Ausbildungsordnung des Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.v. (TBRSV e.v.)

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Ausbildungsordnung des Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.v. (TBRSV e.v.) 1. Ausbildungsinhalte Die Ausbildung zum/r FachübungsleiterIn Rehabilitationssport erfolgt in 2 Blöcken (Grundlehrgang und Profil- bzw. Speziallehrgang) oder als Sonderlehrgang für Personen mit einer anerkannten Vorqualifikation. Grundlehrgang Der Kurs umfasst 90 Lerneinheiten (LE). Kursinhalte setzen sich aus folgenden Themengebieten zusammen: Didaktisch-methodische Aspekte des Sports Aufbau von Sportstunden Sportspezifische Umsetzung der Methodik an sportpraktischen Beispielen Biologische und medizinische Grundlagen Ernährung Trainings- und Bewegungslehre Vereins- und Verbandsbezogene Inhalte Lizenzsystem im DOSB/DBS Organisationsstrukturen im Rehabilitationssport Rechtsfragen zur Durchführung des Rehabilitationssports Besonderheiten des Rehabilitationssport bei Kinder, Jugendlichen, Senioren, Mädchen und Frauen Vorstellung verschiedener ausgewählter Behinderungsformen aus den Blöcken 30-80 Abgrenzung zum Breiten- und Leistungssport Psychologische Aspekte des Rehabilitationssports Block 30 Rehabilitationssport bei Behinderungen im Bereich Orthopädie Medizinische Grundlagen des Rehabilitationssports für die Zielgruppe Möglichkeiten der orthopädischen/therapeutischen Versorgung Gehschule Methodik/Didaktik des Rehabilitationssports für die Zielgruppe anhand sportpraktischer Beispiele (z.b. Gymnastik, Spiele, Leichtathletik, Schwimmen) Block 40 Rehabilitationssport bei Krankheiten und Behinderungsformen im Bereich der Inneren Medizin Ausbildung durch den TBRSV e.v. Der Kurs umfasst 120 LE. Kursinhalte setzen sich aus Medizinische Grundlagen des Sports mit den Behinderungsformen und chron. Erkrankungen Risikofaktoren Belastungstest, EKG, Ergometer Notfallmaßnahmen Psychologische Aspekte des Sports Methodik/ Didaktik des Sports unter besonderer Berücksichtigung der Sportarten Gymnastik, Schwimmen, Spiele Hospitation AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 1

Block 50 Rehabilitationssport mit Sinnesbehinderungen (Profil Sensorik) Medizinische Grundlagen des Sports mit Sehbehinderten Spezielle Methodik/Didaktik Organisatorische Maßnahmen Methodik der Sportarten Turnen, Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik und Spiele Informationen über weitere Sportarten (z.b. Radfahren, Rudern) Block 60 Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen des zentralen und peripheren Nervensystems (Profil Neurologie) Medizinische Grundlagen des Sports mit den o. g. Behinderungsformen Prothetische Versorgung Technik des Rollstuhls, Rollstuhlfahrens Spezielle Methodik/Didaktik des Sports Praxis des Sports in Schwimmen, Tischtennis, Kleine Spiele, Basketball, Leichtathletik, Gymnastik, Tanzen Block 70 Rehabilitationssport bei Menschen mit geistiger Behinderung Medizinische und psychologische Grundlagen Soziologische Aspekte Methodik/Didaktik des Sports mit der Zielgruppe Verhaltenstherapeutische Ansätze im Sport Körper-, Raum- und Materialerfahrung Sportpraxis (z.b. Spiele, Schwimmen, Gymnastik) Block 80 Rehabilitationssport mit psychisch Erkrankten (Profil Psychiatrie) Medizinische uns psychologische Grundlagen des Sports mit der Zielgruppe Pädagogische Grundsätze des Sports Methodik/Didaktik des Sports mit der Zielgruppe Verhaltenstherapeutische Ansätze im Sport Körper-, Raum-, und Materialerfahrung Sport im Gelände, in der Halle Sportpraxis (z.b. Sportspiele, Schwimmen) Lehrübungen AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 2

2. Ausbildungsordnung Erstellung der Ausbildungskonzeption Die Erstellung der Ausbildungskonzeption des TBRSV e.v. basiert in Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen Behindertensportverbandes. Lehrkräfte Der Lehrausschuss akquiriert unter der Anleitung des/der LandeslehrwartesIn qualifizierte Lehrkräfte zur Ausbildung, die sich ebenfalls selbst fortbilden sollen. Sind hierfür Nachweise erbracht, wird die Lizenz des Lehrausschussmitgliedes ohne weitere Auflagen verlängert. Dauer der Ausbildung Die Ausbildung zum Fachübungsleiter Rehabilitationssport muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen und mit vollständigen Unterlagen beantragt werden. Zulassung zur Ausbildung Für den Erwerb einer Fachübungsleiterlizenz Rehabilitationssport sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Mindestalter ist die Vollendung des 18. Lebensjahres (Ausstellung einer Lizenz erfolgt auch bei abgeschlossener Ausbildung erst bei Erreichen der Volljährigkeit!) Schriftliche Anmeldung durch einen Behindertensportverein oder einer -abteilung Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung, nicht älter als 2 Jahre (berufliche Qualifikationen und Rettungsschwimmerausweis können moderat anerkannt werden) Durchführung der Ausbildungslehrgänge Die Durchführung eines Lehrganges findet bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen bis maximal 20 Personen statt. Bestätigung der Ausbildung Nach ordnungsgemäßer/erfolgreicher Teilnahme und erfolgter Zahlung der Lehrgangsgebühren erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis der Ausbildung anerkannt ist. Pro Lehrgang können maximal 2 LE versäumt werden. Soll der Ausbildungslehrgang trotzdem anerkannt werden, ist dies nur in Rücksprache mit dem Lehrausschuss möglich und es muss eine schriftliche Ausarbeitung zu dem versäumten Ausbildungsinhalt in einem Umfang von 5 bis 10 Seiten verfasst und in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. eingereicht werden. 3. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der Lehrausschuss des TBRSV e.v. prüft in welchem Umfang den Teilnehmern bestimmte Ausbildungsblöcke bei Vorliegen des Originalbeleges eines Ausbildungs- oder Studienganges erlassen werden können. Die Entscheidung darüber ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann nur auf Antrag getroffen werden. Alle Anträge sind schriftlich in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. einzureichen. AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 3

4. Lehrgangsgebühren Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung werden jährlich mit der Veröffentlichung des Lehrgangsplanes des TBRSV e.v. bekannt gegeben und gelten für alle Vereinsmitglieder des TBRSV e.v. Vereinsmitglieder aus anderen Landesverbänden des DBS müssen eine höhere Gebühr entrichten, die dem 2fachen Wert entspricht. Teilnehmer die keinem Mitgliedsverband des DBS angehören wird der 3fache Wert für eine Aus- oder Fortbildung berechnet. Teilnehmer welche keinem Mitgliedsverein des TBRSV e.v. angehören sind nicht unfall- und haftpflichtversichert. Die An- und Abreisekosten und die Kosten für die Übernachtung sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten und müssen von den Lehrgangsteilnehmern selbst getragen werden. 5. Prüfungsordnung Prüfung Am Ende der Ausbildung aller Blöcke erfolgt eine schriftliche Prüfung. Im Grundlehrgang ist zusätzlich ein Thema zu referieren. Die Blöcke 30-80 fordern eine schriftliche Ausarbeitung zu einem nach dem Losverfahren vergebenen Lehrprobenthema aus der Veranstaltung der jeweiligen Ausbildung. Dies ist ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. einzureichen. Der abschließende Prüfungsteil besteht in der Durchführung eines praktischen Teils einer Modellstunde zu der ausgearbeiteten Lehrprobe und deren Auswertung durch die Prüfungskommission in der Gruppe. Voraussetzung für die Ausstellung einer Übungsleiterlizenz ist das Bestehen der Lehrgangsprüfung. Prüfungskommission Die Prüfungen werden vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfungskommission wird durch Landeslehrwart/in bestimmt/berufen und gehört dem Lehrausschuss des TBRSV e.v. an. Prüfungsergebnis Die Prüfungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. In besonderen Fällen können Auflagen (wie z.b. Hospitation) erteilt werden. Bei nicht bestandener Prüfung kann der/die TeilnehmerIn die Prüfung nach drei Monaten wiederholen. In einem Zeitraum von maximal einem Jahr kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholt werden. 6. Lizenzordnung Die Übungsleiterlizenz Rehabilitationssport wird in einem der Ausbildungsblöcke 30 bis 80 erteilt. Voraussetzung zur Ausstellung einer Übungsleiterlizenz ist der regelmäßige Besuch der Ausbildung und das Einreichen von entsprechenden Belegen/Nachweisen. Alle Belege/Nachweise müssen in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. vorgelegt werden: Erste-Hilfe-Nachweis, nicht älter als 2 Jahre Abschlüsse, die für die Ausbildung zum Übungsleiter anerkannt werden sollen Teilnahmebestätigung zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem der Blöcke 30 bis 80 Passbild Dazu muss ein schriftlicher Antrag (Formblatt G 1) eines Mitgliedsvereines des TBRSV e.v. in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. für den angehenden Übungsleiter eingereicht werden, in dem der/die Übungsleiter tätig sein wird. Eine Übungsleiterlizenz wird frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt. AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 4

Gültigkeit der Übungsleiterlizenzen Bei Verstoß gegen die Satzungen oder Ordnungen des TBRSV e.v. sowie bei Verstößen gegen die Rahmenvereinbarung können die Lizenzen des TBRSV e.v. den betreffenden Übungsleitern entzogen werden. Übungsleiterlizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes/Deutschen Behindertensportverbandes gültig. Dauer der Gültigkeit Die Dauer der Gültigkeit einer Übungsleiterleiterlizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf des zweiten bzw. vierten Kalenderjahres nach Erwerb. Mit dem Erwerb einer Übungsleiterlizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fortbildung notwendig. Lizenz Übungsleiter B Rehabilitationssport im Profil: Orthopädie, Block 30 (4 Jahre gültig) Innere Medizin, Block 40 (2 Jahre gültig) Sensorik, Block 50 (4 Jahre gültig) Neurologie, Block 60 (4 Jahre gültig) Geistige Behinderung, Block 70 (4 Jahre gültig) Psychiatrie, Block 80 (4 Jahre gültig) Fortbildung Bei ungültig gewordener Übungsleiterlizenz ist für den Verein eine Abrechnung des Rehabilitationssportes auf Verordnung durch den betreffenden Übungsleiter mit den Krankenkassen nicht mehr möglich. Die Lizenzverlängerung setzt eine Fortbildung von 15 LE innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus (davon müssen mindestens 8 LE innerhalb des TBRSV oder eines anderen Landesverbandes des DBS erfolgen, die restlichen LE können über weitere anerkannte Bildungsträger oder den LSB nachgewiesen werden), d.h.: 15 LE Fortbildung im Profilblock 40 und einer gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung führt erneut zur Lizenzverlängerung von 2 Jahren 15 LE Fortbildung in den Profilblöcken 30, 50, 60, 70 80 innerhalb von 4 Jahren führt erneut zur Lizenzverlängerung von 4 Jahren und einer gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung Die Fortbildungsnachweise sollen unaufgefordert zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Gültigkeit der Lizenz abläuft, in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. zur Verlängerung eingereicht werden. Eine Verlängerung der Übungsleiterlizenz erfolgt nach schriftlichem Antrag (Formblatt G 2) durch den Mitgliedsverein des TBRSV e.v. für den betreffenden Übungsleiter und nach Einreichung der Originallizenz und den Originalbelegen der Fortbildungslehrgänge. Dementsprechend werden auch die Originallizenz und Originalbelege in der Regel an den Mitgliedsverein zurückgesendet. Neuausstellung von Lizenzen Sollte eine Lizenz abhanden kommen oder anderweitig neu ausgestellt werden müssen so ist dies formlos zu beantragen und zu begründen. Über die Neuausstellung entscheidet der Lehrausschuss. Sollte eine Neuausstellung vorgenommen werden so ist diese kostenpflichtig und mit einem Betrag von 10,00 zu entgelten. AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 5

7. Anmeldeverfahren zur Aus- und Fortbildung Eine Anmeldung für die Aus- und Fortbildung erfolgt stets schriftlich (Formblatt G 1) durch einen Behindertensportverein oder -abteilung inkl. Unterschrift und Vereinsstempel. Nur schriftliche Anmeldungen sind verbindliche Anmeldungen zu den Lehrgängen. Die Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. bearbeitet. Dabei werden Anmeldungen von TBRSV-Mitgliedsvereinen bevorzugt behandelt. Meldeschluss ist spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Circa 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhält der angemeldete Teilnehmer eine schriftliche Einladung zur bevorstehenden Aus-, Fortbildung einschließlich der Zahlungsaufforderung. Nähere Informationen zum Lehrgangsplan oder -inhalten sind in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. zu erfragen oder der Homepage im Internet zu entnehmen. Die Einladung gilt als verbindliche Teilnahmebestätigung. Tritt der/die TeilnehmerIn noch vor Ablauf einer 3-Wochenfrist zurück, entstehen ihm keine Gebühren. Tritt der/die TeilnehmerIn in weniger als 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn zurück, muss er 75 % der Lehrgangskosten tragen, außer er/sie benennt einen anderen TeilnehmerIn, der/die am Lehrgang teilnehmen wird. Bei einer kurzfristigen Lehrgangsanmeldung (2 Wochen vor Lehrgangsbeginn) und erfolgter Bestätigung durch den TBRSV e.v. ist ein Rücktritt ohne finanziellen Aufwand nicht mehr möglich. Die Lehrgangsgebühren sind in voller Höhe (100 %) zu entrichten, es sei denn, man hat einen anderen Teilnehmer, der diesen Lehrgang an dessen Stelle durchführen möchte/wird. Kann ein/e TeilnehmerIn kurzfristig aufgrund einer Erkrankung o.ä. nicht am Lehrgang teilnehmen, muss er/sie, damit ihm/ihr keine Lehrgangsgebühren entstehen, einen schriftlichen Antrag unter Beifügen eines entsprechenden Nachweises (z.b. ärztliches Attest) in der Geschäftsstelle des TBRSV e.v. einreichen. Diese Entscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Der TBRSV e.v. behält sich vor, die Lehrgänge bei einer großen Zahl von Anmeldungen und Ausfall eines Teilnehmers, dessen Platz an eine bereits erfolgte und auf der Warteliste stehende Anmeldung zu vergeben. Der TBRSV e.v. behält sich weiterhin vor, bei Nichtzustandekommen eines Lehrganges (z.b. zu geringe Teilnehmerzahl) diesen Lehrgang den angemeldeten Teilnehmern schriftlich abzusagen. 8. Inkraftsetzung Die Ausbildungsrichtlinien des TBRSV e.v. treten mit Wirkung vom 04.06.2014 nach Bestätigung durch das Präsidium in seiner Sitzung am 04.06.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Ausbildungsordnung außer Kraft. AB-Ordnung Stand: 06.05.2014 6