Verhaltenskodex Code of Conduct

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Transkript:

Verhaltenskodex

Unsere unternehmerische Verantwortung Faubel ist ein global agierendes, inhabergeführtes Familienunternehmen der Druck-, Papier- und Folien verarbeitenden Industrie mit einer hohen Wertevorstellung und einer über 150-jährigen Tradition in Nordhessen. Mit unseren innovativen Produkten für die pharmazeutische, chemische und technische Industrie leisten wir einen sinnvollen Beitrag zu Gesundheit und technischem Fortschritt. Unsere unternehmerische Verantwortung geht aber weit über dies hinaus. In einer Zeit zunehmender globaler Vernetzungen sowie wachsender gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst. Wir wollen diese Rolle aktiv, umfassend und nachhaltig ausfüllen und uns an unseren Grundsätzen messen lassen. In unserem unternehmerischen Handeln fühlen wir uns verantwortlich gegenüber der Gesellschaft, unseren Mitarbeitern, unseren Kunden, der Umwelt und unseren Lieferanten. Dieser Verhaltenskodex schreibt die Standards fest, die wir für unser ethisches Verhalten zugrunde legen. Damit wollen wir gegenseitigen Respekt, Ehrlichkeit und Fairness im Umgang mit unseren Stakeholdern gewährleisten. Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ist dabei für uns selbstverständlich. Wir wollen aber darüber hinaus Standards setzen und uns kontinuierlich verbessern. Dazu suchen wir jederzeit den Dialog mit unseren Stakeholdern. Dieser Kodex berücksichtigt die vielfältigen Kulturen und Wertvorstellungen unserer MitarbeiterInnen und ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung unseres global ausgerichteten Familienunternehmens. Um das hohe Ansehen zu bewahren, das unser Unternehmen bei Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit genießt, ist ein einwandfreies und verantwortungsvolles Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters unerlässlich. Die vorliegende Zusammenstellung unserer Grundsätze unternehmerischer Verantwortung soll hierzu einen Beitrag leisten. Melsungen, im Januar 2012 Geschäftsleitung und Betriebsrat Faubel & Co. Nachfolger GmbH

Geltungsbereich und Integrität Der Verhaltenskodex der Faubel & Co. Nachfolger GmbH gilt für alle unternehmerischen Aktivitäten sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch gegenüber Geschäftspartnern. Er ist für alle Mitarbeiter* verpflichtend. Integrität gehört zum Selbstverständnis unseres Unternehmens. Von allen Mitarbeitern erwarten wir, die Grundsätze des Verhaltenskodex zu kennen und stets zu beachten. Wir haben Wertevorstellungen, die unser Handeln berechenbar machen und unseren Geschäftspartnern Sicherheit geben. Dieser Verhaltenskodex fasst die wichtigsten unternehmenspolitischen Grundsätze und Normen von Faubel zusammen, mit denen alle Mitarbeiter vertraut sein müssen. Er gibt Orientierung zu grundlegenden ethischen und rechtlichen Pflichten von Mitarbeitern und verleiht ihnen die Sicherheit für ihr richtiges Verhalten im Beruf. Über die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, anderen Regeln und Normen hinaus hat ethisches Handeln bei Faubel einen hohen Stellenwert. Die unternehmerische Verantwortung und das Führungsverständnis sind dafür die Grundlagen und bestimmen unser Verhalten intern im Umgang miteinander und extern im Kontakt mit Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit. * Mit dem Begriff Mitarbeiter sprechen wir Frauen wie Männer gleichzeitig an. Menschenrechte Faubel respektiert die Menschenrechte und fördert deren Einhaltung. Das Unternehmen unterstützt, dass Menschenrechte basierend auf akzeptierten internationalen Gesetzen und Verfahren von den Beschäftigten als allgemeingültig erachtet werden. Faubel lehnt jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit im Unternehmen und bei seinen Geschäftspartnern ab.

Diskriminierung und Respekt vor anderen Die Verschiedenartigkeit unserer Mitarbeiter ist ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg als international ausgerichtetes Unternehmen. Faubel setzt sich für Chancengleichheit und die Einhaltung der Anti-Diskriminierungsgesetze ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit anderen Mitarbeitern kollegial und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Arbeitnehmervertretung Wir bekennen uns dazu, mit der Arbeitnehmervertretung offen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, einen konstruktiven und kooperativen Dialog zu führen und einen fairen Ausgleich der Interessen anzustreben. Ein professioneller Umgang mit der Arbeitnehmervertretung, der weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung zulässt, ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Entlohnung und Arbeitszeit Faubel achtet das Recht auf eine angemessene Entlohnung. Alle Mitarbeiter erhalten eine ihrer Tätigkeit adäquate Vergütung. Das Unternehmen befolgt die gültigen Regelungen zur Arbeitszeit. Garantiert wird dies durch die mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie den Firmentarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di.

Gesundheitsschutz Die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist ein außerordentlich wichtiges Anliegen von Faubel. Daher sind auf Grundlage der jeweiligen Gesetzgebung alle internationalen und standortspezifischen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen sowie die jeweiligen nationalen Arbeitszeitgesetze einzuhalten. Darüber hinaus setzt sich Faubel für die permanente ergonomische und sicherheitstechnische Optimierung des Arbeitsumfeldes ein. Interessenskonflikte und Bestechung Faubel legt Wert darauf, dass seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht in Interessens- oder Loyalitätskonflikte geraten. Geschenke und Unterhaltungsangebote, Gefälligkeiten, Bewirtungen oder sonstige Vergünstigungen dürfen im Rahmen des gesetzlich bzw. arbeitsrechtlich Erlaubten nur gewährt oder angenommen werden, wenn sie nicht den Rahmen der geschäftlichen Gepflogenheiten überschreiten, zugleich keinen unangemessen hohen Wert besitzen und keine Bestechung darstellen. Jegliche aktive und passive Bestechung sowie der Versuch derselben sind bei Faubel untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat die dementsprechende Person mit arbeits- und/oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Sollte ein Mitarbeiter in eine derartige Situation geraten oder davon Kenntnis erhalten, hat er dies der Geschäftsleitung und/oder dem Betriebsrat mitzuteilen.

Qualität Höchste Qualität und ständige Qualitätsverbesserung sind wesentlich für das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens. Die Mitarbeiter sind aufgefordert, die Qualität der Produkte und Leistungen ständig zu verbessern. Faubel ist seit 1994 nach DIN EN ISO 9001 durch die DQS, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, im gesamten Unternehmen zertifiziert. In die nach ISO strukturierten Dokumentationen und Prozesse sind die Forderungen des Leitfadens einer Guten Herstellpraxis (GMP) für Packmittel der Gütegemeinschaft Pharma- Verpackung implementiert. Umwelt Es ist ein Grundsatz für Faubel, die Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen sowie alle geltenden Umweltschutzgesetze und Richtlinien einzuhalten. Hierzu erwartet und unterstützt Faubel ein umweltbewusstes Handeln seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner. Zulieferer Soziale Kompetenz und Verantwortung erachtet Faubel als wichtiges Kriterium für eine langfristig ausgerichtete, geschäftliche Partnerschaft. Darum ermutigt Faubel seine Zulieferer, ähnliche Grundsätze einzuführen und umzusetzen. Bei der Auswahl von Lieferanten haben sich die Mitarbeiter nach den gültigen Verfahrensanweisungen zu richten. Eine Bevorzugung aufgrund von Verwandschaft oder privaten Bekanntschaften ist untersagt.

Fairer Wettbewerb Wir bekennen uns zum fairen Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Wettbewerbern sowie mit Dritten und unterstützen einen fairen und unverfälschten Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Jeder unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des Wettbewerbs und Kartellrechts einzuhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass keiner unserer Mitarbeiter mit Wettbewerbern Gespräche führt, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden. Mitarbeiterverantwortung Die Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches selbstständig zu handeln und zu entscheiden. Sie tragen für alles, was sie in ihrem Verantwortungsbereich tun oder zu tun unterlassen, die Verantwortung. Diese umfasst auch die Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern im Unternehmen. Die Mitarbeiter informieren sich untereinander über Dinge, die sie zur Bewältigung ihrer eigenen Aufgaben wissen müssen. Diese Informationen sind nicht an den Dienstweg gebunden. Bei der Durchführung von Aufgaben, die verschiedene Verantwortungsbereiche berühren, haben sich die Mitarbeiter untereinander abzustimmen. Die Mitarbeiter halten sich aus eigener Initiative über die Entwicklung auf den Gebieten, die ihren Verantwortungsbereich betreffen, auf dem Laufenden, soweit dies möglich ist. Sie tragen durch eigene Ideen und konstruktive Kritik dazu bei, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Mitarbeiter fördern das Ansehen des Unternehmens durch ihr Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten und der Gesellschaft. Die Mitbestimmung-, Mitwirkungs- und Informationsrechte des Betriebsrates werden über die jeweiligen Ansprechpartner in der Geschäftsleitung und im Betriebsrat sichergestellt.

Führungsverantwortung Wir setzen voraus, dass alle Führungskräfte von Faubel den mit diesem Verhaltenskodex vermittelten Grundsatz der Verpflichtung zur Integrität (vor)leben, klar kommunizieren und eigenverantwortlich für dessen Einhaltung sorgen. Die Führungskräfte von Faubel handeln und entscheiden zielorientiert und schöpfen die ihrer Stelle übertragenen Kompetenzen bei Bedarf voll aus. Sie koordinieren die Verantwortungsbereiche ihrer Mitarbeiter im Sinne der vorgegebenen Zielsetzungen und halten ihre Mitarbeiter zu einer leistungsorientierten, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Einstellung und Handlungsweise an. Sie setzen unter Beteiligung der Mitarbeiter kontrollfähige Ziele, bilden Schwerpunkte, setzen Prioritäten, geben Richtlinien und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Verwirklichung ihrer Ziele. Sie informieren ihre Mitarbeiter umfassend, rechtzeitig und unaufgefordert über alles, was diese zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben wissen müssen, und bedienen sich der Beratung ihrer Mitarbeiter, wenn Bedeutung oder Schwierigkeit einer Entscheidung dies erforderlich macht. Die Führungskräfte prüfen kontinuierlich den Verantwortungsbereich ihrer Mitarbeiter. Dies umfasst sowohl das Leistungs- als auch das Führungsverhalten. Als Konsequenz hieraus haben sie die Leistungen ihrer Mitarbeiter anzuerkennen. Sie sind verpflichtet, Fehlverhalten in Führung und fachlicher Aufgabenerledigung ihrer Mitarbeiter durch sachliche und konstruktive Kritik zu korrigieren. Sie regen ihre Mitarbeiter an und unterstützen sie ggf., auch über ihren Aufgabenbereich hinaus Verbesserungsvorschläge anzubringen. Die Mitbestimmung-, Mitwirkungs- und Informationsrechte des Betriebsrates werden über die jeweiligen Ansprechpartner in der Geschäftsleitung und im Betriebsrat sichergestellt.