Justizvollzugsanstalt JVA Diez a) b) c) d) e) f) g) offener Vollzug Männer: a) b) JVA Frankenthal a) b) Zuständigkeit Lebenslange n gesamt RLP n mit anschl. Sicherheitsverwahrung gesamt RLP n über 8 Jahren gesamt RLP n von mehr als 4 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Mainz n von mehr als 3 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk n an Strafgefangenen nach Maßgabe des 9 StVollzG Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk mit über 1 Jahr noch zu verbüßender Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland n von mehr als 4 bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach n bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
JVA aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern geschlossener Vollzug Frauen: offener Vollzug Männer: offener Vollzug Frauen: n von bis zu 3 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk aus dem Landgerichtsbezirk n bis zu 3 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk aus dem Landgerichtsbezirk n an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk mit bis zu 1 Jahr noch zu verbüßender n an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk JVA Ludwigshafen n an männlichen Gefangenen nach Maßgabe des 9 StVollzG JVA Rohrbach n: n bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz geschlossener Vollzug Frauen: aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz
offener Vollzug Frauen: JVA Trier n n von mehr als 3 Monaten bis 4 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk n bis 4 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz offener Vollzug Männer: aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz n an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz n an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz n n bis zu 21 Monaten an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier aus dem Landgerichtsbezirk Trier n an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier bis zu 1 Jahr noch zu verbüßende JVA Wittlich a) b) c) n von mehr als 3 Monaten bis 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk n von mehr als 21 Monaten bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Trier Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auf-
fangzuständigkeit) n an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier ab 1 Jahr noch zu verbüßende Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit) JVA Zweibrücken Jugendstrafe geschlossener Vollzug Frauen: n a.) b.) c.) d.) Jugendstrafe n bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland aus dem Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland n von mehr als 4 Jahren gesamt RLP n bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier und Zweibrücken n an Gefangenen mit Wohnort im Saarland n an Verurteilten die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland aus ganz RLP und dem Saarland
offener Vollzug Frauen: a.) b.) aus den Landgerichtsbezirken Kaiserslautern, Landau, Trier Zweibrücken und dem Saarland aus ganz RLP und dem Saarland, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren n an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Landau und Zweibrücken Jugendstrafe n an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Trier, Zweibrücken und dem Saarland aus ganz RLP und dem Saarland JSA Schifferstadt JSA Wittlich rechtskräftige Strafen rechtskräftige Strafen Jugendstrafen und n bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz und Zweibrücken aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern,, Landau, Mainz und Zweibrücken, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren Jugendstrafen (insges.) und n bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendi-
rechtskräftige Strafen gung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken und Trier aus dem Landgerichtsbezirk Trier soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren Jugendstrafen (insges.) und n bei Verurteilten ab 6 Monate, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken und Trier Jugendarrestanstalt Worms Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen Landgerichtsbezirk (komplett) Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) Amtsgericht Betzdorf Amtsgericht Linz am Rhein Amtsgericht Neuwied Amtsgericht Montabaur Amtsgericht Bad Neuenahr- Ahrweiler Amtsgericht Andernach Amtsgericht Amtsgericht Lahnstein Amtsgericht Diez Amtsgericht Cochem Amtsgericht Sankt Goar Landgerichtsbezirk Mainz (komplett) Amtsgericht Bingen am Rhein
Amtsgericht Mainz Amtsgericht Alzey Amtsgericht Worms Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz) (komplett) Amtsgericht Grünstadt Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Amtsgericht Bad Dürkheim Amtsgericht Ludwishafen am Rhein Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße Amtsgericht Speyer Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz (komplett) Amtsgericht Landau in der Pfalz Amtsgericht Germersheim Amtsgericht Kandel Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Simmern/Hunsrück Amtsgericht Bad Kreuznach Amtsgericht Bad Sobernheim Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Rockenhausen Jugendarrestanstalt Lebach (Saarland) Dauer und Kurzarrest von mehr als 2 Tagen Landgerichtsbezirk Trier (komplett)
Amtsgericht Prüm Amtsgericht Daun Amtsgericht Bitburg Amtsgericht Wittlich Amtsgericht Bernkastel-Kues Amtsgericht Trier Amtsgericht Saarburg Amtsgericht Hermeskeil Landgerichtsbezirk Zweibrücken (komplett) Amtsgericht Landstuhl Amtsgericht Zweibrücken Amtsgericht Pirmasens Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (teilweise) Amtsgericht Idar-Oberstein Landgerichtsbezirk Kaiserslautern (teilweise) Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kaiserslautern