Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

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Transkript:

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. 1 Spielregeln und Spielleitung Alle Fußballspiele von Mannschaften, die dem Betriebssportverband Norden e. V. angehören, werden nach den amtlichen Spielregeln des Deutschen Fußballbundes ausgetragen. Für den Ablauf des Spielbetriebs ist der Vorstand/Sportwart des BSV Norden zuständig. 2 Spielberechtigung von Betriebssportgemeinschaften (BSG) Voraussetzung für die Teilnahme an den Punkt- bzw. Pokalspielen ist die Mitgliedschaft im BSV Norden. 3 Spielerlaubnis Zur Teilnahme an den Spielen sind Personen berechtigt, die beim Sportwart des BSV Norden gemeldet sind. 4 Meldebögen Spielberechtigt ist, wer zu Beginn der Saison schriftlich beim Sportwart gemeldet ist oder während der Saison schriftlich nachgemeldet wird. Die Spielberechtigung muss durch den Sportwart bestätigt werden. Jede BSG haftet für die Richtigkeit der Meldung. Auf dem Meldebogen dürfen keine handschriftlichen Eintragungen erfolgen. Nach Meldung des Spielers erhält die BSG einen neuen Spielberichtsbogen mit dem nachgemeldeten Spieler vom Sportwart des BSV Norden zugesandt. Erst dann ist er spielberechtigt.

5 Erteilung der Spielberechtigung Die Meldung auf Erteilung einer Spielberechtigung muss mindestens fünf Tage vor dem Spiel dem zuständigen Sportwart des BSV vorgelegt werden. Alle Spieler / -innen sind für ihre BSG grundsätzlich spielberechtigt (s. 24 SO). 6 gestrichen 7 Jugendliche Spieler / -innen Jugendliche, die am Stichtag 1. März jünger als 18 Jahre sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben, benötigen für den Freigabeantrag für Seniorenmannschaften folgende Erklärungen: a) Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, b) Unbedenklichkeitserklärung des Arztes. Diese Erklärungen müssen dem Sportwart vorgelegt werden. 8 gestrichen 9 Spielerkontrolle Es ist selbstverständlich, dass jede Mannschaft im Besitz eines gültigen Meldebogens ist. Der Spielbericht ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter von beiden Mannschaften vorzulegen. Die einzusetzenden Spieler sind anzukreuzen.

10 Feldverweis Der Feldverweis (rote Karte) ist vom Schiedsrichter auf dem Spielbericht ausführlich zu vermerken. 11 Auswechseln von Spielern / Spielerinnen Das Auswechseln von Spielern / Spielerinnen ist während der gesamten Spieldauer zulässig - siehe 24 Anm. d) SO -. 12 Spielervorsperre Bei einem Feldverweis (rote Karte) ist der hinausgestellte Spieler / die hinausgestellte Spielerin selbstverständlich für alle Spiele vorgesperrt. 13 Spielsperre Über die Dauer der Spielsperre entscheidet der zuständige Sportwart. Der Sportwart muss innerhalb einer Woche nach dem betreffenden Spiel entscheiden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der betreffende Spieler / die betreffende Spielerin unter Umständen nicht noch weitere Spiele aussetzen muss. 14 Urteil des Sportwartes Gegen die Entscheidung des Sportwartes kann beim Sportgericht des BSV Norden innerhalb von zehn Tagen Protest eingelegt werden.

15 Protestgebühr Bei jedem Protest, gleich welcher Art, hat die einreichende BSG als Protestgebühr 12,50 EUR an den Kassenwart des BSV Norden zu entrichten. Erst nach Eingang des Betrages wird das Sportgericht einberufen. Der Betrag wird auf keinen Fall erstattet. 16 Allgemeines Verhalten der Mannschaften und Spieler / -innen Von allen aktiven Spielern / -innen wird während der Ausübung des Sportes strengste Selbstbeherrschung und Achtung vor den Sportorganisationen, vor dem Schiedsrichter, dem Gegner und den Zuschauern verlangt. Streng verboten sind daher: a ) rohes Spiel, b) Tätlichkeiten und Beleidigungen gegen Schiedsrichter, Linienrichter, Gegner und Zuschauer, c) Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen des Schiedsrichters, d) aufreizende Bemerkungen, gleichgültig, an wen sie gerichtet sind, e) unehrliches Verhalten und unwahre Angaben, f) eigenmächtiger Spielabbruch. Vorgenannte Vergehen können neben den durch den Schiedsrichter verhängten Strafen (Verwahrnung oder Feldverweis) durch den BSV geahndet werden. Die Mannschaften müssen pünktlich zum festgesetzten Termin oder vereinbarten Spielbeginn antreten. 17 Spielkleidung Sollte sich herausstellen, dass zwei Mannschaften die gleichen Trikots tragen, so hat die Platzmannschaft die Spielkleidung zu wechseln. Es muss mit Schienbeinschonern gespielt werden.

18 Aufgaben der Platzmannschaft Die BSG, die Heimvorteil hat, muss dafür sorgen, dass der Platz ordnungsgemäß abgekreidet ist oder aber Stangen gesetzt sind. Ebenso hat die Platzmannschaft einen wettspielfähigen Ball zu stellen. 19 Spielpläne Die Spielpläne werden vom zuständigen Sportwart im Einvernehmen mit dem Vorstand des BSV aufgestellt. Die Bekanntgabe der Spielpläne erfolgt durch Rundschreiben. Mannschaftsaufstellungsschwierigkeiten sind kein Grund für die Verlegung/Absage von Spielen. 20 Terminplan, Spielansetzung, Spielverlegung Die im Terminplan zuerst aufgeführte BSG ist Platzmannschaft. Sie regelt mit dem Gegner, soweit nicht im Spielplan bestimmt, die Durchführung (Ort und Zeit) des angesetzten Spieles. Die Termine sind im Spielplan jeweils in einer Woche anzusetzen. 21 Wertung der Spiele Die Punkt- bzw. Pokalspiele werden nach Punkten gewertet und zwar drei Punkte für die siegreiche Mannschaft und einen Punkt für jede Mannschaft bei unentschiedenem Spiel.

22 Nichtantreten einer Mannschaft Es ist selbstverständlich, dass Pünktlichkeit bei den angesetzten Spielen Voraussetzung ist. Nach 30 Minuten Wartezeit ist das Spiel für diejenige Mannschaft verloren, welche nicht pünktlich angetreten ist (mit mindestens fünf Spielern, bei 11er-Mannschaften mit mindestens sieben Spielern). Die Punkte gehören in diesem Fall dem Gegner. Die entsprechende Feststellung trifft der Schiedsrichter durch Vermerk auf den Spielberichten. Spielabsagen müssen spätesten einen Tag vor dem angesetzten Spieltermin bei der gegnerischen Mannschaft, dem Schiedsrichter und dem Sportwart des BSV gemeldet werden. 23 Nichterscheinen des Schiedsrichters Wenn der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt, so müssen die Mannschaften sich auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen. 24 (Neufassung) Sonderbestimmungen Abweichend von den 1 23 der Spielordnung (SO) gelten für den Spielbetrieb der nicht aktiven Staffel folgende Regelungen: a) Eine Mannschaft darf gemischt aus Spielerinnen und Spielern bestehen. b) Gespielt wird 2 x 35 Minuten mit einer Pause von mindestens fünf Minuten, maximal 15 Minuten. c) Eine Mannschaft besteht aus 7 Spielern / -innen (1 Torwart und 6 Feldspieler / -innen). d) Während des Spiels dürfen beliebig viele Spieler / -innen (und auch Torwart) ein- und ausgewechselt werden; es ist jedoch darauf zu achten, dass sich von jeder Mannschaft nicht mehr als 7 Spieler / -innen auf dem Spielfeld befinden. Auswechseln ist nur während einer Spielruhe gestattet, wobei auch ausgewechselte Spieler / -innen wieder eingesetzt werden dürfen. Auf dem Spielfeld dürfen sich jedoch nur drei aktive Spieler pro Mannschaft gleichzeitig befinden. Spieler ab 32 Jahre und Spielerinnen allgemein gelten als nicht aktiv. e) Spielberechtigung: Spielberechtigt sind alle Spielerinnen und Spieler, die einer BSG angehören oder Einzel- BSG-Mitglieder sind, uneingeschränkt. f) Spielerinnen und Spieler können nur in der Mannschaft spielen, für die sie für die Saison von ihrer BSG gemeldet sind. g) Gesperrte Spieler / -innen bleiben nur im Spielbetrieb des BSV gesperrt. h) Ein Spieler / eine Spielerin kann auch wegen Unsportlichkeit oder Foulspiels für zehn Minuten des Feldes verwiesen werden.

25 Strafen a) Wird ein Spiel von einer BSG( 22 SO)abgesagt, so hat die BSG eine Strafe von 25,--- an den BSV Norden zu entrichten. Wurde die gegnerische Mannschaft und der Schiedsrichter nicht unterrichtet, wird zusätzlich die Schiedsrichtergebühr von 17,-- erhoben. b) Wird ein nicht spielberechtigter Spieler / eine nicht spielberechtigte Spielerin eingesetzt, gilt das Spiel als verloren und wird mit 3:0 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner gewertet. Die BSG hat eine Strafe von 25,00 EUR (Verstoß gegen Grundsatz von Treu und Glauben) an den BSV Norden zu entrichten. Zusätzlich werden der Mannschaft 2 Punkte aberkannt. c) Spätestens bis zum Ende eines Spieles ist der Spielbericht von jeder BSG dem Schiedsrichter vorzulegen. Bei Nichteinhaltung gilt das Spiel als verloren -Wertung wie unter b)-; Die BSG hat eine Strafe von 25,00 EUR zu entrichten. Norden, 21. Januar 2003 gez. Gröger gez. Weinberg gez. Peters......... Schriftführer 1. Vorsitzender Sportwart Spielordnung geändert und genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 21. Januar 2003. Spielordnung geändert und einstimmig genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 16.01.2015 gez. Peters gez. Oldewurtel...... 1. Vors. + Sportwart Schriftführer