1. Vorstellung 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Abwasserreinigung, Anlagentypen 4. Kosten 5. Hinweise 1
1. Vorstellung Hans-Peter Schramm, IG EXNER&SCHRAMM mbh, Bautzen 30 Mitarbeiter Planung/Vermessung von Tiefbauvorhaben Siedlungswasserwirtschaft (Kläranlagen, Kanäle, Rückhaltebecken, Pumpstationen, Verkehrsanlagen (Straßen, Knotenpunkte ) Rohrnetze (Gas, Trinkwasser, Fernwärme ) Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände, Wehre ) Informationssysteme (GIS, GDD ) weitere Spezialleistungen (Gebäudevermessung) Kunden Städte und Gemeinden, AZV s, Trinkwasserversorger, Stadtwerke ENSO Straßenbauämter Staatsbetriebe (SIB ) 2
2. Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien 2.1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in der Fassung vom 19.08.2002 2.2 Sächsisches Wassergesetz in Fassung vom 18.10.2004 2.3 Abwasserbeseitigungskonzept 2.4 Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06 2007 2.5 Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft SWW/2007 vom 02.03.2007 3
2.1 Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 19.08.2002 = Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik = Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie im Bundesgebiet Ziel: alle Gewässer sollen bis 2015 einen guten Zustand erreichen (nicht nur bei Schadstoffen, sondern auch bei der heimischen Tierund Pflanzenwelt) 4
2.2 Sächsisches Wassergesetz in der Fassung vom 18.10.2004 Bundesländer haben ihre Landeswassergesetze fristgemäß bis Ende 2003 den europäischen Regelungen angepasst. Regelt Abwasserbeseitigungspflicht obliegt den Gemeinden, in deren Gebiet das Abwasser anfällt stellt klar, dass Kleinkläranlagen im ländlichen Raum eine gleichwertige, das gleiche Umweltschutzniveau gewährleistende, Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung sind. Voraussetzung ist, dass diese Abwasserbehandlungsanlagen dem Stand der Technik entsprechen. 5
Definition Stand der Technik = Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser u. Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt, zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Die Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen ist in 18c WHG geregelt, wonach diese eine behördlichen Genehmigung benötigen. 6
Zitat: 18c WHG - Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, bedürfen einer behördlichen Zulassung. Die Zulassung kann nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht. Bauartzulassung des DIBT 7
2.3 Abwasserbeseitigungskonzept regelt u. a. die Art / Organisation der Abwasserbeseitigung des Entsorgungsgebietes Zentrale öffentliche Anlagen (Kanal + Kläranlage durch AZV) Dezentrale nichtöffentliche = private Anlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) Dezentrale Abwasserentsorgung = Anlagen die auf Grundstücken Entsorgung vornehmen, ohne dass ein öffentliches Schmutzwasserkanalnetz beansprucht (Kleinkläranlagen oder Versickerungsanlagen für Regenwasser). Errichtung einzelner Anlagen auf dem eigenen Grundstück oder auch semizentrale Lösungen für mehrere Grundstücke sind möglich. 8
2.4 Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.07 Definiert / Regelt Kleineinleitungen sind Einleitungen von weniger als 8 m³ täglich an Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Heißt: Anlagen bis 50 EW Zitat: sind vorhandene Kleineinleitungen bis spätestens 31.12.2015 anzupassen Zu deutsch: Anlagen ohne biologische Reinigung müssen bis 31.12.2015 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. 9
2.4 Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.07 Betreiber von Kleinkläranlagen sind zur ordnungsgemäßen Eigenkontrolle und Wartung verpflichtet Für vorhandene Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben - Nachweis des Bautyps Kleinkläranlagen die direkt und indirekt einleiten, vorhandene wasserrechtliche Erlaubnisse, sonstige Zulassungen oder wasserrechtliche Entscheidungen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft bis spätestens 30.06.2008 vorzulegen. 10
2.4 Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.07 Führen Betriebsbuch über die Anlage, durchgeführte Eigenkontrollen sind zu dokumentieren. Nachweis über durchgeführte Fäkalschlammabfuhren bzw. die Entleerung der abflusslosen Grube Die Wartung von biologischen Kleinkläranlagen muss durch einen Fachbetrieb (Fachkundigen) oder Hersteller erfolgen. Das Betriebsbuch ist der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft, ihrem Beauftragten, dem Wartungsbetrieb und der zuständigen Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen. 11
2.5 Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2007 vom 02.03.07 Regelt Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung, insbesondere im ländlichen Raum Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verwaltungsverbände und Zweckverbände Bei der Förderung privater Kleinkläranlagen erfolgt die Antragstellung über die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Zweckverbände) bei der SAB. 12
3. Abwasserreinigung, Anlagentypen 3.1 Prinzip = Stufenweise Reinigung Bakterien brauchen Sauerstoff (Grobstoffe, Absetzbare Bestandteile) 1. Stufe mech. Vorklärung Grobstoffe, absetzbare Bestandteile 2. Stufe biologische Reinigung Kohlenstoff, Nitrat, Phosphor 3. Stufe - Nachklärung Trennung Schlamm/gereinigtes Abwasser 13
3.2 Verfahren Belebungsanlagen Abwasser mit gelösten- und Schwebstoffen werden in der Belebung feinblasig belüftet. Abwasser wird mit Sauerstoff angereichert. 14
3.2 Verfahren Festbettanlagen / Membrananlagen ähnelt dem Belebungsverfahren. In der biologischen Stufe befinden sich zusätzliche Festbettkörper / Membrankörper auf denen sich die Biologie ansiedelt. 15
3.2 Verfahren Tropfkörperanlagen Biomasse siedelt sich auf Steinen / Lavaschlacke usw. an. Abwasser wird mehrfach darüber verrieselt. 16
3.2 Verfahren Tauchkörperanlagen Die Biomasse wird hier durch die sich drehenden Scheiben ausreichend mit Sauerstoff versorgt, eine maschinelle Belüftung ist nicht nötig. besonders geringer Energieverbrauch. Resistent gegen Zulaufschwankungen. 17
3.2 Verfahren SBR- Anlagen (sequencing batch reactor - sequentielles biologisches Reinigungsverfahren ) Das SBR -Verfahren ist eine Variante des Belebtschlammverfahrens. Nicht raumorientiert, sonder zeitorientierter Prozess mit einer zyklischen Abfolge der Phasen: Füllen Reaktionsphasen (Rühren, Belüften) - Absetzen - Entleeren - Stillstands- oder Wartephase. 18
3.2 Verfahren Wirbel-/Schwebebettanlagen ähnelt dem Belebungsverfahren. In der biologischen Stufe befinden sich zusätzliche Festbettkörper auf denen sich die Biologie ansiedelt. 19
3.2 Verfahren Pflanzenkläranlagen 20
4. Kosten 4.1 Herstellungskosten Investition 4.2 Unterhaltung Betriebskosten 4.3 Finanzierungskosten 21
4.1 Herstellungskosten Investition Bruttokosten (Mittelwerte) Kauf einer Anlage 3.500 Lieferung/Montage 700 Baugrube/Erdarbeiten 850 Rohrleitungsbau 300 (Ansatz 50,- /m, ohne Oberflächen) Elt-Anschluss, Wanddurchbrüche 250 Gebühren (Wasserrrecht ) 100 Summe 5.700 22
4.2 Unterhaltung - Betriebskosten Bruttokosten ( /a - 4 Pers.) Strom (in Abhängigkeit des Anlagentyps) 100 (Lit.-ang.: 16-250 Kwh/E*a) Schlammentsorgung 50 (Lit.-ang.: 500-800 l/e*a) z.b.: 500 l/e*a x 4E = 2 m³/a x 25,- /m³ = 50,- /a Wartung 300 - Anfahrt - Probenahme, Laboruntersuchung - Eistellen der Anlage Kanaleinleitgebühr (für Nutzung BM-Kanal) 110 Ansatz 80,- l/e*d x 4 E = 240 l/d x 365 d/a = 240 l/d x 365 d/a = 87,6 m³/a x 1,25 /m³ Summe 560 entspricht bei 88 m³/a 6,39 /m³ 23
4.3 Finanzierungskosten Wert Nutzungsd. Abschr.-satz Bruttokosten [ ] [a] [%] [ /a] Abschreibung Maschinentechnik (2/3 der Gesamtkosten) 3.800 15 a 6,67 % 253 Bauteile (1/3 der Gesamtkosten) 1.900 30 a 3,33 % 63 Kapitalkosten / Zinsen Investitionskosten 5.700 abzüglich Zuschuss SAB 1.500 zu finanzierender Betrag 4.200 5,00 % 210 Summe 527 Ansatz 80,- l/e*d x 4 E = 240 l/d x 365 d/a = 240 l/d x 365 d/a = 87,6 m³/a entspricht bei 88 m³/a 6,01 /m³ 24
5. Hinweise worauf Sie achten sollten Kunststoff oder Betonfertigteile? Gewicht und Größe der Anlage, Zugänglichkeit, Befahrbarkeit mit LKW, Kranstandort, Größe / Tiefe der Baugrube (Aushubmassen Bagger oder Handschachtung) Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand (Auftrieb, Deformation) Nachweis des Bautyps (Ohne gültige Zulassungsnummer nach DIBT keine wasserrechtliche Erlaubnis - Billiganbieter, Ausland ) Bei Umbau Zustand der vorh. Kleinkläranlage Szenario: Preissteigerungen, Angebot/Nachfrage, Herstellerkapazitäten, Verfügbarkeit Fördermittel, Lieferfristen 25
5. Hinweise worauf Sie achten sollten Wartungsvertrag (Pauschalpreis inkl. Anfahrt? Laborkosten etc. zusätzlich oder Einzelausweisung, Sitz der Firma, Erreichbarkeit, Referenzen, Wartungsvertrag 1 Jahr mit stillschweigender Verlängerung) Zeugnis Landesverband Sachsen/Thüringen Herr/Frau... hat am Kurs Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen -Erwerb der Fachkundedes DWA-Landesverbandes Sachsen/Thüringen vom...bis...teilgenommen und die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt. ------------------ ------------------ DWA-Landesverbandsvorsitzender Kursleiter Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. http://www.dwa-st.de 26