PREDIGTDIENST VON LAIEN IN DER WORT-GOTTES-FEIER RICHTLINIEN FOLIUM DIŒCESANUM BAUZANENSE-BRIXINENSE, JULI-AUGUST 2011, S. 311-316 1
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Generalvikar Predigtdienst von Laien in der Wort-Gottes-Feier Richtlinien 1. Das ganze Gottesvolk, Frauen wie Männer, nimmt Kraft der Taufe Teil am priesterlichen, königlichen und prophetischen Amt Christi (vgl. Lumen gentium, Nr. 10-12). So hat es auch Anteil am Verkündigungsauftrag der Kirche. Dies gilt auch für die Liturgie: Sooft also der Heilige Geist die Kirche zum Gottesdienst versammelt, verkündet sie laut das Wort Gottes und erkennt sich selbst als das neue Volk, in dem der einst geschlossene Bund zur letzten Vollendung kommt. Alle Christen aber sind durch Taufe und Firmung im Geist Verkünder des Wortes Gottes. Sie haben die Gabe des Hörens empfangen und den Auftrag, das gehörte Wort Gottes in Kirche und Welt zu verkünden, zumindest durch das Zeugnis ihres Lebens. (Pastorale Einführung in das Messlektionar, Nr. 7). In der Liturgie übernehmen Laien neben dem Lektorendienst auch andere Aufgaben, wie beispielsweise die Mitgestaltung einzelner Feierelemente, die Einführung in die Schriftlesungen, das Ablegen eines Glaubenszeugnisses und die Auslegung des Wortes Gottes. 2. Das vorliegende Dokument richtet den Blick auf den Predigtdienst durch Laien in der Wort-Gottes-Feier und zeigt mögliche Formen der Beteiligung am 3
Verkündigungsauftrag der Priester im Rahmen der Eucharistiefeier auf. Anliegen des Dokumentes ist es, dass die Auslegung des Wortes Gottes ( Predigt ) auch in Zukunft gut gepflegt wird. Es ist ein alter Grundsatz der Kirche, dass zum Lesen der Heiligen Schrift immer auch die Auslegung hinzukommt. Begriffsklärung: Predigt und Homilie 3. Im kirchlichen Rechtsbuch wird der Begriff Predigt nicht auf die Eucharistiefeier beschränkt. Mit der Predigt sind, auch außerhalb der Messfeier, die Auslegung des Wortes Gottes und die Vermittlung der Glaubensinhalte gemeint. Die Homilie als Teil der Messfeier ist dem Priester oder Diakon vorbehalten und ist an allen Sonnund Festtagen vorgeschrieben, besonders empfohlen auch an den Wochentagen der geprägten Zeiten sowie in Gottesdiensten mit großer Beteiligung des Volkes oder aufgrund eines besonderen Anlasses. (Vgl. can. 767) Das vorliegende Dokument verwendet die Begriffe Predigt und Homilie im Sinne des kirchlichen Rechtsbuches. Dabei schöpft jede Predigt aus den Quellen der Heiligen Schrift. (Vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 35) 4
I. Der Predigtdienst in der Wort-Gottes-Feier Die Predigt als Teil der liturgischen Feier 4. Wort-Gottes-Feiern sind eine wichtige liturgische Feierform im Leben einer Pfarrgemeinde und in der kategorialen Seelsorge. Das Zweite Vatikanische Konzil hat daran erinnert und den Auftrag gegeben, Wort- Gottes-Feiern zu pflegen (Sacrosanctum Concilium, Nr. 35; vgl. Folium Dioecesanum, Jg. 2009, S. 471). Es ist wertvoll, wenn Priester, Diakone und Laien solche liturgischen Feiern leiten. Dabei gilt im Besonderen der Grundsatz: Wo das Wort Gottes vorgetragen wird, wird es auch ausgelegt. Zum Hören des Wortes Gottes gehört immer auch die Erklärung, Vertiefung und Verdeutlichung in der jeweiligen Zeit. Lesepredigt und eigenständiger Predigtdienst 5. Wenn ein Laie, Mann oder Frau, eine Wort-Gottes- Feier leitet, kann auch eine Predigt gehalten werden. (Vgl. can. 766; vgl. Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester, Art. 3 4, in: Folium Dioecesanum, Jg. 1998, S 71). Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: a) Dem vom Bischof mit der Leitung einer Wort- Gottes-Feier beauftragten Laien kommt es zu, eine vom Pfarrer vorbereitete Predigt vorzulesen. (Die Deutschen Bischöfe: Zum Gemeinsamen Dienst berufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit 5
von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie [Arbeitshilfe 62], Bonn 72007, Nr. 33) Leiter bzw. Leiterinnen von Wort-Gottes-Feiern können auch in Absprache mit dem verantwortlichen Priester die Predigt von entsprechenden Vorlagen (Liturgische Zeitschriften, Predigt-Literatur, Internetforen u. ä.) übernehmen. b) Neben diesen Formen der Lesepredigt können Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern zum eigenständigen Predigtdienst beauftragt werden. (Vgl. Zum gemeinsamen Dienst berufen, Nr. 33) In der selbst vorbereiteten Predigt werden die Aussagen der Heiligen Schrift für den Glauben und das Leben der Mitfeiernden fruchtbar gemacht. Die Beauftragung zum eigenständigen Predigtdienst 6. Für die Lesepredigt ist keine eigene Predigtbeauftragung erforderlich. Die Voraussetzungen für die Beauftragung zum eigenständigen Predigtdienst sind: a) Beauftragung zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern b) rhetorische Fähigkeiten c) Kenntnis der Heiligen Schrift und der kirchlichen Glaubens-und Sittenlehre d) Leben aus dem Glauben e) psychische Gesundheit und affektive Reife f) unbeschadeter Ruf in der Pfarrgemeinde g) Mindestalter von 25 Jahren. 6
Ausbildung 7. Alle Abgänger und Abgängerinnen eines Theologiestudiums (Diplom, Master) bringen die Grundkenntnisse mit, um eine Predigt im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier zu halten, sofern in der Ausbildung das Fach Homiletik belegt wurde. Sie müssen deshalb keine zusätzliche Ausbildung absolvieren, es kann direkt um die Beauftragung angesucht werden. Falls die zu beauftragende Person die beschriebene Ausbildung nicht vorweisen kann, absolviert sie eine eigene Ausbildung in Homiletik, die von der Diözese verantwortet wird. In der Ausbildung wird nicht nur die Redekunst, sondern vor allem auch die biblische und spirituell-theologische Befähigung berücksichtigt. Zur Ausbildung werden jene Personen zugelassen, die ihre Bereitschaft erklären und vom zuständigen Pfarrer bzw. der Leitung der kategorialen Seelsorge als geeignet befunden werden. Mit diesem Beschluss ist die Verpflichtung verbunden, dafür Sorge zu tragen, dass die auszubildenden Personen während der Ausbildung mindestens drei Predigten im Rahmen einer Wort- Gottes-Feier halten und nach der positiv abgeschlossenen Ausbildung zum Einsatz kommen. Beauftragung zum regelmäßigen Predigtdienst durch den Ordinarius 8. Die Befähigung zur Predigt geht über die Befähigung zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern hinaus. Deshalb bedarf es für den regelmäßigen Predigtdienst einer 7
besonderen Beauftragung (Vgl. Zum gemeinsamen Dienst berufen, Nr. 33), um die der zuständige Pfarrer bzw. die Leitung der kategorialen Seelsorge ansucht. In der schriftlichen Beauftragung durch den Ordinarius werden der Einsatzbereich (Pfarrgemeinde, Seelsorgeeinheit, kategorialer Bereich) und der Umfang der Beauftragung (Häufigkeit) angegeben. Diese Beauftragung wird zunächst auf fünf Jahre erteilt und kann dann verlängert werden. Der zuständige Pfarrer bzw. die Leitung der kategorialen Seelsorge sucht eine geeignete Möglichkeit (Gottesdienst), um die Beauftragte bzw. den Beauftragten vorzustellen und in seine/ihre Aufgabe einzuführen. 9. Die hier festgelegten Richtlinien zum Predigtdienst in der Wort-Gottes-Feier (Nr. 5-8) gelten auch für die Predigt in anderen liturgischen Feierformen (z. B. Tagzeitenliturgie, Andachten, Bittgänge, Segensfeiern) und zwar besonders dort, wo sie als öffentliche Gemeindegottesdienste gefeiert werden. Spesenrückerstattung 10. Bezüglich Vergütung von Fahrtspesen gelten die diözesanen Bestimmungen. (Vgl. Folium Dioecesanum, Jg. 2011, S. 194) 8
II. Beteiligung am Predigtauftrag der Priester im Rahmen der Eucharistiefeier 11. In der Eucharistiefeier ist die Predigt ( Homilie ) Teil der Liturgie selbst und ist dem Priester oder dem Diakon vorbehalten (can. 767 1). Laien können jedoch im Rahmen der von einem Priester oder Diakon regulär gehaltenen Homilie ein Glaubenszeugnis ablegen und auf diese Weise die Aussagen veranschaulichen (vgl. Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester, Art. 3 2, in: Folium Dioecesanum, Jg. 1998, S 71). Glaubenszeugnisse 12. Glaubenszeugnisse können beispielsweise zu folgenden Anlässen abgelegt werden: a) bei Eucharistiefeiern im Laufe des Kirchenjahres: Krippenfeier, Kindersegnung, Aussendung und Rückkehr der Sternsingerinnen und Sternsinger, Tag des Lebens, Muttertag, Vatertag, Weltgebetstag um geistliche und kirchliche Berufe, Christophorussonntag, Martinsfeier, Sonntag der Weltkirche, Caritassonntag etc. b) bei Eucharistiefeiern zu besonderen Anlässen: Tauffeiern, feierliche Krankensalbung, Ehejubiläen, Volljährigkeitsfeier, Jahrgangsfeier, Bitttage, Gebetstage, Wallfahrten, Berichte von besonderen Ereignissen etc. c) bei Eucharistiefeiern für besondere Zielgruppen: Familien, Kinder, Schüler, Senioren, Verwitwete 9
und Alleinstehende, Menschen mit Behinderung, Berufsgruppen, Ministranten, Pfarrgemeinderat, Vereine und Verbände, etc. Im Rahmen von Jugendgottesdiensten ist es wünschenswert und förderlich, dass in der Predigt auf die brennenden Fragen der Gläubigen aus der Sicht des jeweiligen Evangeliumstextes eingegangen wird. Zu bestimmten Fragen können das Zeugnis und die Erfahrung von Laien in die Predigt einbezogen werden. Auch Jugendliche sollen ermutigt werden, ihre Erfahrungen, ihre Anliegen, ihre Vorstellungen und ihr Lebenszeugnis selbst einzubringen. (Leitlinien zur Gestaltung jugendgerechter und lebendiger Gottesdienste. Hg. Seelsorgeamt der Diözese Bozen-Brixen [1998], Leitlinie Nr. 6). 13. Voraussetzungen für das Ablegen eines Glaubenszeugnisses sind: eine dem biblischen Glauben entsprechende Lebens- und Berufserfahrung, überzeugendes Sprachvermögen, psychische Gesundheit und affektive Reife, unbeschadeter Ruf in der Pfarrgemeinde (in Umkehrsituationen ist ein überzeugender Weg der Umkehr und Versöhnung nicht nur mit Gott, sondern auch mit den betroffenen Menschen von Bedeutung). 14. Die Beauftragung zum Glaubenszeugnis erfolgt durch den Priester, welcher der Eucharistiefeier vorsteht. Er achtet dabei darauf, dass persönliche Zeugnisse kurz und für die Gemeinde nachvollziehbar sind. 10
Dialogpredigt und Ansprache in Kindermessen 15. Bei Kindermessen kann die Homilie auch die Form eines Dialoges annehmen (vgl. Direktorium für die Kindermessen, Nr. 48). Dies gilt auch über die Kindermesse hinaus (vgl. Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester, Art. 3, 3, in: Folium Dioecesanum, Jg. 1998, S 71). Es steht auch nichts im Wege, dass einer der an der Kindermesse teilnehmenden Erwachsenen im Einverständnis mit dem Pfarrer oder Kirchenrektor nach dem Evangelium eine Ansprache an die Kinder hält, vor allem wenn es dem Priester schwer fällt, sich dem Verständnis der Kinder anzupassen. (Direktorium für die Kindermessen, Nr. 24). Ausnahmesituationen 16. Wenn aufgrund von Altersschwäche oder von Erkrankungen der Predigtdienst eines verantwortlichen Priesters zu beschwerlich geworden ist, ist es sinnvoll, in Absprache mit dem Ordinarius nach Möglichkeiten zu suchen, wie dieser Dienst weiterhin ausgeübt werden kann. 17. Die vorliegenden Richtlinien ergänzen die Richtlinien: Ausbildung für die Leitung von Wort- Gottes-Feiern, für den Kommunionhelfer-, Lektorenund Kantorendienst (Folium Dioecesanum, Jg. 2009, S. 325-334) in Bezug auf den Predigtdienst in Wort- Gottes-Feiern und ersetzen das Arbeitspapier: Der 11
Dienst von Laien in Verkündigung und Predigt vom September 2001. 12