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Transkript:

6.5.2015 DE L 115/25 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/724 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2015 über die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über e zur Verwendung in Tierernährung ( 1 ), insbesone auf Artikel 9 Absatz 2, in Erwägung nachstehen Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass e zur Verwendung in Tierernährung einer bedürfen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen. Artikel 10 genannten Verordnung sieht für e, die gemäß Richtlinie 70/524/EWG des Rates ( 2 ) zugelassen wurden, eine Neubewertung vor. (2) Vitamin A wurde mit Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen. In Folge wurde dieses Produkt gemäß Artikel 10 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt in das Register Futtermittelzusatzstoffe eingetragen. (3) Gemäß Artikel 10 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Vitamin A in Form von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e in Futtermitteln und en Zubereitungen für alle Tierarten gestellt sowie gemäß Artikel 7 genannten Verordnung auf eine neue Verwendung in Trinkwasser. Der Antragsteller beantragte die Einordnung dieser e in die Kategorie ernährungsphysiologische e. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt. (4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die Behörde ) kam in ihrem Gutachten vom 12. Dezember 2012 ( 3 ) zu dem Schluss, dass Retinylacetat, und Retinylpropionat unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier o auf die Umwelt haben. (5) Die Behörde schloss ferner, dass Retinylacetat, und Retinylpropionat wirksame Quellen von Vitamin A sind und dass keine Sicherheitsbedenken für die Verwen bestehen. Besone Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforlich. Die Behörde hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat. (6) Die Bewertung von Retinylacetat, und Retinylpropionat hat ergeben, dass die Bedingungen für die gemäß Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind, Trinkwasser ausgenommen. Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe in Futtermitteln gemäß den Angaben im Anhang vorliegenden Verordnung zugelassen werden. Für Vitamin A sollten unabhängig von seiner Form e festgelegt werden. Vitamin A sollte nicht direkt über das Trinkwasser verabreicht werden, da ein zusätzlicher Verabreichungsweg das Risiko für Verbraucher erhöhen würde. Die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e, die Funktionsgruppe Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung angehören, sollte daher nicht für die Verwendung in Wasser gelten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für e in einem Mischfuttermittel, das über das Trinkwasser verabreicht wird. (7) Da es nicht erforlich ist, die Änung sbedingungen aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, ist es angemessen, den Beteiligten eine Übergangsfrist einzuräumen, damit sie sich darauf vorbereiten können, die sich aus ergebenden neuen Anforungen zu erfüllen. (8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel ( 1 ) ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29. ( 2 ) Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über e in Tierernährung (ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1). ( 3 ) The EFSA Journal 2013; 11(1):3037.

L 115/26 DE 6.5.2015 HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang genannten Stoffe, die kategorie ernährungsphysiologische e und Funktionsgruppe Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung angehören, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als e in Tierernährung zugelassen. Artikel 2 Die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e, die kategorie ernährungsphysiologische e und Funktionsgruppe Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung angehören, gilt nicht für die Verwendung in Wasser. Artikel 3 Die im Anhang beschriebenen Stoffe und die diese Stoffe enthaltenden Futtermittel, die vor dem 26. November 2015 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 26. Mai 2015 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden. Die die im Anhang beschriebenen Stoffe enthaltenden Einzel- und Mischfuttermittel, die vor dem 26. Mai 2016 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 26. Mai 2015 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für Lebensmittelerzeugung dienende Tiere bestimmt sind. Die die im Anhang beschriebenen Stoffe enthaltenden Einzel- und Mischfuttermittel, die vor dem 26. Mai 2017 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 26. Mai 2015 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht Lebensmittelerzeugung dienende Tiere bestimmt sind. Artikel 4 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 5. Mai 2015 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER

ANHANG Kategorie: ernährungsphysiologische e. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung. 3a672a Retinylacetat o Vitamin A Zusammensetzung Retinylacetat Triphenylphosphinoxid (TPPO) 100 mg/kg Charakterisierung des Wirkstoffs Retinylacetat C 22 H 32 O 2 CAS-Nr.: 127-47-9 Retinylacetat, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: min. 95 % (min. 2,76 mie/g). Analysemethoden ( 1 ) Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- o Fluoreszenzdetektion Verordnung (EG) Nr. 152/2009 Kommission ( 2 ) Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16 000 1. Der wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben. 2. Retinylacetat darf in Verkehr gebracht und als in Form einer Zubereitung verwendet werden. 3. Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu 14 Tage > 14 Tage 20 000 10 000 verwenden: 1 IE = 0,344 μg Retinylacetat. 4. Die Mischung aus Retinylacetat, o Retinylpropionat darf den für die relevanten Tierarten und Kategorien von Tieren nicht überschreiten. 5. In Gebrauchsanweisung > 28 Tage 10 000 für den und die Vormischungen 10 000 sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben. 9 000 6. Sicherheitshinweis: Bei Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Mastschweine 6 500 Sauen 12 000 Sonstige Schweine Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung Truthühner 28 Tage 20 000 Sonstiges Geflügel Milchkühe und Zuchtkühe Aufzuchtkälber 4 Monate 16 000 Sonstige Kälber und Kühe 25 000 Tierart o Tierkategorie 26. Mai 2025 6.5.2015 DE L 115/27

Lämmer und Kitze für die Aufzucht Mastrin, -schafe und -ziegen Sonstige Rin, Schafe und Ziegen 2 Monate > 2 Monate 16 000 10 000 Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25 000 Sonstige Tierarten Tierart o Tierkategorie L 115/28 DE 3a672b o Vitamin A Zusammensetzung Triphenylphosphinoxid (TPPO) 100 mg/kg Charakterisierung des Wirkstoffs C 36 H 60 O 2 CAS-Nr.: 79-81-2, in fester und flüssiger Form, durch chemische Synthese gewonnen: min. 90 % o 1,64 mie/g. Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16 000 1. Der wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben. 2. darf in Verkehr gebracht und als in Form einer Zubereitung verwendet 14 Tage 20 000 werden. 3. Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu verwenden: 1 IE = 0,5458 μg. > 14 Tage 10 000 Mastschweine 6 500 Sauen 12 000 Sonstige Schweine Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 26. Mai 2025 6.5.2015

Analysemethoden ( 1 ) Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- o Fluoreszenzdetektion Verordnung (EG) Nr. 152/2009. Truthühner 28 Tage 20 000 4. Die Mischung aus Retinylacetat, > 28 Tage 10 000 o Retinylpropionat darf den für die relevanten Tierarten und Sonstiges Geflügel nicht 10 000 Kategorien von Tieren überschreiten. Milchkühe und Zuchtkühe 9 000 Aufzuchtkälber 4 Monate 16 000 Sonstige Kälber und Kühe Lämmer und Kitze für die Aufzucht Mastrin, -schafe und -ziegen Sonstige Rin, Schafe und Ziegen 25 000 2 Monate > 2 Monate 16 000 10 000 Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25 000 Sonstige Tierarten 5. In Gebrauchsanweisung für den und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben. 6. Sicherheitshinweis: Bei Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Tierart o Tierkategorie 6.5.2015 DE L 115/29

3a672c Retinylpropionat o Vitamin A Zusammensetzung Retinylpropionat Triphenylphosphinoxid (TPPO) 100 mg/kg Charakterisierung des Wirkstoffs Retinylpropionat C 23 H 34 O 2 CAS-Nr. 7069-42-3 Retinylpropionat, in flüssiger Form, durch chemische Synthese gewonnen: min. 95 % o 2,64 mie/g Analysemethoden ( 1 ) Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- o Fluoreszenzdetektion Verordnung (EG) Nr. 152/2009. Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16 000 1. Der wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben. 2. Retinylpropionat darf in Verkehr gebracht und als in Form einer Zubereitung verwendet werden. 3. Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu 14 Tage > 14 Tage 20 000 10 000 verwenden: 1 IE = 0,3585 μg Retinylpropionat. 4. Die Mischung aus Retinylacetat, o Retinylpropionat darf den für die relevanten Tierarten und Kategorien von Tieren nicht überschreiten. > 28 Tage 10 000 5. In Gebrauchsanweisung für den 10 000 und die Vormischungen 9 000 sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben. 6. Sicherheitshinweis: Bei Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Mastschweine 6 500 Sauen 12 000 Sonstige Schweine Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung Truthühner 28 Tage 20 000 Sonstiges Geflügel Milchkühe und Zuchtkühe Aufzuchtkälber 4 Monate 16 000 Tierart o Tierkategorie 26. Mai 2025 L 115/30 DE Sonstige Kälber und Kühe 25 000 Lämmer und Kitze für die Aufzucht 2 Monate > 2 Monate 16 000 6.5.2015

Mastrin, -schafe und -ziegen Sonstige Rin, Schafe und Ziegen 10 000 Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25 000 Sonstige Tierarten ( 1 ) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports ( 2 ) Verordnung (EG) Nr. 152/2009 Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1). Tierart o Tierkategorie 6.5.2015 DE L 115/31