OIEt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. für Bautechnik. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

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OIEt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao Datum: Geschäftszeichen: 17.12.2012 111 21-1.19.17-186/12 Zulassungsnummer: Z-19.17-2074 Antragsteller: DOYMA GmbH & Co. DURCHFÜHRUNGSSYSTEME Industriestraße 43-57 28876 Oyten Geltungsdauer vom: 17. Dezember 2012 bis: 17. Dezember 2017 Zulassungsgegenstand: Rohrabschottung Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst neun Seiten und sechs Anlagen. DIBt I Kolonnenstraße 30 B I D-10829 Berlin I Tel.: +493078730-0 I Fax: +493078730-320 I E-Mail: dibt@dibt.de I www.dibt.de

OIBt Nr. Z-19.17-2074 Seite 2 von 9 111. Dezember 2012 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch im Rahmen des Abkommens Ober den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR} oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen s. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Z99104.12

DIBt Nr. Z-19.17-2074 Seite 3 von 9 117. Dezember 2012 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand 1.1.1 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt die Herstellung und Anwendung der Rohrabschottung, "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS-M R4" genannt, als Bauart der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 1 Die Rohrabschottung dient zum Schließen von Öffnungen in inneren Decken nach Abschnitt 1.2.1 durch die Gussrohre nach Abschnitt 1.2.2 -als Teil eines Abwassersystems mit Kunststoffrohranschlüssen - hindurchgeführt wurden und verhindert eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten die Übertragung von Feuer und Rauch durch diese Öffnungen. 1.1.2 Die Rohrabschottung besteht im Wesentlichen aus Rohrmanschetten, die im Bereich des Übergangsverbinders von Kunststoff-Anschlussleitungen angeordnet werden, einer Vorsatzschale aus nichtbrennbaren zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten und einem Fugenverschluss. Die Rohrabschottung ist gemäß Abschnitt 4 aus den Bauprodukten nach Abschnitt 2 herzustellen. 1.2 Anwendungsbereich 1.2.1 Die Rohrabschottung darf in mindestens 15 cm dicke Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton jeweils mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 (feuerbeständig), Benennung (Kurzbezeichnung) F 90-AB, nach DIN 4102-2 2 eingebaut werden (s. Abschnitt 3.1.1 ). 1.2.2 Die Rohrabschottung darf an muffenlosen Rohren aus Gusseisen angeordnet werden, die Bestandteil eines Abwassersystems sind. Das Abwassersystem muss aus einer senkrecht durch die feuerwiderstandsfähige(n) Decke(n) geführten Hauptleitung 3 aus Gusseisen und Anschlussleitungen aus Kunststoff bestehen. Die Anschlussleitungen müssen in der Regel mit wassergefüllten Geruchsverschlüssen (z. B. WC oder Waschbecken) verbunden sein (s. Abschnitt 3.2). Für die Materialien und Abmessungen (Rohraußendurchmesser und Rohrwandstärke) der Haupt- und Anschlussleitungen siehe Abschnitt 3.2. 1.2.3 Andere Teile oder Hilfskonstruktionen sowie elektrische Leitungen dürfen nicht durch die zu verschließende Bauteilöffnung hindurchgeführt werden. Andere Leitungen, Öffnungen oder Einbauten dürfen innerhalb des durch die anzuordnende Vorsatzschale abgetrennten Bereiches nur angeordnet werden, wenn der Abstand zur oben genannten Rohrleitung an jeder Stelle ~ 200 mm beträgt und diese Leitungen, Öffnungen oder Einbauten in gleicher Feuerwiderstandsdauer abgeschotteuausgeführt sind wie die Decke. 1.2.4 Für die Anwendung der Rohrabschottung in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zuordnung in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 41 02 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfähigen Unterdecke möglich ist, oder in Wänden - oder Installationen anderer Anwendungsbereiche oder aus anderen Werkstoffen oder mit anderem Aufbau als nach Abschnitt 1.2.2 ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen. 1.2.5 Die im Folgenden beschriebenen und in den Anlagezeichnungen dargestellten Ausführungen stellen Mindestenforderungen zur Erfüllung der Anforderungen an den Brandschutz dar. DIN 4102-11:1985-12 2 3 299104.12

OIEt Nr. Z-19.17-2074 Seite 4 von 9 117. Dezember 2012 Sofern bauaufsichtliche Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz gestellt werden, sind entsprechende Nachweise anwendungsbezogen zu führen. Es ist im Übrigen sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschottung die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils - auch im Brandfall - nicht beeinträchtigt wird. Die Vorschriften anderer Rechtsbereiche bleiben unberührt. 2 Bestimmungen die Bauprodukte 2.1 2.1.1 2.1.1.1 2.1.1.2 Eigenschaften und Zusammensetzungen Rohrmanschette Die Rohrmanschette 4, "KonfixPro,. bzw. "FS-M R4" genannt, muss aus einem Stahlblechgehäuse sowie aus einer Brandschutzeinlage bestehen. Das Stahlblechgehäuse muss aus mindestens 0,6 mm dickem Stahlblech bestehen und ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. Das Manschettengehäuse muss zum Befestigen der Manschetteam Gussrohrabzweig vier Befestigungslaschen und eine Spannschelle sowie zum Verschließen der Manschette einen Hakenverschluss {hakenförmige Lasche und Ausstanzungen) besitzen. Wahlweise dürfen zusätzliche Ausstanzungen 4 - z. B. zum engeren Verschließen der Manschetten nach Entnahme von Segmenten der Brandschutzeinlage gemäß Abschnitt 4.2 - im Manschettengehäuse enthalten sein (s. Anlage 3). 2.1.1.3 Die Brandschutzeinlage muss aus dem dämmschichtbildenden Baustoff, "INTUSIT pro" genannt, gemäß der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Nr. Z-19.11-1895 bestehen. 2.1.1.4 Die Abmessungen der Rohrmanschette und der Brandschutzeinlage müssen - unter Berücksichtigung des Außendurchmessers des verwendeten Übergangsverbinders - den Angaben auf Anlage 3 entsprechen. 2.1.2 Bauplatten die Vorsatzschale Die im Bereich der Rohrdurchführung anzuordnende Vorsatzschale muss eine Beplankung aus mindestens 9,5 mm dicken nichtbrennbaren {Bau stoffklasse DIN 41 02-A) 5 zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten ~z. B. Gipskartonplatten {GKB) oder Gipskartonfeuerschutzplatten {GKF) nach DIN 18180 oder Gipsplatten A nach DIN EN 520) besitzen. 2.1.3 Dämmschichtbildener Baustoff Wahlweise darf das Rohr im Bereich der Decke mit einem 3 mm dicken Streifen aus dem dämmschichtbildenden Baustoff "Curaflam lntusit" gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-19.11-1211 umwickelt werden. 2.2 Herstellung und Kennzeichnung 2.2.1 Herstellung der Rohrmanschetten 2.2.2 2.2.2.1 Bei der Herstellung der Rohrmanschetten sind die einzuhalten. Kennzeichnung Kennzeichnung der Rohrmanschette 2.1.1 Jede Rohrmanschette Rohrabschottungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung und ggf. zusätzlich ihr Beipackzettel oder ihre Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, der Lieferschein oder die Anlage zum Lieferschein muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen {Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen- 4 5 Der Herstellprozess und die maßgeblichen Herstellbedingungen sind beim Deutschen for hinterlegt und der fremdoberwachenden Stelle vom Antragsteller zur VerfUgung zu stellen. DIN 4102-1:1998-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen, PrOfungen DIN 18180: Gipsplatten; Arten und Anforderungen (in der jeweils geltenden Ausgabe) Z99104.12

OIEt Nr. Z-19.17 2074 Seite 5 von 9117. Dezember 2012 Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Jede Rohrmanschette und ggf. jede dazugehörige Verpackung muss einen Aufdruck oder Aufkleber mit folgenden Angaben aufweisen: - Rohrmanschette "KonfixPro" bzw. "FS-M R4" (mit Kennzeichnung die Größe) - Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit - Name des Herstellers Zulassungsnummer: Z-19.17-2074 - Bildzeichen oder Bezeichnung der Zertifizierungsstelle - Herstellwerk - Herstellungsjahr:... Das Schild ist auf der Rohrmanschette zu befestigen. Wahlweise dürfen diese Angaben auch erhaben eingeprägt werden. 2.2.2.2 Kennzeichnung der Bauprodukte nach den Abschnitten 2.1.2 und 2.1.3 Diese Bauprodukte dürfen die Herstellung der Rohrabschottung nur verwendet werden, wenn die Produkte oder deren Verpackungen oder die Beipackzettel oder die Lieferscheine oder die Anlagen zu den Lieferscheinen 7 jeweils vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet bzw. mit der CE-Kennzeichnung versehen wurden. 2.2.2.3 Kennzeichnung der Rohrabschottung Jede Rohrabschottung nach dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung ist vom Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthalten muss: - Rohrabschottung "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS-M R4" - bestehend aus Fugenverfüllung, Rohrmanschette und Vorsatzschale - der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach Zui.-Nr.: Z-19.17-2074 - Name des Herstellers der Rohrabschottung (Verarbeiter) - Herstellungsjahr:... Das Schild ist hinter der Vorsatzschale so zu befestigen, dass bei Entfernung der Vorsatzschale im Bereich des Anschlusses, die Bauteils erkennbar ist, z. B. auf der Wand hinter der Vorsatzschale. 2.2.3 Einbauanleitung Jede Rohrmanschette nach dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung ist mit einer Einbauanleitung auszuliefern, die der Antragsteller dieser Zulassung erstellt und die mindestens folgende Angaben enthalten muss: - Art und Mindestdicken der Decken, in die die Rohrabschottung eingebaut werden darf - Grundsätze den Einbau der Rohrabschottung mit Angaben über die da zu verwendenden Baustoffe (z. B. Aufbau der Vorsatzschale mit Angaben zu Ständerprofilen und Beplankungen ), - Hinweise auf zulässige Rohre die Hauptleitung (Angaben zu Rohrwerkstoffen, Rohraußendurchmesser, Rohrwanddicke) - Hinweise auf zulässige Rohrmanschetten und Aufstellung der Übergangsverbinder bzw. der Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen (Angaben zu Rohrwerkstoffen, Rohraußendurchmesser, Rohrwanddicke) an denen die jeweiligen Rohrmanschetten angeordnet werden dürfen, 7 Entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Verwendbarkeilsnachweises Z99104.12

DIBt Nr. Z-19.17-2074 Seite 6 von 9 117. Dezember 2012 2.3 2.3.1 2.3.2 - Hinweise auf die Art der Rohrleitung (Abwasserleitungen), an denen die jeweiligen Rohrmanschetten angeordnet werden dürfen, - Anweisungen zum Einbau der Rohrabschottung mit Angaben zu notwendigen Abständen, - Hinweise auf zulässige Verankerungs- oder Befestigungsmittel, - Hinweise auf die Reihenfolge der Arbeitsvorgänge. Übereinstimmungsnachweis eh, Deuts es J Allgemeines.. / Die Bestätigung der Ubereinstimmung der Rohrmanschetten mit den Be mungen d" er allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung muss jedes Herstellwerk mit.. reinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung der Rohrmanschetten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Rohrmanschetten eine hier anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hier anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten. Die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Dem Deutschen ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben. Werkseigene Produktionskontrolle ln jedem Herstellwerk der Rohrmanschetten ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen einschließen: - Prüfung der Beschaffenheit und der Abmessungen der Stahlblechgehäuse und der Brandschutzeinlagen mindestens einmal pro 1 000 Stück -jedoch mindestens einmal je Herstellungstag- bei ständiger Fertigung bzw. einmal pro Charge bei nichtständiger Fertigung. - Prüfung, dass die Herstellung der Rohrmanschetten ausschließlich die in dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung geforderten Baustoffe verwendet werden. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile, - Art der Kontrolle oder Prüfung, - Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile, - Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforderungen, - Unterschrift des die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Z99104.12

DIEt Nr. Z-19.17-2074 Seite 7 von 9 117. Dezember 2012 Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Rohrmanschetten die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist- soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzoglich zu wiederholen. 2.3.3 Fremdüberwachung ln jedem Herstellwerk der Rohrmanschetten ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die Überwachungsstelle ist nach mindestens einjähriger beanstandungsfreier Überwachung berechtigt, die Zahl der Überwachungen auf eine pro Jahr herabzusetzen, wenn sich die Herstellung als wenig fehlerempfindlich erweist und die bisherigen PrOfergebnisse positiv sind. Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Rohrmanschetten durchzuführen, und es können auch Proben Stichprobenprüfungen entnommen werden. Dabei ist die Einhaltung der in Abschnitt 2.1.1 die Rohrmanschetten festgelegten Anforderungen zu Oberprüfen. Die Probenahme und PrOfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstelle. Die FremdOberwachung muss mindestens nachfolgende Maßnahmen umfassen: - die Kontrolle der Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle, - die Kontrolle der Abmessungen der Stahlblechgehäuse und der Abmessungen und Beschaffenheit der Brandschutzeinlagen aus dem dämmschichtbildenden Baustoff, - die Kontrolle der Kennzeichnung der for die Herstellung der Rohrmanschetten verwendeten Baustoffe sowie die Kennzeichnung der Rohrmanschetten selbst. Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwac dem Deutschen und der zuständigen obersten Bau ic~1f hör auf Verlangen vorzulegen. ~"j\ 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.2.1 Bestimmungen den Entwurf Bauteile eutsches J D "k /, Bautechnl ' Die Rohrabschottung darf in Decken aus Beton bzw. Stahlbeton n DIN' 1 oder aus Porenbeton gemäß DIN 4223 9 und nach allgemeiner bauaufsichtlicher ng eingebaut werden. Die Decken müssen den Bestimmungen des Abschnitts 1.2.1 entsprechen. Im Bereich der Rohrdurchführung ist beidseitig der feuerwiderstandsfähigen Decke eine Vorsatzschale gemäß Abschnitt 4.3.4 anzuordnen. Installationen (Leitungen) Die Rohrabschottung darf an Durchführungen von geraden, senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordneten muffenlosen Rohren aus Gusseisen angeordnet werden, die als Teil eines Abwassersystems mit Anschlussleitungen aus Kunststoff versehen sind. Die Anschlussleitungen (Materialien s. Anhang 1) müssen in der Regel mit wassergefüllten Geruchsverschlüssen (z. B. WC oder Waschbecken) verbunden sein (s. Anlage 4). 8 9 DIN 1045 DIN 4223 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung (ln der jeweils geltenden Ausgabe) Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton - Teil1: Herstellung, Eigenschaften, Übereinstimmungsnachweis (in der jeweils geltenden Ausgabe) Z99104.12

OIBt Nr. Z-19.17 2074 Seite 8 von 9 117. Dezember 2012 3.2.2 3.2.3 4 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 Die Guss-Rohre müssen mit Hilfe von Spannverbindern ( Materialangaben s. Anhang 1) verbunden sein. Die Kunststoffrohre müssen an Guss-Abzweigen mit Hilfe von Übergangsverbindern aus EPDM (Materialangaben s. Anhang 1) befestigt sein (s. Anlagen 4 und 5). Für die zulässigen Abmessungen (Rohraußendurchmesser und Rohrwandstärke) der Hauptund Anschlussleitungen sowie der Übergangsverbinder siehe Anlage 1. Der Abstand der Bauteilöffnung bzw. der Rohrleitung (Haupt- und Anschlussleitungen sowie Verbinder) zu anderen ggf. vorhandenen Leitungen, Öffnungen oder Ei auten muss an jeder Stelle innerhalb des durch die Vorsatzschale abzutrennende ~ r:, ~ h 200 mm betragen (s. Anlage 4). ".. Bestimmungen die Ausführung..., I Deutsches Allgemeines... A Vor dem Einbau der Rohrabschottung ist in jedem Fall zu kontrolh rf. ob ~ ie R re/rohrleitungen den Bestimmungen von Abschnitt 3.2 entsprechen. Auswahl der Rohrmanschetten Es muss die gemäß Anlage 3 zum Außendurchmesser des jeweiligen Übergangsverbinders passende Rohrmanschette verwendet werden. Werden die Rohrmanschetten mit variabler Größe gemäß Abschnitt 2.1.1 ausgewählt, so ist ggf. die gemäß Anlage 3 der Manschettengröße zugeordnete Anzahl an Formteilstücken aus der Manschette heraus zu brechen. Die Manschetten sind dann mit Hilfe der hakenförmigen Lasche und den zusätzlichen Einstanzungen des Verschlusses zu schließen. Einbau der Rohrabschottung Die Restöffnung zwischen der Decke und dem hindurchgeführten Guss-Rohr ist mit formbeständigen, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A) 5 Baustoffen, wie z. B. Beton, Zement- oder Gipsmörtel, vollständig in Bauteildicke auszufüllen (s. Anlagen 4 und 5). Wahlweise darf das Guss-Rohr im Bereich der Decke mit einem bis zu 5 mm dicken Streifen aus normalentflammbarem ( Baustoffklasse DIN 41 02-B2) 5 PE-Schaumstoff oder einem 3 mm dicken Streifen aus dem mattenförmigen dämmschichtbildenden Baustoff gemäß Abschnitt 2.1.3 einlagig umwickelt sein s. Anlagen 4 und 5). Abweichend zu Abschnitt 4.3.1 darf- sofern am Rohr kein PE-Schaumstoffstreifen angeordnet wird - eine maximal 15 mm breite Fuge zwischen der Bauteillaibung und dem hindurchgeführten Rohr in Bauteildicke mit nichtbrennbarer (Baustoffklasse DIN 4102-A) 5 Mineralwolle, deren Schmelzpunkt mindestens 1000 oc nach DIN 4102-17 10 betragen muss, fest ausgestopft werden. An jeder Anschlussleitung des durch die feuerwiderstandsfähige Decke geführten Guss Rohres ist im Bereich des Übergangsverbinders eine Rohrmanschette gemäß Abschnitt 4.2 anzuordnen. Die Rohrmanschette ist mit Hilfe der Befestigungslaschen und der Spannschelle am angrenzenden Gussrohr bzw. -abzweig zu befestigen (s. Anlagen 3 bis 5). Die RohrdurchfOhrung inklusiv Abzweig, Übergangsverbinder und Rohrmanschette ist durch eine Vorsatzschale in Stahlständerbauweise mit einseitiger Beplankung aus Bauplatten nach Abschnitt 2.1.2 vom Obrigen Raum abzutrennen. Der Abstand der Vorsatzschale zur Hauptleitung aus Guss muss mindestens 50 mm betragen. Der Übergangsverbinder muss innerhalb des abgetrennten Bereiches liegen (maximal innen bondig zur Vorsatzschale; s. Anlage 4 ). Sofern weitere Leitungen innerhalb des durch die Vorsatzschale abgetrennten Bereiches gefohrt werden sollen, sind die Angaben der Abschnitte 1.2.3 und 3.2.3 zu beachten. L 10 DIN 4102-17:1990-12 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Schmelzpunkt von Mineralfaser Dämmstoffen; Begriffe, Anforderungen, Prüfung Z99104.12

OIEt Nr. Z-19.17-2074 Seite 9 von 9 117. Dezember 2012 4.3.5 Der verbleibende maximal 10 mm breite Ringspalt zwischen Kunststoffrohr und Vorsatzschale ist mit formbeständigen, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A) 5 Baustoffen, wie z. B. Beton, Zement- oder Gipsmörtel, vollständig in Beplankungsdicke auszutollen. 4.4 Einbauanleitung Für die Ausführung der Rohrabschottung sind im Übrigen die Angaben der Einbauanleitung zu beachten (s. Abschnitt 2.2.3). 4.5 Übereinstimmungsbestätigung Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottung (Zulassungsgegenstand) herstellt, muss jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführte Rohrabschottung den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung entspricht (ein Muster diese Bestätigung s. Anlage 6). Diese Bestätigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen. 5 Bestimmungen die Nutzung Bei jeder Ausführung der Rohrabschottung hat der Unternehmer (Verarbeiter) den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Rohrabschottung stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten ist. Prof. Gunter Hoppe Abteilungsleiter Z99104.12

Nr. Z-19.17-2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches OIBt Zulässige Rohre/Rohrleitungen Rohre, die Bestandteil eines Abwassersystems sind, das aus einer senkrecht durch die feuerwiderstandsfählge(n) Decke{n) geführten Hauptleitung und aus Anschlussleitungen besteht Hauptleitung Die durch die Decke geführte Hauptleitung muss aus muffenlosen Rohren aus Gusseisen nach EN 877 bzw. DIN 19522 bestehen und darf Formstücke zur Richtungsänderung (Abzweige) aus Gusseisen enthalten (s. Anlagen 3 und 4). Abmessungen der Gussrohre (Hauptleitung): Bezeichnende Nennweite DN 50 70 80 100 125 150 Außendurchmesser da [mm] 58 78 83 110 135 160 Wandstärke s [mm] 3,5 3,5 3,5 3,5 4,0 4,0 Anschlussleitungen An die ggf. vorhandenen Abzweige der Hauptleitung müssen Anschlussleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI), chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C), Polypropylen (PP), Polyethylen hoher Dichte (PE-HO), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polypropylen (PP), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Acrylester-Styrol-Acrylnitril (ASA), Styroi-Copolymerisaten, vernetztem Polyethylen (PE-X), Polybuten (PB) bzw. aus mineralverstärkten Kunststoffen nach den allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassungen Nr. Z-42.1-217, Nr. Z-42.1-218, Nr. Z-42.1-220, Nr. Z-42.1-223, Nr. Z-42.1-228, Nr. Z-42.1-241, Nr. Z-42.1-265, Nr. Z-42.1-341, Nr. Z-42.1-399, Nr. Z-42.1-403, Nr. Z-42.1-411, Nr. Z-42.1-426, Nr. Z-42.1-432, Nr. Z-42.1-481 gemäß den Ziffern 1 bis 29 der Anlage 2 angeschlossen sein, die mit wassergefüllten Geruchsverschlüssen (z.b. WC oder Waschbecken) verbunden (s. Anlage 3) bzw. wahlweise mit einem abgedichteten Enddeckel verschlossen sind. Die Rohre müssen einen Durchmesser von 32 mm bis 110 mm und Rohrwandstärken von 1,8 mm bis 10 mm (gemäß der Normen bzw. allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassungen) besitzen. Die zulässige Lage der Anschlussleitungen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Verbindungen Die Guss-Rohre müssen mit Hilfe von Spannverbindern (s.u.; geschlossene Verbinder mit Stahlblechmantel und innen liegender EPDM-Dichtung, z. B. "Rapid-Verbinder") verbunden sein. Die Kunststoffrohre müssen an den Guss-Abzweigen mit Hilfe von Übergangsverbindem aus EPDM (sog. Konfix-Verbinder) gemäß allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassungen Nr. Z-42.5-240, Nr. Z-42.5-260 oder Nr. Z-42.5-299 befestigt sein. Die Verbinder müssen gemäß Herstellerangaben bzw. Angaben der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise an den Rohren befestigt sein. Beispiel Spannverbinder Beispiel Übergangsverbinder D tsches eu. ;. ~ Rohrabschottung Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konflx Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 1 -Installationen (Leitungen) Hauptleitung, Anschlussleitungen, Verbinder Anlage 1 Z99476.12

Nr. Z-19.17-2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches DIEt DIN 8062 2 DIN 19531 3 DIN 8079 DIN 19538 DIN EN 1451-1 DIN 8074 DIN 19533 8 DIN 19535-1 9 DIN 19537-1 10 DIN 8072 11 DIN 8077 12 DIN 16891 13 DIN V 19561 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI}; Rohr und FormstOcke aus welchmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) mit Steckmuffe for Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedingungen Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) - PVC-C 250 - Maße Rohre und FennstOcke aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVCC), mit Steckmuffe, heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedlngungen Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur- Polypropylen (PP); Anforderungen an Rohre, FennstOcke und das Rohrleitungssystem Rohre aus Polyethylen (PE) -PE 63, PE 80, PE 100, PE-HD- Maße Rohrleitungen aus PE hart (Polyäthylen hart) und PE weich (Polyäthylen weich) for die Trlnkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile Rohre und FormstOcke aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HO) heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße Rohre und Fennstücke aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) Abwasserkanäle und -Ieitungen; Maße Rohre aus PE weich (Polyäthylen welch); Maße 14 DIN 16893 15 DIN 16969 16 Z-42.1-217 17 Z-42.1-218 18 Z-42.1-220 19 Z-42.1-223 20 Z-42.1-228 21 Z-42.1-241 22 Z-42.1-265 23 Z-42.1-341 24 Z-42.1-399 25 Z-42.1-403 26 Z-42.1-411 27 Z-42.1-426 Z-42.1-432 Z-42.1-481 Abwasserrohre ohne Steckmuffe aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 150 for Hausabflussleitungen Hausentwässerungssystem mit der Bezeichnung "Friaphon" aus Styrol-Copolymerisaten in den Nennweiten DN 50 bis ON 150 der Baustoffklasse B2- nonnalentflammbar- nach DIN 4102 Abwasserrohre und Fennstocke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DNIOD 40 bis DN/00 200 innerhalb und außerhalb von Gebäuden Abwasserrohre und Fennstücke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten ON 50 bis ON 200 der Baustoffkiese B2- nonnalentflammbar- nach DIN 4102-1 for Hausabflussleitungen Abwasserrohre mit mehrschichtigem Wandaufbau aus mineralverstärktem PP und Fennstücke aus mineralverstärktem PP mit homogenem Wandaufbau und der Bezeichnung "POLO- KAL- NG (PKNG)" in den Nennweiten DN/OD 40 bis DN/OD 250 der Baustoffklasse B2- normalentflammbar-nach DIN 4102 Hausabflussleitungen Glattwendige Abwasserrohre und FennstOcke mit profilierter Wandung und glatter Innenfläche aus mineralverstärktem PE-HO DN 50 bis DN 125 der Baustoffklasse B2- nonnalentflammbar- nach DIN 4102 Hausabflussleitungen Abwasserrohre mit mehrschichtigem Wandaufbau aus mineralverstärktem Polypropylen und FormstOcke aus mineralverstärktem Polypropylen mit homogenem Wandaufbau und der Bezeichnung "POLO KAL 3S" der Baustoffklasse B2 - nonnalentflammbar- nach DIN 4102 for Hausabflussleitungen Abwasserrohre aus mineralverstärktem PP mit dreilagigem Wandaufbau und FennstOcken aus mineralverstärktem PP mit den Bezeichnungen "POLiphon" oder "dbiue" Abwasserrohre und FennstOcke aus Polypropylen PP in den Nennweiten DN/00 50 bis DN/00 160 mit dreischichtigem Wandaufbau und der Bezeichnung "WAVIN SiTECH" der Baustoffklasse B2 - nonnalentflammbar- nach DIN 4102-1 for Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden. Abwasserrohre mit dreischichtigem Wandaufbau aus PP und Fennstücke aus PP mit der Bezeichnung "BiuePower " in den Nennweiten DN 30 bis DN 200 Abwasserrohre und Fennstücke aus mineralverstärktem PP mit der Bezeichnung "TRIPLUS" for Hausabflussleitungen Abwasserrohre und FennstOcke mit der Bezeichnung "Geberit Silent-PP" aus mineralverstärktem PP-C for die Hausinstallation Rohre und FennstOcke aus mineralverstärktem PP mit drellagigem Wandaufbau in den Nennweiten DN 32 bis DN 160 mit der Bezeichnung "Master 3" (Bezug auf die Normen und die allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassungen in der jeweils geltenden Ausgabe) Rohrabschottung for Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 1 -Installationen (Leitungen) Rohrwerkstoffe Anschlussrohre Anlage 2 Z99476.12

Nr. Z-19.17-2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches DIBt Gussrohr Spannschelle Brennbares Rohr Z: Lasche Konfixmansc:hette 2:~-i--+ 12 Maßeinmm Zu verwendende Rohrmanschette DN (Rohr) DA DK 81 H DN 125 DN 100 ON 75/80 DN70 DN50 50 58 75 30 12 2 X 70 78 95 30 12,8 3 1 X 75/80 81 115 30 14,5 3 X 100 110 130 50 13,2 3 X 125 135 155 50 18 X Legende: FOr das Rohr passende Manschette Anzahl der herauszubrechenden Segmente, wenn eine größere Manschette als mit x angegeben verwendet wird Manschettengröße kann for diesen Rohrdurchmesser nicht verwendet werden Maße in mm Rohrabschottung for Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 2 -Aufbau der Rohrmanschette Rohrmanschette "KonfixPro.. bzw. "Manschette FS-M R4" Anlage 3 Z99476.12

Nr. Z-19.17 2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches OIEt Prinzipskizze des Systems Weitere Leitungen mit eigenen Abschottungsmaßnahmen im Bereich der Deckendurchführung (s. Abschnitt 1.2.3); Abstand zur Rohrleitung an jeder Stelle ~ 200 mm Wand (ggf. Vorsatzschale) feuerwiderstandsfähige Decke gemäß Abschnitt 3.1.1 Vorsatzschale gemäß Abschnitt 4.3.4 Kunststoffrohr gemäß Anlage 1 ;"!:9,5 Wand Kunststoffrohr gemäß Anlage 1 Vorsatzschale gemäß Abschnitt 4.3.4 Abstand der Manschette zur Bekleidung der Vorsatzschale ;"!: Omm Manschette gemäß Anlage 3 und Übergangsverbinder gemäß Anlage 1 (verdeckt) Ringspaltverschluss gemäß Abschnitt 4.3.1 Ringspaltverschluss gemäß Abschnitt 4.3.5 Formstück aus Guss (Abzweig) ~ 150 Wahlweise PE Weichschaumstraifen gemäß Abschnitt 4.3.1 wassergefüllter Geruchsverschluss oder Rohrendkappe Rohrverbindung mit Spannverbinder gemäß Anlage 1 Maße inmm Rohrabschottung for Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konflx Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 3- Aufbau der Rohrabschottung Prinzipskizze des Systems Anlage 4 Z99476.12

Nr. Z-19.17-2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches OIEt GKB Beplankung, d ~9.Smm Konfix- Manschette Konfix-Verbinder (verdeckt) streifen Fugenverschluss GKB-Beplankung, d ~9.5mm Maße in mm Rohrabschottung Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren ncuraftam System Konflx Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 3- Aufbau der Rohrabschottung Beispiel im Detail Anlage 5 Z99476.12 1.19.17 186/12

Nr. Z-19.17-2074 vom 17. Dezember 2012 Deutsches OIEt Übereinstimmungsbestätigung - Name und Anschrift des Unternehmens, das die Rohrabschottung(en) (Zulassungsgegenstand) hergestellt hat - Baustelle bzw. Gebäude:... g{e'i. - Datum der Herstellung:... - Geforderte Feuerwiderstandsklasse der Rohrabschott I ob~! ~ Hiermit wird bestätigt, dass Deuts chnik / /'" f\1.1: ßaute '/... _.::. - die Rohrabschottung(en) der Feuerwiderstandsklasse... zum ~u Jn Wände* und Decken* der Feuerwiderstandsklasse F... hinsichtlich aller Einzelhel _ gereghf und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Nr. Z'-~9. 17-. ~ - des Deutschen s vom... (und ggf. der Bestimmungen der Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom.... ) hergestellt und eingebaut sowie gekennzeichnet wurd~(ri) und "~-x:- - die die Herstellung des Zulassungsg_egenstands verwendeten Bauprodukte entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung gekennzeichnet waren. * Nichtzutreffendes streichen o o o o o o o o o o o o o o 1!" o o.~.., o o o ~, I o I o (Ort, Datum) (Firma/Unterschrift) (Die Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) Rohrabschottung f!lr Rohrleitungssysteme aus Metall- und Kunststoffrohren "Curaflam System Konfix Pro" bzw. "System FS-M R4" der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11 ANHANG 4- Muster die Übereinstimmungsbestätigung Anlage 6 Z99476.12