Protokoll der Gründungsversammlung des Vereins Freundeskreis zur Förderung der angewandten Kristallographie

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1 Protokoll der Gründungsversammlung des Vereins Freundeskreis zur Förderung der angewandten Kristallographie Termin: 24. November 2010 Ort: Gastwirtschaft Pfeffersack, Kirchgasse 15c, Freiberg Beginn: Uhr Ende: Uhr Teilnehmer: vgl. Anlage TOP 1: Begrüßung durch den Versammlungsleiter Herr Prof. Heide begrüßt die Anwesenden. Es wird festgestellt, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und 12 Teilnehmer anwesend sind. Wegen kurzfristiger Terminprobleme mussten vier Teilnahmezusagen zurückgezogen werden. Es wird auf die notwendige Eintragung in die Anwesenheitsliste verwiesen. Die mit dem Einladungsschreiben übersandte Tagesordnung wird nochmals bekannt gegeben und erläutert. Die Tagesordnung wird von den Anwesenden bestätigt. Ebenso werden von den Anwesenden Herr Prof. Heide als Versammlungsleiter und Frau Dr. Friederici als Protokollant bestätigt. TOP 2: Vorstellen der Satzung und Diskussion Herr Prof. Heide erläutert eingangs die Beweggründe und die Zielstellung dieser Vereinsgründung. In der Hauptsache soll damit eine Bündelung der Interessen der Vertreter des Fachgebietes Kristallographie erfolgen, um die Lehre und Forschung auf dem Gebiet der angewandten Kristallographie voranzubringen. Die Lokalisation der Interessenvertretung in Freiberg soll im Einklang mit den Forderungen aus der Wirtschaft sowohl die fachliche Ausbildung der Studierenden an der Universität erweitern und vertiefen als auch frühzeitig eine Bindung an die einschlägigen Industriepartner zur Profilierung der Ausbildung zum beidseitigen Nutzen ermöglichen. Die Inhalte des Satzungsentwurfes werden im Einzelnen durch Prof. Heide und Frau Dr. Friederici vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis werden die folgenden Satzungsänderungen vorgeschlagen: Zu 1 Absatz 1: Streichung: in der Lehre und Forschung. 1 (1) lautet: Der Verein führt den Namen Freundeskreis zur Förderung der angewandten Kristallographie. Absatz 2: Streichung in der Lehre und Forschung 1 (2) lautet: Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins: Freundeskreis zur Förderung der angewandten Kristallographie e. V." Absatz 3: Ergänzung: Freiberg/Sachsen. 1 (3) lautet: Der Verein hat seinen Sitz in Freiberg/Sachsen.

2 2 Zu 2 Absatz 2 a): Umstellung und Ergänzung: Kristallographie/Mineralogie/Werkstoffforschung 2 (2a) lautet: Unterstützung der Studienwerbung auf dem Gebiet der Kristallographie/ Mineralogie/Werkstoffforschung (z. B. durch finanzielle Zuschüsse zu Reiseund Übernachtungskosten für Studienwerber der Universität und Schüler bei Exkursionstagen oder Forschungsreisen bzw. -projekte an der TU Bergakademie Freiberg), Absatz 2 b): Ergänzung: und Werkstoffforschung, 2 (2b) lautet: Unterstützung der Lehre zur Kristallographie auf dem Gebiet der Mineralogie und Werkstoffforschung, insbesondere an der TU Bergakademie Freiberg ( z. B. durch Exkursionszuschüsse für die Studierenden, Stipendien und Unterstützung von insbesondere Auslandsaufenthalten sowie bei der Beschaffung von Lehrmitteln), Absatz 2 e) Einfügung: Initiierung, Beantragung und Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Weiterbildungsprojekten. 2 (2e) lautet: Initiierung, Beantragung und Durchführung von Forschungs-, Entwicklungsund Weiterbildungsprojekten, Ansatz 2 f) neue Bezeichnung und Einfügung: nationaler und 2 (2f) lautet: Pflege und Initiierung nationaler und internationaler Kontakte (z. B. durch Reisekosten- und Aufenthaltszuschüsse), Absatz 2 g) neue Bezeichnung: g) 2 (2g) lautet: g) Förderung des fachlichen Austausches zwischen den Vereinsmitgliedern als auch mit Personen aus der Wirtschaft zur Unterstützung von Forschungsund Entwicklungsaufgaben sowie Bildung- und Weiterbildung (z. B. durch die Organisation von Fachexkursionen und Seminaren). Zu 3 Absatz 2: Umstellung und Einfügung: Gesellschaften, gewerbliche und freiberufliche Unternehmen 3 (2) lautet: Als ordentliches Mitglied können natürliche Personen (nach Vollendung des 18. Lebensjahres), öffentliche Körperschaften und Anstalten, Stiftungen, Behörden sowie Personenvereinigungen, Verbände, Vereine, Gesellschaften, gewerbliche und freiberufliche Unternehmen jedweder Rechtsform aufgenommen werden, die sich den Zielen des Vereins verpflichtet fühlen und bereit sind, die vom Verein verfolgten Interessen nachhaltig zu fördern. Sie unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht und sind stimmberechtigt. Zu 8 Absatz 1: Änderung in Satz 1: mindestens vier, höchstens sechs Mitgliedern. 8 (1) lautet: Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens sechs Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.

3 3 Absatz 5: Änderung in Satz 2: kann einen Geschäftsführer benennen. 8 (5) lautet: Der Vorstand des Vereins im Sinne von 26 BGB besteht aus dem Vorsit zenden, dem stellvertretende Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer benennen. Zu 10 Absatz 1: Änderung in Satz 2: von mindestens drei seiner Mitglieder 10 (1) lautet: Die Beschlüsse des Vorstands werden in Sitzungen gefasst, die der Vorsitzende oder in dringenden Fällen sein Stellvertreter einberuft. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens drei seiner Mitglieder beschlussfähig. Zu 14 Satz 2: Ergänzung: Sie tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Kraft. 14 lautet: Diese Satzung wurde auf der konstituierenden Sitzung des Vereins (Grün dungsversammlung) am 24. November 2010 in Freiberg beschlossen. Sie tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Kraft. TOP 3: Abstimmung zur Satzung Die Satzung wurde einschließlich der vorgeschlagenen Änderungen von den Anwesenden einstimmig beschlossen. Beschlussfassung zum jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß 6 Satzung: Vorschlag: Mindestbeitrag 20,00 EUR für persönliche Mitglieder Mindestbeitrag 200,00 EUR für juristische Mitglieder Die Anwesenden beschließen den vorgeschlagenen Beitrag einstimmig. Im Ergebnis der Diskussion um die Beitragszahlung wird einstimmig für das Einzugsverfahren plädiert. TOP 4: Wahl des Vorstands Der Wahl des Vorstands wird die Erfassung der Mitglieder vorangestellt. Die dazu notwendigen Beitrittsformulare werden ausgereicht. Anschließend liegen neun Beitrittsbekundungen der anwesenden Teilnehmer vor. Davon sind sieben ordentliche (mit Stimmrecht) und zwei außerordentliche Mitglieder (ohne Stimmrecht). Der Versammlungsleiter informierte über die bereits vorliegenden Erklärungen, für den Vorstand zu kandidieren und forderte die Anwesenden auf, weitere Kandidatenmeldungen abzugeben. Gemäß 8 Satzung werden mindestens vier Kandidaten benötigt. Die anwesenden Kandidaten Prof. Gerhard Heide, Frau Dr. Kristin Galonska und Frau Sandra Lipkowsky stellen sich vor. Von den Herren Prof. Dr. Dirk Carl Meyer und Steffen Höhne liegt eine mündliche Kandidatenzusage gegenüber Herrn Prof. Heide und eine Einverständniserklärung für den Fall ihrer Wahl vor, da sie aus kurzfristigen Termingründen nicht anwesend sein konnten. Weitere Kandidaten für den Vorstand werden nicht genannt.

4 4 Frau Dr. Friederici informiert über das Wahlverfahren und führt die Wahlen durch: - Gemäß 3 Absätze 2 und 3 Satzung sind nur die ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. - Gemäß 8 Absatz 1 Satzung sind mind. vier Vorstandsmitglieder zu wählen, die alle ordentliche Mitglieder des Vereins sein müssen. - Gemäß 8 Absatz 2 gilt, dass der Vorstand in einem Wahlgang auf die Dauer von zwei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt wird. - Als gewählt gelten die Kandidaten, die die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl erforderlich. - Die Amtszeit beginnt mit der Wahl des Vorstandes. - Aufbau des vorbereiteten Stimmzettels; - Abstimmungsplatz mit Sichtschutz; - Registrierung der Stimmabgabe beim Einwurf in die Wahlurne; - Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ergebnis der anschließenden Stimmenauszählung: Name Ja- Stimmen Nein- Stimmen Enthaltungen Funktion im Vorstand Herr Prof. Gerhard Heide Vorsitz Frau Kristin Galonska Schriftführer Frau Sandra Lipkowsky Schatzmeister Herr Prof. Dirk Carl Meyer Herr Steffen Höhne stv. Vorsitzender Als Vorstandsmitglieder wurden damit gewählt: Vorsitzender: Stv. Vorsitzender: Schriftführer: Schatzmeister: Weiteres Mitglied: Herr Prof. Dr. rer. nat. habil. Gerhard Heide, geboren am: wohnhaft in: Brand-Erbisdorf, An der Zugspitze 10 Herr Steffen Höhne geboren am: wohnhaft in: Oberhermsdorf, Nordstraße 8 A Frau Dr. Kristin Galonska geboren am: wohnhaft in: Dresden, Schönburgstraße 24 Frau Sandra Lipkowsky geboren am: wohnhaft in: Freiberg, Hainichener Straße 18 Herr Prof. Dr. Dirk Carl Meyer geboren am: wohnhaft in: Dresden, Anzengruberweg 1 Die anwesenden Gewählten bestätigen die Annahme der Wahl. Die Funktionen im Vereinsvorstand wurden auf der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Vorstands angenommen. Die schriftliche Wahlannahme der Herren Dirk Carl Meyer und Steffen Höhne wird nachgereicht. Herr Prof. Heide leitet nun als gewählter Vorsitzender weiterhin die Versammlung.

5 5 Wahl des Rechnungsprüfers gemäß 12 Absatz 3 Satzung: Als Rechnungsprüfer werden Herr Daniel Oriwol und Herr Detlev Henschel einstimmig gewählt. TOP 5: Verschiedenes Die nächsten Aktivitäten werden von der Gründungsversammlung bestätigt: - Anmeldung der Eintragung des Vereins - Klärung der steuerlichen Erfassung (Finanzamt) zwecks Erteilung der Gemeinnützigkeit - Eröffnung eines Bankkontos und Klärung des Einzugsverfahrens für die Beitragszahlung - Information der Mitglieder bezüglich der Beitragszahlung und Kontrolle dieser - Erstellung Mitgliederverzeichnis mit den Angaben: Name, Vorname, Titel, Korrespondenzanschrift, -Telefon,-Mail, fachlicher Schwerpunkt - Information der Mitglieder zum Stand der Eintragung des Vereins - Erstellung Wirtschaftsplan - Logo festlegen und Kopfbogen erstellen, Stempel anfertigen lassen - Internetseite einrichten. Die Gründungsversammlung wird um Uhr vom Vorsitzenden geschlossen. Als Versammlungsleiter zeichnet für die Richtigkeit: (Prof. Gerhard Heide) Vorsitzender (Dr. Carmen Friederici) Protokoll Anlagen: Anwesenheitsliste Satzung

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