Mobilitätsprogramme. für Studierende der Universität Graz Studienjahr 2017/18

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Transkript:

Mobilitätsprogramme für Studierende der Universität Graz Studienjahr 2017/18

HEAD- Inhalt Inhalt AKZ Auslandskostenzuschuss 5 KUWI Stipendien für Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten 8 Frequently Asked Questions AKZ + KUWI 11 UN & SEN Interdisziplinäre Programme 12 Erasmus+ EU/EWR (Programm, Studienaufenthalte und Praktika) 14 Erasmus+ International 20 Praktikumszuschuss 21 Joint Study 23 AEN & MAUI 26 ISEP USA & ISEP International-to-International 29 Frequently Asked Questions Joint Study/AEN/MAUI/ISEP 32 Ida Pfeiffer-Stipendium 33 Rudi Roth-Stipendium 35 Marshall Plan Stipendium 37 CEEPUS Programm 39 Termine 43 Informationen auch auf Facebook University of Graz - International Student Exchange Impressum Büro für Internationale Beziehungen Universitätsplatz 3, A-8010 Graz Tel: +43-316-380-1249 Fax: +43-316-380-9156 international@uni-graz.at http://international.uni-graz.at Inhalt Büro für Internationale Beziehungen Redaktion Barbara Schneeberger Satz & Layout Simone Lindner 3

Allgemeines HEAD- AKZ Auslandskostenzuschuss INFORMATIONSMEDIEN Website - http://international.uni-graz.at/ > Studierende > Studieren im Ausland/Outgoings - Mobilitätsprogramme alphabetisch oder nach Regionen/Beratungstermine/Einreichfristen > Weitere Infos Studierendenberichte etc. > Broschüren unter http://international.uni-graz.at/de/services/services-im-detail/broschueren/ Facebook bietet aktuelle Informationen über Ausschreibungen im Bereich Internationales Weitere Broschüren (erhältlich im Büro für Internationale Beziehungen): Joint Study/ISEP/MAUI/AEN-Broschüre bietet Informationen zum detaillierten Bewerbungsablauf. Diese Informationen sind auch auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen zugänglich. Erasmus+ Fakultätsbroschüren bieten Informationen zum detaillierten Bewerbungsablauf sowie zu den vereinbarten Plätzen pro Studienrichtung. Diese Informationen sind ebenfalls auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen zugänglich. Jede dieser Broschüren enthält auch Informationen zum Student Exchange Network (SEN) der COIMBRA Group und zum UTRECHT Network. BERATUNG UND INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Öffnungszeiten des Büros für Internationale Beziehungen Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr & Mi 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Mo-Do 10.00-12.00 Uhr während der lehrveranstaltungsfreien Zeit Informationsmesse Auslandsstudien und -stipendien 2016 11.10.2016, 10.00-16.00 Uhr, Aula (Hauptgebäude, 1. Stock) Darüber hinaus präsentiert das Büro für Internationale Beziehungen das internationale Angebot bei zahlreichen Informationsveranstaltungen der Institute und Fakultäten. AKZ - Auslandskostenzuschuss Dieses Stipendium dient zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines selbst organisierten Semesteraufenthaltes an einer ausländischen Universität, die weder Partneruniversität der Universität Graz im Rahmen eines Erasmus+ Programmes noch eines anderen Netzwerkprogramms ist. Der AKZ kann nur für Universitäten beantragt werden, wo es sonst keinerlei andere Stipendien gibt bzw. nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen! Falls es im selben Land Programmplätze an ähnlich ausgerichteten Universitäten gibt, wird ausschließlich auf diese Stipendienprogramme verwiesen. Es muss ein Studienplatz an einer ausländischen Universität schriftlich nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis der Anrechenbarkeit der geplanten Studien an der Universität Graz erforderlich. Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Allgemeine Förderbestimmungen StipendiatInnen sind verpflichtet, regelmäßig ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen und am Studienort anwesend zu sein. Eine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit während des Stipendienaufenthaltes ist zu melden und kann zu einer Kürzung des Förderbetrages führen. Sie ist prinzipiell nur gestattet, wenn dadurch der Studien- bzw. Forschungszweck nicht beeinträchtigt wird. Stipendiendauer: maximal 10 Monate. Eine Verlängerung des gewährten Stipendienzeitraumes ist nur möglich, wenn eine Begründung, eine neue Einladung/Bestätigung sowie zwei neue Empfehlungsschreiben der ursprünglichen Befürworter/innen vorgelegt werden. Davon unabhängig kann der Aufenthalt auf eigene Kosten natürlich verlängert werden. Bewerben können sich ordentliche Studierende, die an der Universität Graz zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 4 Semestern an der Universität Graz Mindestalter von 19 Jahren Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthaltes 4 5

HEAD- AKZ HEAD- AKZ Auslandskostenzuschuss Auslandskostenzuschuss Die Bewerbung erfolgt für dieses Programm über UNIGRAZonline in 2 Schritten: 1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen) 2. Abgabe folgender Unterlagen in einfacher Ausfertigung: Vollständig in UNIGRAZonline ausgefülltes Bewerbungsformular mit Foto 2 Empfehlungsschreiben: Die Empfehlenden werden ersucht, bei der Beurteilung des erforderlichen Aufenthaltszeitraumes im Ausland wirklich nur den unbedingt erforderlichen Zeitraum anzugeben. Die Empfehlungsschreiben sollten von habilitierten Personen stammen. Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten) Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Bachelorzeugnis/Masterzeugnis/Rigorosenzeugnis (Kopie Original zum Vergleich mitbringen) Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladung der Gastuniversität/Forschungseinrichtung (Originalkorrespondenz mit genauer Zeitangabe) Bei Beurlaubung unter Beibehaltung der Bezüge: Einkommensnachweis Bei Antrag auf gesonderte Förderung wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung: Gegebenenfalls ärztliches Attest und Aufstellung der Mehrkosten Vorausbescheid über die Anrechenbarkeit (Kopie des über UNIGRAZonline erstellten Vorausbescheides) Einreichtermine Die Online-Bewerbung wird ca. 4 Wochen vor Bewerbungsende frei geschaltet und endet jeweils um 23.59 Uhr an folgenden Tagen: 20.10.2016; 19.01.2017; 18.05.2017 Abgabe aller oben angeführten Unterlagen in Papierform bis spätestens: 21.10.2016; 20.01.2017; 19.05.2017 Es werden ausnahmslos vollständige in UNIGRAZonline eingegebene Bewerbungen akzeptiert. Finanzierung Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungskosten vergeben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Eine genaue Auflistung nach Ländern finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). BewerberInnen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden bzw. ein zusätzliches Stipendium von einer anderen stipendienvergebenden Stelle bekommen, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienbeitrages, wenn das Zusatzstipendium/Gehalt im Monat zwischen EUR 600,- und EUR 1.000,- beträgt. Bei einem Zusatzstipendium/Gehalt über EUR 1.000,- wird kein Stipendium vergeben. ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden (Ablehnungsgrund). Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Graz, Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/ Ebenso sind sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig zu nützen (Vorbehaltsgrund). Förder ungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht). Nach dem Aufenthalt sind im Büro für Internationale Beziehungen abzugeben: innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr ein elektronischer Bericht (Vorlage im Internet), der einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort vermitteln soll. Der Bericht wird auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen veröffentlicht und damit zukünftigen AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt. Transcript oder Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution (in Kopie). In der Aufenthaltsbestätigung muss ähnlich wie in der Einladung der genaue Aufenthaltszeitraum (von bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen. Bestätigung über tatsächlich erfolgte Anerkennung (in Kopie) der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz. Rückzahlung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Auch bei über die beantragte Stipendiensumme hinausgehenden Zusatzfinanzierungen kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind. Im Falle einer Ablehnung des Antrages besteht die Möglichkeit, sich für einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt im Rahmen des Ida Pfeiffer-Stipendiums zu bewerben, um sich vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreien zu lassen. Anja Hoffmann, PhD Tel. 0316/380-1243, Fax: 0316/380-9156 anja.hoffmann@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/akz/ 6 7

HEAD- KUWI HEAD- KUWI Kurzfrist. Wiss. Arbeiten Kurzfrist. Wiss. Arbeiten KUWI Stipendien für Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten und Fachspezifische Kurse im Ausland Dieses Stipendium kann für Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen,...) im Rahmen der Bakkalaureatsarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation und Habilitation (bei Nachweis einer Anstellung an der Universität Graz) vergeben werden. Der gleichzeitige Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Kurse,...) ist erlaubt, wenn diese eine sinnvolle Ergänzung zum Forschungsaufenthalt darstellen. Weiters kann das Stipendium zur Teilnahme an fachspezifischen Kursen und Sommerschulen zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken, die für die akademische Ausbildung in Österreich im Zusammenhang mit späteren Berufsabsichten sinnvoll sind, vergeben werden. Sprachkurse werden nicht gefördert! Allgemeine Förderbestimmungen Die StipendiatInnen sind verpflichtet, regelmäßig ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen und am Studienort anwesend zu sein. Eine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit während des Stipendienaufenthaltes ist zu melden und kann zu einer Kürzung des Förderbetrages führen. Sie ist prinzipiell nur gestattet, wenn dadurch der Stipendien- bzw. Forschungszweck nicht beeinträchtigt wird. Stipendiendauer: für Bakkalaureatsarbeiten max. 1 Monat, für Diplom-/Masterarbeiten max. 2 Monate, bei Feldforschungen im Rahmen der Diplomarbeit max. 6 Monate; für Dissertationen und Habilitationen max. 4 Monate. Bei Feldforschungen im Rahmen der Dissertation/ Habilitation max. 8 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen max. 12 Monate; für fachspezifische Kurse je nach Dauer und Art des Kurses die Bewilligung obliegt der Kommission des Büros für Internationale Beziehungen. Eine Verlängerung des gewährten Stipendienzeitraumes ist nur möglich, wenn eine Begründung, eine neue Einladung/Bestätigung sowie zwei neue Empfehlungsschreiben der ursprünglichen BefürworterInnen vorgelegt werden. Davon unabhängig kann der Aufenthalt auf eigene Kosten natürlich verlängert werden. BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen (z.b. durch Behinderung, chronische Erkrankung,...) können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel speziell gefördert werden. Dem Antrag ist eine genaue Spezifikation der Bedürfnisse und Aufstellung der Mehr kosten beizulegen, gegebenenfalls sind ärztliche Nachweise über die Einschränkungen zu erbringen. Bewerben können sich ordentliche Studierende, die an der Universität Graz zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 4 Semestern an der Universität Graz Mindestalter von 19 Jahren Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthaltes Die Bewerbung erfolgt für dieses Programm über UNIGRAZonline in 2 Schritten: 1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen) 2. Abgabe folgender Unterlagen in einfacher Ausfertigung: Vollständig in UNIGRAZonline ausgefülltes Bewerbungsformular mit Foto 2 Empfehlungsschreiben: Die Empfehlenden werden ersucht, bei der Beurteilung des erforderlichen Aufenthaltszeitraumes im Ausland wirklich nur den unbedingt erforderlichen Zeitraum anzugeben. Die Empfehlungsschreiben sollten von habilitierten Personen stammen. Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten) Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Bachelorzeugnis/Masterzeugnis/Rigorosenzeugnis (Kopie Original zum Vergleich mitbringen) Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladung der Gastuniversität/Forschungseinrichtung (Originalkorrespondenz mit genauer Zeitangabe) Bei Beurlaubung unter Beibehaltung der Bezüge: Einkommensnachweis Bei Antrag auf gesonderte Förderung wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung: Gegebenenfalls ärztliches Attest und Aufstellung der Mehrkosten Einreichtermine Die Online-Bewerbung wird ca. 4 Wochen vor Bewerbungsende frei geschaltet und endet jeweils um 23.59 Uhr an folgenden Tagen: 20.10.2016; 19.01.2017; 18.05.2017 Abgabe aller oben angeführten Unterlagen in Papierform bis spätestens: 21.10.2016; 20.01.2017; 19.05.2017 Es werden ausnahmslos vollständige in UNIGRAZonline eingegebene Bewerbungen akzeptiert. Finanzierung Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungskosten vergeben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Eine genaue Auflistung nach Ländern finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). BewerberInnen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden bzw. ein zusätzliches Stipendium von einer anderen stipendienvergebenden Stelle bekommen, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienbeitrages, wenn das Zusatzstipendium/Gehalt im Monat zwischen EUR 600,- und EUR 1.000,- beträgt. Bei einem Zusatzstipendium/Gehalt über EUR 1.000,- wird kein Stipendium vergeben. ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden (Ablehnungsgrund). Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Graz, Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/ Ebenso sind sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig zu nützen (Vorbehaltsgrund). Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht). 8 9

AKZ HEAD- + KUWI HEAD- KUWI Kurzfrist. Wiss. Arbeiten Frequently Asked Questions Nach dem Aufenthalt sind im Büro für Internationale Beziehungen abzugeben: innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr ein elektronischer Bericht (Vorlage im Internet), der einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort vermitteln soll. Der Bericht wird auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen veröffentlicht und damit zukünftigen AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt. Entweder: Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums (Bestätigungen per E-Mail sind nicht gültig, da eine Unterschrift und ein Institutsstempel auf der Bestätigung aufscheinen müssen) und Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution. In der Aufenthaltsbestätigung muss ähnlich wie in der Einladung der genaue Aufenthaltszeitraum (von bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen. Bei Feldforschungen ersetzt die Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin die Aufenthaltsbestätigung. oder: Kursbesuchsbestätigung der Gastinstitution. In der Bestätigung muss ähnlich wie in der Einladung der genaue Aufenthaltszeitraum (von bis) vermerkt sein. Bestätigungen via Internet sind ungültig, da die Unterschrift und gegebenenfalls auch der Universitäts- bzw. Institutsstempel auf der Aufenthaltsbestätigung aufscheinen müssen. und Bestätigung über tatsächlich erfolgte Anerkennung (in Kopie) der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz. Rückzahlung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Auch bei über die beantragte Stipendiensumme hinausgehenden Zusatzfinanzierungen kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind. Im Falle einer Ablehnung des Antrages besteht die Möglichkeit, sich für einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt im Rahmen des Ida Pfeiffer-Stipendiums zu bewerben, um sich vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreien zu lassen. Anja Hoffmann, PhD Tel. 0316/380-1243, Fax: 0316/380-9156 anja.hoffmann@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/kuwi/ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Frequently Asked Questions AKZ + KUWI Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien? Die Anträge werden in einer Auswahlsitzung von einer Kommission der Universität Graz beurteilt. Sie entscheidet über die Dauer und Höhe des Stipendiums. Unvollständige, nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende sowie verspätet eingelangte Stipendienanträge bleiben bei den Auswahlsitzungen ausnahmslos unberücksichtigt! Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller gibt es (im Gegensatz zu den Auslandsförderungen gemäß Studienbeihilfengesetz) keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Von mehreren sehr guten KandidatInnen können pro Aktion und Jahr nur die Erstgereihten gefördert werden, wobei die Zahl der geförderten Personen vom Umfang und Budget der jeweiligen Aktion abhängt. Es ist möglich, sich bei mehreren Aktionen gleichzeitig zu bewerben. Wann/wie wird man über die Entscheidung der Kommission informiert? Ungefähr 8-12 Wochen nach dem Einreichtermin ergeht ein Brief an die Antrag stellerinnen, in dem sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden. Im Falle einer Stipendiengewährung erhalten sie gleichzeitig mit dem Zuerkennungs schreiben den Link zur Annahmeerklärung und gegebenenfalls den Link zum Antrag auf Erlass des Studienbeitrags, die ausgefüllt an das Büro für Internationale Beziehungen geschickt werden müssen. Erst dann kann das Stipendium angewiesen werden. Dafür müssen die StipendiatInnen im Besitz eines Bankkontos im Inland, lautend auf ihren Namen, sein. Wann kann man das Stipendium in Anspruch nehmen? Stipendienansuchen für vor den Einreichterminen gelegene Zeiträume sind nicht möglich. Grundsätzlich sollte die Kommissionsentscheidung abgewartet werden, bevor man den Auslandsaufenthalt antritt. Der Konsumierungszeitraum beträgt maximal ein Jahr gerechnet vom Zuerkennungsdatum. Das Stipendium kann jedenfalls nur innerhalb des auf der Einladung angegebenen Zeitraumes konsumiert werden. Bei einer unvorhergesehenen Verschiebung des Aufenthaltes ist daher ev. eine neue Einladung zu erbringen. Wie wird das Stipendium ausbezahlt? 80% der genehmigten Stipendiensumme werden im Vorhinein ausbezahlt. Die restlichen 20% erhalten Sie erst nach fristgerechter Abgabe der vereinbarten Unterlagen. 10 11

UN HEAD- & SEN UN HEAD- & SEN Interdisziplinäre Programme Interdisziplinäre Programme UN & SEN Interdisziplinäre Programme SEN (Student Exchange Network der Coimbra Group): Die Coimbra Group ist ein 1985 gegründetes Netzwerk von heute 39 Universitäten aus 21 Ländern, dessen wichtigstes Ziel es ist, akademische und kulturelle Verbindungen zu etablieren, die der Bildung eines europäischen Hochschulraumes förderlich sein könnten, sowie konkrete neue Möglichkeiten der Kooperation und des Austausches für die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu schaffen. UN (Utrecht Network): Das UTRECHT Network setzt sich aus 32 europäischen Universitäten aus 27 Ländern zusammen. Seit 1994 ist auch die Universität Graz Mitglied des Netzwerkes. Die Aktivitäten konzentrieren sich vor allem auf Studierenden- und Lehrendenaustausch in Europa, jedoch nehmen vermehrt einzelne Universitäten an besonderen Programmen und Projekten auch mit Partnern außerhalb Europas teil. Im Rahmen dieser zwei Netzwerke wurden eine Reihe von Plätzen mit einigen der Coimbra Group bzw. Utrecht Network Universitäten vereinbart, die vom Büro für Internationale Beziehungen als SEN- / UN-Plätze betreut werden. Diese werden im Rahmen des Erasmus+ Programmes abgewickelt. In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktikum) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Förderungsberechtigt sind ordentliche Studierende (Ausnahme: NAWI-Graz Studierende, die die TU Graz als Stammuniversität haben), wenn sie: zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums (60 ECTS) absolviert haben. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Dient der Erasmus+ Auslandsaufenthalt der Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit, Diplomarbeit, Disserta tion,...), so werden die ECTS-Punkte, die von dem Betreuer/der Betreuerin für den erfolgreichen Fortgang der Arbeit vergeben werden, in die zu erbringende Studienleistung einberechnet. Die Bewerbungsfrist für beide Programme ist der 20.01.2017. 1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen) 2. Abgabe folgender Unterlagen im Büro für Internationale Beziehungen: Ausdruck des vollständig in UNIGRAZonline ausgefüllten Bewerbungsformulars mit Foto Motivationsschreiben mit akademischer Begründung Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Tabellarischer Lebenslauf Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,- (nähere Informationen siehe Erasmus+ EU/EWR Studienaufenthalte) Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen Sprachkenntnisse (zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der Partneruniversitäten!) Liste der gewünschten Lehrveranstaltungen (für jede Universität) Finanzierung SEN COIMBRA Group & Utrecht Network Auslandsaufenthalte werden mit einem Erasmus+ Mobilitätsstipendium finanziert. Partneruniversitäten Die Liste der Partneruniversitäten finden Sie in den Erasmus+ Fakultätsbroschüren, die im Büro für Internationale Beziehungen erhältlich sind, bzw. auf der Homepage für Outgoing Studierende. Beratungsnachmittage Detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie bei einer der folgenden Informationsveranstaltungen: 17.11.2016, 15.00 Uhr, HS 01.15 (Hauptgebäude, 1. Stock) 12.12.2016, 13.30 Uhr, HS 15.03 (RESOWI C, EG) 12.01.2017, 12.30 Uhr, HS 15.03 (RESOWI C, EG) Mag. Karin Schwach Tel. 0316/380-2212, Fax: 0316/380-9156 erasmus.outgoing@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/un-sen-inter/ 12 13

Erasmus+ HEAD- EU/EWR Erasmus+ HEAD- EU/EWR Programm Studienaufenthalte Erasmus+ Programm Seit Jänner 2014 ist das ERASMUS Programm Teil des neuen EU-Programmes für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+. In diesem Programm haben Studierende die Möglichkeit, mindestens 3 (bei Praktika minestens 2) und maximal 12 Monate im europäischen Ausland zu verbringen. Es gibt folgende Arten von Aufenthalten: Studienaufenthalte Studierendenpraktika AbsolventInnenpraktika: Diese werden von alumni UNI graz betreut. Nähere Informationen dazu unter: http://alumni.uni-graz.at/de/angebot-und-vorteile/erasmus.php Teilnehmende Länder Programmländer sind die 28 EU Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemelaige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei. Teilnahme der Schweiz an Erasmus+: Die Schweiz nimmt vorerst nicht am Erasmus+ Programm teil. Studierende werden aber unter Erasmus+ Bedingungen aufgenommen und über das Swiss Mobility Programme finanziert. Die Bewerbung für Aufenthalt in die Schweiz erfolgt wie für alle anderen Plätze. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen von Erasmus+ international (siehe Seite 22) zu studieren. In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Jede/r Erasmus+ Studierende/r ist von den Studiengebühren der Gastuniversität befreit und erhält außerdem einen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland. Auf Antrag werden Erasmus+ Studierende während ihres Auslandsstudienaufenthalts auch an der Heimatuniversität von den Studienbeiträgen befreit. Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Erasmus+ Studienaufenthalte In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Förderungsberechtigt im Erasmus+ Programm sind ordentliche Studierende (Ausnahme NAWI- Graz Studierende, die die TU-Graz als Stammuniversität haben), wenn sie: zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums (60 ECTS) absolviert haben. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Dient der Erasmus+ Auslandsaufenthalt der Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit, Diplomarbeit, Disserta tion,...), so werden die ECTS-Punkte, die von dem Betreuer/der Betreuerin für den erfolgreichen Fortgang der Arbeit vergeben werden, in die zu erbringende Studienleistung einberechnet. Etwaige zusätzliche der KoordinatorInnen sind in der Erasmus+ Informationsbroschüre der jeweiligen Fakultät (im Büro für Internationale Beziehungen bzw. auf der Homepage) zu finden bzw. beim jeweiligen Koordinator/bei der jeweiligen Koordinatorin zu erfragen. 1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen) 2. Abgabe folgender Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung (je ein Exemplar pro KoordinatorIn und eines für das Büro für Internationale Beziehungen): Ausdruck des vollständig in UNIGRAZonline ausgefüllten Bewerbungsformulars mit Foto Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben mit akademischer Begründung Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Nachweis über die an der/den Wunschuniversität/en erforderlichen Sprachkenntnisse (zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der Partneruniversitäten!) Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,- (siehe Finanzierung) eventuelle zusätzliche des Koordinators / der Koordinatorin (siehe Erasmus+ Informationsbroschüre der jeweiligen Fakultät) 14 15

Erasmus+ HEAD- EU/EWR Erasmus+ HEAD- EU/EWR Studienaufenthalte Studienaufenthalte Einreichtermine Die Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Studienjahr 2017/2018 ist der 20.01.2017. Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert. Die von den KoordinatorInnen nominierten Studierenden müssen sich danach in einem zweiten Schritt für das Mobilitätsstipendium bewerben. Nähere Informationen zum weiteren Ablauf siehe Erasmus+ Informationsbroschüre der jeweiligen Fakultät. Finanzierung Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage. Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.b. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks KAUTION - ASO702500017 bei Abgabe der auf folgendes Konto ein: Kontoinhaber: Universität Graz Bank: Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT36 3800 0000 0004 9460 BIC: RZSTAT2G Beratungsnachmittage Detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie bei einer der folgenden Informationsveranstaltungen: 17.11.2016, 15.00 Uhr, HS 01.15 (Hauptgebäude, 1. Stock) 12.12.2016, 13.30 Uhr, HS 15.03 (RESOWI C, EG) 12.01.2017, 12.30 Uhr, HS 15.03 (RESOWI C, EG) Mag. Karin Schwach Tel. 0316/380-2212, Fax: 0316/380-9156 erasmus.outgoing@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz -International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus/ Nähere Informationen zur Rückzahlung der Kaution stehen auf folgender Homepage zur Verfügung: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/kaution-beioutgoing-mobilitaetsprogrammen/. Nominierte Studierende erhalten die Kaution nach fristgerechter Abgabe der Unterlagen nach Ende des Aufenthaltes zurück. Werden die Dokumente nicht rechtzeitig eingereicht wird die Kaution einbehalten. ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Graz, Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/ Studierende mit besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, bei der Nationalagentur um einen Sonderzuschuss aus Mitteln der Europäischen Kommission anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (http://www.bildung.erasmusplus. at/hochschulbildung/mobilitaet/sonderzuschuesse/ueberblick/) bzw. im Büro für Internationale Beziehungen. Partneruniversitäten Die in den jeweiligen Studienrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze basieren auf bilateralen Verträgen, die von KooordinatorInnen in den Instituten initiiert und betreut werden. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit für Studierende aller Studienrichtungen, sich um interdisziplinäre Plätze im Rahmen der Netzwerke Utrecht Network und der Coimbra Group zu bewerben. Die Liste der Partneruniversitäten finden Sie in den Erasmus+ Informationsbroschüren bzw. auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Dort finden Sie auch Information darüber, welcher Koordinator / welche Koordinatorin für welche Plätze zuständig ist. 16 17

Erasmus+ HEAD- EU/EWR Erasmus+ HEAD- EU/EWR Praktikumsaufenthalte Praktikumsaufenthalte Erasmus+ Praktikumsaufenthalte Arten der Praktika: Studierendenpraktika: - facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) - berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach) - Freiwilliges Praktikum als sinnvolle Ergänzung zum Studium AbsolventInnenpraktika: Diese werden von alumni UNI graz betreut. Nähere Informationen dazu unter: http://alumni.uni-graz.at/de/angebot-und-vorteile/erasmus.php Aufnahmeeinrichtung Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen / Einrichtungen (auch Hochschulen) im europäischen Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der europäischen Union, Organisationen, die EU-Programme verwalten. In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktikum) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Praktikumsdauer: 2 bis max. 12 Monate Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis, als facheinschlägige Praxis oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum) anerkannt wird. Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen. Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Motivationsschreiben Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (oder Zeugnis) Antrag auf Erlass des Studienbeitrags (falls zutreffend) Einreichtermine Abgabe der vollständigen spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt. Finanzierung Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen EUR 384,- und EUR 435,- pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt. Nähere Informationen zum weiteren Ablauf finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Studierende mit besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, bei der Nationalagentur um einen Sonderzuschuss aus Mitteln der Europäischen Kommission anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (http://www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung/mobilitaet/ sonderzuschuesse/ueberblick/). Informationsveranstaltungen: 26.01.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) 25.04.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) Mag. Karin Schwach Tel. 0316/380-2212, Fax: 0316/380-9156, erasmus.outgoing@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz - International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus-plus-praktika/ Antragsformular (auf der Homepage erhältlich) Learning Agreement for Traineeships (muss von einer vertretungsbefugten Person der Aufnahmeeinrichtung, von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz (z.b. Curriculumsvorsitzende/r) und dem/der Studierenden selbst unterzeichnet werden) Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis (muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz unterzeichnet werden) Tabellarischer Lebenslauf 18 19

HEAD- Praktikumszuschuss HEAD- Erasmus+ International Erasmus+ International Im Rahmen des neuen EU-Programmes für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+ gibt es seit dem Studienjahr 2016/17 auch die Möglichkeit im Rahmen von Erasmus+ weltweit zu studieren. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Schwerpunktregionen, den Einreichfristen und den genauen Bewerbungskriterien finden Sie unter: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus-international/ Anja Hoffmann, PhD Tel. 0316/380-1243, Fax: 0316/380-9156 anja.hoffmann@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/erasmus-international/ Praktikumszuschuss Einmaliger Zuschuss für studienrelevante Praktika im Ausland. Aufnahmeeinrichtung Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen / Einrichtungen (auch Hochschulen) im Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Studierende müssen als ordentliche HörerInnen der Universität Graz zugelassen sein. Praktikumsdauer muss mindestens 1 Monat betragen. Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln. Praktikum muss studienrelevant sein (Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis). Studierende/r darf für den gleichen Förderzeitraum kein weiteres Mobilitäts stipendium in Anspruch nehmen. ACHTUNG: Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich! Anerkennung Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis, als facheinschlägige Praxis oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum) anerkannt wird. Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Antragsformular Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis: muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz (z.b. Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden (Ausfüllhilfe) Aufnahmebestätigung/Einladung des Unternehmens (Originalkorrespondenz mit Unterschrift und Stempel mit genauer Zeitangabe) Versicherungserklärung Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (z.b. Zeugnis) Antrag auf Erlass des Studienbeitrags (falls zutreffend) unter: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/praktikumszuschuss/ 20 21

Joint HEAD- Study HEAD- Praktikumszuschuss Programm Einreichtermine Abgabe der vollständigen spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt. Finanzierung Studierende, die ein Praktikum absolvieren, sind für die Dauer ihres Aufenthaltes vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreit. Der einmalige Praktikumszuschuss beträgt EUR 200 für Praktika im europäischen Raum, EUR 300 für Praktika im außereuropäischen Raum. Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Informationsveranstaltungen: 26.01.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) 25.04.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) Anja Hoffmann, PhD Tel. 0316/380-1243, Fax: 0316/380-9156 anja.hoffmann@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/praktikumszuschuss/ Joint Study Joint Study Abkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Universitäten bzw. deren Instituten, in denen der Austausch von Studierenden bei gegenseitiger Erlassung der Studiengebühren vereinbart wird. An beiden Partneruniversitäten ist ein/e Koordinator/in für die Auswahl und Beratung der eigenen und die Betreuung der Incoming Studierenden verantwortlich. Das Angebot an Joint Study Programmen hängt davon ab, mit welchen Universitäten Verträge abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund hat jede österreichische Universität andere Joint Study Universitäten im Programm. Eine Liste der Joint Study Partneruniversitäten der Universität Graz finden Sie unter: http://international.uni-graz.at/de/koop-proj/koop/js-ps/ Bitte beachten Sie, dass auch das Studienangebot eingeschränkt sein kann. Viele Joint Study Programme der Universität Graz mit US-amerikanischen Universitäten wurden vom Institut für Amerikanistik abgeschlossen. Daher werden für manche dieser Universitäten bevorzugt Anglistik/Amerikanistik-Studierende bzw. Studierende der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ausgewählt. Achtung: Für Australien werden Studienplätze für das Sommersemester 2018 und das Wintersemester 2018/2019 vergeben! Allgemeine Förderbestimmungen Joint Study Programme sind nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation,...) im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partneruniversität. Studierende werden dort als full-time students eingeschrieben. Stipendiendauer: Ein Semester oder ein Studienjahr. Bewerben können sich an der Universität Graz zugelassene ordentliche Studierende, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Noch kein Jahresaufenthalt in einem Joint Study, ISEP, MAUI oder AEN Austauschprogramm. Für die Bewerbung ist die Teilnahme an der jeweiligen Informationsveranstaltung verpflichtend: Infonachmittag Joint Study/MAUI (außer Australien) 31.10.2016, 13.30-15.00 Uhr, HS 15.03 (RESOWI C, EG) Infonachmittag Joint Study/AEN Australien 24.11.2016, 13.45-15.30 Uhr, HS 15.02 (RESOWI C, EG) Die Bewerbung für dieses Programm erfolgt über UNIGRAZonline: 1. Erstellen der Bewerbung in UNIGRAZonline (nähere Informationen auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen) 2. Abgabe folgender Unterlagen: Ausdruck des vollständig in UNIGRAZonline ausgefüllten Bewerbungsformulars mit Foto Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung 22 23

Joint HEAD- Study Joint HEAD- Study Programm Programm Engl., tabellarischer Lebenslauf Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus UNIGRAZonline) 1 Empfehlungsschreiben (engl.) von einer/einem Lehrenden der Universität Graz Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100,- Anmeldungsnachweis bei TOEFL oder IELTS: Aufenthalte im SJ und WS 2017/2018: Für die Bewerbung an Universitäten, die einen Sprachnachweis verlangen, bleibt es den Studierenden überlassen, sich entweder vor der Bewerbung anzumelden oder das Ergebnis der Bewerbungsrunde abzuwarten. In letzterem Fall muss bei einer Nominierung der Sprachtest unverzüglich abgelegt werden. Nähere Informationen gibt es bei den Info-Veranstaltungen. Aufenthalte im SS 2018 und WS 2018/2019: Anmeldung für den Sprachtest ist bei der Bewerbung noch nicht notwendig Einreichtermine Alle Länder außer Australien: Bewerbungsfrist ist der 18.11.2016 Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert. Australien: Bewerbungsfrist ist der 20.01.2017. Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert. Es wird darum gebeten, die Anträge persönlich abzugeben. Falls es offene Fragen zu den gibt, können diese in der Woche vor Ende der Bewerbungsfrist geklärt werden. Vorhandene RESTPLÄTZE werden auf der Homepage bekannt gegeben. Finanzierung Es werden nur Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten vergeben, keine Vollstipendien. Reisekostenzuschüsse (einmalige Zahlung) sind derzeit nicht vorgesehen und können nur bei günstiger budgetärer Lage gewährt werden. Förderungen anderer stipendienvergebender Stellen können zur Verringerung oder gänzlichen Aberkennung von Stipendienleistungen führen (Meldepflicht). BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig). Studierende zahlen die Kaution von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (z.b. Erasmus+, Joint Study, ISEP etc.) und des Verwendungszwecks KAUTION - ASO702500017 bei Abgabe der auf folgendes Konto ein: Kontoinhaber: Universität Graz Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark IBAN: AT363800000000049460 SWIFT/BIC: RZSTAT2G ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88) bzw. unter: http://www.stipendium.at/stipendienstellen/graz/ Rückzahlung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht. Über die Höhe der Rückzahlung wird im Einzelfall entschieden und kann einen Teilbetrag oder den gesamten ausbezahlten Förderungsbetrag umfassen. Rückzahlungspflicht besteht auch bei unberechtigtem Stipendienempfang. Die Rückzahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 15,- je Mahnung in Rechnung gestellt, mit der auch Zinsforderungen pauschal abgegolten sind. Anerkennung Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird ausschließlich über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland ( Vorausbescheid ): http://static.uni-graz.at/fileadmin/studiendirektor/vorausbescheid.pdf Nach dem Aufenthalt Jede/r Stipendiat/in muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes im Büro für Internationale Beziehungen die nachstehend angeführten Unterlagen abgeben. Danach erfolgt die Auszahlung der letzten Stipendienrate bzw. die Rückzahlung der Kaution. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, werden die letzte Stipendienrate bzw. die Kaution einbehalten. Einen elektronischen Bericht über den Aufenthalt. Der Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. Berichte werden auf der Homepage (Erfahrungsberichte) veröffentlicht und damit neuen AntragsstellerInnen zur Verfügung gestellt. Ein Transcript oder eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution. Bestätigungen via Internet sind ungültig. Die Bestätigung über die tatsächlich erfolgte Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Graz. Mag. Maren Leykauf Tel. 0316/380-1251, Fax: 0316/380-9156 maren.leykauf@uni-graz.at Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr während der Lehrveranstaltungszeit Facebook: University of Graz -International Student Exchange http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-out-mprog/js/ 24 25