PS YCHIATRIE UN D PSYCHOTHERAPIE Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 fordert für die Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie folgende Weiterbildungszeiten: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. 1 Satz 2, davon 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung 12 Monate in Neurologie können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes angerechnet werden können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder 6 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropathologie angerechnet werden können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten grundsätzlich folgende Mindest-Kriterien: Für einen vollen Weiterbildungsumfang muss die Vermittlung der Theorie sichergestellt werden (intern oder extern). für den ambulanten Bereich: Patientenzahl: 400/Quartal eigenes Sprechzimmer für die/den Weiterzubildende/n eine ausgebildete Medizinische Fachkraft Der Weiterbildungsumfang wird wie folgt bemessen: stationärer Bereich: 48 Monate: voller Versorgungsauftrag 36 Monate: volles Spektrum 24 Monate: breites Spektrum 12 Monate: Spezialkliniken ambulanter Bereich: Im ambulanten Bereich wird ein 12-monatiger Weiterbildungsumfang bevorzugt ausgesprochen. Lediglich bei einem bereiten Spektrum kann der Umfang auf 24 Monate erweitert werden. Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de
Seite 2/6 des Leistungsnachweises Psychiatrie und Psychotherapie Leistungsnachweis Psychiatrie und Psychotherapie Grundorientierung: Tiefenpsychologie Verhaltenstherapie Name, Vorname Antragsteller: Weiterbildungsstätte: Folgende Krankheitsbilder werden behandelt: (Bitte nur die Hauptdiagnosen eintragen.) Fallzahl aus dem Jahr: ICD-10-GM-2015 > F00-F99 - Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen: 0 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F00-F09) Fallzahl/Jahr: 1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19) 2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20-F29) 3 Affektive Störungen (F30-F39) 4 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48) 5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F50-F59) 6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69) 7 Intelligenzstörung (F70-F79) 8 Entwicklungsstörungen (F80-F89) 9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F98) Ort, Datum, Unterschrift/en
Seite 3/6 des Leistungsnachweises Psychiatrie und Psychotherapie Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in... Ja Nein der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung der allgemeinen und speziellen Psychopathologie psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erkennung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgiftungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistig- behinderten Menschen den Grundlagen der Sozialpsychiatrie den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen)
Seite 4/6 des Leistungsnachweises Psychiatrie und Psychotherapie den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differentialdiagnostik und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drug-Monitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung den Grundlagen der forensischen Psychiatrie der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe der Entzugs- und Substitutionsbehandlung der Krisenintervention der Organisation der Frührehabilitation Untersuchungs- und Behandlungsmethoden 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen Durchführung, Befundung und Dokumentation im Rahmen von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision
Seite 5/6 des Leistungsnachweises Psychiatrie und Psychotherapie Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und Strafrecht 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung 240 Therapie-Stunden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patienten mit Schizophrenie, affektiven Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen Zusätzlich können folgende theoretischen Weiterbildungsinhalte vermittelt werden: (Bitte reichen Sie das entsprechende Curriculum ein, sofern diese intern erfolgen.) 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller Psychopathologie mit Vorstellung von zehn Patienten 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater- Seminar 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer Anwendungen 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie, Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen und Alterserkrankungen 10 Stunden Seminar in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision Die Vermittlung der o. g. theoretischen Weiterbildungsinhalte erfolgt extern. Hiermit wird bestätigt, dass die/der in Weiterbildung befindliche Ärztin/Arzt freigestellt und die Maßnahme finanziert wird. Benennung des externen Veranstalters/Instituts: Ort, Datum, Unterschrift/en
Seite 6/6 des Leistungsnachweises Psychiatrie und Psychotherapie Name, Vorname Antragsteller: Diese Seite ist personenbezogen auszufüllen! Die unter dem jeweiligen Inhalt genannten Voraussetzungen sind nachzuweisen. Folgende theoretischen Weiterbildungsinhalte werden von mir persönlich vermittelt: 16 Doppelstunden Autogenes Training Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 16 Doppelstunden Hypnose Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 16 Doppelstunden Progressive Muskelentspannung Voraussetzung: Für die Durchführung der Entspannungsverfahren kann nur befugt werden, wer an mindestens 16 Doppelstunden im jeweiligen Verfahren teilgenommen haben. 35 Doppelstunden Interaktionsbezogene Fallarbeit Voraussetzung: Für die Interaktionsbezogene Fallarbeit (IFA) kann nur befugt werden, wer mindestens 2 Jahre regelmäßig Co-Leiter gewesen ist oder das Zertifikat einer anerkannten Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie erworben hat. 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit Voraussetzung: Für die Balint-Gruppenarbeit kann nur befugt werden, wer mindestens 2 Jahre regelmäßig Co-Leiter gewesen ist oder das Zertifikat als Balintgruppenleiter der Deutschen Balintgesellschaft erworben hat. Gruppenselbsterfahrung Voraussetzung: Für die Leitung von Selbsterfahrungsgruppen kann nur befugt werden, wer regelmäßig an einer Selbsterfahrungsgruppe teilgenommen hat, dabei mindestens 100 Doppelstunden kontinuierlich abgeleistete Gruppenselbsterfahrung nachweist und mindestens 70 Stunden als Co-Leiter in einer Selbsterfahrungsgruppe tätig war. Die Hälfte der geforderten Gruppenselbsterfahrung kann im anderen Hauptverfahren erfolgen. Hinweis: Besteht zwischen dem Befugten und dem Weiterzubildenden ein direktes Verhältnis zur Weisungsbefugnis, ist die Anleitung zur Selbsterfahrung ausgeschlossen. Einzelselbsterfahrung Voraussetzung: Für die Leitung einer Einzelselbsterfahrung kann befugt werden, wer eine eigene Einzelselbsterfahrung von mindestens 200 Stunden nachweist. Die Hälfte der geforderten Einzelselbsterfahrung kann im anderen Hauptverfahren erfolgen. Hinweis: Besteht zwischen dem Befugten und dem Weiterzubildenden ein direktes Verhältnis zur Weisungsbefugnis, ist die Anleitung zur Selbsterfahrung ausgeschlossen. Supervision Voraussetzung: Zur Supervision kann befugt werden, wer nach abgeschlossener Weiterbildung an einem Ausbildungsseminar zum Supervisor teilgenommen hat. Ort, Datum, Unterschrift/en