SIL-Prozess Flughafen Zürich: Betriebsvarianten

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Transkript:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL SIL-Prozess Flughafen Zürich: Betriebsvarianten 13. Februar 2007

Agenda 1. Grundlagen und Ablauf SIL-Prozess 2. Rückblick Koordinationsgespräch 1 3. Bildung der Betriebsvarianten 4. Technische Bewertung der Betriebsvarianten 5. Bedeutung der Varianten für den Aargau 6. Politischer Prozess 7. Situation mit Deutschland 8. Weiteres Vorgehen 9. Gekröpfter Nordanflug 2

1. Grundlagen SIL (1) SIL legt Ziele und Vorgaben für Infrastruktur der Zivilluftfahrt in der Schweiz fest SIL-Prozess dient Abstimmung der Sachplanung des Bundes im Bereich Zivilluftfahrt mit Raumplanung der Kantone Am Schluss steht vom Bundesrat genehmigtes Objektblatt als Grundlage für definitives Betriebsreglement SIL und kantonale Richtpläne sind gleichgestellt Bund und Kantone arbeiten zusammen; bei Konflikten steht Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz offen Ziel ist langfristige Rechts- und Planungssicherheit für alle (Betreiber Flughafen und Betroffene) Planungshorizont: 2020 / 2030 3

1. Ablauf SIL-Prozess (2) Phase 1: Koordinationsprozess (2005 bis 2007) Erarbeitung der technischen Grundlagen (Betriebsvarianten) Politische Diskussion der Betriebsvarianten an Koordinationsgesprächen Schlussbericht mit Übereinstimmungen und Differenzen Phase 2: Ordentliches Verfahren (ab 2007) Entwurf SIL-Objektblatt Mitwirkung Bevölkerung und Anhörung Behörden (Kantone, Gemeinden) Überarbeitung SIL-Objektblatt, Antrag an Bundesrat Verabschiedung SIL-Objektblatt durch Bundesrat 4

1. Rollen der Beteiligten (3) Bund: führt Koordinationsprozess, setzt Rahmenbedingungen für künftige Flughafenentwicklung, prüft vorliegende Lösungsansätze technisch Kanton Zürich: erarbeitet Lösungsansätze für künftige Flughafenentwicklung, ist für politische Konsolidierung innerhalb Kanton zuständig (Gemeinden, private Organisationen) Flughafen Zürich: erarbeitet die betrieblichen Grundlagen für die Variantenbildung Nachbarkantone: Raumplanerisch betroffene Nachbarkantone (AG, SH) sind am Koordinationsprozess beteiligt; Bund informiert übrige Nachbarkantone bzw. konsultiert sie Deutschland: begleitet Prozess auf Fachebene 5

2. Koordinationsgespräch 1 (1) Zentrale Themen des Koordinationsgesprächs 1 im Oktober 2005: Nachfrageprognose für Luftverkehr (Zahlen für Zürich: 400 000 Bewegungen 2020, 450 000 Bewegungen 2030) Eckwerte für den künftigen Flughafenbetrieb (Betriebszeiten, Stundenkapazität) Kriterien für die Bewertung der Betriebsvarianten aus den drei Bereichen der Nachhaltigkeit: Gesellschaft: Raumplanung, Sicherheit, Landwirtschaft usw. Wirtschaft: Kapazität Flughafen, Wirtschaftlichkeit, volkswirtschaftliche Effekte, Tourismus, Standortgunst Umwelt: Lärmbelastung, Luftreinhaltung, Klima, Natur, Landschaft, Wald 6

2. Koordinationsgespräch 1 (2) Vorgaben für die Variantenbildung Mit Blick auf Nachhaltigkeit müssen Varianten erarbeitet werden, die prognostizierte Nachfrage abdecken, und solche, die dazu nicht in der Lage sind und auf heutigem Pistensystem basieren Sicherheit der Varianten ist gewährleistet Auswirkungen der Varianten auf Raum/Umwelt sind möglichst gering (möglichst wenig Lärmbetroffene) Flugbetrieb ist bei jeder Wettersituation gewährleistet Neben Varianten, die deutsche Verordnung einhalten, sind auch solche zu definieren, die weiter gehende Nutzung deutschen Luftraums vorsehen Es sind Varianten mit gekröpftem Nordanflug zu bilden 7

3. Bildung der Betriebsvarianten (1) Erarbeitung der Betriebsvarianten in drei Schritten (Betriebselemente, -konzepte, -Varianten) Sicherheitseinschätzung der Elemente, Konzepte und Varianten Untersuchung der Auswirkungen, die Infrastruktur auf Umfeld des Flughafens hat Lärmberechnung zu Konzepten und Varianten Erstellen einer Studie zu volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsvarianten 8

3. Bildung der Betriebsvarianten (2) Beispiel Betriebselement Abflug ab Piste 16 Richtung Süden mit Linkskurve 9

3. Bildung der Betriebsvarianten (3) Beispiel Betriebskonzept Nordkonzept mit Landung Piste 14 (gelb), Starts Pisten 16 (blau) und 28 (rot) 10

3. Bildung der Betriebsvarianten (4) Beispiel Betriebsvariante Variante E (Betrieb nach vorläufigem Betriebsreglement) 11

3. Bildung der Betriebsvarianten (5) Die erstellten Varianten bilden sämtliche technisch möglichen Betriebsformen auf dem Flughafen Zürich ab. Aus Sicherheitsgründen als nicht machbar erwiesen sich Anflüge von Westen (auf die Piste 10) und von Südwesten (auf Piste 32), eine Parallelpiste Ost-West (10-28) und koordinierte Landungen von Norden auf die Pisten 14/16 Von den 19 Varianten basieren 7 auf dem heutigen Pistensystem bedingen 6 eine Verlängerung der Westpiste 28 und der Nordpiste 32 gehen 6 von einer Drehung der heutigen Piste 14-32 in eine parallele Lage zur bestehenden Piste 16-34 aus halten 10 die deutsche Verordnung ein 12

3. Bildung der Betriebsvarianten (6) Übersicht über die drei Pistensysteme, auf denen die 19 Betriebsvarianten basieren 16L 16R 14 14 16 16 32 34R 10 32 28 10 28 10 28 34 34 34L 13

3. Bildung der Betriebsvarianten (7) Überblick über die Betriebsvarianten Hauptanflug- Hauptanflugrichtunrichtung Nord Nord Ost Ost Süd Süd Wechselnde Ausrichtung Wechselnde Ausrichtung Bestehendes Pistensystem Variante A Betrieb 2000 Variante B Nord gekröpft Variante C Nord mit Start Süd geradeaus Variante D Süd Variante E vbr Variante F vbr mit Start Süd geradeaus Variante G Verteilung Verlängerung Variante J Kombi Nord/Ost Variante K Kombi Nord/Ost mit Start Süd geradeaus Variante H Ost Variante I Ost DVO Variante L Koordinierte Landungen Variante M Koordinierte Landungen DVO Variante O Nord auf Parallel- Pistensystem Variante N Nord mit Weststarts auf Parallel- Pistensystem Parallel- Pistensystem Variante S vbr auf Parallel- Pistensystem Variante Q Kombi Nord/Ost DVO auf Parallel- Pistensystem Variante P Kombi Nord/Ost auf Parallel- Pistensystem Variante R Süd auf Parallel- Pistensystem 14

4. Bewertung der Betriebsvarianten (1) Technische Bewertung dient mit Blick auf umfassende Nachhaltigkeit dem Vergleich der Betriebsvarianten mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit Kriterienliste ist abgestimmt auf Methode des Bundes zur Nachhaltigkeitsbeurteilung Zum Einsatz kamen 16 Kriterien mit 64 Indikatoren aus den drei Bereichen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft) Bewertung erfolgte sowohl mit einer Vergleichswert- als auch einer Nutzwertanalyse Varianten sind (noch) nicht politisch gewertet dieser Prozess steht bevor (Koordinationsgespräch 2) 15

4. Bewertung der Betriebsvarianten (2) Verhältnis von Lärmauswirkungen zu Kapazität 80'000 70'000 Betroffene Bevölkerung über dem Immissionsgrenzwert (Tag und Nacht) 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 Betriebsvarianten auf bestehendem Pistensystem Betriebsvarianten mit Pistenverlängerungen Betriebsvarianten auf Parallelpistensystem A D B E G J H M I F C K L R O N S Q P 0 0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 Prognose Jahresbewegungen 16

4. Bewertung der Betriebsvarianten (3) Vergleichswertanalyse: -100-90 -80-70 -60-50 -40-30 -20-10 - 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Darstellung aller Indikatorenwerte für Betriebsvarianten in einer Tabelle Zusätzliche Darstellung in einem Diagramm (siehe nebenstehendes Beispiel von Variante A) 17

4. Bewertung der Betriebsvarianten (4) Varianten mit Pistenverlängerungen weisen ein gutes Verhältnis von Lärmbelastung zu Leistungsvermögen auf. Ergebnis von Vergleichswert- und Nutzwertanalyse ähnlich Nutzwertanalyse basiert auf gleichwertiger Gewichtung der drei Kriteriengruppen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft; Nutzwertanalyse aber nur ergänzendes Bewertungsinstrument Betriebsvarianten auf bestehendem Pistensystem Betriebsvarianten mit Pistenverlängerungen Betriebsvarianten auf Parallelpistensystem Betriebs variante Nutzwert Rang Betriebs variante Nutzwert Rang Betriebs variante Nutzwert Rang A 6.1 3 H 9.7 1 N -0.7 14 B 3.3 8 I 7.8 2 O -4.9 18 C 1.5 10 J 5.0 4 P 0.7 12 D -4.8 17 K 5.0 5 Q 0.2 13 E 3.0 9 L 4.3 6 R -11.4 19 F -3.2 16 M 4.1 7 S 1.3 11 G -1.4 15 Nutzwert hoch tief 18

4. Bewertung der Betriebsvarianten (5) Schlussfolgerungen aus technischer Sicht: Mittel- bis langfristig kann nur ein Parallelpistensystem den prognostizierten Verkehr abwickeln Bei den Varianten mit Pistenausbauten wird das beste Verhältnis von Lärmauswirkungen und Kapazität durch die Kombination von Nord- und Ostbetrieb erreicht Auf dem bestehenden Pistensystem ist das Verhältnis von Lärm zu Kapazität bei den Varianten am besten, die das vorläufige Betriebsreglement abbilden respektive die den gekröpften Nordanflug enthalten Im Vergleich zu den Varianten mit Pistenverlängerungen liegt ihre Leistungsfähigkeit teilweise massiv tiefer 19

5. Bedeutung der Varianten für Aargau (1) Auch künftig wird fast die Hälfte aller Abflüge nach Destinationen im Westen führen; Flüge über Aargau sind bei allen Varianten unvermeidlich Anteil Abflüge ab Piste 28 bei Varianten mit mehr Ostanflügen tendenziell geringer als heute; Variante O (Parallelpisten-System mit Nord-Süd- Ausrichtung) weist nur wenig Abflüge ab Piste 28 auf Einzelne Flugrouten konnten optimiert werden, zum Beispiel Start ab Piste 28 über Region Mutschellen Weitere Verschiebungen der Routen im Rahmen Optimierungsphase nach politischer Diskussion nicht ausgeschlossen, sofern technisch machbar 20

5. Bedeutung der Varianten für Aargau (2) Start ab Piste 28 Quelle: Unique Routen heute Routen SIL 21

6. Politischer Prozess (1) Mit der Präsentation der 19 Betriebsvarianten ist technische Arbeit im SIL-Prozess abgeschlossen Betriebsvarianten gehen jetzt in politische Diskussion Forum für Debatte im SIL-Prozess ist Koordinationsgespräch 2; dieses findet in den nächsten Monaten statt Folgende Fragen stehen in politischer Diskussion im Zentrum: Welchen Entwicklungshorizont soll Flughafen Zürich erhalten? Wie wird Betrieb am Flughafen Zürich (Starts und Landungen) geregelt? 22

6. Politischer Prozess (2) Zürcher Regierungsrat hat mit Empfehlung für Varianten auf bestehendem Pistensystem als erster politisch Stellung bezogen Teilnehmende am Koordinationsgespräch haben Zeit erhalten, um Unterlagen zu studieren und Position für Koordinationsgespräch 2 zu definieren Bund will dem politischen Meinungsbildungsprozess nicht vorgreifen; eigene Wertung der Betriebsvarianten durch den Bund erfolgt erst nach dem Koordinationsgespräch 2 23

7. Situation mit Deutschland Deutschland hat anerkannt, dass Betriebsvarianten aus SIL-Prozess Grundlage für Gespräche über Nutzung des süddeutschen Luftraums sind Ziel der Gespräche ist eine bessere Lösung sowohl für die Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze als auch den Flughafen zu finden Für neue Lösung mit Deutschland sind alternative Denkansätze erforderlich Mit den Betriebsvarianten besteht Grundlage für Entwicklung neuer Ansätze Sofern sich solche Ansätze finden lassen, entscheiden politische Instanzen über Umsetzung 24

8. Weiteres Vorgehen Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Koordinationsgespräch I (Grundlagen) 2005 Richtpläne der Kantone Phase 1: Erarbeitung fachtechnischer Grundlagen Lösungsansätze für künftigen Flughafenbetrieb: 2006 Bildung und Bewertung von Betriebsvarianten Koordinationsgespräch II Teil 1 (Präs. ( Betriebsvarianten) Fachliche Politischer Erläuterungen Prozess und politischer Prozess Koordinationsgespräch II Teil 2 (Gespräch) 2007 Wahl und Optimierung der Betriebsvarianten Koordinationsgespräch III, Vernehmlassung, Schlussbericht Phase 2: Ordentliche Verfahren zu SIL und Richtplänen ZH, AG, SH Entwurf SIL-Objektblatt, Konsultation Bundesstellen/Kantone / Überarbeitung SIL-Objektblatt (koordiniert mit Kantonen) SIL: Mitwirkung der Bevölkerung, Anhörung der Behörden Bereinigung SIL-Objektblatt (mit Bundesstellen/Kantonen) Antrag an den Bundesrat SIL: Verabschiedung durch den Bundesrat 2008 2009 Entwurf Richtpläne, Anhörung der Behörden Überarbeitung Richtpläne, ZH: Richtplanvorlage an Kantonsrat ZH: Beratung Kantonsrat Richtpläne: öffentliche Auflage, Vorprüfung Bund Überarbeitung Richtpläne Beschluss Richtpläne (Kantonsrat / Grosser Rat) Formelle Prüfung Bund, ev. Differenzbereinigung Richtpläne: Genehmigung durch den Bundesrat 25

9. Gekröpfter Nordanflug Flughafen Zürich hat Gesuch gemäss Vorgaben BAZL überarbeitet Anflug ist anspruchsvoll, stellt aber keine zusätzlichen Anforderungen an Piloten Luftraum beansprucht deutsches Hoheitsgebiet Frage noch offen, ob Luftraum nördlich des Flugweges so reduziert werden kann, dass deutsches Gebiet nicht mehr tangiert ist; Sicherheitsprüfung durch Skyguide im Gang Öffentliche Auflage sofern Sicherheitsprüfung positiv im April geplant BAZL wird vor definitivem Entscheid umfassende Sicherheitsabwägung vornehmen Gekröpfter Nordanflug auch Thema an Gesprächen mit Deutschland 26