UMWELT-PRODUKTDEKLARATION nach ISO und EN PCI Augsburg GmbH

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Transkript:

UMWELT-PRODUKTDEKLARATION nach ISO 425 und EN 584 Deklarationsinhaber PCI Augsburg GmbH Herausgeber Institut Bauen und Umwelt e.v. (IBU) Programmhalter Institut Bauen und Umwelt e.v. (IBU) Deklarationsnummer EPDPCI2429IBEDE Ausstellungsdatum 6..25 Gültig bis 5..22 Verformungsfähiger Fliesenkleber PCI Flexmörtel Verformungsfähiger Fliesenkleber PCI Flexmörtel S Hochverformungsfähiger Fliesenkleber PCI Flexmörtel S2 für alle keramischen Beläge PCI Augsburg GmbH www.bau-umwelt.com / https://epd-online.com

. Allgemeine Angaben PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S PCI Flexmörtel S2 Programmhalter Inhaber der Deklaration IBU Institut Bauen und Umwelt e.v. Panoramastr. 78 Berlin Deutschland PCI Augsburg GmbH Piccardstr. 8659 Augsburg Deklarationsnummer Deklariertes Produkt/deklarierte EPDPCI2429IBEDE PCI Flexmörtel / ; PCI Flexmörtel S / ; PCI Flexmörtel S2 / Diese Deklaration basiert auf den Produktkategorienregeln: Gültigkeitsbereich: Mineralische Werkmörtel, 7.24 (PCR geprüft und zugelassen durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss) Ausstellungsdatum 6..25 Gültig bis 5..22 Diese validierte Deklaration berechtigt zum Führen des Zeichens des Instituts Bauen und Umwelt e.v. Sie gilt ausschließlich für die Produkte PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 für Werke in Deutschland, fünf Jahre vom Ausstellungsdatum an. Diese UmweltProduktdeklaration (EPD) beruht auf einer Individualisierung der MusterEPD der Deutschen Bauchemie e.v., des Industrieverband Klebstoffe e.v. und des Verbandes der deutschen Lack und Druckfarbenindustrie e.v. bei der für die Berechnung der Ökobilanz das Produkt einer Gruppe ausgewählt wurde, welches die höchsten Umweltlasten dieser Gruppe aufweist. Der Inhaber der Deklaration haftet für die zugrundeliegenden Angaben und Nachweise; eine Haftung des IBU in Bezug auf Herstellerinformationen, Ökobilanzdaten und Nachweise ist ausgeschlossen. Verifizierung Prof. Dr.Ing. Horst J. Bossenmayer (Präsident des Instituts Bauen und Umwelt e.v.) Die CEN Norm EN 584 dient als KernPCR Verifizierung der EPD durch eine/n unabhängige/n Dritte/n gemäß ISO 425 intern x extern Matthias Schulz, Unabhängige/r Prüfer/in vom SVA bestellt Dr. Burkhart Lehmann (Geschäftsführer IBU) 2. Produkt 2. Produktbeschreibung PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 sind Gemische aus einem oder mehreren anorganischen Bindemitteln, Zuschlägen und Zusatzstoffen (Additive), welche mit Wasser angemischt werden. Mit diesen Produkten können Fliesen und Platten sowohl im Innen wie auch im Aussenbereich verlegt werden. Als repräsentative Produkte wurden die Produkte mit den höchsten Umweltwirkungen zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen. 2.2 Anwendung PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 sind Produkte zur Verklebung keramischer Fliesen und Platten sowie von Natursteinen an Wänden, Böden und Decken im Innenbereich wie auch im Außenbereich mit Kleberbettdicken von bis 5 mm bei PCI Flexmörtel 2 und von bis mm für PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2. 2.3 Technische Daten Die Fliesenkleber PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 entsprechen den Anforderungen der /DIN EN 24/. Bautechnische Daten Druckfestigkeit Haftscherfestigkeit Wasseraufnahme Wasserdampfdiffusionsäquivalent e Luftschichtdicke N/mm2 N/mm2 mg m Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

Wärmeleitfähigkeit nach Trockenlagerung /DIN EN 348/ nach Wasserlagerung /DIN EN 348/ nach Warmlagerung /DIN EN 348/ nach Frost/Tauwechsellagerung /DIN EN 348/ nach verlängerter offener Zeit /DIN 346/ Abrutschmaß PCI Flexmörtel nach DIN EN 38 S nach Trockenlagerung /DIN EN 348/ S nach Wasserlagerung /DIN EN 348/ S nach Warmlagerung /DIN EN 348/ S nach Frost /Tauwechsellagerung /DIN EN 348/ nach verlängerter offener Zeit /DIN 346/ Abrutschmaß PCI Flexmörtel S nach DIN EN 38 S2 nach Trockenlagerung /DIN EN 348/ S2 nach Wasserlagerung /DIN EN 348/ S2 nach Warmlagerung /DIN EN 348/ S2 nach Frost /Tauwechsellagerung /DIN EN 348/ nach verlängerter offener Zeit /DIN 346/ Abrutschmaß PCI Flexmörtel S2 nach DIN EN 38 Biegezugfestigkeit Schallabsorptionsgrad (ggf.) W/(mK) N/mm2,5 <,5 mm,5 <,5 mm,5 <,5 mm N/mm2 % 2.4 Inverkehrbringung/Anwendungsregeln Die Produkte PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 entsprechen der /DIN EN 24/. Im Übrigen gelten für die Verwendung die diesbezüglichen Bestimmungen im Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen. Weitere Leistungsmerkmale können den technischen Merkblättern bzw. den Leistungserklärungen entnommen werden. 3 2.5 Lieferzustand PCI Flexmörtel: 5Kraftpapiersack mit Polyethyleneinlage 25Kraftpapiersack mit Polyethyleneinlage PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2: 5Kraftpapiersack mit Polyethyleneinlage 2Kraftpapiersack mit Polyethyleneinlage 2.6 Grundstoffe/Hilfsstoffe PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 bestehen aus einer Mischung von Zementen (25 6 %), Füllstoffen wie Quarzsand und Kalksteinmehl (5 7 %), Gips ( 5 %), Additive wie Abbinderegler oder Stabilisierungsmittel (2 6 %) und Dispersionspulver ( %). Aufgrund der Zusammensetzung sind PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 der /GISCODE ZP/ zugewiesen. Die Produkte enthalten zum jetzigen Zeitpunkt keine Substanzen in einer Konzentration >, %, welche als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in der Kandidatenliste gemäß /Artikel 59() der REACH Verordnung /Verordnung (EG)Nr. 97/26)/ aufgeführt sind. PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 werden ohne Zugabe von Fungiziden oder Bioziden hergestellt. 2.7 Herstellung Die Rohstoffe werden in kontinuierlicher Herstellweise (BatchBetrieb) aus den Inhaltstoffen zusammengemischt und in die Kraftpapiersäcke abgefüllt. Dabei werden die Qualitätsstandards nach /DIN EN ISO 9/ und die Bestimmungen einschlägiger Regelungen wie Betriebssicherheitsverordnung, oder Immissionsschutzgesetz eingehalten.. 2.8 Umwelt und Gesundheit während der Herstellung Durch entsprechende Absaugungsanlagen mit angeschlossenem Filtersystem wird sichergestellt, dass sowohl die Mitarbeiter wie auch die Umwelt vor Staubbelastungen geschützt bleiben. Der anfallende Filterrückstand wird zusammen mit Restmengen aus der Produktion dem Produktionsprozess wieder zurüceführt. PCI Augsburg GmbH ist nach den beiden Normen /ISO 4/ sowie nach /BS OHSAS 8/ zertifiziert. 2.9 Produktverarbeitung/Installation In einem passenden Anrührgefäß wird kühles Anmachwasser vorgelegt, die Produktmischung zugegeben und mit geeignetem Mischwerkzeug unter Vermeidung übermäßiger Staubentwicklung sorgfältig gemischt. Anschließend wird das angemischte Material auf den Verlegeuntergrund mittel Zahnspachtel aufgracht und verteilt. Dann werden die Fliesen oder Platten mit leicht schiebender Bewegung im Kleberbett angesetzt und ausgerichtet. Aufgrund ihres Zementgehaltes reagieren die Produkte alkalisch. Deshalb ist der Kontakt mit Augen und Haut zu vermeiden und bei der Verarbeitung sind Arbeitschutzmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt, wie das Tragen von Handschuhen oder Schutzbrille, zu beachten. Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht von diesen Produkten keine Gefährdung der Umwelt aus. PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 sind aufgrund der Zusammensetzung dem /GISCODE/GisbauProduktCodes ZP/ zugeordnet. PCI Flexmörtel ist gemäß /DIN EN 35/ in die Brandverhaltensklasse A/A(fl) " brennbar", und PCI Flexmörtel S, sowie PCI Flexmörtel S2 sind gemäß /DIN EN 35/ in die Brandverhaltensklasse A2/A2(fl) brennbar eingestuft. 2. Verpackung Die Verpackung dieser Produkte besteht aus einem Papiersack mit Polyethyleneinlage. Restentleerte, rieselfreie Papiergebinde und verschmutzte Kunststofffolien sind recyclingfähig und können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung beim Dualen System Deutschland (DSD) entsorgt werden. Mehrwegpaletten aus Holz werden durch den Baustoffhandel zurücenommen (Mehrwegpaletten gegen Rückvergütung im Pfandsystem), von diesem an die Bauprodukthersteller zurücegeben und in den Produktionsprozess zurüceführt. Wasser Unter Wassereinwirkung werden keine en Mengen wasserlöslicher Substanzen ausgewaschen, die wassergefährdend sein könnten. 2. Nutzungszustand In der Nutzungsphase sind PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 vollständig ausgehärtet und bestehen im Wesentlichen aus einem inerten, verrottungfesten und alterungsbeständigen mineralischen Gefüge, von dem keine bekannte Gefährdung für Mensch oder Umwelt ausgeht. Aufgrund seiner Langlebigkeit leisten die Produkte einen wesentlichen Beitrag zum erhalt der Gebäude. 2.2 Umwelt & Gesundheit während der Nutzung PCI Flexmörtel ist von der GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v., Düsseldorf) als "sehr emissionsarm" /EMICODE EC R/ zertifiziert, die Produkte PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 als "sehr emissionsarm plus" /EMICODE EC Plus R/. Dieses Qualitätsmerkmal bestätigt, daß von den ausgehärteten Produkten praktisch keine en Emissionen abgegeben werden. 2.3 Referenz-Nutzungsdauer Durch den Einsatz von PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S wie auch von PCI Flexmörtel S2 wird die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken entscheidend verbessert und ihre ursprüngliche Nutzungsdauer deutlich verlängert. Die zu erwartende ReferenzNutzungsdauer ist abhängig von der spezifischen Einbausituation und damit verbundenen Exposition des Produktes. Sie kann durch Witterung sowie mechanische oder chemische Belastungen beeinflusst werden. 2.4 Außergewöhnliche Einwirkungen Brand Mechanische Zerstörung Die mechanische Zerstörung von PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S oder PCI Flexmörtel S2 führt zu umwelt oder gesundheitsgefährdenden Zersetzungsprodukten. Bei Abbrucharbeiten auftretende Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen (z.b. Befeuchtung) zu vermeiden. 2.5 Nachnutzungsphase Die mit PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 hergestellten Bauteile können in der Regel mit vertretbarem Aufwand zurücebaut werden. Beim Rückbau eines Bauwerks müssen sie als Sondermüll behandelt werden; es ist jedoch auf einen möglichst sortenreinen Rückbau zu achten. Mineralische Mörtel können im Regelfall dem normalen Baustoffrecycling zugeführt werden. Eine Weiterverwertung erfolgt in der Regel in Form recyclierter Gesteinskörnungen im Hoch und Tiefbau. Für eine Wieder und Weiterverwendung von Bauteilen aus modifizierten mineralischen Mörteln nach erfolgtem Rückbau fehlt derzeit die praktische Erfahrung. 2.6 Entsorgung PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S oder auch PCI Flexmörtel S2 fallen nur zu einem geringen Anteil bei der Entsorgung von Bauteilen an, in die sie eingebaut wurden. Die geringen Anhaftungen fallen bei der Entsorgung ins Gewicht. Sie stören die Entsorgung/das Recycling der üblichen Bauteile/Baustoffe. Restentleerte Gebinde werden zum Recycling dem DSD zugeführt. Die Deponiefähigkeit von erhärteten mineralischen Mörteln gemäß Deponieklasse I nach Deponieverordnung ist gewährleistet (DepRVV). Der /EAKAbfallschlüssel/ für PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S sowie von PCI Flexmörtel S2 lautet 77.. 2.7 Weitere Informationen Weitere Informationen wie das Technischen Merkblatt, das Sicherheitsdatenblatt, Prüfzeugnisse und Ausschreibungstexte können elektronisch über den Link http://www.pciaugsburg.eu/produkte.html abgerufen werden. 3. LCA: Rechenregeln 4 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

3. Deklarierte Die VerbandsEPD bezieht sich auf die deklarierte von modifizierten, mineralischen Mörteln. Die Auswertungen beziehen sich auf das repräsentative (worstcase) Produkt je Gruppe, wobei die Daten für den Herstellungsprozess Durchschnittswerte verschiedener Hersteller und Werke sind. Auf die Angabe eines Verbrauchs pro Flächeneinheit wurde auf Grund der extrem unterschiedlichen Anwendungsbereiche und Rezepturen in dieser EPD verzichtet. Genaue Angaben dazu können in produktspezifischen Datenblättern der Hersteller entnommen werden. Angabe der deklarierten Deklarierte Verbrauch* mit 6mm Zahnung 2, /m² Verbrauch ** mit 6mm Zahnung 2,7 /m² Rohdichte * 2 /m3 Rohdichte ** 3 /m³ *Diese Angabe bezieht sich auf die Produkte PCI Flexmörtel und PCI Flexmörtel S. **Diese Angabe bezieht sich auf das Produkt PCI Flexmörtel S2 3.2 Systemgrenze In der Ökobilanz werden die Module A/A2/A3, A4, A5 und D berücksichtigt: A Herstellung der Vorprodukte A2 Transport zum Werk A3 Produktion inkl. Energiebereitstellung, Herstellung von Verpackung sowie Hilfs und Betriebsstoffen und Abfallbehandlung A4 Transport zur Baustelle A5 Installation (Verpackungsentsorgung sowie Emissionen bei der Installation) D Gutschriften aus der Verbrennung der Verpackungsmaterialien Es handelt sich also um eine Deklaration von der Wiege bis zum Werkstor mit Optionen. 3.3 Abschätzungen und Annahmen Für die einzelnen Rezepturbestandteile der Formulierungen wurden diese, falls keine spezifische /GaBi/Prozesse zur Verfügung standen, nach Herstellerangaben oder Literatur abgeschätzt. 3.4 Abschneideregeln Für die Berechnung der Ökobilanz wurden keine Abschneideregeln angewandt. Alle Rohstoffe, die von den Verbänden für die Formulierungen gesendet wurden, wurden berücksichtigt. Die Herstellung der zur Produktion der betrachteten Produkte benötigten Maschinen, Anlagen und sonstige Infrastruktur wurde in den Ökobilanzen berücksichtigt. 3.5 Hintergrunddaten Als Hintergrunddaten wurden Daten aus der /GaBi 5 Datenbank/ verwendet. Wenn keine Hintergrunddaten verfügbar waren, wurden diese durch Herstellerinfos und Literaturrecherche ergänzt. 3.6 Datenqualität Für diese MusterEPD wurden repräsentative Produkte herangezogen und das Produkt für eine Gruppe zur Berechnung der Ökobilanzergebnisse herangezogen, welches die höchsten Umweltlasten mit sich bringt. Die Datensätze sind älter als 4 Jahre, mit Ausnahme des Datensatzes Papier, der aus dem Jahr 22 ist. 3.7 Betrachtungszeitraum Der Betrachtungszeitraum ist eine Jahresproduktion bezogen auf das Jahr 2. 3.8 Allokation Für die Produktion wurden keine Allokationen angewendet. Bei der Verbrennung der Verpackungen wird eine MultiInputAllokation mit einer Gutschrift für Strom und thermische Energie nach der Methode der einfachen Gutschrift eingesetzt. Die Gutschriften durch die Verpackungsentsorgung werden in Modul D gutgeschrieben. 3.9 Vergleichbarkeit Grundsätzlich ist eine Gegenüberstellung oder die Bewertung von EPD Daten nur möglich, wenn alle zu vergleichenden Datensätze nach /EN 584/ erstellt wurden und der Gebäudekontext, bzw. die produktspezifischen Leistungsmerkmale, berücksichtigt werden. 4. LCA: Szenarien und weitere technische Informationen Die folgenden technischen Informationen sind Grundlage für die deklarierten Module oder können für die Entwicklung von spezifischen Szenarien im Kontext einer Gebäudebewertung genutzt werden, wenn Module deklariert werden (MND). Liter Treibstoff,6 l/km Transport Distanz 5 km Auslastung (einschließlich 85 % Leerfahrten) Rohdichte der transportierten 2 /m3 Produkte * Rohdichte der transportierten 3 /m³ Produkte ** VolumenAuslastungsfaktor *Diese Angabe bezieht sich auf die Produkte PCI Flexmörtel und PCI Flexmörtel S. 5 Einbau ins Gebäude (A5) Transport zu Baustelle (A4) **Diese Angabe bezieht sich auf das Produkt PCI Flexmörtel S2 Hilfsstoff Wasserverbrauch Sonstige Ressourcen Stromverbrauch Sonstige Energieträger Materialverlust OutputStoffe als Folge der Abfallbehandlung auf der Baustelle Staub in die Luft VOC in die Luft,3,3 m3 kwh MJ Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

5. LCA: Ergebnisse Alle deklarierten Lebenswegstadien sind in Tabelle Angabe der Systemgrenzen mit einem, alle deklarierten mit MND anzugeben. In den darauffolgenden Tabellen 2, 3 und 4 dürfen die Spalten für deklarierte Module gelöscht werden. Die Angabe der Zahlenwerte ist mit drei gültigen Stellen anzugeben und kann ggf. in Exponentieller Darstellung erfolgen (Bsp.,23E5 =,23). Je Wirkungsindikator sollte ein einheitliches Zahlenformat gewählt werden. Werden mehrere Module deklariert bzw. aus der Ergebnistabelle gelöscht, so können die Abkürzungen für die Umweltindikatoren durch die vollständigen Namen ersetzt werden, wobei die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit gewahrt werden muss. Wird keine Referenz Nutzungsdauer deklariert (siehe auch Kapitel 2.3 Referenz Nutzungsdauer ) sind die Ergebnisse der Ökobilanz der Module BB2 und B6B7 jeweils auf einen Zeitraum von einem Jahr zu beziehen. Dies ist in einem erläuternden Text in Kapitel 5 LCA: Ergebnisse zu dokumentieren. Außerdem muss in diesem Fall die Berechnungsformel für die Gesamtökobilanz angegeben werden. ANGABE DER SYSTEMGRENZEN ( = IN ÖKOBILANZ ENTHALTEN; MND = MODUL NICHT DEKLARIERT) Stadium der Errichtung des Bauwerks Nutzung / Anwendung Instandhaltung Reparatur Ersatz Erneuerung A5 B B2 B3 B4 B5 B6 B7 Wiederverwendungs, Rücewinnungs oder Recyclingpotenzial Montage A4 Beseitigung Transport vom Hersteller zum Verwendungsort A3 Abfallbehandlung Herstellung A2 Transport Transport A Gutschriften und Lasten außerhalb der Systemgrenze Rückbau / Abriss Entsorgungsstadium Energieeinsatz für das Betreiben des Gebäudes Wassereinsatz für das Betreiben des Gebäudes Nutzungsstadium Rohstoffversorgung Produktionsstadiu m C C2 C3 C4 D MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND MND ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ UMWELTAUSWIRKUNGEN: modifizierter mineralischer Mörtel Parameter A-A3 A4 A5 D Globales Erwärmungspotenzial Abbau Potential der stratosphärischen Ozonschicht Versauerungspotenzial von Boden und Wasser Eutrophierungspotenzial Bildungspotential für troposphärisches Ozon Potenzial für den abiotischen Abbau fossiler Ressourcen Potenzial für den abiotischen Abbau fossiler Brennstoffe [ CO2Äq.] [ CFCÄq.] [ SO2Äq.] [ (PO4)3 Äq.] [ Ethen Äq.] [ Sb Äq.] 9,3E 2,4E 2,73E3 3,53E4,77E4,23E6 8,29E+ 2,44E2 5,9E3,6E4 3,98E5 6,73E5,2E9 3,33E,E 8,34E3,2E5 2,42E6,28E6,29E9 2,32E2 4,2E2,27E 5,8E5 6,53E6 5,34E6 4,34E9 5,53E ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ RESSOURCENEINSATZ: modifizierter mineralischer Mörtel Parameter A-A3 A4 A5 D Erneuerbare Primärenergie als Energieträger Erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total erneuerbare Primärenergie Nichterneuerbare Primärenergie als Energieträger Nichterneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total erneuerbare Primärenergie Einsatz von Sekundärstoffen Erneuerbare Sekundärbrennstoffe Nicht erneuerbare Sekundärbrennstoffe Einsatz von Süßwasserressourcen [m³] 3,32E+,E+ 3,32E+ 9,65E+,E+ 9,65E+,58E,67E+,E2,98E2 3,34E 2,49E6 2,6E5,9E5 2,26E3 2,63E2 6,29E6 2,98E5 5,4E4 6,9E2 6,4E 9,25E6 9,69E5 9,49E5 ERGEBNISSE DER ÖKOBILANZ OUTPUT-FLÜSSE UND ABFALLKATEGORIEN: modifizierter mineralischer Mörtel Parameter A-A3 A4 A5 D Gefährlicher Abfall zur Deponie Entsorgter gefährlicher Abfall Entsorgter radioaktiver Abfall Komponenten für die Wiederverwendung Stoffe zum Recycling Stoffe für die Energierücewinnung Exportierte elektrische Energie Exportierte thermische Energie 8,93E5,2E+ 2,5E4,E+ 6,6E5 4,79E7 3,37E4,29E2,28E6,28E 3,9E,E+ 2,4E4 3,63E5 * Nicht alle der für die Berechnung der Ökobilanz verwendeten Dateninventare unterstützen den methodischen Ansatz zur Deklaration der Wasser- und Abfallindikatoren. Die Materialmengen, die durch diese Dateninventare abgebildet werden, tragen zu 28 % zur Produktherstellung bei. Dies ist signifikant, da > 3 % (bezogen auf die Masse der deklarierten ). Die Indikatoren können daher ausgewiesen werden (Beschluss des SVR vom 7..23). 6. LCA: Interpretation Der Hauptanteil des erneuerbaren Primärenergiebedarfs (PENRT) wird durch die 6 Herstellung der Vorprodukte bedingt (~7 bis ~9 %). Dies erklärt sich dadurch, dass es sich fast Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

ausschließlich um Vorprodukte aus mineralischen oder fossilen Rohstoffen handelt, welche energieintensiv in der Herstellung sind. Die vorrangig genutzten Energieträger sind deshalb Erdgas, Erdöl und Kohle. Während des Herstellungsprozesses wirken sich vor allem der Stromverbrauch (bis zu ca. 2 %) sowie die Herstellung der Verpackungsmaterialien auf den erneuerbaren Primärenergiebedarf aus. Füllstoffe wirken sich generell nur minimal auf den Primärenergiebedarf aus im Gegensatz zu Dispersionspulver, Additiven und Pigmenten. Aufgrund der Verbrennung des Verpackungsmaterials (A5) und der damit verbundenen Energierücewinnung werden Gutschriften bis zu einer Höhe von ca. 7 % erteilt. Der Anteil an erneuerbarer Primärenergie (PERT) an der Gesamtprimärenergie kann bis zu 27 % betragen. Hier zeigt sich bei den Vorprodukten vor allem der erneuerbare Anteil des Strommixes und der Gehalt des Beschleunigers Zitronensäure der aus Maisstärke hergestellt wird. Bei der Herstellung zeigt sich vor allem der Einsatz der Holzpaletten. Beim Mais bzw. Holzwachstum wird Sonnenenergie zur Photosynthese benötigt, welche hier deshalb als erneuerbare Quelle der Primärenergie auftaucht. Das Treibhauspotential (GWP) wird bis zu über 8 % dominiert von der Herstellung der Vorprodukte. Bei der Installation (A5) wird die Verpackung verbrannt. Die dabei entstehenden Emissionen tragen zu max. ~6 % zum GWP bei. Die Gutschriften, die durch die Strom und Wärmeproduktion der Müllverbrennungsanlagen entstehen, reduzieren das GWP um bis zu 7 %. Der Stromverbrauch während der Herstellung und die Transporte zur Baustelle spielen eine untergeordnete Rolle. Hauptverursacher des Treibhauspotentials sind Kohlendioxidemissionen. Beim Ozonabbaupotential (ODP) zeigt sich, dass die Einflüsse meist durch die Vorprodukte bedingt werden (~7 bis zu %), was hauptsächlich auf die Vorkette der Additive wie Beschleuniger oder Dispersionspulver sowie auf die Zementherstellung zurückzuführen ist. Das Versauerungspotential (AP) wird vor allem durch Stickoxide und Schwefeldioxid verursacht, die wiederum besonders bei der Herstellung der Vorprodukte (bis zu 85 %) entstehen. Portlandzement bzw. Dispersionspulver und Tonerdenzement sofern in höheren Anteilen enthalten, spielen dabei die dominierende Rolle. Jedoch tragen auch Additive wie der Beschleuniger deutlich zum Versauerungspotential bei. Bei der Herstellung wird das Versauerungspotential vor allem durch den Stromverbrauch bedingt. Deutlich trägt auch der Transport zur Baustelle (A4) bei. Beim Eutrophierungspotential (EP), spielen, ähnlich wie beim Versauerungspotential die Herstellung des Beschleunigers, die Portlandzement bzw. Dispersionspulverherstellung die größte Rolle. Ist das Dispersionspulver in einem großen Anteil enthalten wie bei Gruppe 3, dominiert es das Eutrophierungspotential. Dabei tragen Stickoxidemissionen in Luft bis zu ca. 78 % bei. Ammonium, Nitrat und Phosphatemissionen ins Wasser, tragen zu max. 2 % zum EP bei. Der Beitrag der Vorprodukte zum Sommersmogpotential (POCP) beträgt ca. 58 bis zu ca. 8 %. Dabei dominiert die Herstellung des Dispersionspulvers sofern enthalten die größte Rolle. Weiterhin zeigt sich deutlich der Einfluss der Zementherstellung sowie des Beschleunigers. Die Stickstoffmonoxidemissionen, die beim Transport emittiert werden, haben einen negativen Einfluss auf das POCP, was zu Gutschriften führt. Hauptverursacher des POCPs sind die Emissionen von NMVOCs, Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und VOCs. 7. Nachweise 7. VOC-Nachweis werden. Es gelten folgende Grenzwerte (Maximalwerte in []): Für ausgewählte Produkte oder Anwendungen (z.b. Aufenthaltsraum) können VOCNachweise geführt Messverfahren: GEVPrüfmethode zur Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten nach /DIN EN ISO 6 Teil 3, Teil 6/, sowie /DIN EN ISO 6 Teil 9, 7 Teil / in einer Prüfkammer. Prüfung auf CMRStoffe sowie TVOC/TSVOC nach 3 und 28 Tagen. Als Nachweis gilt das entsprechende Prüfzertifikat (z. B. EMICODELizenz, Blauer Engel gemäß RAL 3). Die Ergebnisse sind ggf. in Form der Emissionsklasse anzugeben. Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

VOC Emissionen gemäß "GEV-Prüfmethode": Prüfinstitut: Eurofins Environment A/S, DK8464 Galten Messverfahren: GEVPrüfmethode zur VOC Bestimmung in einer Prüfkammer; Auswertung nach dem ThermodesorptionsVerfahren mit nachgeschalteter GC/MSAnalyse Prüfnorm: /DIN ISO 6 Teil 3 und Teil 6 / sowie /DIN EN ISO 6 Teil 9 und Teil / Ergebnis: Das Produkt PCI Flexmörtel erfüllt die Anforderungen für die Einstufung in die Klasse " GEV EMICODE EC R sehr emissionsarm" TVOC (C6 C6) nach 3 d < TVOC (C6 C6) nach 28 d < TSVOC (C6 C22) nach 28 d < 5 C, C2 Stoffe nach 3 d < * C, C2 Stoffe nach 28 d < ** Summe Formaldehyd/ < 5 Acetaldehyd nach 3 d * Summe aller C,C2 Stoffe nach 3 d **pro Einzelstoff nach 28 d ppb VOC Emissionen gemäß "GEV-Prüfmethode": Prüfinstitut: Eurofins Environment A/S, DK8464 Galten Messverfahren: GEVPrüfmethode zur VOC Bestimmung in einer Prüfkammer; Auswertung nach dem ThermodesorptionsVerfahren mit nachgeschalteter GC/MSAnalyse Prüfnorm: /DIN ISO 6 Teil 3 und Teil 6 / sowie /DIN EN ISO 6 Teil 9 und Teil / Ergebnis: Die Produkte PCI Flexmörtel S und PCI Flexmörtel S2 erfüllen die Anforderungen für die Einstufung in die Klasse " GEVEMICODE EC Plus R sehr emissionsarm Plus" TVOC (C6 C6) nach 3 d < 75 TVOC (C6 C6) nach28 d < 6 TSVOC (C6 C22) nach 28 d < 4 C, C2 Stoffe nach 3 d < * C, C2 Stoffe nach 28 d <** Summe Formaldehyd/Acetaldehyd nach 3 < 5 d Summe VOC ohne NIK nach 28 d < 4 R < * Summe aller C, C2 Stoffe nach 3 d ** pro Einzelstoff nach 28 d ppb 8. Literaturhinweise Institut Bauen und Umwelt 2 Institut Bauen und Umwelt e.v., (Hrsg.): Die Erstellung von UmweltProduktdeklarationen (EPD); Allgemeine Grundsätze für das EPDProgramm des Instituts Bauen und Umwelt e.v. (IBU), 26 www.bauumwelt.de PCR 2, Teil A Institut Bauen und Umwelt e.v., Königswinter (Hrsg.): Produktkategorienregeln für Bauprodukte aus dem Programm für UmweltProduktdeklarationen des Instituts Bauen und Umwelt (IBU) Teil A: Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den Hintergrundbericht. 27 www.bauumwelt.de PCR 23, Teil B Produktkategorieregeln für Bauprodukte Teil B: Anforderungen an die EPD für Mineralische Werkmörtel. 23 www.bauumwelt.de 2/532/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/94/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel Absatz 4 der Richtlinie 9/689/EWG über gefährliche Abfälle. GaBi Software & Dokumentation GaBi 6: Software und Datenbank zur Ganzheitlichen Bilanzierung. LBP, Universität Stuttgart und PE International, Dokumentation der GaBi 6Datensätze http://documentation.gabisoftware.com/, 22 8 REACH Verordnung (EG) Nr. 97/26 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.Dezember 26 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, zur Schaffung einer Europäischen Argentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung(EWG) Nr.793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 488/94 der Kommision, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 9/55/EWG, 93/67/EWG, 93/5/EG und 2/27EG der Kommision. 96/63/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Oktober 996 zur Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Kategorien A "Kein Beitrag zum Brand" gemäß Entscheidung 94/6/EG zur Durchführung von Artikel 2 der Richtlinie 89/6/EWG über Bauprodukte einzustufen sind. DIN EN 24 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und ; Deutsche Fassung EN 24:27+A:22 DIN EN 348 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Bestimmung der Haftfestigkeit zementhaltiger Mörtel für innen und außen; Deutsche Fassung EN 348:27 DIN EN 346 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Bestimmung der offenen Zeit; Deutsche Fassung EN 346:27 Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

DIN EN 38 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Bestimmung des Abrutschens; Deutsche Fassung EN 38:27 DIN EN 35- Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil : Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN 35 :27+A:29 DIN EN ISO 6- Innenraumluftverunreinigungen Teil : Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen Probenahme, Lagerung der Proben und Vorbereitung der Prüfstücke (ISO 6:26); Deutsche Fassung EN ISO 6:26 DIN EN ISO 9 Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen (ISO 9:28); Dreisprachige Fassung EN ISO 9:28 DIN EN ISO 67- Innenraumluft, Außenluft und Luft am Arbeitsplatz Probenahme und Analyse flüchtiger organischer Verbindungen durch Sorptionsröhrchen/thermische Desorption/KapillarGaschromatographie Teil : Probenahme mit einer Pumpe (ISO 67:2); Deutsche Fassung EN ISO 67:2 DIN EN ISO 4 Umweltmanagementsysteme Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung. Deutsche und Englische Fassung EN ISO 4:24 + AC:29 EMICODE GEV Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. (Hrsg.).www.emicode.de OHSAS 8 Occupational health and safety management systems. Guidelines for the implementation of OHSAS 8:27 GISCODE ZP: Produktcode für zementhaltige Produkte, chromatarm der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) DIN ISO 6-3 Innenraumluftverunreinigungen Teil 3: Messen von Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen; Probenahme mit einer Pumpe (ISO 63:2) EAK-Abfallschlüssel: Zahlencode als Grundlage einer europaweiten einheitlichen Beschreibung und Identifikation von Abfällen. DIN ISO 6-6 Innenraumluftverunreinigungen Teil 6: Bestimmung von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern, Probenahme auf TENA TA, thermische Desorption und Gaschromatographie mit MS/FID (ISO 6 6:24) Institut Bauen und Umwelt e.v., Berlin (Hrsg.): DIN EN ISO 6-9 Innenraumluftverunreinigungen Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen Emissionsprüfkammer Verfahren (ISO 69:26); Deutsche Fassung EN ISO 69:26 EN 584 EN 584:224+A 23, Sustainability of construction works Environmental product declarations Core rules for the product category of construction products. 9 ISO 425 DIN EN ISO 425:2, Environmental labels and declarations Type III environmental declarations Principles and procedures. Umwelt Produktdeklaration PCI Augsburg GmbH PCI Flexmörtel, PCI Flexmörtel S, PCI Flexmörtel S2

Herausgeber Institut Bauen und Umwelt e.v. Panoramastr. 78 Berlin Deutschland Tel Fax Mail Web +49 ()3 387748 +49 ()3 387748 29 info@bauumwelt.com www.bau-umwelt.com Programmhalter Institut Bauen und Umwelt e.v. Panoramastr. 78 Berlin Deutschland Tel Fax Mail Web +49 ()3 387748 +49 ()3 387748 29 info@bauumwelt.com www.bau-umwelt.com Ersteller der Ökobilanz PE INTERNATIONAL AG Hauptstraße 777 LeinfeldenEchterdingen Germany Tel Fax Mail Web +49 ()7 3487 +49 ()7 348725 info@peinternational.com www.pe-international.com Inhaber der Deklaration PCI Augsburg GmbH Piccardstr. 8659 Augsburg Germany Tel Fax Mail Web 82/59 82/59372 pciinfo@basf.com www.pci-augsburg.de