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Transkript:

Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 29. November 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: 1 Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom 10. März 2009, geändert durch Satzung vom 31. März 2010, wird wie folgt geändert: 1. 2 erhält folgende neue Fassung: Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien die Modulprüfungen in den zwei Basismodulen I und II, im Fach Geschichte für das Lehramt an Realschulen und das Lehramt an Grund- und Hauptschulen die Modulprüfung im Basismodul RGH I erfolgreich abgelegt werden. 2. 4 wird wie folgt geändert: a) Die Abs. 2 bis 5 erhalten folgende neue Fassung: (2) Im Modul Methodische Grundlagen ist von den beiden Praxisübungen I und II eine im Bereich der Alten oder der Mittelalterlichen Geschichte und die andere im Bereich der Neueren oder der Neuesten Geschichte zu belegen. (3) 1 Als Basismodule I-IV sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die vier nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Basismodul Alte Geschichte, Basismodul Mittelalterliche Geschichte, Basismodul Neuere Geschichte und Basismodul Neueste Geschichte. 2 Die Basismodule I-IV sind in vier verschiedenen Lehrgebieten zu belegen; die Mehrfachbelegung in einem Lehrgebiet ist nicht zulässig. (4) 1 Als Aufbaumodule Lehramt I und II sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die beiden nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte sowie Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte. 2 Wird im Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte die Vorlesung in der Alten Geschichte belegt, so muss das Hauptseminar in der Mittelalterlichen Geschichte belegt werden und umgekehrt. 3 Wird im Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte die Vorlesung in der Neueren Geschichte belegt, so muss das Hauptseminar in der Neuesten Geschichte belegt werden und umgekehrt. (5) Die Veranstaltung Epochenübergreifende Lektüreübung im Wahlpflichtmodul entfällt zu je einem Viertel auf die Lehrgebiete Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte und Neueste Geschichte. (6) Für die Endnotenberechnung werden von den vier Basismodulen I-IV nur die zwei besten Basismodule berücksichtigt.

(7) Im Fach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien werden folgende Module angeboten: Sem. *) Modul SWS ECTS Prüfungs- und 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / Basismodul I 10 Basismodul II 10 Basismodul III 10 Basismodul IV 10 Modul Landesgeschichte 10 4-5 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 4-5 Wahlpflichtmodul 10 5-6 Epochenübergreifende Lektüreübung 1 6 SL: Lektürebericht und Präsentation (unbenotet) 5-6 Übung oder Vorlesung aus dem Angebot der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte 2 4 SL: Erfolgreiche 5-6 Aufbaumodul Lehramt I 10 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder Summe der Leistungspunkte 1. bis 6. Semester 75 **) 7-8 Aufbaumodul Lehramt II 10 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder Wahlpflichtmodul LAG II 10 8-9 Übung oder Vorlesung aus dem Angebot des Departments Geschichte oder des Lehrstuhls für Didaktik der Geschichte 8-9 Hauptseminar aus dem Angebot des Departments Geschichte oder des Lehrstuhls für Didaktik der Geschichte Summe der Leistungspunkte 1. bis 9. Semester: 2 4 SL: Erfolgreiche 2 6 SL: Erfolgreiche 95

*) Bei der angegebenen Fachsemesterzahl handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. **) Hinsichtlich des Erwerbs des Bachelorgrades können 5 ECTS-Punkte der Fachdidaktik durch 5 ECTS-Punkte der Fachwissenschaft ersetzt werden. b) Die bisherigen Abs. 6 bis 8 werden zu Abs. 8 bis 10. 3. 5 wird wie folgt geändert: a) Die Abs. 2 bis 4 erhalten folgende neue Fassung: (2) Im Modul Methodische Grundlagen ist von den beiden Praxisübungen I und II eine im Bereich der Alten oder der Mittelalterlichen Geschichte, die andere im Bereich der Neueren oder der Neuesten Geschichte zu belegen. (3) 1 Als Basismodule RGH I und RGH II sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die beiden nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Basismodul RGH Alte und Mittelalterliche Geschichte sowie Basismodul RGH Neuere und Neueste Geschichte. 2 Wird im Basismodul RGH Alte und Mittelalterliche Geschichte die Vorlesung in der Alten Geschichte belegt, so muss das Proseminar in der Mittelalterlichen Geschichte belegt werden und umgekehrt. 3 Wird im Basismodul RGH Neuere und Neueste Geschichte die Vorlesung in der Neueren Geschichte belegt, so muss das Proseminar in der Neuesten Geschichte belegt werden und umgekehrt. (4) 1 Als Aufbaumodule Lehramt I und II sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die beiden nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte sowie Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte. 2 Wird im Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte die Vorlesung in der Alten Geschichte belegt, so muss das Hauptseminar in der Mittelalterlichen Geschichte belegt werden und umgekehrt. 3 Wird im Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte die Vorlesung in der Neueren Geschichte belegt, so muss das Hauptseminar in der Neuesten Geschichte belegt werden und umgekehrt. (5) Wird im Modul Methodische Grundlagen im Bereich der Neueren oder der Neuesten Geschichte die zu belegende Praxisübung aus dem Lehrangebot der Neueren Geschichte gewählt, so ist verpflichtend das Hauptseminar des Aufbaumoduls Lehramt Neuere und Neueste Geschichte in der Neuesten Geschichte zu belegen. (6) Im Wahlpflichtmodul LARS entfällt die Veranstaltung Epochenübergreifende Lektüreübung zu je einem Viertel auf die Lehrgebiete Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte und Neueste Geschichte. (7) Für die Endnotenberechnung wird von den zwei Basismodulen RGH I und RGH II nur das bessere Basismodul RGH berücksichtigt. (8) Im Fach Geschichte für das Lehramt an Realschulen werden folgende Module angeboten: Sem. *) Modul SWS ECTS Prüfungs- und 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / Basismodul RGH I 10

Basismodul RGH II 10 Wahlpflichtmodul LARS 15 4-5 Vorlesung Landesgeschichte 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 4-5 Proseminar Landesgeschichte 2 5 PL: Hausarbeit 4-5 Epochenübergreifende Lektüreübung 1 6 SL: Lektürebericht und Präsentation (unbenotet) Aufbaumodul Lehramt I 10 5-6 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 5-6 Aufbaumodul Lehramt II 10 5-6 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 5-6 Summe der Leistungspunkte 1. bis 6. Semester: 60 *) Bei der angegebenen Fachsemesterzahl handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. b) Die bisherigen Abs. 5 bis 7 werden zu Abs. 9 bis 11. 4. 6 wird wie folgt geändert: a) Die Abs. 2 bis 4 erhalten folgende neue Fassung: (2) Im Modul Methodische Grundlagen ist von den beiden Praxisübungen I und II eine im Bereich der Alten oder der Mittelalterlichen Geschichte, die andere im Bereich der Neueren oder der Neuesten Geschichte zu belegen. (3) 1 Als Basismodule RGH I und RGH II sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die beiden nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Basismodul RGH Alte und Mittelalterliche Geschichte sowie Basismodul RGH Neuere und Neueste Geschichte. 2 Wird im Basismodul RGH Alte und Mittelalterliche Geschichte die Vorlesung in der Alten Geschichte belegt, so muss das Proseminar in der Mittelalterlichen Geschichte belegt werden und umgekehrt. 3 Wird im Basismodul RGH Neuere und Neueste Geschichte die Vorlesung in der Neueren Geschichte belegt, so muss das Proseminar in der Neuesten Geschichte belegt werden und umgekehrt. (4) 1 Als Aufbaumodule Lehramt I und II sind in selbstständig zu wählender Reihenfolge die beiden nachfolgend aufgeführten Module zu absolvieren: Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte sowie Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte. 2 Wird im Aufbaumodul Lehramt Alte und Mittelalterliche Geschichte die Vorlesung in der Alten Geschichte belegt, so muss das Hauptseminar in der Mittelalterlichen Geschichte belegt werden und umgekehrt. 3 Im Aufbaumodul Lehramt Neuere und Neueste Geschichte ist die Vorlesung verpflichtend im Bereich der Neueren und das Hauptseminar im Bereich der Neuesten Geschichte zu belegen. (5) Für die Endnotenberechnung wird von den zwei Basismodulen RGH I und RGH II nur das bessere Basismodul RGH berücksichtigt. (6) Im Fach Geschichte für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen werden folgende Module angeboten:

Sem.* Modul SWS ECTS Prüfungs- und 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / 2 2,5 SL: Referat / Übungsaufgaben / Basismodul RGH I 10 Basismodul RGH II 10 Modul Landesgeschichte LAGH 9 4-5 Vorlesung Landesgeschichte 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 4-5 Proseminar Landesgeschichte 2 5 PL: Hausarbeit 5-6 Aufbaumodul Lehramt I 10 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder 5-6 Aufbaumodul Lehramt II 10 Vorlesung 2 4 PL: mdl. Prüfung (15-30 ) oder Summe der Leistungspunkte 1. bis 6. Semester: 54 *) Bei der angegebenen Fachsemesterzahl handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. b) Die bisherigen Abs. 5 bis 9 werden zu Abs. 7 bis 11. 2 1 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2011/2012 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 28. September 2011 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 11. November 2011 Nr. III.1-5 S 4067 - PRA.103022. Erlangen, den 29. November 2011 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Präsident Die Satzung wurde am 29. November 2011 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 29. November 2011 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 29. November 2011.