Justizministerialblatt

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Transkript:

Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Herausgegeben vom Ministerium der Justiz Nr. 2 25. Jahrgang Potsdam, 16. Februar 2015 Inhalt Seite Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (AktO-SG) Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 6. Januar 2015 (1454-I.036)..................................................................................... 10 Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AktO-FG) Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 6. Januar 2015 (1454-I.81)...................................................................................... 10 Gefangenentransportvorschrift (GTV) Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz zur Änderung der Allgemeinen Verfügung vom 22. März 2002 vom 9. Januar 2015 (4460-IV.3)...................................................................................... 10 Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz vom 14. Januar 2015............................................................................... 11 Verlust von Dienstsiegeln Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz vom 19. Januar 2015............................................................................... 11 Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz vom 20. Januar 2015............................................................................... 11 Personalnachrichten.............................................................................. 12 Ausschreibungen................................................................................. 12

10 JMBl. Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (AktO-SG) 1 Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz Vom 6. Januar 2015 (1454-I.036) I. Die bundeseinheitliche Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit wurde in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen überarbeitet. Aus diesem Grund wird die Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg mit Stand 1. Januar 2015 neu herausgegeben. Die Aktenordnung wird dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. II. Die Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg mit Stand 1. Januar 2015 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 6. Dezember 2013 (JMBl. 2014 S. 3) in Kraft gesetzte Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (Stand: 1. Januar 2014) außer Kraft. Potsdam, den 6. Januar 2015 Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AktO-FG) Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz Vom 6. Januar 2015 (1454-I.81) I. Die Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird nach Abstimmung zwischen den Landesjustizverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2015 neu herausgegeben. Die Aktenordnung wird dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist. II. Die Aktenordnung mit Stand 1. Januar 2015 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 19. Dezember 2013 (JMBl. 2014 S. 5) in Kraft gesetzte Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg außer Kraft. Potsdam, den 6. Januar 2015 Der Minister der Justiz Dr. Helmuth Markov Der Minister der Justiz Dr. Helmuth Markov Gefangenentransportvorschrift (GTV) Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz zur Änderung der Allgemeinen Verfügung vom 22. März 2002 Vom 9. Januar 2015 (4460-IV.3) 1 Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin erlässt mit dieser Allgemeinen Verfügung übereinstimmende Verwaltungsvorschriften für das Sozialgericht des Landes Berlin, die mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft treten. I. Nummer 9 Absatz 1 Buchstabe d der durch die Allgemeine Verfügung vom 22. März 2002 (JMBl. S. 57), geändert durch die Allgemeine Verfügung vom 25. März 2004 (JMBl. S. 35), für

JMBl. 11 das Land Brandenburg in Kraft gesetzten bundeseinheitlichen Gefangenentransportvorschrift (GTV) wird wie folgt geändert: Die Wörter mit Feuerzeug werden gestrichen. II. Diese Allgemeine Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Potsdam, den 9. Januar 2015 Der Minister der Justiz Dr. Helmuth Markov Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz Vom 14. Januar 2015 Verlust von Dienstsiegeln Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz Vom 19. Januar 2015 Folgendes Dienstsiegel ist beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel in Verlust geraten: Beschaffenheit: Gummistempel mit Holzgriff, Farbdrucksiegel Durchmesser: 35 mm Umschrift: Amtsgericht Brandenburg an der Havel Kennziffer: 21 Die Dienstsiegel des Notars Ronald Schultz mit Amtssitz in Senftenberg sind bei einem Einbruchdiebstahl in der Zeit zwischen dem 21. und 22. Oktober 2014 abhandengekommen. Es handelt sich um ein Farbdruckgummisiegel und ein Lacksiegel jeweils mit Landeswappen und der umlaufenden Aufschrift Ronald Schultz. Notar in Senftenberg.. Das Dienstsiegel wird hiermit für ungültig erklärt. Ich bitte alle Justizbehörden Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung des Dienstsiegels zu verhindern. Feststellungen über den Verbleib des Dienstsiegels bitte ich umgehend dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg zu berichten. Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz Vom 20. Januar 2015 Folgender abhanden gekommener Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt: Frau Dörte Placzek, Dienstausweis-Nr. 212 721, ausgestellt am 16. April 2014, gültig bis 15. April 2024. Ich bitte alle Justizbehörden, insbesondere die Justizvollzugsanstalten, Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung des Ausweises zu verhindern. Feststellungen über den Verbleib des Ausweises sind umgehend den ausstellenden Justizbehörden mitzuteilen.

12 JMBl. Personalnachrichten Ordentliche Gerichtsbarkeit Notare Gerichte Ernannt: z. Justizamtsrätin/Justizamtsrat: Justizamtfrau Anita Klinger in Oranienburg, Justizamtmann Norbert Triebe in Eberswalde; z. Justizamtfrau/Justizamtmann: Justizoberinspektorinnen Constance Svoboda in Bernau bei Berlin, Yvette Barabas und Ina Eichelkamp in Brandenburg an der Havel, Manja Richter in Eisenhüttenstadt, Kathrin Schulze in Frankfurt (Oder), Andrea Kasselt in Lübben (Spreewald), Christina Schwiuntek in Nauen, Sylvia Kuhnert und Nicole Schwabe in Neuruppin, Doreen Andreas in Oranienburg, Andrea Koblitz in Potsdam, Viola Susseth in Zossen, Justizoberinspektor Christian Diatka in Neuruppin; z. Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor: Justizinspektorinnen/Justizinspektoren Synöve Krahner in Bernau bei Berlin, Claudia Gercken in Eberswalde, Susanne Wendt in Fürstenwalde, Stefanie Rensch, Kathrin Schlenker, Ingo Lenz und Nico Ruhle in Neuruppin; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Nicol Koslowski in Potsdam; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Petra Cierpinski in Potsdam; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärinnen Karin Kleingünther in Bernau bei Berlin und Jana Voß in Oranienburg. Ruhestand: Justizamtsrätin Ellenor Eggert in Schwedt/Oder; Justizamtfrau Gabriele Bartsch in Senftenberg; Justizamtmann Siegfried Sauer in Senftenberg; Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 Jürgen Meye in Senftenberg. Bestellt zum Notar: Notarassessor Thushianthe Heintze in Luckenwalde. Beendigung des Amtes: Notar Wolf-Dietrich Gattner in Luckenwalde. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Katrin Strodtmann in Frankfurt (Oder); z. Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor: Justizinspektorin Anja Wäscher und Justizinspektor Ingolf Meyer in Neuruppin; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärinnen Beate Frömming in Frankfurt (Oder) und Nadine Gäntikow in Neuruppin; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Maik Georgi in Frankfurt (Oder). Ernannt: Justizvollzugsanstalten z. Psychologiedirektor BesGr. A 15 : Oberpsychologierat Steven Feelgood in Brandenburg an der Havel; z. Justizvollzugshauptsekretärin/Justizvollzugshauptsekretär BesGr. A 8 : Kerstin Brocke, Elke Lehmann, Dirk Beilke, Uwe Krönow, Michael Rektenwald und Ralf Rothe in Brandenburg an der Havel. Ausschreibungen Ministerium der Justiz I. Rücknahme einer Stellenausschreibung Die im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 15. November 2011 veröffentlichte Ausschreibung einer Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Amtsgericht (Besoldungsgruppe R 1 BBesO) bei dem Amtsgericht Schwedt wird zurückgenommen. II. Rücknahme einer Stellenausschreibung Die im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 15. April 2014 veröffentlichte Ausschreibung des Dienstpostens der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (BesGr. A 14 BbgBesO) wird zurückgenommen.

JMBl. 13 III. Es wird Bewerbungen für folgende Stelle entgegengesehen: bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters für den folgenden Aufgabenbereich: Leitung der Geschäftsstelle und der Verwaltungsabteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit eigenständigen Aufgaben in Personalangelegenheiten, in Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Hausverwaltungs- sowie Haushalts- und Beschaffungsangelegenheiten nach Maßgabe der Geschäftsstellenordnung für die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg und den weiteren Regelungen des Präsidenten des Oberlandesgerichts im Rahmen des jeweils aktuellen Geschäftsverteilungsplans Verwaltung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Der Dienstposten ist mit BesGr. A 14 BbgBesO bewertet. Besetzbar: sofort Anforderungen: Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes bzw. für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes. Besondere Personalführungs- und Leitungskompetenz, insbesondere Fähigkeit zur Anleitung, Motivierung und Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie besondere Flexibilität und Durchsetzungsvermögen. Fundierte Grundkenntnisse im Beamten- und Laufbahnrecht, Besoldungs- und Versorgungsrecht, Tarif- und Entgeltrecht, Trennungsgeldrecht, Bereich der Personalbedarfsberechnung und des Personaleinsatzes unter besonderer Berücksichtigung der Pebb y- Grundsätze, EDV-/IT-Angelegenheiten, Aktenordnungs- und Geschäftsgangbestimmungen. Mehrjährige praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Justizverwaltung und der Gerichtsorganisation, insbesondere in der Personalverwaltung, im Organisationsbereich und in Hausverwaltungsangelegenheiten sowie in den Geschäftsabläufen der gerichtlichen Praxis werden vorausgesetzt. Darüber hinaus wird eine überdurchschnittlich ausgeprägte persönliche und soziale Kompetenz entsprechend der im Personalentwicklungskonzept für den nichtrichterlichen höheren und gehobenen Justizdienst des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts festgelegten Kriterien erwartet. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung ein. Die Besetzung der Position ist grundsätzlich auch mit Teilzeitkräften möglich. Teilzeitwünsche von Interessenten und deren Vereinbarkeit mit der Position werden im konkreten Einzelfall geprüft. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel zu richten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsicht in die Personalakten auch durch die Mitglieder der Personalvertretungen einverstanden sind. Nur Beschäftigte des Landes Brandenburg, die die Voraussetzungen des 6 Absatz 3 der Besetzungsrichtlinie erfüllen, sind zum Verfahren zugelassen. Beurteilungswesen, Personalvertretungs- und Schwerbehindertenrecht; Fundierte Kenntnisse im/in Disziplinar- und Arbeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht, Landeshaushaltsrecht sowie Bau- und Liegenschaftsrecht, Beschaffungswesen, IV. Es wird Bewerbungen entgegengesehen für die Neubesetzung einer Notarstelle in Seelow zum 1. Juni 2015 und einer weiteren Notarstelle in Wittstock/Dosse zum 1. Juli 2015.

14 JMBl. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt haben oder ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule der ehemaligen DDR mit dem Staatsexamen abgeschlossen und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung absolviert haben. Auf den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung wird verzichtet, wenn die Bewerberin/der Bewerber als Notarin/Notar in einem Staatlichen Notariat tätig war oder 10 Jahre als Juristin/Jurist gearbeitet hat und notarspezifische Kenntnisse nachweist. Nach 7 Absatz 1 der Bundesnotarordnung soll zur hauptberuflichen Amtsausübung als Notarin/Notar in der Regel nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessorin/Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst der Notarkammer des Landes befindet, in dem sie oder er sich um die Bestellung bewirbt. Es besteht die Verpflichtung zur Übernahme der Aktenverwaltung der Urkundengeschäfte des Amtsvorgängers. Bewerbungen sind in drei Stücken bis zum 15. März 2015 beim Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Referat II/3, einzureichen. Sie müssen die in Abschnitt II Nummer 3 der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) vom 6. Mai 2014 (JMBl. S. 68), die durch die Allgemeine Verfügung vom 26. November 2014 (JMBl. 2015 S. 2) geändert worden ist, vorgesehenen Angaben enthalten.

JMBl. 15

Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Das Justizministerialblatt erscheint in der Regel am 15. eines jeden Monats. Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg. Der Preis für ein Bezugsjahr beträgt 58,80 EUR (einschließlich Postzustellgebühren und 7 % Mehrwertsteuer). Die Einweisung kann jederzeit erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig; sie muss bis spätestens 30. 9. dem Verlag zugegangen sein. Einzelverkaufspreis: 4,86 EUR zuzüglich Versand und Portokosten und 7 % Mehrwertsteuer (nur Nachnahmeversand). Die Lieferung des Blattes erfolgt durch die Post. Reklamationen bei Nichtzustellung, Neu- bzw. Abbestellungen, Änderungswünsche und sonstige Anforderungen sind an die Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh zu richten. Herstellung, Verlag und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24-25, Haus 2, 14476 Potsdam (OT Golm), Telefon: 0331 5689-0