Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Bekanntmachung

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Transkript:

Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Bekanntmachung Nr. 12/16 Tag der Bekanntmachung: 23. November 2016 14195 Berlin, Thielallee 38 (030) 838-55110 www.fu-berlin.de/zwv Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und der Entscheidungen über die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen zur Neuwahl zum Akademischen Senat einschließlich dessen Erweiterung Inhalt Teil I Seite Wahlvorschläge zum Akademischen Senat einschließlich dessen Erweiterung 1. Mitgliedergruppe der Hochschullehrer/innen 2 2. Mitgliedergruppe der Akademischen Mitarbeiter/innen 8 3. Mitgliedergruppe der Student/inn/en und Doktorand/inn/en 10 4. Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiter/innen 15 Teil II Rechtsbehelfsbelehrung 17

Teil I) Wahlvorschläge zum Akademischen Senat einschließlich dessen Erweiterung 1. Mitgliedergruppe der Hochschullehrer/innen Die folgenden Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingereicht, vom Zentralen Wahlvorstand geprüft und zugelassen; ihre Reihenfolge wurde gemäß 14 Absatz 2 FU-WahlO festgelegt: - 2 -

Fortsetzung von Liste 1: - 3 -

Fortsetzung von Liste 1: - 4 -

Fortsetzung von Liste 1: - 5 -

- 6 -

Zu Liste 2: Die Bewerberin Barbara Fritz wurde vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da diese Mitglied des Dezentralen Wahlvorstandes des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft ist ( 6 Absatz 5 Satz 2 der Wahlordnung der Freien Universität Berlin). Zu Liste 3: Der Bewerber Paul Nolte wurde vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da dieser die Zustimmung zu dem Wahlvorschlag nicht durch eigenhändige Unterschrift im Original erklärt hat ( 12 Absatz 5 Satz 5 FU-Wahlordnung). - 7 -

2. Mitgliedergruppe der Akademischen Mitarbeiter/innen Die folgenden Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingereicht, vom Zentralen Wahlvorstand geprüft und zugelassen; ihre Reihenfolge wurde gemäß 14 Absatz 2 FU-WahlO festgelegt: - 8 -

Zu Liste 2: Der Bewerber Guido Hesselmann wurde vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da dieser nicht im Wähler/innen/verzeichnis aufgeführt wird ( 3 Absatz 1 Satz 1 und 4 Absatz 1 Satz 1 Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung). - 9 -

3. Mitgliedergruppe der Student/inn/en und Doktorand/inn/en Die folgenden Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingereicht, vom Zentralen Wahlvorstand geprüft und zugelassen; ihre Reihenfolge wurde gemäß 14 Absatz 2 FU-WahlO festgelegt: - 10 -

Fortsetzung von Liste 1: - 11 -

- 12 -

- 13 -

Zu Liste 1: Die Bewerber/innen Lisa Köhler und Johannes Müller wurden vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da diese Angehörige des Dezentralen Wahlvorstandes des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft sind ( 6 Absatz 5 Satz 2 der Wahlordnung der Freien Universität Berlin). Zu Liste 3: Die Bewerberin Lea Vauth wurde vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da diese die Zustimmung zu dem Wahlvorschlag nicht durch eigenhändige Unterschrift im Original erklärt hat ( 12 Absatz 5 Satz 5 FU-Wahlordnung). - 14 -

Es wurde ein weiterer Wahlvorschlag mit dem Kennwort Fachschaftsinitiativen/Offene Liste (Bewerberinnen Chrosch, Wilk und Queisser) eingereicht und vom Zentralen Wahlvorstand nicht zugelassen, da diesem das nach 12 Absatz 7 Satz 3 FU-Wahlordnung erforderliche Dokument nicht beigefügt war; dieser Mangel ist nicht heilbar. Überdies hätte Verwechselungsgefahr mit dem Kennwort der zugelassenen Liste 1 bestanden, sodass bei beiden Wahlvorschlägen das Kennwort ganz gestrichen worden wäre. 4. Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiter/innen Die folgenden Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingereicht, vom Zentralen Wahlvorstand geprüft und zugelassen; ihre Reihenfolge wurde gemäß 14 Absatz 2 FU-WahlO festgelegt: - 15 -

- 16 -

Teil II) Rechtsbehelfsbelehrung Nach 14 Absatz 4 der Wahlordnung der Freien Universität Berlin (FU-WahlO) kann jede/r Wahlberechtigte gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit oder die Nichtzulassung eines Wahlvorschlages innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Die Frist läuft -unter Berücksichtigung des Wochenendes- am letzten Tage, also am 28. November 2016, um 12.00 Uhr ab. Über den Einspruch entscheidet der Zentrale Wahlvorstand. Der Einspruch ist beim Zentralen Wahlvorstand, 14195 Berlin, Thielallee 38, schriftlich einzulegen und zu begründen. Soweit die im Einspruch behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind dem Einspruch bis zum Ablauf der o. g. Frist die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Rabe (Leiter der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes) - 17 -