Die Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung

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Bera.Energiesysteme GmbH & Co. KG. Ingenieurbüro für Lüftungstechnik. Ebersbach an der Fils Baden-Baden - Sandweier.

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. November 2016 BAnz AT B1 Seite 7 von 52

Energieausweis für Wohngebäude

Transkript:

Die Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung Dipl.-Ing. Claus Händel. www.kwl-info.de Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-1

5 Dichtheit, Mindestluftwechsel (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen. Anhang 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu 5) 2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829: 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden ohne Raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und mit Raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten. Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-2

5 Dichtheit, Mindestluftwechsel (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen. Anhang 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu 5) 3. Anforderungen an Lüftungseinrichtungen in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar sein. Im geschlossenen Zustand müssen sie der Tabelle 1 genügen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Lüftung gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn als Lüftungseinrichtungen selbsttätig regelnde Außenluftdurchlässe unter Verwendung einer geeigneten Führungsgröße eingesetzt werden. Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-3

10 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität (3) Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie Raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-4

2.10 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen (zu 3Abs. 2) Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, b) in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt wird und die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen oder den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen. Lüftungsanlagen müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben. Es muss sicher gestellt sein, dass die aus der Abluft gewonnene Wärme vorrangig vor der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme genutzt wird. Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-5

Wesentliche Merkmale der DIN V 4108 Teil 6 und 4701 Teil 10 Rechenverfahren DIN V 4108 Teil 6 DIN V 4701 Teil 10 1. Monatsbilanz 2. Heizperiodenbilanz 3. Vereinfachtes Verfahren (EnEV) Kennwerte 1. Produkt-Klassen und konkrete Dämmdicken Ergebnisdarstellung 1. Jahresbilanz 1. Einzelwerte 1. Einzelwerte 1. Standard-Produkte/-Netze (Energetische Qualität ~ 30%) immer verwendbar, wenn konkrete Produkte/Netze noch nicht festliegen Standard-Kennwerte 2. konkrete Produkte/Netze Produkt-Kennwerte 2. Aufwandszahl-Diagramm Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-6

Energieeinsparverordnung `02: Berechnung des Primärenergiebedarfs Gebäudehülle Anlagentechnik q T q Verluste q q S q L WRG Solaranlage alle q in [kwh/m²a ] q I q h q tw WRG q Primärenergie Berechnung q h nach DIN V 4108-6: q q q η (q = + + h T L I q S ) Berechnung e P nach DIN V 4701-10: e P = q h q P + q tw Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-7 Vorgabe EnEV: q q = e (q + q ) P,max, EnEV P P h tw

A b lu ft Berechnungsschema von Lüftungsanlagen Bedarfsdeckung Bedarfsentwicklung Primärenergie Primärenergieumwandlung Wärme Wärme Wärme Übergabe Verteilung Erzeugung Hilfsenergie Strom Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-8

Verwendung von Standardkennwerten oder Produktkennwerten am Beispiel eines Passivhauses A N = 150 m 2 Bedarf Heizung: 15 kwh/m 2 a 2.250 kwh/a Trinkwarmwasser: 12,5 kwh/m 2 a 1,875 kwh/a Zu- / Abluftgerät mit Wärmepumpe und TWW-Erzeugung Anlagenaufwandszahl mit Standardkennwerten: e P = 2,13 Anlagenaufwandszahl mit Produktkennwerten: e P = 1,67 Beispiel Beispiel Die Berücksichtigung von Produktkennwerten der Anlagentechnik führt im allgemeinen zu günstigeren Aufwandszahlen Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-9

180 Einfamilienhaus mit Mindeststandard Wärmeschutz Fall B Primärenergieverbrauch kwh/qm 160 140 120 100 80 60 40 20 Grenzwert 0 NT Kessel BW Kessel BW + Solar BW +WRG Wärmepumpe El. Direkt + Kompaktgerät NT + WRG 1 2 3 4 5 6 7 Nr. Heizung Trinkwarmwasser Lüftungstechnik 1 Niedertemperaturkessel 2 3 Thermische Solaranlage 4 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-10 5 6 7 Wärmepumpe Sole/Wasser Elektrische Direktheizung Niedertemperaturkessel Speicher ohne Zirkulation Elektrische Durchlauferhitzer Abluft/Zuluft Wärmepumpe Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Primärenergieverbrauch kwh/qm 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Einfamilienhaus mit normalem Dämmstandard Fall A Grenzwert NT Kessel BW Kessel BW + Solar BW +WRG Wärmepumpe El. Direkt NT + WRG 2 3 4 5 6 7 Nr. Heizung Trinkwarmwasser Lüftungstechnik 1 Niedertemperaturkessel 2 3 Thermische Solaranlage 4 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-11 5 6 7 Wärmepumpe Sole/Wasser Elektrische Direktheizung Niedertemperaturkessel Speicher ohne Zirkulation Elektrische Durchlauferhitzer Abluft/Zuluft Wärmepumpe Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Kostenvergleich Anlagensysteme 35 DM Anlagentechnik Energie Gesamtkosten DM/qm Jahr 30 DM 25 DM 20 DM 15 DM 10 DM 5 DM Wärmeschutz 0 DM NT Kessel BW Kessel BW + Solar BW +WRG Wärmepumpe El. Direkt + Kompaktgerät NT + WRG 1 2 3 4 5 6 7 Nr. Heizung Trinkwarmwasser Lüftungstechnik 1 Niedertemperaturkessel 2 3 Thermische Solaranlage Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-12 4 5 6 7 Wärmepumpe Sole/Wasser Elektrische Direktheizung Niedertemperaturkessel Speicher ohne Zirkulation Elektrische Durchlauferhitzer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Abluft/Zuluft Wärmepumpe Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

2500 Dicke Luft CO2-Konzentration [ppm] 2000 1500 1000 500 abnehmende Konzentration Kopfschmerzen störend angenehm 0 0 1 2 3 4 Stunden Außenluft kontrollierte Wohnungslüftung geschlossene Fenster Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-13 Auswirkungen der dichten Gebäudehülle auf die CO 2 -Belastung der Personen in geschlossenen Räumen: Wenn sich zwei Personen in einem Raum mit 40 m 3 mit geschlossenem Fenster aufhalten, dann steigt die CO 2 -Konzentration auf ungesunde Werte über 1.500 ppm. Mit einer kontrollierten Lüftung bleibt der Wert bei angenehmen 800 ppm.

Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung: Sichere Abfuhr von Raumschadstoffen wie Lösemittel, Gerüche, Rauch, Wohnraumgifte Vermeidung von Feuchteproblemen und Schutz der Bausubstanz und der Bewohner vor Schimmelbildung Filterung der Außenluft als Schutz vor Schadstoffen und Pollen (Allergien) Die Filterung kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden Rückgewinnung der Lüftungswärme bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung Automatische Bedarfsregelung mit Nachtabsenkung Keine Zugerscheinungen wie bei der Fensterlüftung Sicherheit auch bei Abwesenheit der Bewohner Vermeidung von Außenlärmbelastungen Wirtschaftlich attraktive Maßnahme zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-14