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Die Mitglieder des Hauptausschusses treten am Sitzung des Hauptausschusses Montag, 27. Juni 2016, 15 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1, zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung zusammen. T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung 1. Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - Sachstandsbericht zur Umsetzung 2. 1. Bericht zur Budgetentwicklung 2016 3. Anschaffung eines digitalen Dokumentationssystems - Genehmigung der Maßnahme 4. Anschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) - Genehmigung der Maßnahme 5. Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20 KatS) - Genehmigung der Maßnahme 6. Anschaffung eines Gerätewagen Messtechnik (GW - Mess (RP)) - Genehmigung der Maßnahme In der nichtöffentlichen Sitzung werden Grundsatzangelegenheiten behandelt. Ludwigshafen am Rhein, 21.06.2016 Dr. Eva Lohse Ortsvorsteher/in Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses treten am Donnerstag, 30. Juni 2016, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal, zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung zusammen. I. Information der Verwaltung T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung II. Beschlüsse 1. Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen an Kindertagesstätten Freier Träger nach Vereinbarung Kofinanzierung Ziffer 1 (70 % Zuschuss) Prot. Kindergarten Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum, Brebacher Straße 11 2. Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist 2016 bis 2019 - Verbund Ludwigshafen

3. Entgeltvereinbarung mit der Ökumenischen Fördergemeinschaft GmbH für die Wohngruppe in der Von-der-Tann-Straße in Ludwigshafen III. Berichte 1. 50 Jahre LuZiE 2. Jugendberufsagentur IV. Anfragen 1. Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion; Angebot für Kinder- und Jugendliche in Mundenheim 2. Anfrage des Stadtjugendringes Ludwigshafen am Rhein e. V.; Handlungskonzept zur Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut in Ludwigshafen Nicht öffentlicher Teil Vergabeangelegenheiten Ludwigshafen, 21.06.2016 Walter Münzenberger Vorsitzender Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren Die Stadt Ludwigshafen beabsichtigt, eine 3-gruppige Kindertagesstätte im Grenzbereich der Stadtteile Mundenheim/Gartenstadt (nördlich: Knappenwegstraße, südlich: Umspannwerk und Verlängerung Verbrauchermarkt, östlich: Bahnlinie (Wattstraße/Bgm. Butscher Straße), westlich: Maudacher Straße/Bruchwiesenstraße) zu betreiben. Hierfür ist vorgesehen, dass ein Investor die Kindertagesstätte nach einem von der Stadt Ludwigshafen vorgegebenen Raum- und Ausstattungsprogramm auf eigenen Grund und Boden errichtet und die hierfür erforderlichen Bauleistungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung vergibt. Das Raumprogramm weist eine Bruttogrundfläche von ca. 1.100 m² aus. Die Fläche des nicht überbauten Außengeländes muss mindestens 850 m² betragen. Detailangaben werden mit der Aufforderung zur Angebotserstellung übermittelt. Das Projekt kann entweder durch Umbau, Erweiterungsbau, Sanierung oder Modernisierung einer Bestandsimmobilie oder durch Planung und Errichtung eines Neubaus realisiert werden. Die Stadt Ludwigshafen beabsichtigt, das in fremdem Eigentum stehende Gebäude als Kindertagesstätte für eine Dauer von ca. 20 Jahren zu mieten. Die Leistungen werden im Verfahren der Freihändigen Vergabe nach 3 Abs. 3 VOB/A mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. Unkosten und Aufwendungen, die den Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet. Ansprechpartner für Rückfragen: Bereich Kindertagesstätten, Herr R. Leidig, Telefon 0621 504-2800, Rudolf.Leidig@Ludwigshafen.de Bereich Gebäudemanagement, Herr R. Bernhard, Telefon 0621 504-4610, Rainer.Bernhard@Ludwigshafen.de Den Teilnahmeanträgen sind folgende Nachweise zur Eignung beizufügen: a) Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und Planungsleistungen für Bauwerke betrifft,

b) Angabe von Bauprojekten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vollendet wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, c) Eintragung des Bewerbers in ein Berufsregister, d) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, e) Angaben, ob sich das Unternehmen des Bewerbers in Liquidation befindet, f) Versicherung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder als späterer Bieter in Frage stellt und dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, g) Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, h) Erklärung, dass der Bewerber über ein geeignetes Grundstück verfügt oder ein solches beschaffen kann unter genauer Bezeichnung des in Betracht kommenden Grundstücks (Anschrift, Flurstück-Nummer, Fläche). Ihre aussagekräftige Bewerbung erbitten wir schriftlich bis spätestens 12.07.2016 mit dem Hinweis Bewerbung Kita Mundenheim an: Stadt Ludwigshafen Bereich Bauverwaltung - Submissionsstelle Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes (Verordnung über das Genehmigungs-verfahren) in der zuletzt gültigen Fassung in Verbindung mit 69 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der zuletzt gültigen Fassung wird hiermit folgender Vorbescheid öffentlich bekannt gemacht. Auf Antrag vom 15.12.2015 wird der Firma BASF SE Carl-Bosch-Straße 38 67056 Ludwigshafen für die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Acetylen an dem Standort Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein, Werksgelände der BASF in Ludwigshafen, Gemarkung Edigheim, Flurstücke 1712/09, 1712/20, Blockfeld W 100-2 aufgrund des 9 Bundesimmissionsschutzgesetzes -BImSchG- in der zuletzt gültigen Fassung in Verbindung mit 1 und der Ziffer 4.1.1 E/G des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der gültigen Fassung und der 9. BImSchV unbeschadet der Rechte Dritter ein

Vorbescheid über die Eignung des Standortes und über die Genehmigungsvoraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb erteilt. Damit wird festgestellt, dass das Vorhaben der Antragstellerin im Rahmen und im Umfang der sachlichen Voraussetzungen und Vorbehalte ( 23 Absatz 2 Nr. 4 der 9. BImSchV) hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen und des Standortes nach einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung genehmigungsfähig ist. Die Genehmigung wurde mit Vorbehalten für Regelungen und Nebenbestimmungen in späteren Genehmigungen versehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung erhoben werden. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist es zweckmäßig, das Datum und das Aktenzeichen dieses Bescheides anzugeben und nach Möglichkeit einen Durchschlag bzw. eine Zweitschrift des Widerspruchsschreibens beizufügen. Wird der Widerspruch zur Niederschrift erhoben, so kann dies bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses im Rathaus, Rathausplatz 20, Zimmer 1416, oder beim Bereich Umwelt, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen, Zimmer 508, geschehen. Der vollständige Vorbescheid liegt in der Zeit vom 23.06.2016 bis 06.07.2016 bei der nachstehend genannten Stelle aus und kann während der angegebenen Dienststunden dort eingesehen werden: Stadtverwaltung, Bereich Umwelt, 67059 Ludwigshafen, Bismarckstraße 29, Zimmer 508, Fernruf 504-2401 Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr. Ludwigshafen am Rhein, 22.06.2016 Stadt Ludwigshafen am Rhein Dillinger Beigeordneter Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Planfeststellung nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben Neubau Außenreinigungsanlage für Schienenfahrzeuge im Betriebswerk der DB Regio AG in Ludwigshafen Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken hat dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz für die vorgenannte Maßnahme Planunterlagen zur Durchführung eines Anhörungsverfahrens nach 18 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 73 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zugeleitet.

Das Vorhaben hat den Rückbau der bestehenden Außenreinigungsanlage und den Neubau einer eingehausten Außenreinigungsanlage mit Nebengebäuden zur Reinigung von Reisezügen und Triebfahrzeugen zum Ziel. Die Baumaßnahmen werden ausschließlich auf bahneigenen Grundstücken durchgeführt. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme und deren Auswirkungen ist den Planunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Erläuterungen, Verzeichnisse und Berechnungen) zu entnehmen, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden. Auslegung Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2016 bis einschließlich zum 28.07.2016 bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen Dienstzimmer 713 Dienstzeit Mo-Do 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen, Erörterungstermine etc. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 11.08.2016, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen - schriftlich oder - zur Niederschrift oder - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: Stadt.Ludwigshafen@poststelle.rlp.de oder beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz, - schriftlich oder - zur Niederschrift oder - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: lbm@poststelle.rlp.de, unter Angabe von Name und Anschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.

Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung oder Stellungnahme setzt voraus, dass aus der Einwendung bzw. der Stellungnahme zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen. Einwendungen bzw. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungsfrist ist der Eingang der Einwendung bei einer der oben genannten Behörden. 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 4. Die Anhörungsbehörde kann gemäß 18 a Nr. 1 AEG auf eine Erörterung verzichten. Von der Erörterung im Sinne des 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und des 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kann im Regelfall abgesehen werden, wenn ein ausgelegter Plan geändert werden soll ( 18 a Nr. 2 AEG). 5. Wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Dieser Erörterungstermin wird dann mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gesondert von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter benachrichtigt. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

8. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). 9. Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 10. Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). 11. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 29.06.2016 auch auf der Internetseite www.lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland- Pfalz in dem Bereich Aufgaben / Schienenverkehr / Seilbahnen / Planfeststellungsunterlagen zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Ludwigshafen, den 22.06.2016 Stadtverwaltung Ludwigshafen Klaus Dillinger Beigeordneter Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen! Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.