Rettungssanitäter (RettSan, RS) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst-Ausbildung Lehrgangsbeschreibung: Der Rettungssanitäter arbeitet eigenverantwortlich auf einem Krankentransportwagen und unterstützt den Rettungsassistenten bei der Versorgung von Notfallpatienten auf einem Rettungswagen. Die Johanniter-Akademie bietet Ihnen im Rahmen der 520 Stunden Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäß den aktuellen Empfehlungen des Länderausschusses Rettungswesen und der RettAPO NRW einen interessanten und abwechslungsreichen Lehrgang. Bei dem Grundlehrgang können Sie sich zwischen der Vollzeitvariante und der berufsbegleitenden Wochenendform entscheiden. Zwischen dem Grund und dem Abschluss-, bzw. Prüfungslehrgang durchlaufen die Teilnehmer ein Klinik- und Rettungswachenpraktikum im Umfang von je 160 Std. Seit Anfang des Jahres 2010 setzten wir konsequent einen handlungsorientierten Lehr- und Lernansatz in der Ausbildung unserer Rettungssanitäter um. Grundlehrgang M1-160 Std. Grundlehrgang M1 120 Std. (für Sanitätshelfer) Abschluss- bzw. Prüfungslehrgang M4-40 Std. + Prüfung Lehrgangsbeschreibung Langfassung: Der Rettungssanitäter arbeitet eigenverantwortlich auf einem Krankentransportwagen und unterstützt den Rettungsassistenten bei der Versorgung von Notfallpatienten auf einem Rettungswagen. Ausbildung Die Ausbildung zum Rettungssanitäter wird durch die RettAPO NRW (früher RettSan APO NRW) sowie durch "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stundenprogramm) vom Bund/ Länderausschuss "Rettungswesen" vom 20. September 1977 geregelt. Die Ausbildung gliedert sich in die nachfolgenden Ausbildungsabschnitte und umfasst mindestens 520 Stunden. M1. Grundausbildung RS Die Grundausbildung zum Rettungssanitäter umfasst eine theoretische Ausbildung von mindestens 160 Stunden (4 Wochen) an einer anerkannten Ausbildungsstätte. Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung zusammen mit den notwendigen Unterlagen (EH-Bescheinigung (9 Stunden), amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder Reisepasses, polizeiliches Führungszeugnis, beglaubigte Kopie Schulzeugnis, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) bis spätestens 1 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei uns ein. (Teilnehmerunterlagen zum Lehrgangsbeginn) Ausgehend von konkreten Fallbeispielen erarbeiten die Teilnehmer in unseren Lehrgängen die notwendigen anatomischen und physiologischen Grundlagen zur Bewältigung von Notfallsituationen im rettungsdienstlichen Alltag. Ziel des Lehrgangs ist es die Teilnehmer handlungskompetent zu machen. Hierzu haben wir unseren Unterricht didaktisch aufbereitet und nach Lernfeldern strukturiert. Dabei verzichten wir auf überflüssigen theoretischen Ballast und reduzieren uns auf die wesentlichen Inhalte. Am Ende sind unsere Teilnehmer auf Ihren Einsatz im Rettungsdienst bestens vorbereitet. Der Lehrgang endet mit einer handlungsorientierten schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Gemeinsam mit einem Praktikum von wenigstens 80 Stunden in der Klinik und 80 Stunden in einer Rettungswache entspricht dieser Lehrgang dem so genannten Rettungshelfer nach den gemeinsamen Grundsätzen der HiOrg von 1995. Der Rettungshelfer kann bereits im Rettungsdienst eingesetzt werden (näheres regelt das Rettungsdienstgesetz der Länder). M2. Klinikpraktikum RS Während eines Klinikpraktikums von mindestens 160 Stunden (4 Wochen) werden die Praktikanten sowohl 1
in der Anästhesie, OP, Aufwachraum und in der Intensivstation einer geeigneten Klinik eingesetzt. Dieses Praktikum kann in maximal zwei Ausbildungsabschnitte von je 80 Stunden aufgeteilt werden. Für die Dokumentation des Praktikums in der Klinik und der Rettungswache erhalten Sie von uns am Ende des Grundlehrganges ein Ausbildungsheft. M3. Rettungswachenpraktikum RS Das Praktikum findet in einer anerkannten Lehrrettungswache statt und dauert wenigstens 160 Stunden (4 Wochen). Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, das Praktikum über einen längeren Zeitraum aufzuteilen. Zwischen Beginn der Ausbildung (M1) und Ende der Abschlussprüfung (M4) dürfen maximal 2 Jahre vergangen sein. M4. Abschlussprüfung RS (+ intensive Prüfungsvorbereitung) Der Abschlusslehrgang beginnt am Sonntagnachmittag und endet mit der mündlichen Prüfung am darauffolgenden Sonntag. Der Lehrgang umfasst, zuzüglich der Prüfungszeit, mindestens 40 Stunden. Bitte reichen Sie Ihr Ausbildungsheft zusammen mit Ihrer Anmeldung bis spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn bei uns ein. Noch fehlende Unterlagen (siehe "Notwendige Anmeldeunterlagen") sind ebenfalls rechtzeitig einzureichen. Als Vorbereitung auf die Prüfung durchlaufen unsere Teilnehmer eine intensive theoretische Wiederholung sowie ein umfangreiches praktisches Training. Während der Vorbereitung stehen zum einen die theoretisch relevanten Themen aus der Grundausbildung (M1) und zum anderen praktischen Inhalte der Prüfung im Mittelpunkt. Die Teilnehmer erhalten ausreichend Zeit für das praktische Üben der HLW sowie das bearbeiten von Fallbeispielen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem fachpraktischen und einem mündlichen Teil. Die einzelnen Prüfungsteile müssen mit mindestens ausreichend benotet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann auf Antrag innerhalb von 6 Monaten einmal wiederholt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis der zuständigen Behörde ausgestellt. Zugangsvoraussetzungen - Vollendetes 17. Lebensjahr- Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit im Rettungsdienst - Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsabschluss- Persönliche Eignung - Eine 9-stündige Erste- Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf Notwendige Anmeldeunterlagen zum M1 Grundausbildung RS Die Zulassungsvoraussetzungen nach 4 RettAPO NRW werden anhand der eingereichten Anmeldeunterlagen überprüft. Die Unterlagen sind vor Beginn der Grundausbildung (M1) vollständig bei der Ausbildungsstätte einzureichen. - schriftliche Anmeldung per Brief oder Fa- beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder Reisepasses*- beglaubigte Zeugniskopie- Ärztliches Attest - Polizeiliches Führungszeugnis (Erklärung zum Führungsverhalten) *Das Bürgeramt der Stadt Münster nimmt die Beglaubigung kostenfrei vor Literatur Im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das "LPN San, 3. aktualisierte Auflage", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. M4. Notwendige Zulassungsunterlagen Abschlussprüfung RS Die Zulassung zur Prüfung wird nach 7 RettAPO NRW anhand der eingereichten Unterlagen überprüft. Die Unterlagen sind zusammen mit der Anmeldung spätestens 1 Woche vor Beginn des Lehrgangs vollständig bei der Ausbildungsstätte einzureichen. - Fehlende Anmeldeunterlagen zum M1(siehe oben)- Nachweis regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme M1 Grundausbildung RS - Nachweis 160 Stunden Klinikpraktikum - Nachweis 160 Stunden Rettungswachenpraktikum (+ 40 Einsätze davon mindestens 20 Notfalleinsätze und 5 Berichte) 2
Termine und Preise Nr. Lehrgangs-Nr. Zeitraum EZ DZ SP Bemerkungen 0 Gö RSG 17/02 27.02.2017-24.03.2017 Rettungssanitäter-Grundlehrgang 1 LU RSG/5210/002/17 04.03.2017-11.06.2017 1770,- - 990,- berufsbegleitender Lehrgang christian.linder@johanniter.de; www.johanniterschulepfalz; Telefon 0621 63526-55 04.03.-05.03. 11.03.-12.03. 18.03.-19.03. 01.04.-02.04. 08.04.-09.04. 22.04.-23.04. 06.05.-07.05. 13.05.-14.05. 20.05.-21.05. 10.06.-11.06. 2 KRD RS 17/05 04.03.2017-29.05.2017 3 H RSG 17/03 06.03.2017-31.03.2017 4 MS RSG 17/03 06.03.2017-31.03.2017 5 H RSG 17/04 03.04.2017-28.04.2017 6 Gö RSG 17/03 03.04.2017-03.05.2017 7 FFM RS-G 02/17 03.04.2017-03.05.2017 8 H RSG 17/05 04.05.2017-02.06.2017 9 MS RSG 17/05 08.05.2017-02.06.2017 - - 1,06 berufsbegleitend 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. Rettungssanitäter-Grundlehrgang - - 990,- Rettungssanitäter-Grundlehrgang; Unterrichtszeiten: Montag-Freitag: 08:45-16:00 Lehrgangsort: Johanniter Ausbildungs- und Trainingszentrum Frankfurt Berner Straße 103-105 60437 Frankfurt am Main Kontakt: Mail: jatz.frankfurt@johanniter.de Telefon: 069 / 366 006 556 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. 3
10 RSP 17-01 29.05.2017-02.06.2017 11 H RSG 17/06 06.06.2017-30.06.2017 12 RSG 17-03 (bb) 10.06.2017-06.08.2017 13 MS RSG 17/06 12.06.2017-07.07.2017 - - 499,- Prüfungslehrgang M4 Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang - - 1149,- BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG jedes 2te WE und immer Di/Do 18-22 Uhr Bitte entnehmen sie weitere Informationen der beigefügten Datei. 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. 14 RSG 17-03 San (bb) 24.06.2017-06.08.2017 - - 950,- BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG jedes 2te WE und immer Di/Do 18-22 Uhr Bitte entnehmen sie weitere Informationen der beigefügten Datei. 15 H RSG 17/07a 03.07.2017-28.07.2017 16 H RSG 17/07b 03.07.2017-28.07.2017 17 RSVZ 17/03 03.07.2017-29.10.2017 - - 1600,- inkl. Lehrbuch - berufsbegleitende Ausbildung - Ausbildungszeitraum enthält in Vollzeit Praktikumszeiten für 160 Std. Klinik- und 160 Std. Rettungswachenpraktikum 18 LU RSG/5210/003/17 10.07.2017-04.08.2017 1950,- - 990,- christian.linder@johanniter.de; www.johanniterschulepfalz; Telefon 0621 63526-55 19 MS RSG 17/07 10.07.2017-04.08.2017 20 RSG 17-04 10.07.2017-04.08.2017 21 RSG 17-04 San 17.07.2017-04.08.2017 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. - - 1149,- - - 950,- 4
22 FFM RS-G 03/17 31.07.2017-25.08.2017 23 H RSG 17/08 07.08.2017-01.09.2017 24 MS RSG 17/08 07.08.2017-01.09.2017 25 H RSG 17/09 04.09.2017-29.09.2017 26 KRD RS 17/06 04.09.2017-30.09.2017 27 RSVZ 17/04 04.09.2017-10.12.2017 28 Gö RSG 17/05 04.09.2017-29.09.2017 29 MS RSG 17/09 04.09.2017-29.09.2017 30 MS RSG 17/10 02.10.2017-27.10.2017 31 H RSG 17/10 05.10.2017-03.11.2017 32 Gö RSG 17/06 09.10.2017-03.11.2017 - - 990,- Rettungssanitäter-Grundlehrgang; Unterrichtszeiten: Montag-Freitag: 08:45-16:00 Lehrgangsort: Johanniter Ausbildungs- und Trainingszentrum Frankfurt Berner Straße 103-105 60437 Frankfurt am Main Kontakt: Mail: jatz.frankfurt@johanniter.de Telefon: 069 / 366 006 556 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. - - 1,06 Vollzeit - - 1600,- inkl. Lehrbuch - berufsbegleitende Ausbildung - Ausbildungszeitraum enthält in Vollzeit Praktikumszeiten für 160 Std. Klinik- und 160 Std. Rettungswachenpraktikum Rettungssanitäter-Grundlehrgang 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. Rettungssanitäter-Grundlehrgang 5
33 RSG 17-05 (bb) 14.10.2017-10.12.2017 - - 1149,- BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG jedes 2te WE und immer Di/Do 18-22 Uhr Bitte entnehmen sie weitere Informationen der beigefügten Datei. 34 LU RSG/5210/004/17 16.10.2017-10.11.2017 1950,- - 990,- christian.linder@johanniter.de; www.johanniterschulepfalz; Telefon 0621 63526-55 35 RSP 17-02 23.10.2017-27.10.2017 - - 499,- Prüfungslehrgang M4 Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang 36 RSG 17-05 San (bb) 28.10.2017-10.12.2017 - - 950,- BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG jedes 2te WE und immer Di/Do 18-22 Uhr Bitte entnehmen sie weitere Informationen der beigefügten Datei. 37 H RSG 17/11 06.11.2017-01.12.2017 38 MS RSG 17/11 06.11.2017-01.12.2017 39 Gö RSG 17/07 13.11.2017-08.12.2017 40 RSG 17-06 13.11.2017-08.12.2017 41 RSG 17-06 San 20.11.2017-08.12.2017 42 H RSG 17/12 27.11.2017-22.12.2017 2540,- 2240,- 1300,- Als Literatur im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das \"LPN San, 3. aktualisierte Auflage\", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN-13 978-3-938179-57-4. Zu Beginn der Grundausbildung können Sie das Lehrbuch bei uns zu einem Vorzugspreis von 29,- Euro käuflich erwerben. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. Rettungssanitäter-Grundlehrgang - - 1149,- - - 950,- EZ=Einzelzimmer/DZ=Doppelzimmer/SP=Seminarpreis Erstellungsdatum: 15.02.2017 Die Abkürzungen bei den Lehrgangs-Nr. stehen für folgende Bildungsinstitute. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Servicestellen wenden: TROI = 53840 Troisdorf Standort Troisdorf Von-Loe-Str. 1 Tel. 02241 14537-20 Fax 02241 14537-49 servicestelle.akademie@johanniter.de H = 30165 Hannover Bildungsinstitut Hannover Büttnerstr. 19 Tel. 0511 438346-0 Fax 0511 438346-29 bildungsinstitut.hannover@johanniter.de E = 45136 Essen Standort Essen Henricistrasse 100 Tel 0201 89646-141 Fax 0201 89646-100 bildungsinstitut.essen@johanniter.de K = 50679 Köln Standort Köln Siegburger Str. 197 B = 12099 Berlin Bildungsinstitut Berlin Colditzstraße 34 Tel. 030 9235854-20 Fax 030 9235854-49 bildungsinstitut.berlin@johanniter.de L = 04317 Leipzig Bildungsinstitut Mitteldeutschland Witzgallstr. 20 Tel. 0341 224760-0 Fax 0341 224760-10 bildungsinstitut-mitteldeutschland@johanniter.de 6
F = 60437 Frankfurt am Main Bildungsinstitut Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar Berner Straße 103-105 Tel. 069 366 006-555 Fax 069 366 006-690 servicestelle.akademie@johanniter.de MS = 48151 Münster Standort Münster Weißenburgstraße 60-64 Tel. 0251 97230-230 servicestelle.akademie@johanniter.de OB = 46047 Oberhausen Standort Oberhausen Musikweg 2 Tel. 02041 567196-14 servicestelle.akademie@johanniter.de OF = 63110 Rodgau BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Rodgau) Borsigstraße 56 Tel. 06106 8710-57 Fax 06106 8710-20 V = 68519 Viernheim BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Viernheim) Johanniterplatz 1 Tel. 06204 9610-100 Fax 06204 9610-960 LU = 67063 Ludwigshafen BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Rettungsdienstschule Ludwigshafen) Sternstraße 195 Tel. 0621 63526-50 Fax 0621 63526-33 KRD = 51107 Köln Standort Rettungsdienstschule Köln Frankfurter Str. 666 0221 89009-155 0221 89009-48155 ausbildung.koeln@johanniter.de FAQ: Übersicht: 1. Wer kümmert sich um die Praktikumsplätze in Klinik und Rettungswache? 2. Wie bin ich versichert? 3. Benötige ich Schutzkleidung? 4. Gibt es Förderungsmöglichkeiten? 5. Kann ich für die Ausbildung BAföG beantragen? 6. Was kann ich machen wenn ich kein BAföG bekomme? 7. Förderung über den BFD der Bundeswehr? 8. Wie sieht es mit Schutzimpfungen aus? 9. Wie lange darf die Zeit zwischen Beginn der Ausbildung (M1) bis zur Prüfung zum Rettungssanitäter (M4) sein? 10. Welche Unterrichtszeiten muss ich während des M1 Lehrganges einplanen? 11. Gibt es Verkürzungs- bzw. Anrechnungsmöglichkeiten (z.b. Gesundheitspfleger/innen,...)? 12. Falls ich die Rettungssanitäter Prüfung nicht bestehe kann ich die Prüfung wiederholen? 13. Verkürzte Grundausbildung wie lange darf meine Ausbildung her sein? 14. Ist die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte verbindlich (M1, M2, M3, M4)? 15. Kann ich die Abschlussprüfung (M4) auch an der Akademie machen wenn ich meine Grundausbildung (M1) an einer anderen Ausbildungsstätte abgeschlossen habe? 16. Kann ich die Ausbildung beginnen wenn ich vorbestraft bin? 17. Kann ich an den Wochenenden während des Lehrgangs mein Zimmer behalten? 18. Gibt es Anerkennungsmöglichkeiten von artverwandten Ausbildungen im Ausland? 19. Wer ist die zuständige Behörde für die Johanniter-Akademie Münster? 20. Ist der Rettungshelfer NRW das gleiche wie der Rettungshelfer in anderen Bundesländern? 21. Was ist die Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz? 22. Wie ist es mit Fehlzeiten? 23. Was versteht man unter Funkverpflichtung? 24. Ich kann meine Lehrgangsbescheinigung/ mein Zeugnis nicht mehr finden welche Möglichkeiten habe ich? 25. Was bedeutet im Zusammenhang mit der Ausbildung handlungsorientierter Unterricht/ lernfeldorientierter Unterricht? 26. Welche Unterrichtszeiten muss ich im M1 und M4 Lehrgang einplanen? 27. Welche Schulbücher werde ich benötigen? 28. Kann ich für die Ausbildung Weiterbildungsurlaub beantragen? 29. Benötige ich einen Führerschein Klasse C1 um Rettungsdienstfahrzeuge fahren zu dürfen? 30. Was mache ich wenn ich einen ausländischen Schulabschluss habe? 31. In welchen Bereichen werde ich im Klinikpraktikum eingesetzt? 32. Welche Leistungen werden über den Bildungsgutschein (Förderungsmöglichkeit über die ARGE nach AZWV SGB III) 7
abgedeckt? 33. Förderung über Bildungsscheck wie funktioniert das? 1. Wer kümmert sich um die Praktikumsplätze in Klinik und Rettungswache? Die Praktikantenplätze in Klinik und Rettungswache werden von den Teilnehmern selbstständig organisiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche mit Kontaktadressen. Klinikpraktikum: Möchten Sie Ihr Klinikpraktikum in einem Krankenhaus der Stadt Münster absolvieren dann wenden Sie sich bitte an unsere Koordinationsstelle Herrn Walter Hückelheim Telefon 0251 / 9739-235 Fax 02962 / 86922 oder per E-Mail klinikpraktikum-ms@tonline.de. Am besten Sie Fragen gleich bei Ihrem Vorstellungsgespräch nach einem Anmeldeformular. Für Praktikumsplätze außerhalb der Stadt Münster wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung der jeweiligen Kliniken. Rettungswachenpraktikum: Teilnehmern unserer Lehrgänge stellen wir auf Anfrage gerne eine umfangreiche Liste mit Lehrrettungswachen im Einzugsgebiet Münster zur Verfügung. 2. Wie bin ich versichert? Haftpflichtversicherung: Während der theoretisch-praktischen Ausbildung (M1& M4) an der Johanniter-Akademie besteht eine Haftpflichtversicherung. Für die Praktikumszeit (M2 & M3) besteht keine Haftpflichtversicherung. Aktive Mitglieder (haupt- oder ehrenamtlich) der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. sind in jedem Fall haftpflichtversichert. Mitglieder anderer Hilfsorganisationen sollten Nachfragen ob über Ihre Organisation für sie eine Haftpflichtversicherung besteht. Falls nicht empfehlen wir Ihnen die bestehende private Haftpflichtversicherung für die Dauer des Praktikums entsprechend erweitern zu lassen (Diensthaftpflicht). Unfallversicherung: Während der gesamten schulischen Ausbildung (M1+M4) sind Sie in jedem Fall ausreichend unfallversichert. 3. Benötige ich Schutzkleidung? Für die Tätigkeit im Rettungsdienst benötigen Sie geeignete Schutzkleidung (mindestens DIN EN 471 oder besser DIN EN ISO 15 025). Meist werden diese vor Ort von den Rettungsdienstorganisationen und der Klinik bereitgestellt. Bei manchen Praktikumstellen müssen Sie sich die Dienstkleidung selbst besorgen. Bezugsquellen erhalten Sie über das Internet (Suchbegriff: Schutzkleidung Rettungsdienst z.b. www.gsg-schutzkleidung.de, www.johanniter-shop.de, www.shop.nunda.de, www.h-dg.de) für eine komplette Ausrüstung (1 x Schutzschuhe ca. 120,-, 2 x Hose ca.39,- pro St., 2 x Oberteil ca. 10,- pro St. und 1 x Einsatzjacke ca. 180,- ) müssen Sie mit 300,- bis 500,- rechnen. Für den Unterricht empfehlen wir Ihnen unempfindliche und bequeme Bekleidung sowie festes Schuhwerk. 8
Für den Unterricht empfehlen wir Ihnen unempfindliche und bequeme Bekleidung sowie festes Schuhwerk. 4. Gibt es Förderungsmöglichkeiten? Die Johanniter-Akademie Münster ist nach AZWV (SGB III) zertifiziert. Personen welche von der Arbeitsagentur für Arbeit und deren ARGE einen Bildungsgutschein erhalten haben können diesen Aufgrund unserer Anerkennung für die Ausbildung zum Rettungssanitäter einsetzen. Wertvolle Informationen rund um den Bildungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de Startseite>Bürgerinnen&Bürger>Finanzielle Hilfen>Berufliche Weiterbildung. Gefördert werden vor allen Personen welche in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr eingesetzt werden können (z.b. Bäcker mir Mehlstauballergie) oder Langzeitarbeitslose welche mit der bestehenden Qualifikation (keine Vermittlung im erlernten Beruf innerhalb von 4 Jahren, bzw. keine Vermittlung ohne Ausbildung innerhalb von 2 Jahren) nur schwer vermittelt werden können. Am besten Sie setzen sich direkt mit Ihrem Arbeitsberater zusammen und nehmen die Infomaterialien mit zu Ihrem Gespräch. (Fragen zum Leistungsumfang siehe Frage 32.) 5. Kann ich für die Ausbildung BAföG beantragen? Für Teilnehmer, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Behörde einen BAföG Antrag zu stellen. Bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter wird eine Ausbildungsförderung gemäß 2 Abs. 2 Nr 1 BAföG gewährt. Schüler/innen erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Weitere Informationen zu den Förderungsbestimmungen erhalten Sie auch unter www.das-neue-bafoeg.de oder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/ Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Unter www.bafoeg-aktuell.de finden Sie auch einen BAföG-Rechner mit welchem Sie Ihren Anspruch berechnen können. 6. Was kann ich machen wenn ich kein BAföG bekomme? Für Teilnehmer die bereits über einen berufsqualifizierten Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung erlangen werden besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit zu beantragen. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu der Förderung durch BAföG unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern / des Ehepartners. Mehr Information erhalten Sie über www.kfw-foerderbank.de oder www.bildungskredit.de 7. Förderung über den BFD der Bundeswehr? 9
Für Berufs- oder Zeitsoldaten gibt es im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung für Soldaten die Möglichkeit sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten über den BFD (Berufsförderungsdienst) der Bundeswehr finanzieren zu lassen. Die notwendigen Informationen sowie eine Reihe von Formulardownloads finden Sie im Internet unter www.berufsfoerderungsdienst.de 8. Wie sieht es mit Schutzimpfungen aus? Für die Teilnahme am Klinikpraktikum ist eine Hepatitis-B-Schutzimpfung Voraussetzung. Hier empfiehlt sich aber durchaus eine AB Kombi-Impfung. Diese besteht in der Regel aus 3 Injektionen, wobei die zweite nach etwa vier Wochen erfolgen sollte und die dritte nach ca. 6 Monaten. Die Kosten liegen bei ungefähr 55,00 pro Teilimpfung. Diese werden z. Zt. nicht von den Krankenkassen getragen. Sie können aber später immer noch mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten um etwa eine Teilerstattung zu bekommen. Bei Teilnehmern welche über die Agentur für Arbeit gefördert werden (Bildungsgutschein) ist die Schutzimpfung in den Lehrgangskosten enthalten. Unsere Teilnehmer sind selbst verantwortlich für ausreichenden Impfschutz. Es empfiehlt sich daher, schon frühzeitig den Impfschutz kontrollieren zu lassen. 9. Wie lange darf die Zeit zwischen Beginn der Ausbildung (M1) bis zur Prüfung zum Rettungssanitäter (M4) sein? Grundsätzlich darf die Zeit von Beginn Ihrer Ausbildung (erster Tag M1) bis zur Prüfung zum Rettungssanitäter (letzter Tag M4) den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf drei Jahre kann nicht mehr beantragt werden! Ausnahme sind ehrenamtliche Mitglieder des KatS. Hier kann eine Verlängerung auf drei Jahre beantragt werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der regulären zwei Jahre bei der zuständigen Behörde (siehe Frage 19.) unter Angabe der Gründe beantragt werden. 10. Welche Unterrichtszeiten muss ich während des M1 Lehrganges einplanen? Den M1 Lehrgang beginnen wir am Montagmittag. Unterricht am MO: 10:15 Uhr 18:15 Uhr. Danach haben Sie von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (entspricht 10 UE), am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr (entspricht 5 UE) Unterricht. Während der Praktika orientieren sich die Zeiten an den Dienstpläne Ihrer Praxisanleiter und sind aus diesem Grund sehr unterschiedlich. 11. Gibt es Verkürzungs- bzw. Anrechnungsmöglichkeiten (z.b. Gesundheitspfleger/innen,...)? Nach 3 RettAPO NRW (früher RettSanAPO NRW) haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschnitte zu stellen. So kann zum Beispiel für examinierte Gesundheitspfleger/innen (Krankenpfleger/innen) das Klinikpraktikum (160 Stunden) auf Antrag bei der zuständigen Behörde erlassen werden. Grundsätzlich ist dies allerdings eine 10
Ermessensfrage der zuständigen Behörde. 12. Falls ich die Rettungssanitäter Prüfung nicht bestehe? kann ich die Prüfung wiederholen? Grundsätzlich gehen wir natürlich davon aus, dass Sie die Prüfung ohne Schwierigkeiten bestehen werden. Falls nicht haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines halben Jahres die Prüfung zu wiederholen. Auf Einzelantrag bei der zuständigen Behörde können Sie die Zeit verlängern lassen. In der Regel können Sie sich direkt zur nächsten Prüfung anmelden. In Ausnahmefällen bestimmt der Prüfungsvorsitzende besondere Auflagen für eine Wiederholungsprüfung. Pro, zu wiederholenden Prüfungsteil (schriftlich, mündlich, praktisch) berechnen wir Ihnen eine Prüfungsgebühr von 135,-. 13. Verkürzte Grundausbildung? wie lange darf meine Ausbildung her sein? Derzeit gibt es hierzu keine formalen Regelungen. Grundsätzlich wird in der verkürzten Grundausbildung auf das Wissen der weiterführenden Ausbildungen aufgebaut. Aus diesem Grund sind unsere Teilnehmer gut beraten sich im Vorfeld intensiv vorzubereiten. Wir empfehlen Ihnen hierzu unser Lehrbuch LPN San. 14. Ist die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte verbindlich (M1, M2, M3, M4)? Die einzelnen Ausbildungsabschnitte (M1 bis M4) müssen in der vorgegebenen Reihenfolge ( 1 RettAPO NRW, früher RettSanAPO NRW) durchlaufen werden. Unsere zuständige Behörde hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch für die Praktika in Klinik und Rettungswache gilt. Konkret bedeutet dies, dass erst nach beenden des Klinikpraktikums das Rettungswachenpraktikum begonnen werden darf. 15. Kann ich die Abschlussprüfung (M4) auch an der Akademie machen wenn ich meine Grundausbildung (M1) an einer anderen Ausbildungsstätte abgeschlossen habe? Gerne können Sie Ihre Ausbildung zum Rettungssanitäter bei uns beenden. Bitte reichen Sie hierzu bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung (M4) Ihre vollständigen Unterlagen bei uns ein. Laut 7 RettAPO NRW (früher RettSanAPO NRW) benötigen wir - Antrag auf Zulassung zur Prüfung - beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder Reisepasses - Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Ausbildung (M1) - Nachweis über die praktische Ausbildung in der Klinik (M2) - mindestens 160 Stunden - Nachweis über die praktische Ausbildung an der Rettungswache (M3) -mindestens 160 Stunden, mindestens 40 Einsätze davon wenigstens 20 Notfalleinsätze - 5 Einsatzberichte - polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) 11
- beglaubigte Kopie Schulzeugnis - ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - Erklärung zum Führungsverhalten (kann bei Lehrgangsbeginn an der Schule ausgefüllt werden) 16. Kann ich die Ausbildung beginnen, wenn ich vorbestraft bin? Nein. Die zuständige Behörde fordert zum Beginn der Ausbildung eine Erklärung ( 4, Absatz 1, Satz 4 RettAPO NRW, früher RettSanAPO NRW) worin der Teilnehmer bestätigen muss, dass gegen Ihn kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in den letzten 5 Jahren anhängig wurde. 17. Kann ich an den Wochenenden während des Lehrgangs mein Zimmer behalten? Grundsätzlich müssen die Zimmer an den Wochenenden zwischen den einzelnen Lehrgangswochen geräumt werden. Übernachtungen außerhalb der Seminarzeiten müssen rechtzeitig an der Rezeption angemeldet werden und sind nur möglich, wenn freie Kapazitäten bestehen. Zusätzliche Verpflegung und Übernachtungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Klären Sie im Vorfeld, ob ihre entsendende Stelle diese zusätzlichen Kosten übernimmt. 18. Gibt es Anerkennungsmöglichkeiten von artverwandten Ausbildungen im Ausland? Die zuständige Behörde kann auf Einzelantrag, 3 RettAPO NRW (früher RettSanAPO NRW), eine andere Ausbildung im Umfang Ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrgangs anrechnen. Dies gilt sowohl für die theoretische und praktische Ausbildung an der Schule als auch für die notwendigen Praktika in Klinik und Rettungswache. 19. Wer ist die zuständige Behörde für die Johanniter-Akademie Münster? Die zuständige Behörde für die Johanniter-Akademie Münster ist das Gesundheitsamt Münster, Stühmerweg 8, 48127 Münster. Telefonisch erreichen Sie das Amt unter 0251 / 492-5301 (Fax - 7926). Als Aufsichtsführende Behörde ist das Gesundheitsamt Münster z.b. zuständig bei Fragen zu Anrechnungsanträgen, Ausnahmeregelungen, Antragsverlängerungen und Prüfungszulassungen. Fragen zum Ablauf und Inhalt der Ausbildung beantwortet Ihnen die Ausbildungsstätte. 20. Ist der Rettungshelfer NRW das gleiche wie der Rettungshelfer in anderen Bundesländern? Nein, hier bestehen große Unterschiede. In NRW ist der RettungshelferNRW landesrechtlich geregelt und umfasst lediglich 80 Stunden Grundausbildung und 80 Stunden Praktikum auf einer Rettungswache. In den anderen Bundesländern versteht man unter dem Rettungshelfer in der Regel die Ausbildung nach den Gemeinsamen Grundsätzen der Hilfsorganisationen zur Ausbildung von Rettungshelfern. Die Ausbildung erfolgt hier in Anlehnung an die Rettungssanitäterausbildung und umfasst 160 Stunden (siehe M1) theoretische Ausbildung inklusive Prüfung, 80 Stunden Praktikum an einer Klinik und 80 Stunden an einer 12
Rettungswache. 21. Was ist die Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz? Manche Praktikumstellen fordern von den Praktikanten vor Antritt eine Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz. Die Belehrung wird von den Gesundheitsämtern durchgeführt und bestätigt. Im Rahmen der Belehrung werden die Teilnehmer innerhalb von 1-2 Stunden auf wichtige Regeln im Umgang mit Lebensmitteln und auf Anzeichen einer Infektionskrankheit hingewiesen. Das Gesundheitsamt in Münster (Adresse siehe Frage zur zuständigen Behörde) führt die Belehrungen gegen eine Gebühr von 20,- (Vorort bar zu zahlen) und der Vorlage des Personalausweises durch. Termine können beim Gesundheitsamt der Stadt Münster erfragt werden. 22. Wie ist es mit Fehlzeiten? Während der Grundausbildung zum Rettungssanitäter (M1) ist eine maximale Fehlzeit von 16 UE gegen Vorlage einer Krankmeldung oder aus wichtigen Gründen möglich. Fehlzeiten von mehr als 16 UE führen dazu, dass die Grundausbildung nicht mit Erfolg beendet werden kann. Fehlzeiten während der Praktika in Klinik (M2) und Rettungswache (M3) müssen vor Anmeldung zur Prüfung nachgeholt werden. Während der Prüfungswoche führen Fehlzeiten zum Ausschluss von der Prüfung. 23. Was versteht man unter Funkverpflichtung? Personen welche am nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teilnehmen sind nach Verpflichtungsgesetz (VerpflG 1 Abs. 1-3 vom 02.03.1974, BGBI. I S. 469, 547) mündlich auf strafrechtliche Folgen von Pflichtverletzungen (insbesondere 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen, 331 StGB Vorteilsnahme, 332 StGB Bestechlichkeit, 353 b StGB Vereltzung des Dienstgeheimnisses und 358 StGB Nebenfolgen) hinzuweisen. Über diese Einweisung ist eine Niederschrift anzufertigen. Im Rahmen Ihrer Grundausbildung zum Rettungssanitäter erhalten Sie hierüber eine ausführliche Rechtsbelehrung und unterschreiben eine Niederschrift. Eine Kopie der Niederschrift reichen Sie mit Ihren Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung ein. 24. Ich kann meine Lehrgangsbescheinigung/ mein Zeugnis nicht mehr finden? welche Möglichkeiten habe ich? Sollten Sie Ihre Lehrgangsbescheinigung/ Zeugnis nicht mehr auffinden können haben Sie die Möglichkeit sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen zu lassen. Bei Prüfungen in welchen die zuständige Behörde den Prüfungsvorsitz hatte (Rettungssanitäter Abschlussprüfung) wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt in Münster (Kontakt siehe oben). Bei allen anderen Bescheinigungen könne Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Ersatzbescheinigung in unserer Servicestelle beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Dokumente eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren besteht danach werden alle 13
Dokumente vernichtet und eine Ersatzbescheinigung kann nicht mehr ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für die Johanniter- Akademie als auch für die zuständigen Behörden. 25. Was bedeutet im Zusammenhang mit der Ausbildung handlungsorientierter Unterricht/ lernfeldorientierter Unterricht? Die Empfehlungen des Länderausschuss Rettungswesen vom September 2008 eröffnen den Weg die Ausbildung von Rettungssanitätern praxisorientierter zu gestalten. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. hat sich entschlossen die Empfehlungen konsequent umzusetzen und beginnt ab 2010 die Lehrgänge zum Rettungssanitäter lernfeldorientiert durchführen. Anstatt wie früher den Unterricht nach Fächern zu gliedern und den Teilnehmern als Einstieg trockenes, praxisfernes Wissen zu vermitteln beginnen unsere Teilnehmer bereits in den ersten Unterrichtsstunden mit Fallbeispielen anhand welcher sie Ihre Handlungskompetenz Schritt für Schritt erweitern können. Dabei verzichten wir bewusst auf überflüssigen theoretischen Ballast und reduzieren uns auf das Wissen welches zur Lösung der rettungsdienstlichen Anforderungen notwendig ist. Dem Handeln kommt dabei mehr als bisher an Bedeutung zu. Ein weiterer Vorteil dieses Ausbildungskonzeptes ist es, das bereits zu Anfangs die theoretisch notwendigen Grundlagen mit konkreten Handlungssituationen vernetzt werden. Der Teilnehmer weiß zu jedem Zeitpunkt wofür er das Gelernte konkret benötigt. Am Ende der Ausbildung werden unsere Teilnehmer definitiv mehr Können als vermeintlich viel zu Wissen. 26. Welche Unterrichtszeiten muss ich im M1 und M4 Lehrgang einplanen? Unterrichtszeiten M1 Grundausbildung RS Anreisetag: Montag 13.00-18.15 Uhr* Montag: 10:15 18:15 Uhr Dienstag Donnerstag: 8.30-17.30 Uhr Freitag: 8.30-12.30 Uhr * Die späte Anreise gilt nur für den ersten Lehrgangstag, an den restlichen Montagen Unterricht ab 8.30 Uhr Unterrichtszeiten M4 Abschlussprüfung RS Anreisetag: Sonntag:13.00-17.30 Uhr Montag-Sonntag: 8.30-17.30 Uhr** **Die genauen Prüfungszeiten werden am Mittwoch im Lehrgang bekannt gegeben 27. Welche Schulbücher werde ich benötigen? Im Unterricht verwenden wir als Lehrbuch das "LPN San", Stumpf & Kossendey Verlag, ISBN 3-938179-57-0. Das aufgeführte Lehrbuch ist nicht im Seminarpreis enthalten. Sie können das Lehrbuch zum Lehrgangsbeginn für 29,- bei uns erwerben. Bei Teilnehmern welche über die Agentur für Arbeit gefördert werden oder welche den Lehrgang im Rahmen ihres Zivildienstes bzw. FSJ durchlaufen werden die Kosten übernommen. Zusätzlich erhalten Sie zu den verschiedenen Themen Skripte und/ oder Arbeitsblätter. 28. Kann ich für die Ausbildung Weiterbildungsurlaub beantragen? 14
Als anerkannte Ausbildungsstätte nach dem Weiterbildungsurlaubsgesetz (AWbG) von Nordrhein-Westfalen können Sie für unsere Lehrgänge bei Ihrem Arbeitgeber Weiterbildungsurlaub (pro Jahr 5 Tage, bzw. innerhalb von zwei Jahren 10 Tage) beantragen. Mehr erfahren Sie unter www.callnrw.de/bildungsurlaub.php Antragssteller aus anderen Bundesländern sollten im Vorfeld Überprüfen ob das entsprechende Bundesland über ein Weiterbildungsurlaubsgesetz verfügt und wenn ja ob die Bescheinigungen aus anderen Bundesländern anerkannt werden können. 29. Benötige ich einen Führerschein Klasse C1 um Rettungsdienstfahrzeuge fahren zu dürfen? Grundsätzlich gelten für die Fahrerlaubnis von Rettungsdienstfahrzeugen die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr. Für Führerscheininhaber der Klasse B gilt die Beschränkung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t. In der Praxis bedeutet dies, dass lediglich Krankentransportwagen (bis maximal 3,5 t) gefahren werden dürfen. Bei Fahrzeuge über 3,5 t (z.b. Rettungswagen) benötigt der Fahrer einen Führerschein der Klasse C1. Mit dem Führerschein der Klasse C1 können Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t gefahren werden. In der Praxis gilt dies für alle regulären Fahrzeuge im Rettungsdienst (ausgenommen Sonderfahrzeuge). Für Führerscheininhaber nach Klasse 3 nach altem Muster (vor 1999) gilt ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t vergleichbar mit dem Führerschein der Klasse C1 nach aktuellem Muster. In der Praxis können aus diesem Grund alle regulären Fahrzeuge im Rettungsdienst gefahren werden. Aufgrund der oben beschriebenen Anforderungen an die Fahrerlaubnis ist es praktisch unumgänglich, dass Rettungsassistenten über eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bzw. Klasse 3) verfügen. Leider bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Derzeit befindet der Gesetzgeber über einen sogenannten " Feuerwehrführerschein". Dieser würde es Angehörigen des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr ermöglichen mit einer deutlich verkürzten Führerscheinausbildung Fahrzeuge über 3,5 t. fahren zu dürfen. Die Klärung hierüber liegt in den Händen der Länder und es ist noch nicht abzusehen wann hier eine verbindliche Regelung geschaffen wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter dem Stichwort "Feuerwehrführerschein" oder unter www.kommunen-in-nrw.de. 30. Was mache ich wenn ich einen ausländischen Schulabschluss habe? Grundsätzlich müssen ausländische Schulabschlüsse durch die zuständige Behörde anerkannt werden. Wer einen Antrag auf Anerkennung von schulischen oder beruflichen Qualifikationen stellen möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und einen festen Wohnsitz in NRW haben. Nachfolgende Unterlagen sind der Behörde mit dem Antrag vorzulegen. - Formloser Antrag - Tabellarischer Lebenslauf - Eine übersetzte und beglaubigte Kopie des Zeugnisses - Beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und Ausweis 15
Ansprechpartner für Fragen ist die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Köln unter der Rufnummer 0211 / 475 0. Im Internet finden Sie weiterführende Informationen und Antragsunterlagen unter nachfolgender Adresse www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/schulrecht schulverwaltung/ Zeugnisanerkennung.html 31. In welchen Bereichen werde ich im Klinikpraktikum eingesetzt? Laut RettAPO Anlage 2 müssen die Teilnehmer Ihr Klinikpraktikum im Umfang von 160 Stunden (4 Wochen) in unterschiedlichen Bereich einer Klinik durchlaufen. Die zuständige Behörde in Münster fordert ein mindestens 80 Stunden (2 Wochen) Praktikum auf der Intensivstation sowie ein mindestens 80 Stunden (2 Wochen) Praktikum in der Anästhesie (OP bzw. Vorbereitungs- und Aufwachraum). 32. Welche Leistungen werden über den Bildungsgutschein (Förderungsmöglichkeit über die ARGE nach AZWV SGB III) abgedeckt? In den Maßnahmenzulassungen sind neben den Lehrgangskosten, Kosten für die Vermittlung und Betreuung für Klinik- und Rettungswachenpraktikum, Lehrbuch, Unterrichtsmaterialien, Haftpflichtversicherung und eine notwendige Hepatitis B Schutzimpfung enthalten. Die Kosten für gegebenenfalls notwendige Schutzkleidung in den Praktika müssen auf Nachweis von der zuständigen ARGE erstattet werden. Notwendige Fahrtkosten, Unterbringungskosten und ähnliche Aufwendungen müssen im Vorfeld mit dem zuständigen Arbeitsberater besprochen und verhandelt werden. 33. Förderung über Bildungsscheck? wie funktioniert das? Der Bildungsscheck soll Beschäftigte unterstützen, Ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben beruflicher Weiterbildung. Arbeitnehmer können die Hälfte (bis maximal 500,- ) der beruflichen Weiterbildungskosten über einen Bildungsgutschein fördern lassen. Genauere Informationen erhalten Sie unter www.esf.nrw.de oder www.bildungsscheck.nrw.de. 16