Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Bekanntmachung

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1 Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Nr. 13/17 Tag der : 01. Dezember Berlin, Thielallee 38 (030) der zugelassenen Wahlvorschläge zur Neuwahl der zwölf Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen der Freien Universität Berlin am 16. Januar 2018 a. Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen b. Mitgliedergruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen

2 der Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterinnen am 16. Januar 2018 Seite 2 c. Mitgliedergruppe der Studentinnen, Doktorandinnen

3 der Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterinnen am 16. Januar 2018 Seite 3 d. Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiterinnen Rechtsbehelfsbelehrung Nach 14 Absatz 4 FU-WahlO kann jede Wahlberechtigte gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit oder die Nichtzulassung eines Wahlvorschlages innerhalb von drei Tagen nach der Einspruch einlegen. Die Frist läuft am letzten Tage, also am 04. Dezember 2017, um Uhr ab. Über den Einspruch entscheidet der Zentrale Wahlvorstand. Der Einspruch ist beim Zentralen Wahlvorstand, Berlin, Thielallee 38, schriftlich einzulegen und zu begründen. Soweit die im Einspruch behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind dem Einspruch bis zum Ablauf der o. g. Frist die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Steinit (Leiterin der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes)

4 Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Nr. 14/17 Tag der : 01. Dezember Berlin, Thielallee 38 (030) der zugelassenen Wahlvorschläge zur Neuwahl von vier Mitgliedern des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterin in der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin am 16. Januar 2018 Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiterinnen bitte wenden!

5 der Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten in der Universitätsbibliothek am 16. Januar 2018 Seite 2 Rechtsbehelfsbelehrung Nach 14 Absatz 4 FU-WahlO kann jede Wahlberechtigte gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit oder die Nichtzulassung eines Wahlvorschlages innerhalb von drei Tagen nach der Einspruch einlegen. Die Frist läuft am letzten Tage, also am 04. Dezember 2017, um Uhr ab. Über den Einspruch entscheidet der Zentrale Wahlvorstand. Der Einspruch ist beim Zentralen Wahlvorstand, Berlin, Thielallee 38, schriftlich einzulegen und zu begründen. Soweit die im Einspruch behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind dem Einspruch bis zum Ablauf der o. g. Frist die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Steinit (Leiterin der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes)

6 Freie Universität Berlin Zentraler Wahlvorstand Nr. 15/17 Tag der : 01. Dezember Berlin, Thielallee 38 (030) über die Absetzung der Neuwahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in der Zentralen Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin am 16. Januar 2018 Bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge (28. November 2017, Uhr) sind beim Zentralen Wahlvorstand keine Wahlvorschläge zur o. a. Neuwahl eingereicht worden. Die mit des Zentralen Wahlvorstandes Nr. 9/17 vom 19. September 2017 anberaumte Neuwahl für den Bereich der Zentralen Universitätsverwaltung am 16. Januar 2018 wird insoweit abgesetzt. Entsprechend 49 Absatz 2 des Berliner Hochschulgesetzes üben die in der Wahl am 10. Januar 2006 Gewählten ihr Amt weiter aus. Steinit (Leiterin der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes)

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