REGLEMENT FÜR QUALIFIKATIONEN, SELEKTIONEN UND ZUR TEAMFÖRDERUNG Ausgabe Saison 2015/16 September 2015
TEIL A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Grundlagen 1.1. Das vorliegende Reglement von SWISSCURLING wurde gestützt auf Art. 25 + 26 + 27 der Statuten von SWISSCURLING, gestützt auf das Reglement Schweizerische Verbandsspiele und gestützt auf das Spiel- und Wettkampfreglement und die WCF-Rules (Juni 2011) vom Departement Leistungssport erlassen. 1.2. Bei abweichenden Bestimmungen im vorliegenden Reglement gegenüber den oben genannten Reglementen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Reglements. Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 2
TEIL B QUALIFIKATIONEN, SELEKTIONEN UND TEAMFÖRDERUNG 2. SWISSCURLING League (SCL) 2.1. Teams (bzw. Clubs) auf den Rängen 1 6 der Finalrunde (Männer und Frauen) sind für die SWISSCURLING LEAGUE des folgenden Jahres direkt qualifiziert. 2.2. Ab Saison 2014/15: Teams auf den Rängen 1 und 2 der Challenge League qualifizieren sich für die SCL A der laufenden Saison. 2.3. Ab Saison 2014/15: Mindestens 4 Teams qualifizieren sich aus der Interregionalliga für die SCL der laufenden Saison. Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 3
3. Europameisterschaften (EM) 3.1. Der Schweizer Vertreter an der Europameisterschaft wird an einer EM Qualifikation (EMQ) ermittelt. 3.2. EM Qualifikation in Olympiasaison Wenn an einem von SWISSCURLING festgelegten Stichtag ein Team durch Swiss Olympic für die OS selektioniert ist, wird dieses Team die Schweiz an der EM vertreten. Siehe auch Artikel 5.9. Wenn kein Team am Stichtag durch Swiss Olympic selektioniert ist, wird der Teilnehmer der EM im Rahmen des Olympic Trial festgelegt. Der Teilnehmer an der EM wird in diesem Fall wie folgt ermittelt: Ist die Schweiz bereits für die OS qualifiziert, wird der Sieger des Olympic Trial die Schweiz an der EM vertreten. Muss die Schweiz den WCF Olympic Qualification Event bestreiten, wird der Sieger des Olympic Trial die Schweiz an der EM vertreten, sofern es die Terminsituation zulässt. Wenn es die Terminsituation nicht zulässt, wird das Team auf dem 2. Platz des Olympic Trial die Schweiz an der EM vertreten. Der endgültige Entscheid wird von SWISSCURLING nach Bekanntsein der offiziellen Termine von EM und WCF Olympic Qualification Event festgelegt. Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 4
3.3. EM Qualifikation (ausgenommen Olympiasaison Art. 3.2) Für die EMQ Frauen und Männer qualifizieren sich Teams mit mindestens einer von SWISSCURLING festgelegten Anzahl SCRS Punkte. Die Rangierung des SCRS wird zu einem von SWISSCURLING bestimmten Stichtag ermittelt. Ein Team ist an der EMQ spielberechtigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: mindestens 3 Spieler derjenigen Stammformation, die am von SWISSCURLING bestimmten Stichtag gemeldet worden sind, müssen an der EMQ sämtliche Spiele bestreiten. 3.4. Bei 4 oder mehr Teams wird an der EMQ eine Doppel Round Robin gespielt, bei 3 Teams eine Triple Round Robin, bei 2 Teams ein Best-of-seven. 3.5. Beendet ein Team die Round Robin ungeschlagen, steht das Team als Sieger der EMQ fest. 3.6. Gewinnt kein Team alle Round Robin Spiele, bestreiten die Top 2 Teams nach der Round Robin ein Finale Best-of-three. 3.7. Beendet ein Team die Round Robin mit 2 oder mehr Siegen Vorsprung auf das zweitplatzierte Team, dann braucht dieses Team im Finale 1 Sieg, um als Qualifikationssieger festzustehen. Das zweitplatzierte Team braucht 2 Siege. 3.8. Über die definitive EM Selektion entscheidet in jedem Falle SWISSCURLING. Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 5
4. Weltmeisterschaften (WM) 4.1. Der Schweizer Vertreter an der Weltmeisterschaft wird an der SCL Finalrunde (SM) ermittelt. Das Reglement der SM ist in einem separaten Dokument festgehalten. 4.2. Der Sieger der SCL Finalrunde Frauen und Männer ist für die WM-Teilnahme selektioniert, sofern er bis und mit SM eine durch SWISSCURLING festgelegte Anzahl SCRS Punkte aufweist. 4.3. Die für eine WM Selektion notwendige Anzahl SCRS Punkte wird an einem von SWISSCURLING festgelegten Stichtag festgelegt. 4.4. Hat der Sieger der SCL Finalrunde weniger als die zur Selektion benötigte Anzahl festgelegter SCRS Punkte, kann SWISSCURLING innerhalb von 7 Tagen über die definitive Selektion entscheiden. SWISSCURLING kann zudem einzelne Spieler durch Spieler anderer Teams oder das ganze Team durch ein anderes Team ersetzen. Entscheidend ist das Erfüllen von Leistungskriterien (Resultate, Leistungsbereitschaft, Potenzial). SWISSCURLING bestimmt in Absprache mit dem Team und dem Teamcoach den Alternate. 4.5. Über die definitive WM Selektion entscheidet in jedem Falle SWISSCURLING. 4.6. Hat ein Team die von SWISSCURLING vorgeschriebenen SCRS Punkte nicht erreicht, kommen folgende Kriterien bei der Selektion zur Anwendung: SCRS, Jahresranking (year to date) sowie internationale Erfahrung und Potenzial. 5. Olympische Spiele (gemäss Qualifikationskonzept OS vom August 2015) 5.1. Über die definitive OS Selektion entscheidet Swiss Olympic. SWISSCURLING wird Swiss Olympic ein Team zur Selektion empfehlen. 5.2. Sollte SWISSCURLING beim Entscheid über die Durchführung von Olympic Trials noch nicht für die Olympischen Spiele qualifiziert sein, wird der Sieger eines Olympic Trial die Schweiz am WCF Olympic Qualification Event vertreten. 5.3. Holt das Team für SWISSCURLING am WCF Olympic Qualification Event die Qualifikation, wird dieses Team Swiss Olympic für die Olympischen Spiele empfohlen. 5.4. Das durch Swiss Olympic selektionierte Team vertritt SWISSCURLING an der EM der Olympiasaison. 5.5. Leistungsbestätigungen an der EM der Olympiasaison werden durch Swiss Olympic an einem von SWISSCURLING festgelegten Stichtag bekannt gegeben. 6. SWISSCURLING Kader und finanzielle Unterstützung 6.1. Zur Förderung von Spitzenteams in sportlichen und finanziellen Belangen bildet SWISSCURLING ein Kader gemäss Leistungssportkonzept. 6.2. Die Höhe der finanziellen Unterstützung erfolgt in Abstufung mit Priorität SCRS sowie Jahresranking (year to date) und ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Mittel. 6.3. Rechte und Pflichten der berechtigten Spieler und Teams werden in Kaderverträgen festgehalten. Diese bedürfen für deren Gültigkeit der Unterzeichnung beider Parteien. Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 6
7. Weitere Selektionen 7.1. Für allfällige Einladungen aus Japan, China usw. erfolgt die Selektion nach dem SCRS. Als Stichtag gilt das Datum der Meldefrist. 8. Diverses 8.1. Selektionen erfolgen durch den Trainerstaff von SWISSCURLING unter der Verantwortung des Nationalcoachs. Bei Bedarf können weitere Experten hinzugezogen werden. 8.2. Direkt betroffene Teams haben zu Selektionsentscheiden eine Rekursmöglichkeit. Ein Rekurs ist schriftlich innerhalb 7 Tagen nach der Publikation der entsprechenden Selektion bei SWISSCURLING einzureichen. 8.3. Die Rekursinstanz zu Selektionen besteht aus dem Gremium des Präsidenten, Vize- Präsidenten und des Chefs des Departements Leistungssport von SWISSCURLING sowie max. 2 Mitgliedern des Sportausschusses unter Ausschluss der Spielervertreter. 9. Inkraftsetzung Das Exekutivkomitee hat das vorliegende Reglement genehmigt. Es tritt sofort in Kraft und ersetzt das frühere Reglemente. Bern, 12. September 2015 SWISSCURLING Association Für das Exekutivkomitee Louis Moser Präsident SWISSCURLING Armin Harder Chef Dept. Leistungssport Reglement für Qualifikationen, Selektionen und zur Förderung 7