Informationen für Studierende der Studienrichtung Meteorologie Sommersemester 2016

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Transkript:

Informationen für Studierende der Studienrichtung Meteorologie Sommersemester 2016

Universität Wien Rektor: o.univ.prof. Dipl.Ing. Dr.techn. Heinz W. Engl Studienpräses: Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit http://www.univie.ac.at Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Dekan: Univ.Prof. Dr. Thilo Hofmann http://fgga.univie.ac.at/ SPL: aouniv.prof. Dr. Bruno Meurers StudienServiceCenter der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie, Studienprogrammleitung 28: Geozentrum, 2A510, Tel.: 4277 50303, Fax: 4277 9503 http://ssc-geo-astronomie.univie.ac.at/spl-28-geowissenschaften/ Institut für Meteorologie und Geophysik SEL: Univ.Prof. Dr. Götz Bokelmann http://img.univie.ac.at/

Studierendenportal: http://studieren.univie.ac.at/

Studienprogrammleiter (SPL28) bruno.meurers@univie.ac.at Tel: 4277 53724 Studienkonferenz Studierendenvertretung strv.metgeo@univie.ac.at Studentin/ Student

Studienrichtungsvertretung http://www.univie.ac.at/strv-metgeo/ Nikolaus Suppan Matthias Markel Andreas Demel strv.metgeo@univie.ac.at Sprechstunden: Mo, 11:00-13:00, Raum 2A511

Institut für Meteorologie und Geophysik Adresse: Althanstrasse 14, UZA II, A 1090 Wien Phone: +43 1 4277 53701 Fax: +43 1 4277 9537 email: img-wien@univie.ac.at Web: http://img.univie.ac.at/

Lageplan G F E D C B A IMG / Ebene 5 SPL 2D502 Eberhard Clar Saal SSC 2A510 UZA II Stiege Ebene keine Sprechstunden, telephonische (oder e-mail) Vereinbarung

StudienServiceCenter (SSC) der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie, Studienprogrammleitung 28 UZA II, Ebene 5, Stiege A, Zimmer 2A 510 http://ssc-geo-astronomie.univie.ac.at/spl-28-geowissenschaften/ Öffnungszeiten: Mo: Di, Mi, Do: Do: 14.00 15:00 10.00 12:00 15:00 18:00 (16:00)* *in vorlesungsfreier Zeit Anerkennung von Prüfungen Ausgabe von Sammelzeugnissen Anmeldung der Diplom-/Masterarbeit Anmeldung zur Diplom-/Masterprüfung Studienplanwechsel Studienabschluss

Zielsetzung und Charakteristik des Bachelorstudiums Erwerb akademischer Kernkompetenz und Theoriegestützter Problemlösungskompetenz im Bereich der Meteorologie Mathematisch-physikalische Grundlagen Methoden der Forschung in Theorie und Praxis Naturwissenschaftliche und interdisziplinäre Denkweise Umgang mit modernen Informationstechnologien und die Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung sowie physikalische Messtechnik (In-/Outdoor) ermöglicht Absolventinnen und Absolventen, ihre Fähigkeiten auch über das Fachgebiet hinaus in anderen physikalisch-naturwissenschaftlichen Berufen einzusetzen

Zielsetzung und Charakteristik des Bachelorstudiums Erwerb akademischer Kernkompetenz und Theoriegestützter Problemlösungskompetenz im Bereich der Meteorologie Mathematisch-physikalische Grundlagen Methoden der Forschung in Theorie und Praxis Naturwissenschaftliche und interdisziplinäre Denkweise Umgang mit modernen Informationstechnologien und die Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung sowie physikalische Messtechnik (In-/Outdoor) Voraussetzungen für das Studium: Logisch analytisches, formal-abstraktes Denken Begabung in höherer Mathematik und Physik

Studienpläne Bachelorstudium Meteorologie Masterstudium Meteorologie jeweils gem. Universitätsgesetz 2002 und dem Studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien in der derzeit geltenden Fassung. Texte einsehbar unter Bachelor 2011: Bachelor 2015: Master 2011: oder http://www.univie.ac.at/mtbl02/2010_2011/2010_2011_223.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_204.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20151006.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/2007_2008/2007_2008_300.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/2008_2009/2008_2009_211.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/2010_2011/2010_2011_235.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/2010_2011/2010_2011_284.pdf http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20160202.pdf Web-Link: http://img.univie.ac.at/ Studium Betreute Studien

Studienkennzahl 033 604 Aufbau des Bachelorstudiums 2011

Studienkennzahl 033 604 Aufbau des Bachelorstudiums 2015 1. Semester Einführung in die Meteorologie PM-EinfMet Einführung in die Physik I PM-Ph-1 ECTS Einführung in die physikalischen Rechenmethoden PM-PhR Lineare Algebra für PhysikerInnen PM-Math-2 ECTS Meteorologie I 4 PM-Met-1 10 Einführung in die Physik II PM-Ph-2 Analysis für PhysikerInnen I PM-Math-1 2. Semester PM-Math-3 5 Mathematische Methoden der Physik für MeteorologInnen I PM-Math-4 6 PM-Met-2 6 10 Einführung in die Physik III PM-Ph-3 8 8 Mathematische Methoden der Physik für MeteorologInnen II PM-Math-5 6 Theoretische Physik I: Klassische Mechanik 7 7 34 ECTS Meteorologie II Analysis für PhysikerInnen II 8 3. Semester 31 PM-TP-1 7 Benachbarte Naturwissenschaften PM-Nawi 4 31

Studienkennzahl 033 604 Aufbau des Bachelorstudiums 2015 4. Semester ECTS 5. Semester 5 Synoptische Meteorologie 1 PM-Met-5 8 Dynamik der Atmosphäre PM-Met-4 6 Numerische Methoden der Meteorologie PM-Num 1 Klimatologie PM-Met-3 Physikalische Konzepte der Meteorologie PM-Ph-4 1 Informatik in der Meteorologie PM-Prog Benachbarte Naturwissenschaften PM-Nawi ECTS 6. Semester ECTS 6 Synoptische Meteorologie 2 PM-Met-6 6 8 Meteorologische Messmethoden PM-Met-7 5 Fernerkundung 8 Physik Praktikum 9 PM-Prakt Bachelorseminar I PM-Bach 2 28 PM-Met-8 5 Bachelorseminar II 6 PM-Bach 2 1 1 Bachelorarbeit PM-Bach 2 10 29 1 Voraussetzung: PM-Ph-1, PM-Ph-2, PM-Math-1, PM-Math-2 2 Voraussetzung: PM-Prog, PM-Math-1, PM-Math-2, PM-Ph1, PM-Ph2, PM-Ph-4, PM-Met-1, PM-Met-2 27

Studienplanwechsel Studierende, die ihr Studium vor 1. Oktober 2015 begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen können vom zuständigen akademischen Organ angerechnet werden. Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Regelfall wofür angerechnet werden, ist den vom zuständigen akademischen Organ herausgegebenen Äquivalenzlisten zu entnehmen. Studierende, die am 1. Oktober 2015 dem Bachelor Meteorologie (verlautbart im MBl. vom 30.06.2011, 27. Stück, Nr. 223), unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2018 abzuschließen. Anrechnung durch den Studienprogrammleiter Vorausschauendes Planen der PM-Nawi Lehrveranstaltungen!

Studienkennzahl 066 614 Aufbau des Masterstudiums 2011

Lehrveranstaltungsangebot Lehrveranstaltungen des Bachelrostudiums 2011 werden schrittweise durch jene des Bachelorstudiums 2015 ersetzt Übergangsregelung aus dem Curriculum des Bachelor/Masterstudiums: Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne bzw. Curricula verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien studienrechtlich zuständige Organ von Amts wegen (Äquivalenzverordnung) oder auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind. Anrechnung durch den Studienprogrammleiter

Anrechnung von Lehrveranstaltungen Prozedere: 1. Ausfüllen der Anrechnungstabelle SPL28/Formulare/Anerkennung_von_Pruefungen/AnrechnungsTabelle.xls 2. per e-mail an den Studienprogrammleiter der SPL28 (Meteorologie) 3. Vereinbaren eines Termins mit dem Studienprogrammleiter 4. Einreichen des Antrags beim SSC

Anrechnung von Lehrveranstaltungen Bestimmungen für Module bzw. Lehrveranstaltungen, die vom Bachelorstudium (Version 2008) in das Masterstudium verschoben wurden: http://img.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_imgw/dokumente/studi um/masterstudiummet_mtbl_2011_34_284_berichtigung.pdf : Lehrinhalte, die bereits im Bachelorcurriculum Meteorologie, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 24.06.2008, 35. Stück, Nr. 299, absolviert wurden, sind durch freie Lehrveranstaltungen, die entweder vom zuständigen akademischen Organ vorab genehmigt werden oder aus einer Liste, die das zuständige akademische Organ bereit stellt, ausgewählt werden können, zu ersetzen. Gilt für folgende Module: PM-MiMet PM-Num PM-WV PM-Kl1 Gilt nicht für folgendes Modul: Mikrometeorologie PM-Mess Numerische Modellierung Wettervorhersage Klima 1 Meteorologische Messungen

Anrechnung von Lehrveranstaltungen Anrechnungspraxis gültig für Studierende, die das Bachelorstudium 2008 absolviert haben und mit dem Masterstudium 2011 fortsetzen: Bereits im Bachelorcurriculum Meteorologie 2008 absolvierte Lehrinhalte in den Modulen PM-MiMet, PM-Num, PM-WV und PM-Kl1 sind durch Lehrveranstaltungen, die vom SPL 28 (Meteorologie) genehmigt werden oder aus einer Liste ausgewählt werden können, zu ersetzen. 1. Anmeldung zu Ersatz-Lehrveranstaltungen über das Interessensmodul 2. Formale Fachprüfung nach Absolvierung aller Lehrveranstaltungen bzw. Ersatz-Lehrveranstaltungen im Umfang der jeweils erforderlichen ECTS 3. Bestätigung und Festlegung der Gesamtnote durch Studienprogrammleiter (SPL 28, Meteorologie) im Prüfungspass 4. Einreichen des Prüfungspasses im SSC Gilt für folgende Module: PM-MiMet PM-Num PM-WV PM-Kl1 Gilt nicht für folgendes Modul: Mikrometeorologie PM-Mess Numerische Modellierung Wettervorhersage Klima 1 Meteorologische Messungen

Studienkennzahl 033 604 Studienkennzahl 066 614 Bachelorstudium 2011 bzw. 2015 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi Grundkonzept: Erwerb von Kompetenzen aus naturwissenschaftlichen Nachbardisziplinen, die über die in den Pflichtmodulen bereits vermittelten Kompetenzen hinausgehen keine Redundanz keine Reptitorien, Tutorien etc. Die im Pflichtmodul PM-Nawi des Bachelorcurriculums Meteorologie jedenfalls anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind in folgender (ständig aktualisierter) Liste einsehbar: http://img.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_imgw/dokumente/studium/liste_pm-nawi.pdf Die im Pflichtmodul PM-MetNawi des Mastercurriculums Meteorologie jedenfalls anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind in folgender (ständig aktualisierter) Liste einsehbar: http://img.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_imgw/dokumente/studium/liste_pm-metnawi.pdf

Studienkennzahl 033 604 Studienkennzahl 066 614 Bachelorstudium 2011 bzw. 2015 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi Prozedere: Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den Listen im Modul PM-Nawi bzw. PM-MetNawi im Interessensmodul. Nach positiver Absolvierung von LVen im Ausmaß von 15 (PM-Nawi) bzw. 5+15 ECTS (PM-MetNawi) ist das Modul positiv absolviert. Die Gesamtnote wird in einer rein formalen Fachprüfung beim SPL berechnet. Das Ergebnis reicht der Studierende beim SSC ein, das die ECTScredits für PM-Nawi bzw. PM-MetNawi vergibt. Siehe auch: http://imgw.univie.ac.at/studium/verlautbarungen-der-spl/

Studienkennzahl 033 604 Studienkennzahl 066 614 Bachelorstudium 2011 bzw. 2015 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi Besondere Empfehlung für Höhersemestrige: Sophomore-System an der Fakultät für Physik zur Betreuung von Kleingruppen in den Übungen zu Einführung in die Physik I Sophomores = erfolgreiche Studierende im 2./3. Studienjahr Insgesamt max. 5 ECTS in PM-Nawi/PM-MetNawi anrechenbar

Studienkennzahl 033 604 Studienkennzahl 066 614 Bachelorstudium 2011 bzw. 2015 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi Besondere Empfehlung für Höhersemestrige: 260124 SE Begleitseminar Studieneingangsphase I (WiSe) 2 Std, 2.5 ECTS Gerhard Krexner, Martin Hopf Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 70 260125 SE Begleitseminar Studieneingangsphase II (SoSe), 2 Std, 2.5 ECTS

Inskriptionsempfehlung: PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 2st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I Übungen zu Einführung in die Physik I Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I NPI, 5st PI, 2st PI, 2st Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden NPI, 2st PI, 2st StEOP PM-PhR: StEOP: Für diese Module werden nur Modulprüfungen angeboten. PM-Met-1: Schriftliche Modulprüfung (5 ECTS), Dauer: 180 Minuten Prüfungstermine: 1. Termin: Mi 02.03.2016, 18:00 Uhr im Raum 2B201 Anmeldefrist: Fr 01.02.2016 Mi 24.02.2016 Abmeldefrist: bis Mi 24.02.2016 2. Termin: Mo 14.03.2016, 18:00 Uhr im Raum 2B201 Anmeldefrist: Do 03.03.2016 Fr 11.03.2016 Abmeldefrist: bis Fr 11.03.2016 Unentschuldigtes Fernbleiben bei der Modulprüfung schließt eine Wiederholung innerhalb von 8 Wochen aus. Beachten Sie die Factsheets der SPL28 (Meteorologie) und 26 (Physik)

Inskriptionsempfehlung: PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 2st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I Übungen zu Einführung in die Physik I Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I NPI, 5st PI, 2st PI, 2st Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden NPI, 2st PI, 2st StEOP PM-PhR: PM-Ph-1: Prüfungstermine: Freitag 10.06.16, 14:45 16:15 Uhr, Ludwig-Boltzmann-Hörsaal, 1. Stock Eingang Strudlhofgasse 4, 1090 Wien Anmelden bis 03.06.16, 12:00 Uhr Abmelden bis 09.06.16, 23:59 Uhr Freitag 17.06.16, 14:45 16:15 Uhr, Ludwig-Boltzmann-Hörsaal, 1. Stock Eingang Strudlhofgasse 4, 1090 Wien Anmelden bis 10.06.16, 12:00 Uhr Abmelden bis 16.06.16, 23:59 Uhr Bitte melden Sie sich nur für Fachprüfung STEOP: Modulprüfung Einführung in die Physik I an!

Inskriptionsempfehlung: PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 2st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I Übungen zu Einführung in die Physik I Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I NPI, 5st PI, 2st PI, 2st Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden NPI, 2st PI, 2st StEOP PM-PhR: PM-PhR: Prüfungstermine: Samstag, 05.03.2016, 10:00 13:00 Uhr, Lise-Meitner-Hörsaal, 1. Stock Eingang Strudlhofgasse 4, 1090 Wien Anmelden ab 08.02.2016, 08:00Uhr bis 02.03.2016,23:59Uhr Abmelden bis 02.03.2016, 23:59Uhr Samstag, 25.06.2016, 10:00 13:00 Uhr, Lise-Meitner-Hörsaal, 1. Stock Eingang Strudlhofgasse 4, 1090 Wien Anmelden ab 23.02.2016, 08.00 bis 22.06.2016, 23:59 Uhr Abmelden bis 22.06.2016; 23:59 Uhr Bitte melden Sie sich nur für die Fachprüfung STEOP: Modulprüfung STEOP 2 Einführung in die physikalischen Rechenmethoden an

Inskriptionsempfehlung: PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 2st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I Übungen zu Einführung in die Physik I Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I NPI, 5st PI, 2st PI, 2st Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden NPI, 2st PI, 2st StEOP PM-PhR: Im Sommersemester können die Module STEOP 1 und STEOP 2 jeweils nur mit einer ModulGesamtprüfung absolviert werden. Die Unterlagen dazu werden online zur Verfügung gestellt. Im Sommersemester wird ein Seminar für Quereinsteiger angeboten, das auf die Modulprüfungen der STEOP vorbereitet und ein freiwilliges Zusatzangebot darstellt: STEOP (1+2) Vorbereitungsseminar für Quereinsteiger Dienstag, 16:00 bis 17:30 Uhr, Ernst-Mach-Hörsaal Beginn: 08.03.2016 Begleitend zur selbständigen Erarbeitung des Stoffs der STEOP- Modulprüfungen werden Lehrinhalte besprochen, die besondere Verständnisprobleme bereiten, und der Stoff an Beispielen erläutert. Die Lehrveranstaltung soll dabei als Hilfestellung flexibel auf die Bedürfnisse der Studierenden eingehen. Im Anschluss an das Vorbereitungsseminar können die Modulprüfungen der STEOP (1+2) abgelegt werden.

On-line Vorlesungsverzeichnis https://ufind.univie.ac.at/de/vvz.html Vorlesungsverzeichnis

On-line Vorlesungsverzeichnis

On-line Vorlesungsverzeichnis

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen via U:SPACE https://uspace.univie.ac.at Zentraler Zugang zu allen Services rund um die Organisation des Studiums. Login mit UserID Die wichtigsten Services: Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag Übersicht über den aktuellen Status der Studien Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen Abfragen von Noten und Studienfortschritt im Prüfungspass Registrierung zu Erweiterungscurricula Zusätzliche Services: Online-Aktualisierung persönlicher Daten Download und Druck von Dokumenten, wie Sammelzeugnis, Studienzeitbestätigung, Studienblatt, etc. Beantragung eines Leistungsstipendiums

Lehrveranstaltungen SS 2016

VU Geofluiddynamik Dr. Alexander Bihlo, Department of Mathematics and Statistics Memorial University of Newfoundland Zeit: Ort: Di, Mi, Do (13.00-15.00), 26.04.2016-19.05.2016 (Blockveranstaltung) Exner-Raum (UZA2, Raum 2F513, Althanstr. 14, 1090 Wien) Inhalte: 1. Grundlagen der klassischen Mechanik 1.1. Lagrangemechanik (Variationsrechnung, Hamiltonsches Prinzip, Noether Theorem) 1.2. Hamiltonsche Mechanik (Legendre Transformation, Liouville'sches Theo-rem, Geometrische Formulierung der Hamiltonmechanik, nichtkanonische Dynamik) 2. Lagrangesche und Hamiltonsche Fluidmechanik 2.1. Lagrangesche Fluidmechanik 2.2. Hamiltonsche Formulierung der Vorticitygleichung, Flachwassergleich-ungen und der idealen Fluidmechanik 2.3. Parcel Relabeling Symmetry (barotrope und barokline Dynamik) 3. Anwendungen der Hamiltontheorie 3.1. Stabilitätstheorie (Energie-Casimir Methode) 3.2. Geometrisch Numerische Integration (Langzeitintegration, Diskretisierung Hamiltonscher Systeme, invariante und konservative Diskretisierungs-schemata) 3.3. Strukturerhaltende low-order Modelle 3.4. Lorenz'scher Energiezyklus

Bachelorarbeit und Berufspraktikum Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige schriftliche Abhandlung über ein mit den Betreuern oder Betreuerinnen zu spezifizierendes Thema und ist im Rahmen des Bachelorseminars abzufassen. Der Bachelorarbeit sind 11 ECTS credits zuzuordnen. Betreuer/in: LV-Leiter/in des Bachelorseminars (Manfred Dorninger, Leopold Haimberger, Michael Hantel, Dieter Mayer, Stefano Serafin, Petra Seibert, Reinhold Steinacker) Dem Berufspraktikum sind 7 ECTS credits zuzuordnen Der/die Betreuer/in der Bachelorarbeit betreut auch das Berufspraktikum

Bachelorarbeit und Berufspraktikum Prozedere: Kontaktaufnahme mit gewünschtem/r Betreuer/in spätestens in der Vorbesprechung des Bachelorseminars, Vereinbarung des Themas und des Berufspraktikums (extern, intern). Anmeldung der Bachelorarbeit beim SSC mittels Formular http://img.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_imgw/dokumente/studium/b Sc-Arbeit_Meteorologie-Anmelden.pdf nach Unterschrift durch Betreuer/in und Subeinheitsleiter/in Betreuer/in bestätigt die Leistungen für das Berufspraktikum/Bachelorarbeit (Formulare auf http://img.univie.ac.at/studium/verlautbarungen-der-spl/, je nach Studienplanversion) Einreichen der Formulare beim SSC Seminarvortrag über Bachelorarbeit im Bachelorseminar

Betreuung von Masterarbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 30.11.2007 8. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/2007_2008/2007_2008_40.pdf 15. (1) Studierende sind berechtigt, eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis um die Betreuung einer Diplom- oder Masterarbeit zu ersuchen. Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer festzulegen. Bei der Festlegung und Genehmigung des Themas ist besonders darauf zu achten, dass es innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann. Finden Studierende keine Betreuerin oder keinen Betreuer, die oder der zur Betreuung der Diplom- oder Masterarbeit bereit ist, hat die oder der Studienpräses diesen Studierenden eine Betreuerin oder einen Betreuer zuzuweisen. (2) Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren und habilitierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplomund Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.

Betreuung von Masterarbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 30.11.2007 8. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/2007_2008/2007_2008_40.pdf (3) Die oder der Studienpräses kann bei Bedarf auf Vorschlag der oder des Studierenden oder von Amts wegen und nach Anhörung der internen habilitierten Fachvertreterinnen und Fachvertreter 1. andere geeignete Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat, oder 2. in besonders begründeten Fällen geeignete externe Fachvertreterinnen und Fachvertreter, insbesondere wenn kein geeignetes internes Universitätspersonal zur Verfügung steht oder wenn die externen Fachvertreterinnen und Fachvertreter oder deren unmittelbare Forschungseinheiten in einem Naheverhältnis zur Universität Wien stehen, zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen.

Betreuung von Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 20.09.2011 32. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20110920.pdf 2 Betreuung durch Personen ohne Lehrbefugnis (1) Bei Bedarf kann die Studienpräses ausnahmsweise auch eine bestimmte Person ohne Lehrbefugnis zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen. Ein solcher Bedarf besteht, wenn keine Person mit Lehrbefugnis zur Erfüllung dieser Aufgabe in der Lage ist. (2) Ein subjektives Recht einer oder eines Studierenden auf Betreuung durch eine bestimmte Universitätslehrerin oder einen bestimmten Universitätslehrer ohne Lehrbefugnis besteht gemäß 15 Abs. 3 Satzung-Studienrecht nicht. Ebenso haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrbefugnis kein Recht darauf, die Betreuung einer Diplom- oder Masterarbeit zu übernehmen.

Betreuung von Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 20.09.2011 32. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20110920.pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (1) Die Studierenden haben sich um die Betreuung ihrer Arbeit durch eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis zu bemühen. Bleiben diese Bemühungen ohne Erfolg, so kann die oder der Studierende dies der Studienprogrammleitung mitteilen und die Zuweisung einer Betreuerin oder eines Betreuers beantragen ( 15 Abs 1 letzter Satz Satzung-Studienrecht). Dieser Antrag kann mit einem Wunsch nach Betreuung durch eine bestimmte Person und Bearbeitung eines bestimmten Themas verbunden werden. Solche Wünsche sind unverbindlich. (2) Im Antrag auf Zuweisung einer Betreuerin oder eines Betreuers ist anzugeben, welche Personen mit Lehrbefugnis erfolglos um Betreuung ersucht wurden und aus welchem Grund diese die Übernahme der Betreuung jeweils abgelehnt haben. (3) Die Angaben der oder des Studierenden sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Verbesserungsaufträge innerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen.

Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 20.09.2011 32. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20110920.pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (4) Sind die Angaben gemäß Abs. 2 vollständig, so hat die Studienprogrammleitung zu klären, ob die Betreuung der oder des Studierenden durch eine Person mit Lehrbefugnis erfolgen kann. Bejahendenfalls ist diese Person der oder dem Studierenden gem. 15 Abs. 1 letzter Satz zuzuweisen. Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen zwischen Betreuerin oder Betreuer und Studierender oder Studierendem festzulegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, dann hat die oder der zugewiesene Betreuerin oder Betreuer drei Themen vorzuschlagen, aus denen die oder der Studierende wählen kann. (5) Kommt die Studienprogrammleitung zum Ergebnis, dass keine Person mit Lehrbefugnis zur Übernahme der Betreuung in der Lage ist, so kann ein Bedarf gem. 15 Abs. 3 Satzung-Studienrecht angenommen werden. In diesem Fall sind die in der jeweils betroffenen Studienprogrammleitung vorhandenen internen Fachvertreterinnen und Fachvertreter mit Lehrbefugnis zur beabsichtigten Heranziehung einer bestimmten Person ohne Lehrbefugnis anzuhören..

Betreuung von Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 20.09.2011 32. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/02_pdf/20110920.pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (6) Unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen kann anschließend die Studienprogrammleitung der oder dem betreffenden Studierenden die in der Anhörung genannte Person ohne Lehrbefugnis als Betreuerin oder als Betreuer zuweisen. In der Zuweisung ist auch das Thema der Arbeit verbindlich festzulegen. Die Studienpräses ist darüber per E-Mail zu informieren. Aus einer einmal erfolgten Heranziehung kann eine Person kein Recht auf zukünftige Betreuungen ableiten. (7) In jedem Fall ist das Verfahren mit größtmöglicher Beschleunigung durchzuführen und die erfolgte Zuweisung der oder dem Studierenden unverzüglich mitzuteilen. Sollte die oder der Studierende den Wunsch nach Betreuung durch eine Person ohne Lehrbefugnis und/oder nach einem bestimmten Thema äußern, dann ist sie oder er nachweislich darauf hinzuweisen, dass ein solcher Wunsch unverbindlich ist und durch Zeitablauf kein Betreuungsverhältnis entsteht ( 2 Abs 3).

Betreuung von Masterarbeiten 1. Externe Nicht-Habilitierte dürfen Diplom- und Masterarbeiten grundsätzlich nicht betreuen. 2. Ob jemand "extern" oder "intern" ist, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis. Intern sind alle wissenschaftlichen Angestellten mit einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Uni Wien, sowie Emeritierte. Wo sich der Betreffende habilitiert hat, ist irrelevant. Habilitiert sich ein Angehöriger also an der Uni Wien, nimmt dann aber einen Lehrstuhl an einer anderen Universität an, ist er Externer im Sinne der Satzung. Konsequenzen: Die Studienprogrammleitung ist unbedingt vor Beantragung der Diplomarbeit einzuschalten, wenn die Betreuung durch (1) externes habilitiertes Personal oder (2) internes nicht-habilitiertes Personal angestrebt wird

Plagiatsprüfung wissenschaftlicher Arbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 15.07.2008 42. Stück http://www.univie.ac.at/mtbl02/2007_2008/2007_2008_351.pdf Gem. 17 (1) studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien sind wissenschaftliche Arbeiten sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form einzureichen. Nähere Bestimmungen dazu finden Sie in der Verordnung der Studienpräses, Mitteilungsblatt der Universität Wien, 42. Stück Ausgegeben am 15.07.2008 Nr.351. Demzufolge hat die elektronische Abgabe VOR der Abgabe der Druckversion zu erfolgen, der Einreichvorgang beginnt mit dem Hochladen der elektronischen Datei, die Begutachtungsfrist hingegen mit der Abgabe der Druckversion. Diese ist innerhalb einer Woche nach Abgabe der elektronischen Version zu den Parteienverkehrszeiten beim zuständigen StudienServiceCenter abzugeben.

Stipendien und Förderungen http://studentpoint.univie.ac.at/rund-ums-geld/stipendien/ Im Mitteilungsblatt der Universität Wien finden Sie unter dem Punkt "Stipendien, Förderungen" eine Reihe von Ausschreibungen für finanzielle Unterstützungen. Sie können sich dort nicht nur über die Leistungs- und Förderungsstipendien, die die Universität Wien vergibt, informieren, sondern auch über eine Reihe von Preisen und Unterstützungen von z.b. Banken und anderen Institutionen. http://studienpraeses.univie.ac.at/stipendien/

Die Studienprogrammleitung SPL28 und der Lehrkörper des Instituts für Meteorologie und Geophysik wünschen ein erfolgreiches Studium und einen guten Semesterbeginn