Hochschule für Gesundheit (hsg) Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Pflege

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Transkript:

Hochschule für Gesundheit (hsg) Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Pflege Aufgrund der 3, 4 und 5 des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz HZG) vom 18.11.2008 (GV. NRW, S. 710) erlässt der Senat der Hochschule für Gesundheit folgende Ordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zulassungszahlen 3 Zulassung zum Studium 4 Ausbildungsplatz 5 Auswahl- und Zulassungsverfahren 6 Auswahl und Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber 7 In-Kraft-Treten 1 Geltungsbereich Die Ordnung regelt die Zulassung zum Bachelorstudiengang Pflege an der Hochschule für Gesundheit (hsg). 2 Zulassungszahlen Die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der von den Kooperationspartnern zum Zwecke des Studiums bereitgestellten Ausbildungsplätze.

3 Zulassung zum Studium Die Zulassung zu einem Studium an der Hochschule für Gesundheit setzt voraus: 1. den Nachweis der Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung gem. 49 HG NRW; 2. den Abschluss eines Ausbildungsvertrages gem. 4; 3. den Nachweis über die Teilnahme am Online Self-Assessment Verfahren zur Überprüfung der formalen Voraussetzungen der Zulassung. 4 Ausbildungsplatz (1) Zum Studium wird nur zugelassen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einem der in Anlage 1 genannten Kooperationspartner der hsg vorlegt. (2) Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Sinne des Absatzes 1 muss spätestens bis zum 15.06. (Ausschlussfrist) beim Bewerbungsbüro der Kooperationspartner eingegangen sein. Die Bewerbungsmodalitäten sind aus dem Internetauftritt der Hochschule ersichtlich bzw. werden in geeigneter Weise bekanntgegeben. 5 Auswahl- und Zulassungsverfahren (1) Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal auf der Homepage der hsg. Die Bewerberinnen und Bewerber können einen oder mehrere Ausbildungsplätze auswählen. Es kann ein Ausbildungsplatz aus den Bereichen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und/oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ausgewählt werden. (2) Die hierbei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem zweitägigen Bewerberauswahlverfahren eingeladen. Am ersten Tag dieses Verfahrens haben die Bewerberinnen und Bewerber in einer kleinen Gruppe einen vorab zur Verfügung gestellten Fachtext zu diskutieren. Bei dieser Gruppendiskussion werden die Studierenden von Vertretern aller Kooperationspartner sowie einem Vertreter des Studiengangs Pflege beobachtet. 2

(3) Die Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gruppendiskussion keine ausreichenden Fähigkeiten zur Auseinandersetzung mit Fachinhalten nachweisen konnten, erhalten am darauf folgenden Tag eine Benachrichtigung per Email. (4) Die Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gruppendiskussion eine gute Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Fachinhalten nachweisen konnten, werden am zweiten Tag erneut eingeladen. Die Bewerberinnen und Bewerber führen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationspartner, bei denen Sie sich für einen Ausbildungsplatz beworben haben, ein Einzelgespräch, um die besondere Eignung für einen Einsatz in der betreffenden Einrichtung zu überprüfen. (5) Sind die Vertreterinnen oder Vertreter der Kooperationspartner und die Bewerberin oder der Bewerber über den Einsatz in der jeweiligen Einrichtung einig, schließen Sie einen entsprechenden Ausbildungsvertrag (vgl. 3 Nr. 2 dieser Satzung). 6 Auswahl und Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber (1) Die Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach zusätzlichem schriftlichem Antrag, der mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem Bewerbungsentgelt bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres bei uni-assist e.v. eingegangen sein muss (Ausschlussfrist), und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 3 Abs. 1 der Satzung durch die Hochschule für Gesundheit. (2) Für die Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen wird von uni-assist e.v. von den Studienbewerbern ein Bewerbungsentgelt erhoben, dessen Höhe der Verein uni-assist festlegt. (3) Für die Auswahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber durch die Hochschule für Gesundheit gelten die 2, 3, 4 und 5 der Satzung entsprechend. (4) Die Feststellung oder Herstellung der Vergleichbarkeit des Grades der Qualifikation i.s.d. 3 der Satzung überträgt die Hochschule für Gesundheit dem uni-assist e.v. Die Bewerbungsdaten der zulassungsfähigen 3

Bewerberinnen und Bewerber werden von uni-assist e.v. elektronisch an die Hochschule für Gesundheit übermittelt. 6 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zulassungsordnung für den Studiengang Pflege vom 26.06.2014 außer Kraft., den 21.05.2014 Ausgefertigt durch Anne Friedrichs - Präsidentin - 4

Anlage 1: Träger Einrichtung Ort Alloheim Seniorenresidenzen Seniorenresidenz Schloss Westhusen Dortmund Berufsgenossenschafliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH Bergmannsheil Diakonie Ruhr Pflege Jochen-Klepper Haus Katharina von Bora Haus Elsa-Brandström-Haus Diakonie Ruhr Ev. Krankenhaus Witten Witten Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid Evangelische Kliniken Gelsenkirchen Gelsenkirchen Diakonisches Werk Dortmund und Lünen ggmbh Ev. Altenzentrum Fritz-Heuner-Heim Dortmund Ev. Johanneswerk e.v. Amalie-Sieveking-Haus Gelsenkirchen Buchen-Hof Haus am Steinnocken Ennepetal Tersteegen Haus Iserlohn Theodor-Fliedner-Heim Dortmund Wichern Haus Eva-von-Tiele-Winckler-Haus Herne Haus am Ginsterweg Castrop-Rauxel Philipp-Nicolai-Haus Marl Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel ggmbh Ev. Krankenhaus Herne-Mitte Herne Ev. Krankenhaus Herne-Eickel Herne-Eickel Ev. Krankenhaus Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel Katholisches Klinikum ggmbh St. Josef-Hospital St. Elisabeth Hospital Klinikum Arnsberg GmbH St. Johannes Pflegezentrum Arnsberg Marienhospital Arnsberg Karolinen-Hospital Arnsberg-Hüsten St. Johannes Hospital Arnsberg Knappschaftskrankenhaus -Langendreer Klinikum der RUB Senioreneinrichtungen der Stadt (früher Alten- und Pflegeheime der Stadt Haus am Glockengarten Haus an der Grabelohstraße Haus an der Graf-Adolf-Straße Haus an der Bayernstraße St. Elisabeth Gruppe - Katholische Kliniken Rhein Ruhr Marienhospital Herne Herne Marienhospital Witten Witten St. Anna Herne 5