ZUM SENAT ZU DEN FAKULTÄTSRÄTEN DER ZENTRALEN UND DEZENTRALEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN

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1 Wahlleitung Cottbus, den Der Zentrale Wahlausschuss der BTU Cottbus Senftenberg hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten sowie der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten nach 7 der Wahlordnung der BTU (WahlO) 1, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Grundordnung der BTU und damit dem Inkrafttreten der Wahlordnung, auszuschreiben. Die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den einzelnen Organisationseinheiten erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des MWFK nach Anlage 1 des HEP sowie gemäß Anlage 2 des HEP. Auf 39 Abs. 1 WahlO wird hingewiesen. WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierenden ZUM SENAT ZU DEN FAKULTÄTSRÄTEN DER ZENTRALEN UND DEZENTRALEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN I. Wahltag Die Wahlen finden am Mittwoch, den von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. II. Wahlorte Zentrales Hörsaalgebäude der BTU Cottbus, Foyer Campus Senftenberg, Medienzentrum (LG 11) Campus Cottbus-Sachsendorf, Mensa Gewählt werden kann an allen Wahlorten. III. Wahlsystem Die Wahlen erfolgen nach Maßgabe der Wahlordnung der BTU (WahlO) frei, gleich und geheim. 1. Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten 1 Wahlordnung erlassen in der Sitzung des GS v Inkrafttreten mit der Genehmigung der GO BTU. 1

2 Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat werden entsprechend den Bestimmungen der Grundordnung ( Grabenwahlsystem ) gewählt, die Vertreterinnen und Vertreter der weiteren Mitgliedergruppen im Senat sowie die Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedergruppen in den Fakultätsräten nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten wählen gemäß 62 Abs. 1 BbgHG für den Senat und die Fakultätsräte in ihrer Mitgliedergruppe die auf diese entfallende Anzahl gemäß 15 Abs. 2 und 29 Abs. 2 Grundordnung die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Nachrückerinnen und Nachrücker sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter. 2. Wahlen der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten Die Wahlen werden nach dem Prinzip der Personenwahl nach 38 Abs. 1 und 2 WahlO durchgeführt. IV. Urnenwahl und Briefwahl Gewählt wird durch Stimmabgabe in den Wahllokalen gemäß 18 WahlO oder durch Briefwahl gemäß 19 WahlO. Die Modalitäten für die Briefwahl sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. V. Anzahl der zu wählenden Mitglieder, Nachrückerinnen und Nachrücker, Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Senat Die Mitglieder und Angehörigen nach 60 Abs. 1 BbgHG wählen innerhalb ihrer Gruppen gemäß 15 Abs. 2 Grundordnung der BTU wie folgt: Gruppe Mitglieder Professorinnen und Professoren 12 davon insgs. 6 fakultätsbezogen Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 Studierende 3 VI. Anzahl der zu wählenden Mitglieder, Nachrückerinnen und Nachrücker, Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Fakultätsräte Die Mitglieder und Angehörigen nach 60 Abs. 1 BbgHG wählen innerhalb ihrer Gruppen gemäß 29 Abs. 2 Grundordnung der BTU wie folgt: Gruppe Mitglieder Professorinnen und Professoren 6 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2 Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 Studierende 2 VII. Anzahl der zu wählenden zentralen Gleichstellungsbeauftragten Nach 38 Abs. 2 WahlO wählen Mitglieder und Angehörige der BTU eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte und bis zu zwei Stellvertreterinnen in getrennten Wahlvorgängen. Wählbar sind weibliche Mitglieder der BTU, außer Studentinnen. VIII. Anzahl der zu wählenden dezentralen Gleichstellungsbeauftragten Nach 38 Abs. 4 WahlO wählen Mitglieder und Angehörige der jeweiligen Einrichtung der BTU eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertreterinnen. Wählbar sind weibliche Mitglieder der jeweiligen Einrichtung, inklusive Studentinnen. Bereich Anzahl der zu wählenden Kandidatinnen Fakultäten je eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertreterinnen 2

3 IKMZ eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertreterinnen IX. Amtszeiten der gewählten Mitglieder, Nachrückerinnen und Nachrücker, Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Senat und die Fakultätsräte Die Amtszeit der gewählten Mitglieder, Nachrückerinnen und Nachrücker, Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Senat und die Fakultätsräte beträgt gemäß 9 Abs. 1 Satz 1, Grundordnung der BTU vier Jahre mit Ausnahme der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden, deren Amtszeit gemäß 9 Abs. 1 Satz 2 Grundordnung zwei Jahre beträgt. X. Amtszeiten der gewählten zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen Nach 38 Abs. 2 und Abs. 3 WahlO werden die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen für vier Jahre gewählt. XI. Amtszeiten der gewählten dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen Nach 38 Abs. 4 WahlO werden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen für zwei Jahre gewählt. XII. Einsicht in die Wahlordnung und in die Wählerverzeichnisse Die Wahlordnung und die Wählerverzeichnisse liegen vom bis zum am Zentralcampus im Hauptgebäude, Raum 1.31 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. XIII. Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse In die Wählerverzeichnisse eingetragen wird, wer am Mitglied oder Angehöriger der BTU im Sinne von 60 Abs. 1 BbgHG ist. Wählbar sind alle Mitglieder; Angehörige sind nicht wählbar, sondern haben lediglich das aktive Wahlrecht. Abweichendes hinsichtlich der Wählbarkeit gilt bei den Wahlen der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen (siehe die Informationen unter Punkt VII. und VIII.). XIV. Widerspruch gegen die Wählerverzeichnisse Widersprüche gegen die Wählerverzeichnisse gemäß 13 Abs. 4 WahlO können bis zum beim Zentralen Wahlausschuss eingelegt werden. Der Widerspruch gemäß 13 Abs. 4 WahlO bedarf der Schriftform (nicht per !) und ist zu begründen. XV. Wahlbenachrichtigung Eine Benachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis wird von der Wahlleitung ab an jede Wahlberechtigte und an jeden Wahlberechtigten durch eine an den BTU-Account, die Hauspost oder hilfsweise durch einen Postdienstleister versendet. XVI. Einreichung von Wahlvorschlägen und Vorschlagslisten Die Vorschlagslisten für die Wahlen sind gemäß 14 WahlO aufzustellen und spätestens bis zum , 24:00 Uhr per Fax: oder in den Briefkasten der Stabsstelle Protokoll, Gremienbetreuung im Erdgeschoss des Hauptgebäudes am Zentralcampus einzuwerfen. 14 Abs. 1 WahlO: 1 Von den Wahlberechtigten werden für die personalisierte Verhältniswahl Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, die der eigenen Gruppe angehören und passiv wahlberechtigt sind; für die Mehrheitswahl (Personenwahl) der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach 15 Abs. 3 Sätze 4 und 5 GO der BTU werden nach Fakultäten getrennte 3

4 Wahlvorschläge eingereicht. 2 Jede Vorschlagsliste soll mindestens so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, wie Sitze je Gruppe zu besetzen sind. 3 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer können auf einer Vorschlagsliste für die personalisierte Verhältniswahl kandidieren, auch wenn gleichzeitig eine Kandidatur bei der Mehrheitswahl (Personenwahl) erfolgt. 4 Wird in einer Gruppe für eine Wahl zu einem Kollegialorgan nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl). Gem. 14 Abs. 2 WahlO müssen die Vorschlagslisten Titel, Namen, Vornamen, den Tätigkeitsbereich bzw. die Fakultät der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten sowie den Namen und den Tätigkeitsbereich der oder des Einreichenden. Mit der jeweils eingereichten Liste sind die schriftlichen Einverständniserklärungen der Kandidatinnen oder Kandidaten beizufügen (nicht per !). Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf zur Wahl in ein Gremium jeweils nur auf einer Vorschlagsliste aufgeführt werden mit Ausnahme der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat. XVII. Wahlverfahren Gemäß 16 WahlO 1 wählt jede Wählerin und jeder Wähler innerhalb ihrer oder seiner Mitgliedergruppe, indem sie oder er eine Kandidatin oder einen Kandidaten oder mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten der aufgestellten Vorschlagslisten ankreuzt; jedoch insgesamt nur bis zu der Zahl der für die Gruppe zu vergebenden Sitze. 2 Das Kumulieren dieser Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat, soweit der Gruppe mehr als ein Sitz zusteht, ist zulässig, sofern nicht die Grundordnung (für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) etwas anderes bestimmt. 3 Für die Mehrheitswahl der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer übt die Wählerin oder der Wähler das Wahlrecht dadurch aus, dass er oder sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Stimmabgabe mit Ja, Nein oder Enthaltung kenntlich macht; das gleiche gilt für alle Fälle, wenn nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl steht. Gemäß 15 Abs. 3 GO werden die zwölf Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 1 sowohl nach dem personalisierten Verhältniswahl- als auch nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt. 2 Eine Verrechnung der Stimmen zwischen den Systemen findet nicht statt (Grabenwahlsystem). 3 Jedes wahlberechtigte Hochschulmitglied im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GO (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) erhält für die Wahlen zum Senat zwei Stimmen: eine Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus der Fakultät, in der die wahlberechtigte Hochschullehrerin oder der wahlberechtigte Hochschullehrer wahlberechtigt ist, die zweite Stimme für eine Liste. 4 Die Verteilung der Sitze, die nach dem Mehrheitswahlsystem vergeben werden, erfolgt in der Form, dass jede der Fakultäten einen Sitz erhält. 5 Aus der jeweiligen Fakultät ist die- oder derjenige gewählt, die oder der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. 6 Die restlichen Sitze werden nach Maßgabe des jeweiligen Wahlergebnisses auf die Listen verteilt. Die Vorschlagslisten werden ab dem universitätsöffentlich auf den Seiten des Zentralen Wahlausschusses bekannt gegeben. XVIII. Organisatorische Festlegung zur Wahl Die Wahlbenachrichtigungen sind für die Wahlen zum Senat, den Fakultätsräten und für die Wahl der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gültig. 4

5 XIX. Universitätsöffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen über das Wahlverfahren erfolgen gemäß 3 Abs. 1 WahlO ab dem im Intranet der BTU Cottbus auf den Seiten des Zentralen Wahlausschusses. XX. Namen und Dienstanschriften der Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Zentralen Wahlausschusses, der Wahlbeauftragten sowie der Wahlleitung 1. Wahlleitung Wahlleiter: Wolfgang Schröder Kanzler T F E kanzler[at]btu.de Stellvertretende Wahlleiterin: Barbara Seide-Kutschik Stabsstelle Gremienbetreuung, Protokoll T F E seidebar[at]b-tu.de Stellvertretende Wahlleiterin: Lysann Noack VB 3.4 T F I E Lysann.Noack[at]b-tu.de 2. Vorsitzender des Zentralen Wahlausschusses Alexander Tappert Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) T F E tappert[at]tu-cottbus.de 3. Schriftführer/in: Katrin Weyer (Fakultät 3) T E weyer[at]b-tu.de. 4. Mitglieder des Zentralen Wahlausschusses (ehemals BTU Cottbus) Gruppe der Professorinnen und Professoren Prof. Dr. rer. nat. habil. F. Sauvigny Professur Mathematik, insbsondere Analysis T E sauvigny[at]math.b-tu.de Alexander Tappert Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) T F E tappert[at]b-tu.de Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kathrin Weyer (Fakultät 3) T E weyer[at]b-tu.de Stellvertretende Mitglieder des Zentralen Wahlausschusses (ehemals BTU Cottbus): Gruppe der Professorinnen und Professoren: Prof. Dr. Dr.h.c. (NMU Dnepropetrovsk) Michael Schmidt Dekan der Fakultät 4 T F E dekanat4[at]b-tu.de Janine von Kittlitz und Ottendorf Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) T F E vonkittl[at]b-tu.de Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter RAFr Ines Boschan Stabsstelle Berufungen PBV1 T F E ines.boschan[at]b-tu.de 5. Mitglieder des Zentralen Wahlausschusses (ehemals Hochschule Lausitz) Gruppe der Professorinnen und Professoren Prof. Dr. Andreas Freytag Fakultät 5 T F E Andreas.Freytag[at]b-tu.de Dr. Karin Tonder Fakultät 6 T F E Karin.Tonder[at]b-tu.de Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Romy Schwarze Fakultät 5 T F E Romy.Schwarze[at]b-tu.de 5

6 Gruppe der Studierenden Daniel Brodski E Daniel.Brodski[at]HS-Lausitz.de Stellvertretende Mitglieder (ehemals Hochschule Lausitz) Gruppe der Professorinnen und Professoren Prof. Dr. Norbert Pütter Fakultät 7 T F E Norbert.Puetter[at]b-tu.de Dr. Franziska Müller Fakultät 5 T E Franziska.Mueller[at]b-tu.de 6. Wahlbeauftragte: Fakultät 1 Dr. Angela Pawell Fakultätsreferentin T F E pawell[at]math.tu-cottbus.de Fakultät 2 /8 Gunnar Jenet Wissenschaftlicher Referent T F E dekanat2[at]tu-cottbus.de Fakultät 3 Michael Götze Fakultätsreferent F E goetze[at]b-tu.de Fakultät 4 Dr. Dagmar Stephan Fakultätsreferentin T F E stephan[at]tu-cottbus.de Fakultät 5 Christin Faulstich Fakultätsreferentin T F E christin.faulstich[at]b-tu.de Fakultät 6 Birgit Meinel Fakultätsreferentin T F E birgit.meinel[at]b-tu.de Fakultät 7 Katharina Roesler-Istvànffy Fakultätsreferentin T F E katharina.roesler-istvanffy[at]b-tu.de XXI. Sitzungen des Zentralen Wahlausschusses und Feststellung des Endergebnisses der Wahlen Die Sitzungen des Zentralen Wahlausschusses finden in der Regel im HG, Raum 4.04 am: :00Uhr Bestätigung des Ablaufs und des Wahlausschreibens :00Uhr Schließung der Wählerverzeichnisse :00Uhr Bestätigung der Vorschlagslisten für die Wahlen :00Uhr Bestätigung der Kandidatenlisten :30Uhr Abnahme der Wahllokale :00 Uhr Beschluss des vorläufigen Wahlergebnisses :00Uhr Bestätigung des endgültigen Wahlergebnisses statt. Das Endergebnis der Wahlen wird gemäß 24 WahlO universitätsöffentlich bekannt gegeben. 6

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