Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

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Transkript:

FEUERBRAND Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH GES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 1 10.07.12 15:44

FEUERBRAND Feuerbrand stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für Kernobst und für anfällige Ziergehölzarten dar. Bedroht sind sowohl der Erwerbs- als auch der landschaftsprägende Streuobstbau sowie Baumschulen, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) informiert. Mit Feuerbrand infizierter Apfelbaum Die Gefahr erkennen - die Gefahr bekämpfen Was ist Feuerbrand? Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der botanischen Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Erreger ist das Bakterium Erwinia amylovora. Befallene Pflanzen können innerhalb kurzer Zeit absterben. Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA, wo schon vor 200 Jahren über diese Krankheit berichtet wurde. In Europa trat Feuerbrand erstmals 1957 in Südengland auf und wurde bisher in nahezu allen europäischen Ländern nachgewiesen. ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 2 10.07.12 15:44

Weltweit wurde Feuerbrand u. a. aus folgenden Ländern gemeldet: (Quelle: PQR, EPPO) Europa: Österreich, Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Afrika: Ägypten, Marokko Asien: Iran, Israel, Jordanien, Libanon Amerika: Bermudas, Guatemala, Kanada, Mexiko, USA Ozeanien: Neuseeland In Österreich wurde Feuerbrand erstmalig 1993 in Vorarlberg nachgewiesen. Seither wurden weitere Infektionsherde unterschiedlichen Ausmaßes in allen anderen Bundesländern festgestellt. Befallene Früchte verfärben sich braun bzw. schwarz ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 3 10.07.12 15:44

Welche Pflanzen werden von Feuerbrand befallen? Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen: Obst Apfel (Malus); sehr empfindliche bis empfindliche Apfelsorten sind u. a.: James Grieve, Idared, Granny Smith, Cox Orange, Jonathan, Klarapfel, Gala, Braeburn, Topaz, die Apfelunterlagen M26 und M9 Birne (Pyrus); anfällige Birnensorten sind u. a.: Passa Crassana, Conference und Frühe von Trevoux Quitte (Cydonia) Ziergehölze Cotoneaster (Zwergmispel); anfällige Cotoneaster-Arten sind: Cotoneaster salicifolius, C. dammeri, C. watereri, C. bullatus, C. franchetii, C. lacteus, C. lucidus, C. microphyllus, C. moupinensis Sorbus (Eberesche, Mehlbeere) Pyracantha (Feuerdorn) Mespilus (Mispel) Photinia davidiana (syn. Stranvaesia davidiana) Eriobotrya (Wollmispel) Chaenomeles (Zierquitte) Crataegus (z. B. Weißdorn, Rotdorn) Amelanchier (Felsenbirne) GES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 4 10.07.12 15:44

Wie erkenne ich Feuerbrand? Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Infizierte Triebe erscheinen zunächst fahlgrün und vertrocknen unter einer Braun- bis Schwarzfärbung. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Bei feuchtem Wetter treten aus den Befallsstellen weißliche, später braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims. Infizierter Trieb Hakenförmig gekrümmter Trieb GES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 5 Bakterienschleim 10.07.12 15:44

Unter der Rinde frisch befallener Bäume ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt, der aus der Rinde hervorbricht. Gegen Ende der Vegetationszeit kommt die Ausbreitung der Bakterien zum Stillstand. Erkrankte Rindenpartien sinken ein, wodurch zwischen krankem und gesundem Gewebe eine deutliche Grenzlinie entsteht. An den wie verbrannt aussehenden Zweigpartien bleiben während des Winters die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte hängen. Ausgangspunkt für neue Infektionen im Frühjahr bilden Bakterienexsudate, die aus krebsartigen Brandherden am mehrjährigen Holz austreten. Eingesunkene Rindenpartien Fruchtmumie (Birne) Rindenrisse und Bakterienschleim am Stamm INRA, Frankreich Rotfärbung des Holzes bei Anschnitt der Rinde ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 6 10.07.12 15:44

Wie wird Feuerbrand verbreitet? Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem Pflanzmaterial, mit kontaminierten Gegenständen und wahrscheinlich auch durch Zugvögel (Stare, Drosseln) verbreitet. Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind, Insekten und Schnittwerkzeuge. Überträger sind entweder Bienen, Hummeln, Wespen und Fliegen, die Blüteninfektionen auslösen, oder Pflanzensauger (Blattläuse, Wanzen, Zikaden), die für das Zustandekommen von Triebinfektionen sorgen. Letztere entstehen aber auch nach mechanischen Verletzungen, z. B. Hagelschlag. Während der Vegetationszeit breitet sich Feuerbrand besonders bei feuchtwarmem Wetter (über 18 C, über 70 % Luftfeuchtigkeit) sehr rasch aus. ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 7 10.07.12 15:44

Wie breitet sich die Feuerbrand-Infektion in einer Pflanze aus? Vor allem das empfindliche Gewebe der Narben in den Blüten stellt bevorzugte Eintrittspforten dar. Von den Blüten aus wandern die Bakterien über den Blütenstiel in die jungen Zweige, von dort abwärts in die stärkeren Äste, den Stamm und schließlich in die Wurzeln. Erste Blattsymptome, Apfel Infizierter Birnentrieb, ausgehend von Blüteninfektion Bei einer Übertragung auf die Triebe anfälliger Wirtspflanzen dringt der Feuerbrand-Erreger durch natürliche Öffnungen (Atemporen, Spaltöffnungen) oder durch Wunden ein. Die Ausbreitung des Erregers innerhalb einer Wirtspflanze erfolgt in jungen Trieben deutlich schneller als in älteren. Frühestens 4 Tage nach der Infektion können erste Absterbeerscheinungen sichtbar werden. Innerhalb von 2 bis 3 Wochen kann etwa ein junger Birnbaum abgestorben sein. Was tun, was beachten? Feuerbrandwirtspflanzen sollten unbedingt vom Beginn der Blüte bis zum Ende der Vegetationsperiode auf mögliche Symptome beobachtet werden. In gefährdeten Gebieten ist es nach feuchtwarmen Witterungsperioden unbedingt notwendig, Obstanlagen, Baumschulen, Parks, Straßenrandbepflanzungen und Hausgärten mehrmals auf einen möglichen Feuerbrandbefall zu kontrollieren. Hilfestellung für notwendige Kontrollgänge und Maßnahmen geben die Feuerbrand-Warndienstmeldungen der Amtlichen Pflanzenschutzdienste der Länder (siehe Liste auf der Folderrückseite). ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 8 10.07.12 15:44

Feuerbrand zählt zu den Quarantänekrankheiten und ist meldepflichtig Was tun bei Feuerbrandverdacht? Wenn bei Pflanzen eine Feuerbrand-Infektion vermutet wird, ist umgehend der Feuerbrandbeauftragte der Gemeinde, der Feuerbrandsachverständige des Bezirkes oder der Amtliche Pflanzenschutzdienst des betreffenden Landes (siehe Liste auf der Folderrückseite) zu verständigen. Zur eindeutigen Diagnose von Feuerbrand ist eine Laboruntersuchung notwendig Die Probenahme erfolgt in der Regel durch den Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde. Symptom tragende Proben sollen zwecks optimaler Diagnostik den Übergang zwischen optisch gesundem und krankem Gewebe aufweisen. Die in Plastiksäcken einzeln gut verpackten Proben sollen auf schnellstem Wege an die AGES (siehe Kontakte) gesendet oder gebracht werden. Bekämpfung von Feuerbrand Die wichtigste Maßnahme stellt die mechanische Bekämpfung dar. Bei Feuerbrand-Befall sollten stark geschädigte Pflanzen sofort gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden, da der Erreger auch an gerodetem Holz monatelang am Leben bleiben kann. Bei weniger geschädigten Pflanzen genügt unter Umständen das Ausschneiden erkrankter Äste, wobei der Schnitt mindestens 0,5 m im optisch gesunden Holz zu führen ist. Um eine Verschleppung der Krankheit zu verhindern, müssen ausnahmslos bei allen Arbeiten in befallenen Anlagen Schnittwerkzeuge, Hände und Schuhwerk desinfiziert werden. Befallener Apfelbaum ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 9 10.07.12 15:44

Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen Das Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen ist im Pflanzenschutzgesetz, BGBl. Nr. 532/1995 i.d.g.f. sowie in der Pflanzenschutzverordnung 1996, BGBl. Nr. 253/1996 i.d.g.f. geregelt. Feuerbrand: Was macht die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit? Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bietet im Internet unter www.ages.at/ages/ landwirtschaftliche-sachgebiete/pflanzengesundheit/ feuerbrand detaillierte Informationen zu allgemeinen Maßnahmen zur Vorbeugung eines Feuerbrandbefalls und zur Sanierung von Befallsherden. Darüber hinaus erhalten Sie auch Auskunft zu den zur Feuerbrandbekämpfung einsetzbaren Pflanzenschutzmitteln sowie zur Verwendung von Pflanzenhilfsmitteln. An der AGES werden österreichweite Aktivitäten zur gesamtheitlichen Feuerbrand-Bekämpfungsstrategie koordiniert. Kontakt für Feuerbrand-Themen Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191 1220 Wien Tel. +43 (0) 505 55-34901 www.ages.at Allgemeine Auskünfte Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion DI Ulrike Persen Phytosanitäre Auskünfte Institut für Saat- u. Pflanzgut, Phytosanität, Bienen Ing. Elisabeth Jägersberger Laboruntersuchungen Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion Mag. Helga Reisenzein Bienenkundliche Fragen Institut für Saat- u. Pflanzgut, Phytosanität, Bienen Dr. Rudolf Moosbeckhofer Pflanzenschutzmittelrechtliche Fragen Institut für Pflanzenschutzmittel DI Robert Womastek Dr. Johann Kohl ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 10 10.07.12 15:44

Impressum: Herausgeber: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191 1220 Wien Graphische Gestaltung: Corsaro Graphic Design Fotos: AGES, Archiv 7. Auflage, Informations- und Wissensstand: Juni 2012 AGES, Juni 2012 Alle Rechte vorbehalten. Nachdrucke auch auszugsweise oder sonstige Vervielfältigung, Verarbeitung oder Verbreitung, auch unter Verwendung elektronischer Systeme, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zulässig. Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 11 10.07.12 15:44

Amtliche Pflanzenschutzdienste der Länder Burgenländische Landwirtschaftskammer Esterhazystraße 15 7001 Eisenstadt Leiter Ing. Winter Tel. 02682 702-651 Fax 02682 702-691 sonderkulturen@lk-bgld.at Stellvertreter Ing. Mario Almesberger Tel. 02682 702-654 Mag. Rudolf Dorner Tel. 02682 702-655 Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 Agrarrecht Mießtalerstraße 1 9020 Klagenfurt NÖ Landes-Landwirtschaftskammer Wiener Straße 64 3100 St. Pölten MMag a. Scherling Tel. 050 536-11401 Fax 050 536-11400 renate.scherling@ktn.gv.at abt10.agrarrecht@ktn.gv.at DI Weigl Tel. 02742 259-22601 Fax 02742 259-22019 wolfgang.weigl@lk-noe.at Herr Kurath Tel. 050 536-11415 Fax 050 536-11400 behrend.kurath@ktn.gv.at Mag a. Plassnig Tel. 050 536-11417 elisabeth.plassnig@ktn.gv.at Ing. Haselberger Tel. 02742 259-22603 Fax 02742 259-22019 christian.haselberger@ lk-noe.at Landwirtschaftskammer für Oberösterreich Auf der Gugl 3 4021 Linz DI Köppl Tel. 050 6902-1412 Fax 050 6902-91427 hubert.koeppl@lk-ooe.at Frau Leitner Tel. 050 6902-1409 Fax 050 6902-91409 elke.leitner@lk-ooe.at Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg Schwarzstraße 19 5024 Salzburg Amt d. Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 10, Land- u. Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193 8047 Graz Amt der Tiroler Landesregierung Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Herr Putz Tel. 0662 870571-241 Fax 0662 870571-295 josef.putz@lk-salzburg.at DI Pusterhofer Tel. 0316 877-6601 Fax 0316 877-6606 josef.pusterhofer@stmk.gv.at haidegg@stmk.gv.at DI Tschöll Tel. 0512 508-3970 Fax 0512 508-2545 landw.schulwesen@ tirol.gv.at Mag. Hohengaßner Tel. 0316 877-6631 Fax 0316 877-6643 peter.hohengaszner@ stmk.gv.at DI Palfrader Tel. 0512 508-2549 Landwitschaftskammer für Vorarlberg Montfortstraße 9-11 6900 Bregenz DI (FH) Höfert Tel. 05574 400-230 Fax 05574 400-602 ulrich.hoefert@lk-vbg.at obst-garten@lk-vbg.at Ing. Rammel Tel. 05574 400-231 Fax 05574 400-602 harald.rammel@lk-vbg.at Magistratsabteilung 42 - Wiener Stadtgärten Siebeckstraße 14 1220 Wien DI Lorber Tel. 01 4000-42260 Fax 01 4000-42267 alexander.lorber@ wien.gv.at Ing. Moser Tel. 01 4000-42262 Fax 01 4000-42267 norbert.moser@wien.gv.at ES_Feuerbrand_Folder_gl.indd 12 10.07.12 15:44