Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr

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Transkript:

Sicherheit ist machbar. Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Ist die Sicherheit beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen auf Ihrem Betriebsgelände gewährleistet? Bei Rangierarbeiten kommt es immer wieder zu gravierenden Unfällen. Ursache ist neben technischen Mängeln meistens sicherheitswidriges Verhalten. Schwere Verletzungen, lange Ausfallzeiten und grosse Sachschäden sind die Folgen. Die Hauptgefahren sind: eingeklemmt werden zwischen Eisenbahnfahrzeugen und Anlageteilen überfahren werden von Eisenbahnfahrzeugen elektrisiert werden durch die Fahrleitung Mit dieser Checkliste bekommen Sie solche Gefahren besser in den Griff. Bestellnummer: 67126.d Sicher arbeiten

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Fragen zum Thema dieser Checkliste. Sollte eine Frage für Ihren Betrieb nicht zutreffen, streichen Sie diese einfach weg. Wo Sie eine Frage mit oder beantworten, ist eine Massnahme zu treffen. Notieren Sie die Massnahmen auf der letzten Seite. Technische Sicherheit: Schutzbereich, Anlagen, Einrichtungen Rangierbereich Allgemeiner Verkehrsbereich mind. 60 cm mind. 60 cm mind. 1 m mind. 1 m Gleisachse Gleisachse Maximalbreite der Fahrzeuge Maximalbreite der Fahrzeuge Bild 1: Sicherheitsabstände für Schienenfahrzeuge zu festen Einrichtungen (Rangierbereich/Allgemeiner Verkehrsbereich) 1 Wird der Sicherheitsabstand zwischen festen Einrichtungen und den Eisenbahnfahrzeugen überall eingehalten? (Bild 1) Auch der Abstand vom Geländer der Laderampe zu den vorbeifahrenden Schienenfahrzeugen muss mindestens 0,6 m betragen. 2 Sind die Lagerbereiche und Verkehrswege festgelegt, klar voander abgegrenzt und wenn nötig auf dem Boden gelb markiert? (Bild 2) 3 Ist der Schutzraum unter den Rampen frei? (Bild 3) 4 Befinden sich die erforderlichen Gehwege entlang der Gleise in genügendem Abstand zur Gleisanlage und sind die Gehwege frei von Stolperfallen? min. 0,6 m Bild 2: Markierter Schutzbereich und Kennzeichnung der Absturzkante bei einer Verladerampe. 5 Sind Kreuzungen von Gleisen mit anderen Verkehrswegen gekennzeichnet, signalisiert und wenn nötig mit Abschrankungen gesichert? 6 Können die Fahrleitungen ausgeschaltet, geerdet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden? 7 Sind die Rangierfahrzeuge und Seilzuganlagen geeignet für den Rangierbetrieb und sind sie betriebssicher? Bild 3: Freier Schutzraum unter der Laderampe.

8 Werden für das Be- und Entladen Ladebrücken oder Rampenbleche mit Sicherung gegen Wegrutschen eingesetzt? Zum Beispiel Rampenbleche mit mechanischen Anschlägen 9 Sind für das Arbeiten auf Waggons bzw. Eisenbahnfahrzeugen die erforderlichen Absturzsicherungen vorhanden? Zum Beispiel Aufstiegshilfen, Arbeitspodeste mit Geländer, Auffanggurte Sicherheitsgerechtes Verhalten beim Rangieren 10 Sind die betriebsspezifischen Vorgaben für das sichere Rangieren in einer Betriebsanweisung geregelt? Wichtige Inhalte sind: Verantwortlichkeiten, Ausbildung, Ausrüstung (besonders persönliche Schutzausrüstungen), Kuppeln, Rangierfahrten, Auf- und Absteigen, ortsabhängige Fahrgeschwindigkeiten, Engstellen, Bereiche mit Mitfahrverbot auf Rangierertritten usw. Siehe auch Checkliste «Persönliche Schutzausrüstungen», Suva-Bestell-Nr. 67091.d Bild 4: Sicheres Überqueren der Gleise. 11 Werden die Gleise auf direktem Weg überquert und wird dabei nicht auf Schienenköpfe, Schwellen und Weichenzungen getreten? (Bild 4) Faltprospekt «10 Tipps gegen Stolperunfälle», Suva-Bestell-Nr. 84022.d 12 Ist die Verständigung sichergestellt? Zum Beispiel durch eindeutige mündliche Fahrbefehle, klare manuelle Signalgebung oder per Funk. 13 Wird erst zwischen die Schienenfahrzeuge getreten, wenn diese stillstehen und sich die Puffer berühren? (Bild 5) 14 Werden die Waggons gefahrlos gekuppelt und entkuppelt? richtige Kuppelreihenfolge Standort, Körperhaltung 15 Wird grundsätzlich nur auf- und abgestiegen, wenn die Fahrzeuge stillstehen? In begründeten Ausnahmesituationen ist das Auf-/Absteigen bei Schrittgeschwindigkeit bis max. 5 km/h zugelassen, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bild 5: Erst bei Stillstand zwischen die Wagen treten.

16 Wird der Fahrweg immer von der Zugspitze aus überwacht? (Bild 6) 17 Können fahrende Waggons bei Gefahr rechtzeitig angehalten werden und stehen dazu geeignete Bremsmittel zur Verfügung? Die benutzten Hemmschuhe müssen ordentlich deponiert sein. 18 Werden für das Mitfahren ausschliesslich die dafür vorgesehenen Standflächen wie Mitfahrpodeste und Rangierertritte benutzt? (Bild 6) 19 Werden offene Waggons und Kesselwagen nur bei ausgeschalteter und geerdeter Fahrleitung be- und entladen? Kleber «Achtung Fahrleitung», Suva-Bestell-Nr. 77059.d Bild 6: Fahrwegüberwachung von der Zugspitze aus auf sicherem Podest. Erste Hilfe, Notfallorganisation 20 Sind in den Triebfahrzeugen Feuerlöschgeräte und vollständige Verbandskästen vorhanden? 21 Ist die Alarmierung durch funktionstüchtige Geräte (z. B. Natel, Funk) und eine Notfallkarte sichergestellt? Checkliste «Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze», Suva-Bestell-Nr. 67062.d Organisation, Schulung 22 Werden für Rangierarbeiten nur geeignete Personen ausgewählt und werden diese regelmässig auf ihren Gesundheitszustand untersucht? 23 Werden die betroffenen Mitarbeitenden im sicheren Arbeiten ausgebildet und werden diese mindestens einmal jährlich für die Gefahren sensibilisiert? Wichtige Instruktionsthemen: siehe Fragen 10 bis 19 24 Wird die Kontrolle mit der vorliegenden Checkliste regelmässig durchgeführt? jährlich bei wesentlichen Änderungen/Neuerungen nach Unfällen und Beinaheunfällen Es ist möglich, dass in Ihrem Betrieb noch weitere Gefahren zum Thema dieser Checkliste bestehen. Ist dies der Fall, treffen Sie die notwendigen Massnahmen (siehe letzte Seite).

Checkliste ausgefüllt von: Datum: Unterschrift: Massnahmenplanung: Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Kontrollierte Bereiche: Nr. Zu erledigende Massnahme Termin beauftragte erledigt Bemerkungen geprüft Person Datum Visum Datum Visum Wiederholung der Kontrolle am: (Empfehlung: alle 12 Monate) Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, für Auskünfte: Telefon 041 419 55 33 für Bestellungen: Telefon 041 419 58 51, Fax 041 419 59 17 Suva, Gesundheitsschutz, Postfach, 6002 Luzern, Internet: www.suva.ch Bestellnummer: 67126.d