Preisliste Nr. 01/ Beton nach DIN 1045/ EN 206 Betonpumpen

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Transkript:

Preisliste Nr. 01/ 2017 Beton nach DIN 1045/ EN 206 Betonpumpen

Qualität. Leistung. Service. Garant. Seit über 50 Jahren sind wir im Bereich Transportbeton tätig. Unsere Grundsätze bilden seit jeher das Fundament unserer Tätigkeit, auf welchem wir noch heute aufbauen. Mit Erfolg, denn mit unseren mehr als 30 Fahrmischern und fünf Betonpumpen sind wir zu einem der leistungsstärksten Unternehmen in der Region herangewachsen. Unsere Firmenstruktur ist durch eine flache Hierarchie geprägt, was für unsere Kunden einen kurzen und unbürokratischen Informationsweg bedeutet. Seit 2016 wurden zudem unsere acht Produktionsstandorte in der Garant Transportbeton GmbH & Co. KG vereint, ein weiterer, wichtiger Schritt, der für unsere Kunden nur Vorteile mit sich bringt. Auch 2017 steht Ihnen das gesamte Team von Garant rund um das Thema Beton als verlässlicher Partner zur Seite, um Ihre Vorgaben und Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Die werkseigene Produktionskontrolle und unsere eigene Betonprüfstelle garantieren dazu eine normgerechte und hochqualitative Betonherstellung. Unser Ziel ist erst erfüllt, wenn Sie als Kunde zufrieden sind. Fordern Sie uns, in Sachen Beton sind wir Ihr Garant! 2 Preisliste Nr. 01/2017

Qualität garantiert 3

Expositionsklassen gemäß DIN 1045/EN 206 Um Ihnen die Zuordnung der Expositionsklassen gemäß DIN 1045 / EN 206 innerhalb der Preisübersichten zu erleichtern, haben wir für Sie die nachfolgend aufgeführte Tabelle erstellt. Die Expositionsklassen von Beton und Stahl sind getrennt zu berücksichtigen. Klasse Umgebung Mindestdruckfestigkeitsklasse Beispiele für die Zuordnung X0 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Beton ohne Bewehrung C8/10 unbewehrte Fundamente ohne Frost, unbewehrte Innenbauteile XC Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Karbonatisierung XC 1 Trocken oder ständig nass C16/20 Bauteile in Innenräumen; Bauteile, die ständig in Wasser getaucht sind XC 2 Nass, selten trocken C16/20 Wasserbehälter; Gründungsbauteile XC 3 Mäßige Feuchte C20/25 offene Hallen; gewerbliche Küchen; Bäder; Wäschereien; Viehställe XC 4 Wechselnd nass und trocken C25/30 Außenbauteile mit direkter Beregnung XD Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser XD 1 Mäßige Feuchte C30/37 1) Betonoberflächen, die chlorhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind; Einzelgaragen XD 2 Nass, selten trocken C35/45 1) Solebäder; Bauteile, die chlorhaltigem Industrieabwasser ausgesetzt sind XD 3 Wechselnd nass und trocken C35/45 1) Teile von Brücken mit Spritzwasser; Fahrbahndecken; Parkdecks XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser XS 1 Salzhaltige Luft C30/37 1) Außenbauteile in Küstennähe XS 2 Unter Wasser C35/45 1) Bauteile in Hafenanlagen (ständig unter Wasser) XS 3 Tide, Spritzwasser, Sprühnebel C35/45 1) Kaimauern in Hafenanlagen XF Frostangriff mit und ohne Taumittel XF 1 Mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel C25/30 Außenbauteile XF 2 Mäßige Wassersättigung, mit Taumittel C25/30 (LP) C35/45 Betonbauteile im Sprühnebelbereich XF 3 Hohe Wassersättigung, ohne Taumittel C25/30 (LP) C35/45 offene Wasserwechselzone von Süßwasser XF 4 Hohe Wassersättigung, mit Taumittel C30/37 (LP) Verkehrsflächen mit Taumitteln, Räumerlaufbahnen von Kläranlagen, Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff XA 1 Chemisch schwach angreifend C25/30 Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter XA 2 Chemisch mäßig angreifend C35/45 1) Bauteile in Beton angreifenden Böden XA 3 Chemisch stark angreifend C35/45 1) 4) Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifendem Abwasser XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XM 1 Mäßiger Verschleiß C30/37 1) Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge XM 2 Starker Verschleiß 1) 2) C30/37 Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder gummibereifte C35/45 1) Gabelstapler XM 3 Sehr starker Verschleiß C35/45 1) 3) Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler oder Kettenfahrzeuge 1) mit LP eine Druckfestigkeitsklasse niedriger 2) mit Oberflächenbehandlung 3) mit Hartstoffen nach DIN 1100 4) Schutzmaßnahmen erforderlich, siehe DIN 1045-2 Abschnitt 5.3.2 4 Preisliste Nr. 01/2017

Legende Artikelnummern und Konsistenz Artikelnummern Konsistenz 1. Stelle frei Konsistenzklassen Ausbreitmaß (mm) 2. Stelle Festigkeit F1 <_ 340 (steif) 3. Stelle Expositionsklasse 350 410 (plastisch) 4. Stelle Konsistenz F3 420 480 (weich) 5. Stelle Größtkorn F4 490 550 (sehr weich) 6. Stelle Festigkeitsentwicklung F5 560 620 (fließfähig) 7. Stelle betriebsinterne Vergabe F6 630 700 (sehr fließfähig) Qualität garantiert 5

Betone für Hoch- und Tiefbau Anwendungsbereich Preise in Euro / m³ zzgl. gesetzlicher MwSt. Eigenschaften bzw. Verwendungszweck Beton für unbewehrte Bauteile bewehrte Innen- und Gründungsbauteile bewehrte Innenbauteile, mit hoher Luftfeuchte bewehrte und bewitterte Außenbauteile, bei Frost und chemisch schwachen Angriff bewehrte Außenbauteile, erhöhter Wassereindringwiderstand Betonfestigkeitsklasse C 8 / 10 C 12 / 15 C16 / 20 C 20 /25 C 16 /20 C 20 /25 Expositionsklassen X0 XC1, XC2 Konsistenz F1 F3 F1 F3 F1 F1 F3 C 20 /25 XC3 F3 C 25 /30 C 25 /30 XC4, XF1, XA1, WU XC4, XF1, XA1, WU, w /z 0,55 BKI F3 F3 Größtkorn (mm) Festigkeitsentwicklung langsam mittel schnell bei mittleren und hohen bei kühlen bis normalen bei sehr kühlen Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ 8 1101130 89,00 1101110 89,00 16 1101230 85,50 1101210 85,50 32 1101330 83,00 1101310 83,00 8 1103130 92,00 1103110 92,00 16 1103230 88,50 1103210 88,50 32 1103330 86,00 1103310 86,00 8 1201130 90,50 1201110 90,50 16 1201230 87,00 1201210 87,00 32 1201330 84,50 1201310 84,50 8 1203130 92,50 1203110 92,50 16 1203230 89,00 1203210 89,00 32 1203330 86,50 1203310 86,50 8 1301130 91,50 1301110 91,50 16 1301230 88,00 1301210 88,00 32 1301330 85,50 1301310 85,50 8 1401130 93,00 1401110 93,00 16 1401230 89,50 1401210 89,50 32 1401330 87,00 1401310 87,00 8 1313130 93,50 1313110 93,50 1313120 96,50 16 1313230 90,00 1313210 90,00 1313220 93,00 32 1313330 87,50 1313310 87,50 1313320 90,50 8 1413130 95,50 1413110 95,50 1413120 98,50 16 1413230 92,00 1413210 92,00 1413220 95,00 32 1413330 89,50 1413310 89,50 1413320 92,50 8 1423130 98,00 1423110 98,00 1423120 101,00 16 1423230 94,50 1423210 94,50 1423220 97,50 32 1423330 92,00 1423310 92,00 1423320 95,00 8 1533130 99,50 1533110 99,50 1533120 102,50 16 1533230 96,00 1533210 96,00 1533220 99,00 32 1533330 93,50 1533310 93,50 1533320 96,50 8 1533132 102,00 1533112 101,00 1533122 104,00 16 1533232 98,50 1533212 97,50 1533222 100,50 32 1533332 96,00 1533312 95,00 1533322 98,00 8 1633130 103,50 1633110 102,50 1633120 105,50 bewehrte und bewitterte Außenbauteile, bei Frost und chemisch schwachen Angriff C 30 /37 C 35 /45 XC4, XF1, XA1, WU F3 16 1633230 100,00 1633210 99,00 1633220 102,00 32 1633330 97,50 1633310 96,50 1633320 99,50 8 1733130 108,50 1733110 107,50 1733120 110,50 16 1733230 105,00 1733210 104,00 1733220 107,00 32 1733330 102,50 1733310 101,50 1733320 104,50 Konsistenzerhöhung durch Fließmittel-Zugabe möglich. 6 Preisliste Nr. 01/2017

Anwendungsbeispiel: Wohnungsbau Erläuterungen 7 3 1 Geschossdecke / Innenwand XC1 (Innenbauteil, bewehrt, trocken) 2 Außenwand XC4, XF1 (Außenbauteil, bewehrt, wechselnd nass / trocken, Frostangriff) 3 Fundament XC2 (Gründungsbauteil, bewehrt, nass / selten trocken) 4 Frostfreie Bodenplatte XC2 5 Auffahrt XC4, XD3, XF4, XM1 (Außenbauteil, bewehrt, mit direkter Beregnung, wechselnd nass / trocken, Tausalzangriff, Angriff durch Frost-Tau-Wechsel, mäßige Verschleißbeanspruchung) 6 Außentreppe XC4, XD3, XF4 (Außenbauteil mit direkter Beregnung, wechselnd nass / trocken, Tausalzangriff, Angriff durch Frost-Tau- Wechsel) 7 Kellerwand XC4, XF1 (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand) Qualität garantiert 7

Betone für den Industrie- und Landwirtschaftsbau Anwendungsbereich Preise in Euro / m³ zzgl. gesetzlicher MwSt. Eigenschaften bzw. Verwendungszweck Betonfestigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Größtkorn (mm) Festigkeitsentwicklung langsam mittel schnell bei mittleren und hohen bei kühlen bis normalen bei sehr kühlen Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Beton für Lager - flächen und Industrieböden (Innenbereich) C 25 / 30 C 30 / 37 C 35 / 45 XC4, XF1, XA1 XD1, XF1, XA1, XM1 m. Verschl. m OFB XM2 1) 16 1532231 98,50 1532211 97,50 1532221 100,50 32 1532331 96,00 1532311 95,00 1532321 98,00 16 1652231 101,00 1652211 100,00 1652221 103,00 32 1652331 98,50 1652311 97,50 1652321 100,50 16 1782214 105,00 1782224 108,00 32 1782314 102,50 1782324 105,50 Beton mit hohem Frost-Taumittel- Widerstand C 30 / 37 XD3, XA3 2), XF4 LP 16 1692210 107,50 1692220 110,50 32 1692310 105,00 1692320 108,00 Beton gegen mäßigen chemischen Angriff C 35 / 45 XA2, XD2, X, XF3 8 1772111 110,00 1772121 113,00 16 1772211 106,50 1772221 109,50 32 1772311 104,00 1772321 107,00 8 1872110 115,00 1872120 118,00 C 40 / 50 16 1872210 111,50 1872220 114,50 Beton gegen starken chemischen Angriff XA2, XA3 2), XD3, X, XF3 32 1872310 109,00 1872320 112,00 8 1982110 119,00 1982120 122,00 C 45 / 55 16 1982210 115,50 1982220 118,50 32 1982310 113,00 1982320 116,00 Beton gegen starken chemischen Angriff (Biogas-Anlagen) C 35 / 45 XD3, XA3 2), XF3 8 1782130 113,00 1782110 112,00 1782120 115,00 16 1782230 109,50 1782210 108,50 1782220 111,50 32 1782330 107,00 1782310 106,00 1782320 109,00 FD-Betone flüssigkeitsdicht C 30 / 37 XD1, XF1, XM1 XD3, XF4 m. LP 16 1652233 103,00 1652213 102,00 1652223 105,00 32 1652333 100,50 1652313 99,50 1652323 102,50 16 1692213 110,50 1692223 113,50 32 1692313 108,00 1692323 111,00 Konsistenzerhöhung durch Fließmittel-Zugabe möglich. 1) für XM2 ist eine Oberflächenbehandlung erforderlich, für XM3 ist eine Hartstoffeinstreuung nach DIN 1100 erforderlich. 2) für XA3 sind bauseitig bestimmte Schutzmaßnahmen zu erfüllen (DIN FB 100 Absatz 5.3.2) 8 Preisliste Nr. 01/2017

Anwendungsbeispiel: Industriebau Erläuterungen Produktionshalle 1 Außenwand XC4, XF1, (XA1) 2 Industrieboden XM beachten, ggf. Stahlfaserbeton 3 Tankstelle FD-Beton, XC4, XD3, XF4, XF1, XM1, (LP) 4 Sauberkeitsschicht frostfreie Gründung XO 5 Bewehrte Industriefläche mit Frost- und Taumittel XC4, XD3, XF4, XM2, (LP) 6 Außen XC3, XF1 7 Unbewehrte Industriefläche mit Tausalz XF4, XM1 (LP) 8 Hydraulisch gebundene Kiestragschicht Qualität garantiert 9

Betone für den Ingenieurbau Anwendungsbereich Preise in Euro / m³ zzgl. gesetzlicher MwSt. Eigenschaften bzw. Verwendungszweck Betonfestigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Größtkorn (mm) Festigkeitsentwicklung langsam mittel schnell bei mittleren und hohen bei kühlen bis normalen bei sehr kühlen Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Beton gemäß ZTV-Ing. C 30 / 37 C 35 / 45 XF3, XD2, X, XA2 XD2, XA2, X, XF3 F3 F3 16 1672230 102,50 1672210 101,50 1672220 104,50 32 1672330 100,00 1672310 99,00 1672320 102,00 16 1673230 106,50 1673210 105,50 1673220 108,50 32 1673330 104,00 1673310 103,00 1673320 106,00 16 1772230 106,50 1772210 105,50 1772220 108,50 32 1772330 104,00 1772310 103,00 1772320 106,00 16 1773230 110,50 1773210 109,50 1773220 112,50 32 1773330 108,00 1773310 107,00 1773320 110,00 Kappenbeton gemäß ZTV-Ing. C 25 / 30 XF4, XD3 m. LP 22 1592710 110,00 1592720 113,00 Straßenbeton mit Kalksteinsplitt C 30 / 37 XF4, XD3, XM2 m. LP 22 1692710 112,00 1692720 115,00 Straßenbeton gemäß ZTV-Beton mit Diabas C 30 / 37 XF4, XD3, XM2 m. LP 22 1692711 122,00 1692721 125,00 Beton für Betonschutzwände C 30 / 37 XF4, XD3 m. LP 16 1692212 107,00 1692222 110,00 22 1692712 112,00 1692722 115,00 Beton für Bohrpfähle Zulage für: CEM III B 32,5 NWHS bzw. CEM III B 42,5 NWHS auf Anfrage C 25 / 30 C 30 / 37 C 35 / 45 XC4, XF1, XA1 XC4, XF3, XD2, XA2 XC4, XF3, XD2, XA2 F4 F5 F4 F5 F4 F5 16 1534236 98,50 32 1534336 96,00 16 1535236 99,50 32 1535336 97,00 16 1674236 104,00 32 1674336 101,50 16 1675236 105,50 32 1675336 103,00 16 1774236 108,50 1774216 107,50 32 1774336 106,00 1774316 105,00 16 1775236 109,50 1775216 108,50 32 1775336 107,00 1775316 106,00 Konsistenzerhöhung durch Fließmittel-Zugabe möglich. 10 Preisliste Nr. 01/2017

Anwendungsbeispiel: Ingenieurbau Erläuterungen 9 1 Kappe XC4, XD3, XF4, (LP) 2 Überbau XC4, XD1, XD2 3 Bewehrte Fahrbahn XC4, XD3,XF4, (XM1), XM2 4 Pfeiler (Sprühnebelbereich) XC4, XD1, X, auch für Widerlager 5 Kanalwand (Wasserwechselzone) XC4, XF3, XA1 6 Unbewehrte Fahrbahn XF4,XA1, (XM1), XM2, (LP) 7 Schallschutzwand (Sprühnebel) XC4, XD1, X, XA1 8 Hydraulisch gebundene Kiestragschicht 9 Pfahlkopf XC2, XA1 10 Bohrpfahl XC2, XA1 11 Fundament bewehrt, frostfrei XC2, XA1 10 11 Qualität garantiert 11

Betone mit besonderen Eigenschaften Anwendungsbereich Preise in Euro / m³ zzgl. gesetzlicher MwSt. Eigenschaften bzw. Verwendungszweck Betonfestigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Größtkorn (mm) Festigkeitsentwicklung langsam mittel schnell bei mittleren und hohen bei kühlen bis normalen bei sehr kühlen Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ Art.-Nr. / m³ L 0,4/0,4 L 0,6 / 0,6 L 0,9 / 0,9 L 1,2 / 0,9 C25 / 30 XC4, XF1, XA1 16 Preis auf Anfrage Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen L 1,5 / 1,2 L 0,4/0,4 L 0,6 / 0,6 L 0,9 / 0,9 L 1,2 / 0,9 C 30 / 37 XC4, XD1, XF1, XA1, XM2 16 Preis auf Anfrage L 1,5 / 1,2 leichtverdichtender Beton (LVB) C 25 / 30 XC4, XA1, 1536230 103,00 1536210 103,00 1536220 106,00 F6 16 C 30 / 37 XF1 1636230 106,00 1636210 106,00 1636220 109,00 Sonderbaustoffe Füll-Fix Pumpbar Füll-Fix Kanalverfüllung oder Hohlraumverfüllung Kanalverfüllung oder Hohlraumverfüllung F6 2 Art.-Nr.: 84131 90,00 / m³ F6 2 Art.-Nr.: 84132 86,00 / m³ Füllmaterial Verfüllbaustoff F6 2 Art.-Nr.: 84133 85,00 / m³ M5 155,00 / m³ Mörtel M10 160,00 / m³ Mindestrechnungsbetrag pro Baustelle / Anfahrt 155,00 / m³ Drainbeton Preis auf Anfrage farbige Betone für alle gestalterischen Anforderungen Preis auf Anfrage Leichtbeton Leichtbetone, mit unterschiedlichen Rohdichten und Festigkeitsklassen Preis auf Anfrage HGT Asphalt Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Asphaltflächen gem. ZTV-Beton Preis auf Anfrage HGT Beton Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Betonflächen gem. ZTV-Beton-Stb. Preis auf Anfrage Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. 12 Preisliste Nr. 01/2017

Sonderleistungen Zuschläge für Zusatzmittel Verzögerer VZ bis 3 Stunden 4,00 / m³ für jede weitere Stunde 1,50 / m³ Fließmittel je Konsistenzklasse 4,00 / m³ Luftporenbildner 6,00 / m³ Andere Zusatzmittel Auf Anfrage Rohrentladung nur bei fließfähiger Konsistenz (Zugabe von Fließmittel erforderlich) Einmischen von bauseits gestellten Zusatzmitteln und Zusatzstoffen 3,00 / m³ Stahlfasern (Standard / unverzinkt) 1,80 / kg Entsorgung von Restbeton- und Mörtel 80,00 / m³ Mindermengenzuschlag unter 5 m³ je fehlendem m³ 15,00 / m³ Winterzuschlag für erwärmten Beton (Außentemperatur 5 C) gemessen um 7 Uhr im Lieferwerk nach DIN 1045 / DIN EN 206 8,00 / m³ Unsere Lieferzeiten sind von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Davon abweichende Lieferzeiten werden mit einem Zuschlag berechnet. Zuschlag für Lieferungen von 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr Auf Anfrage Samstagslieferungen (bis 12.00 Uhr, Mindestabnahme 50 m³) 6,00 / m³ Samstagszuschlag (ab 12.00 Uhr) Sonn- und Feiertagslieferungen Auf Anfrage Auf Anfrage Entladezeit beträgt bis zu 5 Minuten / m³, bei Überschreitung der Entladezeit berechnen wir pro angefangene 15 Minuten 20,00 Selbstabholervergütung 5,00 / m³ Abrufe möglichst 24 Stunden vor Liefertermin während der Bürozeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit folgenden Angaben: Nummer der Betonsorte (Betongüte, Konsistenz, Festigkeitsentwicklung, Expositionsklasse) Lieferbeginn Gesamtmenge genaue Baustellenanschrift Für die Lieferung frei Baustelle ist eine befahrbare Zufahrtstraße von den öffentlichen Verkehrswegen zur Entladestelle Voraussetzung. Die Zufahrtstraßen müssen mit Fahrmischern und Betonpumpen (ca. 40 t) befahrbar sein. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert ausgewiesen. Prüfung von Beton im Lieferwerk Herstellung, Lagerung und Prüfung von einem Satz (3 Stück) Probewürfel 100,00 Herstellung, Lagerung und Prüfung von drei Platten auf Wasserundurchlässigkeit 165,00 Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Die vorstehend aufgeführten Gebühren beinhalten den genannten Leistungsumfang, die Auswertung sowie die Erstellung der Prüfzeugnisse in zweifacher Ausfertigung. Die Durchführung und Berechnung erfolgt in unserem Auftrag durch die BB Beton- und Baustoffprüfung GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen. Hierfür sind ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Gesellschaft maßgebend. Qualität garantiert 13

Betonpumpen 14 Preisliste Nr. 01/2017

Vermietung von Betonpumpen Verteilermasthöhe Fördermenge je Einsatz von 0 12 m³ geförderter Beton, einschließlich Fahrund Einrichtungskosten von 12,5 25 m³ geförderter Beton, einschließlich Fahrund Einrichtungskosten Hallenmeister / Mastpumpe Hallenmeister Großmastpumpe Großmastpumpe Großmastpumpe Großmastpumpe bis 24 m bis 31 m bis 34 / 36 m bis 38 / 42 m bis 52 m 320,00 390,00 500,00 700,00 850,00 370,00 420,00 540,00 750,00 940,00 Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. über 25,0 m³ geförderter Beton je m³ zzgl. gesetzlicher MwSt. 25,5 50 m³ 11,50 / m³ 13,80 / m³ 14,50 / m³ 18,00 / m³ 23,50 / m³ 50,5 100 m³ 11,00 / m³ 13,40 / m³ 14,00 / m³ 17,10 / m³ 23,00 / m³ 100,5 150 m³ 10,50 / m³ 12,80 / m³ 13,50 / m³ 16,20 / m³ 22,40 / m³ 150,5 200 m³ 10,00 / m³ 12,20 / m³ 13,00 / m³ 15,90 / m³ 21,30 / m³ über 200 m³ 9,50 / m³ 11,80 / m³ 12,50 / m³ 15,60 / m³ 19,80 / m³ zuzüglich Fahr- und Einrichtungskosten 110,00 140,00 180,00 280,00 350,00 Stundensatz (von Ankunft bis Abfahrt Baustelle zuzüglich Fahr- und Einrichtungskosten) Nettopreise (nicht rabattierfähig) bei Förderung unter 15 m³ / h 170,00 / h 190,00 / h 200,00 / h 300,00 / h 450,00 / h Mindestrechnungsbetrag bei Förderung unter 15 m³ / h Keine Auswaschmöglichkeit / Beseitung des Restbetons Standort wechsel an der Baustelle 320,00 390,00 500,00 700,00 850,00 60,00 60,00 60,00 70,00 100,00 50,00 50,00 50,00 100,00 150,00 Zusätzliche Leistungen Nettopreise (nicht rabattierfähig) Rohrleitung / Verlängerungsschlauch (d = 100 mm) je lfdm. 8,00 Pumpenvorläufer (Anpumphilfe bei Einsatz von Rohr-/Schlauchleitungen) 120,00/m³ Aufschlag für das Pumpen von Stahlfaserbeton 20 % Samstagszuschlag auf den Rechnungsbetrag 20 % Zuschlag auf den Rechnungsbetrag bei unter 0 C 20 % Zusätzlicher Betonpumpenfahrer 60,00 / h Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag Auf Anfrage Baustellenbesichtigung (bei Auftragserteilung kostenlos) 80,00 Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Wichtige Hinweise zu Betonpumpen Bei Absagen am Tage des eingeplanten Auftrages oder vergeblicher Anfahrt zur Baustelle berechnen wir den Mindestrechnungsbetrag. Für Wartezeiten auf Baustellen berechnen wir den Stundensatz. Für den reibungslosen Pumpeneinsatz sind folgende Bedingungen auf der Baustelle vorzubereiten: einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellplatz Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von bestellten Rohrleitungen Bereitstellung von Zement für Schmiermischung (für verlegte Rohrleitungen) Wasseranschluss und die Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitung Qualität garantiert 15

Spezifikationen der Betonpumpen Die Garant Transportbeton hat Zugriff auf einen umfangreichen Pumpenfuhrpark. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie alle wichtigen Gerätedaten. Für eine weitergehende Beratung stehen wir Ihnen mit unserem ausgebildeten Fachpersonal jederzeit gerne zur Verfügung. Spezifikationen Hallenmeister 24 Normalmast M31 Großmast 34 Großmast 36 Großmast 38 Sondermast 42 Sondermast 52 Mast Reichhöhe 23,5 m 30,5 m 34,0 m 35,3 m 37,5 m 41,8 m 52,0 m Reichweite 19,5 m 26,5 m 30,0 m 31,3 m 32,8 m 38,1 m 48,2 m Reichtiefe 13,2 m 14,9 m 21,0 m 24,0 m 25,3 m 30,0 m 40,0 m Ausfalthöhe 4,9 m 5,7 m 7,8 m 7,8 m 7,4 m 9,6 m 12,3 m Arme/Faltung 4 4 4 4 5 4 5 Pumpe Stützbreite 5,7 m 6,2 m 6,2 m 6,2 m 7,3 m 8,3 m 10,3 m Stützlänge 5,7 m 7,1 m 7,1 m 8,2 m 7,0 m 8,9 m 10,8 m Länge Reichhöhe Faltung Breite Reichweite Hinweise zur Betonlieferung Garant Transportbeton hat Zugriff auf mehr als 30 moderne Transportbetonfahrmischer. Um einen reibungslosen Baustellenablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten: Unsere Transportbetonfahrmischer benötigen eine Zufahrt mit einer Mindestbreite von 2,50 m und einer Mindesthöhe von 4,00 m. Der Anfuhrweg zu Ihrer Baustelle muss für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 40 t belastbar sein. Unsere Betonfahrzeuge müssen Ihre Baustelle ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Für eventuelle Schäden bei nicht ausreichend befestigten Zufahrten haftet der Käufer. Öffentliche Verkehrsflächen sind vom Käufer zu reinigen. Die Transportbetonfahrmischer sind auf der Baustelle von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen, insbesondere bei Rückwärtsfahrten. 4,00 m 2,50 m Aus reichend befestigt, mit schweren Last wagen unbehindert befahr bar. 16 Preisliste Nr. 01/2017

Ihre Ansprechpartner Immer ein offenes Ohr Vertrieb Torsten Koch Vetriebsleiter Ostwestfalen-Lippe, Melle, Osnabrück Telefon: 05222 9551-13 Mobil: 0151 16710434 E-Mail: koch @ garant-beton.de Andreas Ziebarth Vertrieb Weserbergland, Lippe Telefon: 05151 930910 Mobil: 0176 11930912 E-Mail: ziebarth@garant-beton.de Marcus Just Vertrieb Lippe Telefon: 05222 9551-29 Mobil: 0170 2372699 E-Mail: just@ garant-beton.de Disposition Bad Salzuflen Christian Santner, Sven Roth Region Ostwestfalen-Lippe Telefon: 05222 9551-17 Disposition Bielefeld Mike Dingerdissen, Axel König Region Bielefeld, Osnabrück Vertriebsinnendienst Rouven Lischke Telefon: 05222 9551-20 Telefax: 05222 955151 E-Mail: lischke@ garant-beton.de Telefon: 0521 38085 Disposition Hameln Thomas Franke, Jürgen Schulze Region Weserbergland, Lippe Telefon: 05151 930910 Qualität garantiert 17

Allgemeine Geschäftsbedingungen Für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel (nachfolgend kurz Beton / Baustoff bezeichnet) Für unsere Lieferungen und Leistungen auch alle künftigen gelten aus schließlich die nach stehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht aus drücklich widersprechen. 1. Angebot Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preis listen und Betonverzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Für die richtige Auswahl der Beton- / Baustoff sorte, -eigen schaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. 2. Lieferung und Abnahme Die Aus lieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der ver einbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nach träglich geändert, so trägt dieser alle dadurch ent stehenden Kosten. Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte / angegebene Leistungs zeiten (Lieferfristen und -termine) einzuhalten. Nicht einhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Liefer fristen und -termine) berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Aus führung über nommener Auf träge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung / Rest lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung / Rest lieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teil weise zurück zutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Ein griffe, Betriebsstörungen, Streik, Aus sperrung, durch politische oder wirt schaft liche Verhältnisse bedingte Arbeits störungen, Mangel an not wendigen Rohund Betriebs stoffen, Transport verzögerungen durch Verkehrs störung und unab wendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vor lieferern oder in fremden Betrieben ein treten, von denen die Auf recht erhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns un vor her sehbar und un vermeidbar sind. Für die Folgen un richtiger und un voll ständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer; Über mittlungs fehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die ver einbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahr zeug diese ohne jeg liche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen aus reichend befestigten, mit schweren Last wagen unbehindert befahr baren Anfuhr weg voraus. Ist diese Voraus setzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rück sicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, ins besondere jedoch bei Rück wärts fahrten, von geeignetem Personal des Käufers ein zuweisen. Das Ent leeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahr zeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB (Handels gesetz buch), so gelten die den Liefer schein unter zeichnenden Personen uns gegen über als zur Abnahme des Betons / Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevoll mächtigt sowie unser Liefer verzeichnis / Beton verzeichnis durch Unter zeichnung des Liefer scheines als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sach widriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kauf preises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamt schuldner für ordnungs mäßige Abnahme des Betons / Baustoffs und Bezahlung des Kauf preises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämt liche Käufer bevoll mächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegen heiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3. Gefahrübergang Die Gefahr für den zufälligen Unter gang und der zufälligen Verschlechterung des Betons / Baustoffs geht bei Abholung im Werk ab dem Zeit punkt auf den Käufer über, in welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahr zeug an der Anliefer stelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffent liche Straße verlässt, um zur verein barten Anliefer stelle zu fahren. 4. Gewährleistung / Haftung Wir gewähr leisten, dass die Betone / Baustoffe unseres Betonverzeich nisses nach den geltenden Vor schriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone / Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewähr leistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton / Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton /Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton /-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton / Baustoff den Gewähr leistungs fall nicht herbeigeführt hat. Mängel sind gegen über der Betriebs leitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fern mündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten ins besondere sind zur Ent gegen nahme der Rüge nicht befugt. Offen sicht liche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offen sichtlich anderen als der bestellten Beton / Baustoff sorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons / Baustoffs zu untersuchen und zu rügen ( 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton / Baustoff zwecks Nach prüfung durch uns un angetastet zu lassen. Nicht offen sicht liche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offen sichtlich anderen als der bestellten Beton- / Baustoff sorte oder -menge sind nach Sichtbar werden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nicht kaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewähr leistungs frist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahr zeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Ent ladung an der verein barten Anliefer stelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung voraus gesetzt. Probe würfel gelten nur dann als Beweis mittel für die Güte, wenn sie in Gegen wart eines von uns besonders Beauftragten vorschrifts mäßig her gestellt und behandelt worden sind. Bei nicht formund / oder frist gerechter Rüge gilt der Beton / Baustoff als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1 2 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetz lichen Gewähr leistungs rechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Schadens ersatz ansprüche geht, dem Umfang nach auf die Deckungs summe Euro 1.000.000,00 unserer Produkt haft pflicht versicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertrags verletzung auf Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit beruht. Die Gewähr leistungs frist für unseren Beton / Baustoff beträgt, mit Ausnahme der in 478 BGB bezeichneten Ansprüche, 2 Jahre ab Ablieferung. Gewähr leistungs ansprüche eines Kauf manns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurück weisung der Mängel rüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadens ersatz ansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungs gehilfen, gleich aus welchem Rechts grund, ins besondere aus Verschulden aus Anlass von Vertrags verhand lungen, aus Verzug und aus unerlaubter Hand lung sind aus geschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätz liches oder grob fahr lässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetz lichen Vertreters oder eines Erfüllungs gehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurch führung wesent lichen Verpflichtungen verursacht ist. Dieses gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht für den Ersatz von Körper- und Gesund heits schäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldens unabhängigen Haftung des Produkt haftungs gesetzes beruhen. Etwaiges Fördern unseres Betons / Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Förder geräten und / oder deren Einsatz sind nicht Gegen stand des Kaufvertrages. 6. Sicherungsrechte Der gelieferte Beton / Baustoff bleibt bis zur voll ständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton / Baustoff weder verpfänden noch sicherungs übereignen. Doch darf er ihn im gewöhn lichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen seinen Vertrags partner bereits im Voraus einem Dritten wirksam ab getreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Ver arbeitung unseres Betons / Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweg lichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Mit eigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons / Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kauf männischer Sorg falt un entgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons / Baustoffs mit anderen beweg lichen Sachen zu einer einheit lichen neuen Sache an dieser Allein- oder Mit eigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 auf geführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentums recht im Verhältnis des Wertes unseres Betons / Baustoffs zum Wert der anderen Sachen mit der gleich zeitigen Zusage, die neue Sache für uns un ent geltlich ordnungs gemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiter verkaufs unseres Betons / Baustoffs oder der aus ihm her gestellten Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigen tums recht hin zu weisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung nach Abs. Satz 1 schon jetzt alle auch künftig ent stehenden Forderungen aus dem Weiter verkauf unseres Betons / Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Werts unseres Betons / Baustoffs mit Rang vor dem rest lichen Teil seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton / Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton / Baustoff her gestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton / Baustoff mit einem fremden Grund stück oder einer fremden beweg lichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Neben rechten in Höhe des Wertes unseres Betons / Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt im gleichen Umfang für seine etwaigen Rechte auf Ein räumung einer Sicherungs hypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons / Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungs erklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nach zuweisen und Nach erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Auf forderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jeder zeit auch selbst die Nacherwerber vor der Abtretung zu benach richtigen und die Forderungen ein zu ziehen. Wir werden indessen von diesen Befug nissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht ein ziehen, solange der Käufer seine Zahlungs verpflichtungen ordnungs mäßig nach kommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nach erwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nach erwerbern ein Abtretungsverbot verein baren. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungs teile ein zieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungs teile in Höhe seiner jeweiligen Rest forderung ab. Der Anspruch auf Heraus gabe der ein ge zogenen Beträge bleibt unberührt. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfän dung oder jeder anderen Beein trächtigung unserer Rechte durch Dritte un verzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Inter vention not wendigen Unter lagen zu über geben und uns zur Last fallende Interventions kosten zu tragen. Der Wert unseres Betons / Baustoffs im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht den in unseren Rechnungen aus gewiesenen Kauf preisen zuzüglich 20 %. Auf Ver langen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderung nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. 7. Preis- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Aus führung unsere Selbst kosten ins besondere für Zement, Zuschlag stoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und / oder Löhne, so sind wir ohne Rück sicht auf Angebot und Auftrags bestätigung berechtigt, unseren Verkaufs preis ent sprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nicht kaufmann, die inner halb von 4 Monaten nach Vertrags abschluss außer halb von Dauer schuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Minder mengen, nicht normal befahr barer Straße und Bau stelle sowie nicht sofortiger Ent ladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außer halb der normalen Geschäfts zeit oder in der kalten Jahres zeit werden nach unserer jeweils gültigen Preis liste berechnet. Im Fall von Klein wasser werden die gesetz lichen Zuschlag sätze gemäß dem jeweiligen Klein wasserrundschreiben erhoben. Grund sätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Aus nahmen bedürfen schrift licher Vereinbarung. Die gesetz liche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung auto matisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen soweit nicht anders vereinbart die gesetz lichen Verzugs zinsen ( 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugs schadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögens verhältnissen des anderen Teils eine wesent liche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegen leistung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen ein stellt, über schuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögens verhältnissen des Käufers eine wesent liche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Mängel rügen beein flussen weder Zahlungs pflicht noch Fällig keit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurück behaltungs recht geltend zu machen, soweit er Kauf mann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kauf mann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungs leistung nicht aus, um unsere sämt lichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Ein stellung in laufende Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 8. Baustoffüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungs ort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungs ort, für die Zahlung des Miet zinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichts stand für alle aus dem Vertrags verhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksam keit ent springenden Rechts streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck klagen) mit Voll kaufleuten sowie für Mahn verfahren ist Sitz unserer Gesell schaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Nieder lassung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kufrechts 10. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgend einem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. 18 Preisliste Nr. 01/2017

Für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegen stand jeder Vermietung eines Beton förder gerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht aus drücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kauf mann im Sinne des HGB (Handels gesetz buch). Für unsere Lieferungen und Leistungen auch für alle künftigen gelten aus schließlich die nach stehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Angebot Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preis liste zugrunde. Für die richtige Bestimmung der Miet sache ist allein der Mieter verantwortlich. 2. Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns aus schließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Beton förder gerätes (Miet sache) während der Miet zeit einzuräumen. Die Miet zeit beginnt mit dem Ein treffen der Miet sache am Auf stellungs ort und endet mit deren Ab transport; bei Meinungsverschieden heiten über die Miet zeit ist die Tacho scheibe des vermieteten Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen ein zu halten. Nicht ein haltung verein barter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetz lichen Voraussetzungen zum Rück tritt vom Vertrag. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszu schieben und im Falle der Un möglich keit vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten. Wir werden den Mieter davon un verzüglich in Kenntnis setzen und bei Rück tritt vom Vertrag bereits erbrachte Gegenleistungen des Mieters unverzüglich zurück erstatten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Ein griffe, Betriebsstörungen, Streik, Aus sperrung, durch poli tische oder wirt schaft liche Ver hält nisse bedingte Arbeits störungen, Transport verzögerungen durch Verkehrs störung und un abwend bare Ereig nisse, die bei uns oder in fremden Betrieben ein treten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorher sehbar und un vermeidbar sind. Eine Gewähr leistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen Mängel der Miet sache steht dem Mieter das Recht zur Kündigung zu. Schadens ersatz ansprüche des Mieters richten sich nach den Bestimmungen im folgenden Absatz. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Schadens ersatz ansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungs gehilfen gleich aus welchem Rechts grund, ins besondere aus Verschulden aus Anlass von Vertrags verhand lungen, aus Verzug und aus un erlaubter Handlung sind aus geschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätz liches oder grob fahr lässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetz lichen Vertreters oder eines Erfüllungs gehilfen oder durch die Ver letzung einer für die Vertrags durch führung wesentlichen Ver pflichtung ver ursacht ist. Ist der Mieter Kauf mann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahr lässigen Verletzung wesent licher Vertrags pflichten sowie vor sätz licher oder grob fahrlässiger Vertrags pflicht verletzung durch einfache Erfüllungs gehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Deckungs summe unserer Produkthaft pflicht versicherung (Euro 1.000.000,00), die Haftung für Mangelfolge schäden ist aus geschlossen. Dieses gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesund heits schäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldens unab hängigen Haftung des Produkt haftungs gesetzes beruhen. 3. Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu ent richten, die Miet sache pfleg lich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetrieb nahme und den Gebrauch der Miet sache erforder lichen Maß nahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behörd liche Genehmigungen für die Inbetrieb nahme der Mietsache am Auf stellungs ort, ins besondere für Straßen- und Bürger steigabsperrungen, recht zeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache ein gesetzte Fahr zeug den Aufstellungs ort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen aus reichend befestigten, mit schweren Last wagen unbehindert befahrbaren Anfuhr weg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüst teile der Dauer belastung des Förder vorgangs stand halten und der Auf stellungs ort für den Förder vorgang geeignet ist. Sind diese Voraus setzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rück sicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasser anschluss am Aufstellungsort bereit zuhalten, der eine Wasser entnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohr leitungen erforder lichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforder liche Personal bereit zuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durch zu führenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Beton förder gerät ist generell, ins besondere jedoch bei Rück wärts fahrten, von geeignetem Personal des Mieters ein zu weisen. Außer dem hat er in aus reichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohr leitungen und einen Platz zum Reinigen von Förder geräten und Fahr zeugen sowie zum Ablegen von Beton resten auf oder an der Bau stelle bereit zustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeits ablauf verursachten Verschmutzungen, ins besondere von Straßen, Bürger steigen, Gebäudeteilen und Kanali sation, ist aus schließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür ein zustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und / oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungs mäßiger Erfüllung des Miet vertrages gestanden hätten. 4. Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Miet forderung samt aller dies bezüglichen Neben forderungen schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bau vertrag, bei dessen Ausführung die Miet sache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Ist der Mieter Kauf mann im Sinne des HGB, so tritt er uns zur Sicherung der Erfüllung sämt liche Forderungen, die wir gegen ihn, gleich gültig aus welchem Rechts grund, haben, schon jetzt diese Forderungen mit allen Neben rechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem rest lichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungs erklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nach zu weisen und seinem Vertrags partner die Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertrags partner des Mieters von der Abtretung zu be nach richtigen und die Forderungen ein zuziehen. Wir werden indessen von diesen Befug nissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, so lange der Mieter seinen Zahlungs verpflichtungen ordnungs gemäß nach kommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungs teile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Rest forderung in Höhe dieser Forderungs teile ab. Der Anspruch auf Heraus gabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftrag geber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldo forderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Be ein trächtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention not wendigen Unter lagen zu über geben und uns zur Last fallende Inter ventions kosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen in soweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Absatz 1 um 20 % übersteigt. 5. Miet- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Aus führung unsere Selbst kosten, ins besondere für Personal und Betriebs stoffe, so sind wir ohne Rück sicht auf Angebot und Auftrags bestätigung berechtigt, die Miete entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die inner halb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauer schuldv erhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zur verfügung stellen der Miet sache außer halb der normalen Geschäfts zeit und / oder in der kalten Jahres zeit werden individuell anlässlich der Absprache der Miete vereinbart. Grund sätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schrift licher Vereinbarung. Die gesetz liche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fällig keit und Zugang einer Rechnung auto matisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in Verzug, fallen soweit nicht anders vereinbart die gesetz lichen Verzugs zinsen ( 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögens verhältnissen des anderen Teils eine wesent liche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegen leistung gefährdet wird, z. B. also der Mieter seine Zahlungen einstellt, über schuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenz verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögens verhältnissen des Mieters eine wesent liche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegen leistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Skontierung bedarf unserer Ein willigung und setzt voraus, dass der Mieter unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbind lich keiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maß gabe besonderer vorheriger Verein barung entgegen genommen. Im Verzugs falle werden Verzugs zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegen ansprüchen gleich welcher Art ist aus geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegen anspruch von uns nicht bestritten oder rechts kräftig fest gestellt ist. Mängel rügen beeinflussen weder Zahlungs pflicht noch Fälligkeit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurück behaltungs recht geltend zu machen, soweit er Kauf mann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kauf mann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämt lichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnis mäßig getilgt wird. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Auf stellungs ort, für die Zahlung des Miet zinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags verhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksam keit entspringenden Rechts streitig keiten (auch für Wechsel- und Scheck klagen) mit Voll kaufleuten sowie für Mahn verfahren ist Sitz unserer Gesell schaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Nieder lassung. Es gilt deutsches Recht. 7. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Stand: Januar 2013 Qualität garantiert 19