Tarif Jagd-/Arbeitshunde Grundschutz inkl. Operationskostenschutz. Tarif OP der Operationskostenschutz. Zusatztarif Hundezucht Schutz beim Züchten

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Transkript:

Helvetia PetCare Tierkrankenversicherung für Jagd- und Arbeitshunde. Antrag Zur Auswahl: Tarif Jagd-/Arbeitshunde Grundschutz inkl. Operationskostenschutz Tarif OP der Operationskostenschutz Zusatztarif Hundezucht Schutz beim Züchten Tarif Jagdhundeunfall Schutz bei Unfall und Verlust Tarif Hundehalter-Haftpflicht

Beantragt werden diejenigen Versicherungen, für die eine Prämie eingesetzt ist oder die angekreuzt sind. Bitte je Tier einen Antrag verwenden. Antragsteller Titel, Vorname, Name Frau Herr Geburtsdatum FD Vermittler-Nr. Straße, Hausnummer, Postfach Telefon Neuantrag Ersatz für: Postleitzahl, Ort E-Mail Versicherungsschein-Nummer Einzugs - ermächtigung Bitte stets ausfüllen. Die Prämien sollen bis auf Widerruf von dem folgenden Konto abgebucht werden. Geldinstitut Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber: Vorname, Name (falls abweichend vom Antragsteller) Original und Zweitblatt für Helvetia Vermittler/FD Drittblatt zum Verbleib beim Antragsteller Versicherungsdauer Zu versicherndes Tier Tarifwahl Tierkrankenversicherung Hundehalter- Haftpflichtversicherung Fragen an den Anstragsteller Beginn 00:00 Uhr Ablauf 00:00 Uhr Mindestalter 5 Monate. Eine Gesundheitsuntersuchung ist ab einem Alter von 4 Jahren bzw. bei Vorerkrankungen erforderlich. Name des Hundes Männl. Weibl. Geburtsdatum Rasse Mikrochip-/Tätowierungs-Nr. Es werden weitere Tiere versichert. Ab zwei Tieren in einem Vertrag gewähren wir einen Nachlass von 10 Prozent. Das zu versichernde Tier ist 8 Jahre oder älter. Es wird ein Zuschlag von 30 Prozent je angefangenem Lebensjahr erhoben. Nur in Kombination mit Helvetia PetCare Tierkrankenversicherung möglich. Prämien inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer. Vergünstigter Tarif Hundehalter-Haftpflicht Versicherungssummen 10.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Hund 77,35 3.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Hund 65,45 Die Ersatzleistung je Person beträgt höchstens 5.000.000. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der beantragten Versicherungssummen begrenzt. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150. Hunde, die mehr als 2 Vorschäden in den letzten 5 Jahren verursacht haben, können nicht versichert werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Kampfhunde. Vorversicherung: Bestehen oder bestanden anderweitig gleichartige Verträge? Nein Ja Gesellschaft Versicherungs-Nr. Ablauf Gekündigt durch: Vorerkrankung/Vorschäden (auch wenn keine Versicherung bestand): Nach Ablauf dieser Zeit verlängern sich die Verträge von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Die Wartezeit, außer bei Unfall, beträgt 3 Monate. Prämien inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer. Helvetia PetCare inklusive OP-Kosten Helvetia PetCare nur OP-Kosten Tarif Jagd-/Arbeitshund 28,90 Tarif OP 14,90 Selbstbehalt 20% Selbstbehal 20% Einschluss Tod/Abhandenkommen 3,82 Zusatztarif Hundezucht Nur bis zu einem Alter von 5 Jahren möglich; nicht kombinierbar mit Tarif OP. Zuchttechnische Leistungen 5,34 Kaiserschnitt 5,34 Tarif Jagdhundeunfall 9,35 Selbstbehalt 10% Sind beim zu versichernden Tier bereits Krankheiten/Unfälle eingetreten oder wurden Schäden verursacht? Nein Ja Art, Dauer und Folgen von Erkrankung, Unfall bzw. Schaden Name des Tierarztes/Praxis Monatsprämie Jahresprämie Versicherungsnehmer Versicherer Bemerkungen O.195-1 (04.10 17.000) Wichtige Hinweise Unterschriften Diesem Antrag liegen folgende Bedingungswerke in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde: die Allgemeinen Versicherungs bedingungen für die Helvetia PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK) und/oder die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung von Jagdhunden (BBUVJH) und/oder die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Haftpflicht versicherung für die private Tierhaltung. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen wurden Ihnen ausgehändigt, bevor Sie diesen Antrag unterschrieben haben: Produktinformationsblatt und Versicherungsinformation nach Informationspflichtenverordnung Leistungsübersicht Allgemeine Versicherungsbedingungen und Besondere Versicherungsbedingungen Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG Bitte beantworten Sie die Fragen im Antrag vollständig und richtig, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den Ver - sicherungsschutz zu versagen. Durch Ihre nachfolgende Unterschrift bestätigen Sie, alle oben aufgelisteten Unterlagen erhalten zu haben, und machen Sie Ihre Erklärungen im Antrag, die Bedingungen und die Einwilligungserklärung nach dem Bundesdaten schutzgesetz (BDSG) ausdrücklich zum Ver trags inhalt. Der Antragsteller bestätigt, dass seine Angaben zu den Gefahrumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden. Der Antrag steller entbindet den Tierarzt für von der Helvetia gewünschte Auskünfte von der Schweigepflicht; er bestätigt, dass das zu ver sichernde Tier mit der Erstimpfung versorgt und gesund ist. Sollten Vorerkrankungen bestanden haben bzw. bestehen oder befindet sich das zu ver sichernde Tier in tierärztlicher Behandlung, so wurde dies bei Antragstellung mitgeteilt. Über Ihr Widerrufsrecht werden Sie mit dem Ver sicherungs schein ausführlich informiert. Eine Durchschrift oder Kopie dieses Antrags haben Sie nach dessen Unterzeichnung erhalten. Datum Unterschrift des Antrag stellers/prämienzahlers Unterschrift des Kontoinhabers (falls nicht Antragsteller) Unterschrift des Vermittlers Seite 1 von 2

Hinweise Nebenkosten Die gesetzliche Versicherungsteuer in Deutschland beträgt zurzeit bei der allge - meinen Schadenversicherung 19,0%. Hinweis zur Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Berliner Str. 56 58, 60311 Frankfurt am Main, schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Näheres zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform nach gefahrenerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten ( 19 Abs. 2 4 Versicherungsvertragsgesetz), diesen bei Vorliegen der gesamten Voraussetzungen kündigen oder den Vertrag aufheben. Sie können dann Ihren Ver - sicherungsschutz ganz oder teilweise auch rückwirkend verlieren. Einwilligungserklärung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir, die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risiko beurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Über prüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, ver ar - beitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.b. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweck - bestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berech tigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs.1Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungs - erklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vornherein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (vgl. dazu Ziffer II.). Einen intensiveren Schutz genießen besondere Arten personenbezogener Daten (insbesondere Ihre Gesundheitsdaten). Wir dürfen sie im Regelfall nur verwenden, wenn Sie zuvor hierin ausdrücklich einwilligen. Mit der nachfolgenden Einwilligung zu Ziffer II. ermöglichen Sie zu dem eine Datenverwendung auch solcher Daten, die dem besonderen gesetzlichen Schutz von Privatgeheimnissen gemäß 203 Strafgesetzbuch unterliegen. Diese Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwen det werden: 1. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungs - pflicht durch die Helvetia Schweizerische Versiche rungsgesellschaft AG, Direk - tion für Deutschland. 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe. 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Unternehmen der Helvetia-Gruppe Deutschland, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu kön nen (z.b. richtige Zuordnung meiner Post oder Prämienzahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kon taktdaten. 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Ab - siche rung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versiche rungs nehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rück - versicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 5. durch andere Unternehmen/Personen innerhalb und außerhalb der Helvetia- Gruppe Deutschland, denen die Helvetia Schweizerische Versiche rungs gesell - schaft AG, Direktion für Deutschland, Aufgaben ganz oder teilweise zur Er ledigung überträgt. Die Unter nehmen/perso nen werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsab wick lung mög lichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweck bestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die einge schal teten Unternehmen/Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ver pflich tet, ein angemessenes Datenschutz - niveau sicher zustellen, einen zweckge bundenen und rechtlich zulässigen Um - gang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegen - heit zu beachten. 6. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung eines Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) im Auftrag für die Versicherer verschlüsselt. Im Bereich der privaten Kranken- und Pflege versicherung können zu den vorgenannten Zwecken Anfragen über den Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Köln (PKV) an andere private Krankenversicherungsunternehmen gerichtet werden. Auf Basis dieser Systeme kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch perso nen bezogener Daten zwischen dem anfragenden und dem angefragten Ver - sicherer kommen. 7. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch Versicherungspools oder von Mitversicherern. 8. zu Statistikzwecken, wobei die Daten anonymisiert und verschlüsselt werden, um dann mit entsprechenden Daten von anderen Versicherern von Unternehmen verarbeitet und ausgewertet zu werden. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen/Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten. 9. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen durch die Helvetia Schweizerische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, und durch andere Unternehmen der Helvetia-Gruppe Deutschland oder den für mich zuständigen Vermittler. 10. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Helvetia Schweize - rische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, selbst Informa - tionen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein Unternehmen der Helvetia-Gruppe Deutschland oder eine Auskunftei (z.b. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). 11. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Helvetia Schwei - ze rische Versiche rungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, ein Unter - neh men der Helvetia-Gruppe Deutsch land oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zah lungs fähigkeit (Scoring) einholt. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland Berliner Straße 56 58 60311 Frankfurt am Main Tel. 069 1332-0 Registergericht Frankfurt am Main HRB 39268 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz Hauptbevollmächtigter für die Bundesrepublik Deutschland: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Seite 2 von 2

Leistungsübersicht Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif Jagd-/Arbeitshunde oder Jagdhundeunfall und nach den gewählten Zusatzleistungen für Züchter sowie der Operationskostenversicherung. Die Tarife beinhalten - soweit nicht im Versicherungsvertrag anders geregelt - die nachstehend aufgeführten Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag, je Versicherungsjahr mitversichert. Ambulante und stationäre Heilbehandlung Jagd-/Arbeitshunde Jagdhundeunfall Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikation sowie Operationen. 3.000 1.500 Bei Tarif Jagdhundeunfall nur infolge eines Jagdunfalls. Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum - in besonderen Fällen bzw. bei Notdiensten bis zum 2,0 3,0 -fachen Satz Auslandsschutz bis 4 Monate Bei Jagdhundeunfall begrenzt auf EU- und EFTA-Staaten. Reiseservice (Informationen über Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen im Ausland) -- Tod oder Abhandenkommen von Jagdhunden während der Jagd -- 750 Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck) 50 -- Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% 10% Zusatzleistungen für Züchter Tarif für Hunde Zuchttechnische Leistungen 80% der Kosten, (Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung, Progesterontest, max. 50 je Leistung, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und Röntgen) insgesamt max. 300 Kaiserschnitt 300 Operationskosten Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes incl. der prä- und postoperativen Behandlung. Ausgenommen sind Kastrationen und Sterilisationen. Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage. Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum - in besonderen Fällen bzw. bei Notdiensten bis zum Tarif für Hunde 3.000 2,0-fachen Satz 3,0-fachen Satz Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% = versichert -- = nicht versichert 2,0 3,0 -fachen Satz Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Berliner Straße 56 58 60311 Frankfurt am Main Tel. 069 1332-0 Registergericht Frankfurt am Main HRB 39268 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz Hauptbevollmächtigter für die Bundesrepublik Deutschland: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz

Berliner Str. 56 58, 60311 Frankfurt am Main T 069 1332-0, F 069 1332-652, www.helvetia-petcare.de O.195-1 (04.10 15.000)