o Schiffsbetriebsanlagen o Elektrotechnik/Elektronik o Häfen und Hafentechnik o Maritime Dienstleistungen o Maritime Sicherheit und Verteidigung o Schiffseinrichtung/-ausrüstung o Ladungsumschlagssysteme o Medien 9. Durch diese Anmeldung erkennen wir die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Hamburg Messe und Congress GmbH, die Besonderen Teilnahmebedingungen der SMM 2014 sowie die Technischen Richtlinien für Messen und Ausstellungen in allen Teilen an. Bedingungen einsehbar unter smm-hamburg.com. Im Falle der Anmeldung eines ausländischen Ausstellers durch einen inländischen Vertreter haftet der inländische Vertreter für die Verbindlichkeiten des ausländischen Ausstellers aus diesem Vertrage. o Ich bin damit einverstanden, Informationen der Hamburg Messe und Congress GmbH per E-Mail zu erhalten. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ort und Datum Name, Vorname Unterschrift Hamburg Messe und Congress GmbH Postfach 30 24 80 20308 Hamburg Messeplatz 1 20357 Hamburg Deutschland Tel. +49 40 3569-0 Fax +49 40 3569-2203 info@hamburg-messe.de hamburg-messe.de Geschäftsführung: Bernd Aufderheide (Vorsitzender), Dr. Ulla Kopp Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johann C. Lindenberg Handelsregister: Amtsgericht Hamburg (HRB 12 054) Sitz: Hamburg Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung USt.-IdNr.: DE811214125 HSH Nordbank AG BLZ: 210 500 00 Konto: 0228 130 000 BIC: HSHNDEHH IBAN: DE10 2105 0000 0228 1300 00

Besondere Teilnahmebedingungen 2014 Veranstaltungsspezifische Ergänzungen zu den Allgemeinen Teil nahmebedingungen (ATB) der Hamburg Messe und Congress GmbH Veranstalter und Rechtsträger: Hamburg Messe und Congress GmbH Postfach 30 24 80 20308 Hamburg Messeplatz 1 20357 Hamburg - nachfolgend HMC genannt - Telefon: +49 40 35 69-0 Telefax: +49 40 35 69-2180 E-Mail: info@hamburg-messe.de Internet: hamburg-messe.de Titel der Veranstaltung: SMM 2014 shipbuilding machinery & marine technology international trade fair hamburg Veranstaltungsdauer: 09. 12. September 2014 Veranstaltungsort: Hamburg Messegelände Projektleitung: Messen und Ausstellungen 3 Peter Bergleiter, Telefon: +49 40 35 69-2140 Geschäftsbereichsleiter Carin Steinbach, Telefon: +49 40 35 69-2147 Stellvertretende Projektleiterin SMM Sören Lemke, Telefon: +49 40 35 69-2146 Projektreferent Telefax: +49 40 35 69-2149 E-Mail: info@smm-hamburg.com Internet: smm-hamburg.com Anmeldeschluss: 16. 14. September Oktober 2013 2013 Öffnungszeiten: täglich: 09.30 18.00 Uhr Aufbauzeiten: 01.09. 07.09.2014 (07.00-24.00 Uhr) Am 09. September 2014 ist das Messegelände für Aussteller ab 07.00 Uhr geöffnet. Aussteller haben bei Vorlage des Ausstellerausweises die Möglichkeit, das Messegelände eine Stunde vor den genannten Öffnungszeiten bzw. eine Stunde nach Beendigung der Öffnungszeiten zu betreten. 08.09.2014 (07.00 bis 20.00 Uhr) Abbauzeiten: 12.09.2014 (ab 18 Uhr) 13.09. 17/18.09.2014 (07.00 24.00 Uhr) Vorzeitiger Standaufbau/verlängerter Abbau: Wird im März 2014 bekannt gegeben. Ein vorzeitiger Standaufbau/verlängerter Abbau muss schriftlich bei der Abteilung Messetechnik eingereicht und genehmigt werden (siehe Online Service Center). 1

Standmindestgröße: Beteiligungsentgelt: (s. Ziffer 5.1 ATB) 20 m² Ausstellungsfläche In dem Beteiligungsentgelt für Hallenflächen ist die leihweise Überlassung und der Aufbau von Standbegrenzungswänden nicht enthalten. Rücktritt vor Zulassung Einschränkungen für die Zulassung: (s. Ziffer 3 und 11 ATB) Einschreibegebühr für Mitaussteller: (s. Ziffer 4.3 ATB und 4.4 ATB) Medieneintrag: (s. Ziffer 14 ATB) Sofern der Rücktritt des Ausstellers nach seiner Anmeldung und vor Zulassung durch die HMC erfolgt, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,- zzgl. MwSt. an die HMC zu entrichten. Zugelassen sind ausschließlich Exponate, die sich thematisch und eindeutig der Angebotsgliederung der SMM 2014 zuordnen lassen. Die Aufnahmegebühr beträgt je Mitaussteller 300,00 EUR zzgl. MwSt. und wird dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt. Mitaussteller werden kostenpflichtig in den offiziellen Ausstellerkatalog aufgenommen. Mitaussteller müssen HMC gemeldet werden (siehe Formular zur Anmeldung von Mitausstellern). Die Kosten für den Pflichteintrag in den SMM 2014 Katalog und in die Internetdatenbank betragen für Hauptaussteller und Mitaussteller jeweils 500,00 EUR zzgl. MwSt. HMC erstellt zur SMM 2014 auf Basis der übermittelten Ausstellerdaten einen Hauptkatalog sowie eine Internetdatenbank. Die Internetdatenbank wird unter der Webadresse smmhamburg.com veröffentlicht. Der Hauptkatalog ist ca. sieben Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der HMC erhältlich. Die Eintragung im alphabetischen Verzeichnis des Ausstellungskataloges und der Internet-Datenbank erfolgt zu Lasten des Ausstellers. Der Aussteller erteilt durch seine Anmeldung die Zustimmung, eine Firmeneintragung für sich und den/die Mitaussteller in das alphabetische Ausstellerverzeichnis des Hauptkataloges und der Internetdatenbank der SMM 2014 vorzunehmen. Der Umfang des Pflichteintrages ist den Eintragungsformularen der durch HMC beauftragten Messeagentur wohlgemuth + team GmbH zu entnehmen. Bei Nichteinhaltung des Rücksendetermins (Termin folgt) und/oder bei Anmeldung/Zulassung nach diesem Termin werden Pflichteintragungen nach den vorhandenen Unterlagen im Ausstellerverzeichnis vorgenommen und wie normale Pflichteintragungen berechnet. Nur Eintragungen von zugelassenen Haupt- und Mitausstellern werden im Katalog und in der Internetdatenbank verzeichnet. Dies gilt nicht für zusätzlich vertretene Unternehmen. Inhalte: - Eintrag im Printkatalog - Eintrag im Onlineverzeichnis - Smart Phone Applikation - Match-Making-Tool Ausstellerausweise: (s. Ziffer 16 ATB) Bei einer Standgröße von 20 m² erhält der Aussteller drei Ausstellerausweise kostenlos. Für jede weiteren angefangenen 10 m² wird ein weiterer Ausweis zur Verfügung gestellt. Die maximale Abgabe ist auf 30 kostenlose Ausstellerausweise begrenzt. Zusätzliche Ausstellerausweise können bestellt werden (siehe Online Service Center). 2

Jeder Aussteller verpflichtet sich und seine Standbesetzung zum Tragen der als Namensschilder zur Verfügung gestellten Ausstellerausweise an gut sichtbarer Stelle. Die Ausstellerausweise dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung wird seitens der HMC eine Vertragsstrafe von 250,00 EUR erhoben. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Vertragsstrafe zu hoch ist. Standflächengestaltung: (s. Ziffer 7. ATB, Ziffer 4.7. Technische Richtlinien) Standbegrenzungswände: (s. Ziffer 7. ATB, Ziffer 4.7.6 Technische Richtlinien) Zweigeschossige Ausstellungsstände: (s. Ziffer 7.5 ATB, Ziffer 4.9 Technische Richtlinien) Überhöhter Standbau: (s. Ziffer 4.3 Technische Richtlinien) Standüberdachung: (s. Ziffer 4.4.2 Technische Richtlinien) Als verbindliche Mindestanforderungen gelten vollflächig ausgelegter Fußbodenbelag (Teppich, etc.), Standbeschriftung (Firmenname und Anschrift) und dem Umfeld optisch angemessen dekorierte Standbegrenzungswände (Tapezierung, Stoffbespannung). Die Standseiten zu den Besuchergängen müssen transparent und offen gestaltet werden. Je Standseite zu den Besuchergängen dürfen 30% der Standlänge mit geschlossenen Bauelementen, 2,50 m hoch, bebaut werden. Gegenüberliegende oder angrenzende Stände dürfen nicht behindert und deren Standeinsicht nicht beeinträchtigt werden. Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u. Ä. aufgelockert werden. Alle Ausstellungsflächen werden von HMC eingemessen und gekennzeichnet. Aussteller sind verpflichtet, ihre angemietete Standfläche durch Standbegrenzungswände abzugrenzen, sofern nicht ein eigener Messestand mitgebracht wird. Auch bereits vorhandene Wandelemente entlang der Hallenwände sind kostenpflichtig und müssen bestellt werden. Messedisplays und Faltstände gelten nicht als Standbegrenzungswand. Die Standbegrenzungswände können über das Online Service Center angemietet werden. Bei zweigeschossigen Ausstellungsständen wird die bebaute Fläche des Obergeschosses mit 50 % des Beteiligungsentgeltes der Grundfläche berechnet. Zweigeschossige Ausstellungsstände sind genehmigungspflichtig (siehe Online Service Center). Die Mindestbauhöhe beträgt 2,50 m. Der den Nachbarständen zugewandte Teil über 2,50 m ist mit neutralen Sichtflächen zu gestalten (weiß oder grau). Bei Überschreitung der Bauhöhe von 3,5 m ist entweder eine Nachbarschaftszone von 1,0 m einzuhalten oder das schriftliche Einverständnis der Standnachbarn einzuholen und dem Veranstalter schriftlich einzureichen. Dies gilt auch für Banner und Werbeaufbauten. Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in den Hallen Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50% der Fläche, bezogen auf den einzelnen m², geschlossen sind. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2x4 mm bzw. 3x3 mm sind zugelassen. Die eingesetzten Gewebe sind horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. Ein Durchhängen der Gewebe ist zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen mindestens schwerentflammbare Materialien (gem. DIN 4102/B1) verwendet werden. Der Nachweis über die Materialeigenschaft sowie Sprinklertauglichkeit ist mit einem Prüfzeugnis nachzuweisen. Bei zweigeschossigen Aufbauten (siehe auch 4.9 der Technischen Richtlinien), Exponaten oder 3

Verdunkelungen können geschlossene Decken unter Auflagen zugelassen werden. Diese Fälle müssen durch HMC genehmigt werden. Die Kosten für die erteilten Auflagen trägt der Aussteller. Werden in den Hallen mehr als 30 m² Standfläche überbaut, ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich. Ausweise Auf und Abbau: Eintrittskartengutscheine: Für den Auf- und Abbau werden keine Ausweise benötigt. Aussteller haben die Möglichkeit, für Ihre Kunden Eintrittskartengutscheine zu bestellen (siehe Online Service Center). Nach Beendigung der Messe werden eingelöste Gutscheine gegenüber dem Aussteller berechnet. Die Preisstaffelung ist dem Online Service Center zu entnehmen. Der Aussteller erhält mit der Abrechnung einen Datenträger, auf dem seine Besucher verzeichnet sind. Einen Anspruch auf Übermittlung vollständiger Kundendaten hat der Aussteller nicht. Veranstaltungen von Ausstellern: Akustische Vorführungen: (s. Ziffer 13 ATB) Ausstellungsschutz: Führt ein Aussteller auf seinem Messestand eine Veranstaltung nach den täglichen Öffnungszeiten durch, ist dies schriftlich bei der Projektleitung zu beantragen. Die daraus resultierenden Kosten für zusätzliches Kontroll- und Wachpersonal werden dem Aussteller berechnet. Veranstaltungen sind bis maximal 22.00 Uhr zulässig. Musikvorführungen und abspielungen auf dem Messegelände mit einer höheren Phonzahl als 60 dba sind während der Messeöffnungszeiten nicht gestattet. Jede akustische Vorführung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Projektleitung. Urheberrechtlich geschützte Vorführungen müssen der GEMA gemeldet werden (siehe Online Service Center). HMC bietet den Ausstellern vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz an, eine Bescheinigung zur Vorlage beim Deutschen Patent- und Markenamt auszustellen, dass das zu schützende Exponat/Objekt (Gebrauchs- /Investitionsgut/Muster/Modell) auf der SMM 2014 gezeigt worden ist. Das entsprechende Formular kann bei der Projektleitung angefordert werden. 4

Besondere Regelungen für offizielle Nationenpavillons: Ausstellerausweise: (s. Ziffer 16 ATB) Ausstellerstatus: Standskizze: Firmen, die innerhalb eines offiziellen Nationenpavillons ausstellen, erhalten einen kostenlosen Ausstellerausweis bis zu einer belegten Standgröße von 9 m². Zwei kostenlose Ausstellerausweise erhält der Aussteller bis zu einer Standgröße von 15 m². Bis zu einer Standgröße von 20 m² erhält der Aussteller drei kostenlose Ausstellerausweise. Für jede weiteren angefangenen 10 m² wird ein zusätzlicher Ausweis zur Verfügung gestellt. Die maximale Abgabe ist auf 20 Ausstellerausweise begrenzt. Ferner erhält der Organisator des Pavillons pauschal fünf Ausstellerausweise kostenlos, sofern die Standgröße des Pavillons mehr als 100 m² beträgt. Alle im offiziellen Nationenpavillon teilnehmenden Unternehmen erhalten Ausstellerstatus. Eine Mitausstellergebühr entfällt ebenso wie eine Standmindestgröße der Teilnehmer. Aussteller im Nationenpavillon können keine Mitaussteller aufnehmen. Der Veranstalter des Nationenpavillons ist verpflichtet, HMC eine ordentliche Standskizze mit Angaben über die einzelnen Standflächen und maßen, sowie Platzierung der einzelnen Firmen einzureichen. HMC vergibt auf Grundlage der Skizze offizielle Standnummern. Die Benennung der Firmen für den jeweiligen Pavillon, inklusive vollständiger Unternehmensbezeichnung vollständiger Adresse, sowie die Übermittlung einer ordentlichen Standskizze mit Angaben über die einzelnen Standflächen und maßen, sowie Platzierung der einzelnen Firmen einzureichen hat bis zum 15.05.2014 durch den Organisator des Pavillons zu erfolgen. Der Organisator des Nationenpavillons wird dazu angehalten, den Fragebogen für offizielle Nationenpavillons mit dem Anmeldeformular an die Projektleitung zu senden. HMC, Stand August September 20132012 / Änderungen / vorbehalten 5