Vorschläge zur Förderung der Vereinskultur und der Vereinsarbeit Arbeitskreis Hochschule und Kultur der CSU Franz-Joseph Strauß Haus Nymphenburgerstr. 64 80335 München
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Präambel Vereine sind die Herzkammern der Demokratie, in denen Tag für Tag nicht nur die Probleme unserer Zeit diskutiert werden, sondern in denen auch etwas für das Gemeinwesen getan wird. Die Vereine genießen das Privileg der ewigen Jugend, denn täglich werden in Deutschland und Bayern zahlreiche Vereine neu gegründet und zwar durch das demokratische Votum engagierter Bürger, die durch gemeinschaftliches Handeln etwas erreichen wollen. Und Vereine erreichen viel: Sie ersparen dem Staat Jahr für Jahr Milliarden von Euro. In den Vereinen symbolisiert sich das Mündigwerden des Bürgers gegenüber dem Staat. Mit jeder Vereinsgründung macht der Bürger von seinem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Vereinsfreiheit Gebrauch. Dieses Recht ist ein hart erkämpftes demokratisches Gut, ein Recht, das erst seit dem 19. Jahrhundert den Bürgern zugebilligt wurde. Bis dahin verwehrte man den Bürgern Vereinsgründungen mit dem Hinweis auf den beschränkten Untertanenverstand. Als man im Kurfürstentum Bayern 1804 eine Verordnung erließ, welche politische Vereine und Versammlungen verbot, hieß es, dass das Wohl des Staats und das Beste der Staatsbürger nur durch die Regierung befördert werden kann. Der erfolgreiche Kampf um die Freiheit der Vereine, dem auch die politischen Parteien ihr Entstehen verdanken, ist ein historisches Ereignis, das die Kultur eines Landes wie Bayern entscheidend geprägt hat. In den Genuss der Vereinsfreiheit kamen die Bürger endgültig erst seit dem Ende des 1. Weltkriegs, doch seit 1933 war es damit wieder zu Ende. Die Auflösung oder Gleichschaltung der meisten Vereine durch die Machthaber des Dritten Reichs haben nicht nur zum Untergang des demokratischen Lebens beigetragen, sondern es wurde auch dabei unersetzliches Kulturgut vernichtet. Ein reges Vereinsleben ist angesichts dieser Erfahrungen daher auch ein Indikator für eine lebendige Demokratie. Die Vereine und ihre Geschichte sind ein wesentlicher Bestandteil unserer bayerischen Kultur, ganz gleich, ob es sich um einen 200 Jahre alten Gebirgsschützenverein, einen 100 Jahre alten Sportverein oder um einen erst vor einem Jahr gegründeten Verein zur Förderung der bayerischen Sprache handelt. Daher sollte es sich die Staatsregierung zur Aufgabe machen, die Vereinskultur zu stärken und damit auch jeden Bürger zu Neugründungen von Vereinen zu ermutigen. Es wird daher vorgeschlagen, in einem ersten Schritt durch zwei vergleichsweise bescheidene Maßnahmen, die aber alle bayerische Vereine und damit eine große Anzahl
37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 unserer Mitbürger betreffen, die verdienstvolle Arbeit der Vereine und damit die bayerische Vereinskultur zu würdigen: 1. durch Förderung von Traditionsvereinen mit einer mehr als 50jährigen Geschichte 2. durch Förderung von neu gegründeten und innovativen Vereinen und Vereinigungen, die speziell einen Beitrag zur bayerischen Kultur leisten. 1. Zukunftsfonds der Staatsregierung zur Förderung der Vereinskultur und der Vereinsarbeit Da die Überlieferung (Dokumente, Bilder etc.) zur Geschichte von Vereinen weit schneller verloren geht als etwa die Überlieferung anderer Einrichtungen, verdienen sie einen besonderen Schutz. Besonders bei Traditionsvereinen sollte die Überlieferung der Nachwelt erhalten bleiben, insbesondere durch Zusammenfassung und Dokumentierung der bisherigen Vereinsgeschichte. Die Staatsregierung sollte daher in den nächsten Jahren (ab 2014 bis 2020) die Erstellung von gedruckten Vereinschroniken mit einem Zuschuss von 50% der Herstellungskosten (bis maximal 2000.- Euro) fördern, soweit diese Vereinschroniken einem Mindeststandart nach den Vorgaben des bayerischen Landesvereins für Heimatpflege genügen. 2. Stiftung eines Bayerischen Kulturtalers zur Förderung von innovativen Vereinen und Vereinigungen im Bereich der bayerischen Kultur Beschreibung Die höchste Auszeichnung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kunst- und Kulturarbeit und in der Jugendarbeit ist der neu geschaffene Bayerische Kulturtaler, der auf Antrag des jeweiligen Landrats bzw. des Oberbürgermeisters für besondere Verdienste im privaten, außerschulischen bzw. verbandlichen Ehrenamt, künftig durch Genehmigung und Finanzierung der Bayerischen Staatskanzlei verliehen wird. Dieser Preis wird nur einmal jährlich verliehen. Den Preisträgern wird mit dieser Auszeichnung vermittelt, dass sie in der Gesellschaft durch ihr Engagement eine besondere Beachtung und öffentliche Anerkennung erfahren. Der Kulturtaler ist eine in limitierter Auflage geprägter Medaille aus Silber. Der Landrat bzw. Oberbürgermeister beruft jeweils nach Eingang eines Vorschlags, wobei 3
73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 jedermann zur Einreichung eines Vorschlags berechtigt ist, ein Auswahlgremium in der Zusammensetzung: gewählter Vorsitzender des jeweiligen Kreis-/Stadtjugendrings; hautamtlicher Kulturreferent bzw. entsprechend Beauftragter und Kreisarchäologe/Leiter des größten Museums im entsprechenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, ein. Den Kulturtaler erhalten engagierte Persönlichkeiten, die ehrenamtlich tätig sind. Wer sich für andere engagiert, der soll dafür auch belohnt werden. Verordnung für den Bayerischen Kulturtaler Paragraph 1 Der Freistaat Bayern ist ein Kulturstaat in dem Kunst, Kultur und vorbildliches Engagement in der Jugendarbeit als wichtige Säulen der Gesellschaft besondere Anerkennung erfahren. Der Freistaat zeichnet auf Kreisebene bzw. auf Ebene der kreisfreien Städte herausragende Leistungen auf den Gebieten Kunst, Kultur und Jugendarbeit, die ehrenamtlich erbracht werden, mit dem "Bayerische Kulturtaler" aus. Paragraph 2 Ausgezeichnet werden ehrenamtlich tätige Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Die Zahl der ausgezeichneten Persönlichkeiten ist pro Jahr auf Kreis- bzw. Stadtebene auf eine Person begrenzt. Es können keine Personengruppen, Vereine oder Initiativen ausgezeichnet werden. Paragraph 3 Der "Bayerische Kulturtaler" ist eine massive Silbermünze, die zusammen mit einer Ehrenurkunde zum persönlichen Eigentum an die auszuzeichnende Persönlichkeit im Rahmen eines Festaktes, bevorzugt bei einem Neujahrsempfang, übergeben wird. Paragraph 4 Vorschlagsberechtigt für die Zuerkennung des "Bayerischen Kulturtalers" ist jedermann. Nach dem Eingang eines Vorschlags beruft der Landrat bzw. Oberbürgermeister ein Auswahlgremium in der Zusammensetzung: gewählter Vorsitzender des jeweiligen Kreis- /Stadtjugendrings; hautamtlicher Kulturreferent bzw. entsprechend Beauftragter und Kreisarchäologe/Leiter des größten Museums im entsprechenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, ein. Die Sitzungen werden nicht protokolliert. Die Ergebnisfindung hat einstimmig zu erfolgen. Das Gremium kann eigenverantwortlich weitere Vorschläge 4
108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 einholen bzw. selbständig zu einer Entscheidungsfindung gelangen. Die Entscheidungen des Gremiums sind nicht anfechtbar. Paragraph 5 Der Landrat bzw. Oberbürgermeister leitet den einstimmigen Vorschlag zur Prüfung an die Staatskanzlei des Freistaats Bayern weiter. Innerhalb von sechs Wochen werden der "Kulturtaler" und die Verleihungsurkunde, nach erfolgter positiver Prüfung der Persönlichkeit (u.a. Führungszeugnis), dem Landrat bzw. Oberbürgermeister zur Ausrichtung des Festaktes zur Verleihung zugeleitet. Die Kosten für die Feierlichkeiten trägt der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. 5