Wahlbekanntmachung. Zentraler Wahlvorstand. 16. April 2018

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1 Zentraler Wahlvorstand 16. April 2018 Wahlbekanntmachung zur Wahl der Vertreter/innen der Studierenden folgender Gremien der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Wahlperiode vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019: 1. Kuratorium Das Kuratorium setzt sich aus Personen gemäß 6 Abs. 1 der Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht zusammen. 1 Vertreter/in der Studierenden 2. Akademischer Senat 3 Vertreter/innen der Studierenden 3. Studierendenparlament Das Studierendenparlament hat den Zentralen Wahlvorstand mit der Durchführung der Wahl zum Studierendenparlament beauftragt. 30 Vertreter/innen der Studierenden Der Vorsitzende Prof. Dr. Matthias Nicht Geschäftsstelle Silke Schmidt-Rinke - Leitung Renate Labitzke Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Campus Schöneberg Haus A, Raum A 2.38 Badensche Straße Berlin T: +49 (0) Geschäftszeiten: 9 bis 14 Uhr, freitags bis 13 Uhr Temporäre Außenstelle CL Andreas Käppner Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Campus Lichtenberg Haus 1, Raum Alt-Friedrichsfelde Berlin T: +49 (0) Geschäftszeiten: 9 bis 14 Uhr, freitags bis 13 Uhr 4. Fachbereichsrat 1 Wirtschaftswissenschaften 2 Vertreter/innen der Studierenden 5. Fachbereichsrat 2 Duales Studium Wirtschaft Technik 2 Vertreter/innen der Studierenden 6. Fachbereichsrat 3 Allgemeine Verwaltung 2 Vertreter/innen der Studierende 7. Fachbereichsrat 4 Rechtspflege 2 Vertreter/innen der Studierenden 1/11

2 8. Fachbereichsrat 5 Polizei und Sicherheitsmanagement 2 Vertreter/innen der Studierenden 9. Institutsrat Institut für Weiterbildung Berlin/ Berlin Professional School (IWB/BPS) 2 Vertreter/innen der Studierenden I. 10. Institutsrat Institut für Verwaltungsmodernisierung und Polizeireform in Mittel- und Osteuropa (IMO) Es sind keine Studierenden eingeschrieben. 11. Duale Kommission des Fachbereichs 2 Die Duale Kommission setzt sich aus Personen gemäß 2, 3 des Gesetzes zur Eingliederung der Berufsakademie in die FHW Berlin zusammen. 1 Vertreter/in der Studierenden aus dem Ausbildungsbereich Wirtschaft 1 Vertreter/in der Studierenden aus dem Ausbildungsbereich Technik 12. Fachkommission Wirtschaft des Fachbereichs 2 Die Fachkommission setzt sich aus Personen gemäß 3 des Gesetzes zur Eingliederung der Berufsakademie in die FHW Berlin zusammen. 1 Vertreter/in der Studierenden aus dem Ausbildungsbereich Wirtschaft 13. Fachkommission Technik des Fachbereichs 2 Die Fachkommission setzt sich aus Personen gemäß 3 des Gesetzes zur Eingliederung der Berufsakademie in die FHW Berlin zusammen. 1 Vertreter/in der Studierenden aus dem Ausbildungsbereich Technik 2/11

3 14. Zentraler Frauenrat 3 Vertreterinnen der Studierenden 15. Frauenrat des Fachbereichs Frauenrat des Fachbereichs Frauenrat des Fachbereichs Frauenrat des Fachbereichs Frauenrat des Fachbereichs Frauenrat am Institut für Weiterbildung Berlin/ Berlin Professional School (IWB/BPS) 3/11

4 I. Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen 1. Rechtsgrundlage der Wahl Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Wahlordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom (Mitteilungsblatt Nr. 05/2017): 2. Wahlberechtigung und Wählbarkeit Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin der Mitgliedergruppe der Studierenden, die bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge (14. Mai 2018) und am Wahltag (19. Juni 2018) Mitglied der HWR Berlin und im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis eingetragen sind. 3. Zeit und Ort der Wahl Die Wahl wird stattfinden am 19. Juni Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) hat zwei Wahlkreise gebildet: Wahlkreis Campus Lichtenberg (CL) und Wahlkreis Campus Schöneberg (CS). Die Zugehörigkeit zum jeweiligen Wahlkreis richtet sich nach dem Ort, an dem das Studium überwiegend ausgeübt wird. Die Zuordnung ist dem Wählerinnen- und Wählerverzeichnis zu entnehmen. Die Wahl wird in folgenden Wahllokalen der beiden Wahlkreise mit folgenden Öffnungszeiten durchgeführt: Wahlkreis CL: Studierende der Fachbereiche 2 bis 5 sowie zum Teil des Instituts für Weiterbildung Berlin/Berlin Professional School (IWB/BPS) wählen in Haus 6a, Erdgeschoss, Raum 6a.008, Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin, Öffnungszeiten des Wahllokals: Uhr bis Uhr. 4/11

5 Wahlkreis CS: Studierende des Fachbereichs 1 und zum Teil des Instituts für Weiterbildung Berlin/Berlin Professional School (IWB/BPS) wählen in Haus A, 2. Obergeschoss, Raum A 2.04, Badensche Straße 52, Berlin, Öffnungszeiten des Wahllokals: Uhr bis Uhr. 4. Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands Die Geschäftsstelle des ZWV befindet sich am Campus Schöneberg: Badensche Straße 52, Berlin, Haus A, 2. OG, Raum A 2.35, Frau Renate Labitzke, Telefon: 030/ Damit an beiden Standorten Wahlvorschlagsformulare abgeholt und Wahlvorschläge sowie Briefwahlumschläge abgegeben werden können, gibt es eine temporäre Außenstelle am CL: Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin, Haus 1, 2. OG, Raum Herr Andreas Käppner, Telefon: 030/ Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 bis Uhr, freitags 9.00 bis Uhr. 5. Briefwahl Briefwahl ist zulässig, sie ist jedoch ausdrücklich zu beantragen. Will die oder der Wahlberechtigte durch Briefwahl mit Zusendung der Briefwahlunterlagen wählen, muss sie oder er den Antrag elektronisch mit dem Briefwahlantragsformular über die Homepage der HWR Berlin stellen. Die elektronischen Anträge auf Briefwahl müssen bis spätestens 30. Mai 2018, Uhr, gestellt sein. Der Briefwahlumschlag muss spätestens bis zur Schließung der Wahllokale am 19. Juni 2018 bei der Geschäftsstelle des ZWV eingegangen sein. Weitere Erläuterungen und Hinweise unter II Wählerinnen- und Wählerverzeichnis Wahlberechtigt ist nur, wer im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis wird voraussichtlich in der Zeit vom 31. Mai bis 14. Juni 2018 an folgenden Stellen zur Einsicht ausliegen: 5/11

6 Campus Lichtenberg: Bibliothek - Ausleihtheke, Haus 6B, Raum 6B.171 Öffnungszeiten: Montag Uhr bis 20 Uhr, Dienstag bis Donnerstag Uhr bis Uhr, Freitag bis Uhr, Samstag bis Uhr Campus Schöneberg: Pförtnerei, Haus B, Raum 0.21 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr bis Uhr, Samstag bis Uhr (außer Pausenzeiten: bis Uhr und bis Uhr) Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter kann während der Auslegungsfrist beim Zentralen Wahlvorstand schriftlich Einspruch gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis ihrer oder seiner Mitgliedergruppe einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die oder der Einsprechende die erforderlichen Nachweise beizubringen. Die Geschäftsstelle des ZWV führt ungeachtet dessen das Verzeichnis bis zum 15. Juni 2018 fort. 7. Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind auf den von der Geschäftsstelle des ZWV herausgegebenen Formblättern unter Angabe der Gruppenzugehörigkeit bis spätestens 14. Mai 2018, Uhr, ausschließlich bei der Geschäftsstelle des ZWV am CS bzw. bei der temporären Außenstelle am CL einzureichen. Die Formblätter sind an folgenden Stellen erhältlich: bei der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands und der temporären Außenstelle am CL bei der zentralen Frauenbeauftragten beim AStA an beiden Standorten an den Ausleihtheken der Bibliotheken. Wahlvorschläge können als Einzelkandidaturen oder als Liste aufgestellt werden. Sie können mit einem Namen von höchstens 35 Anschlägen versehen werden. Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterstützung von mindestens fünf, in der Gruppe der Studierenden von mindestens zehn Wahlberechtigten. Dies gilt nicht, wenn eine Gruppe höchstens fünf Wahlberechtigte hat. Die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen oder Bewerber gelten gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvorschlag. Die Wahlvorschläge haben die in 14 Abs. 4 der Wahlordnung genannten Angaben zu enthalten: 6/11

7 a) Vor- und Familienname a) Organisationseinheit b) bei Studierenden auch die Matrikelnummer c) die -Adresse des von der HWR Berlin zur Verfügung gestellten -Postfachs oder die Anschrift, unter der die Bewerberin oder der Bewerber an der HWR Berlin zu erreichen ist. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss ihre oder seine Zustimmung zur Kandidatur innerhalb eines Wahlvorschlags durch eigenhändige Unterschrift erklären und kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur innerhalb eines Wahlvorschlags bewerben. Anderenfalls wird sie oder er auf sämtlichen Wahlvorschlägen gestrichen. Der ZWV beschließt über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge. Die Geschäftsstelle des ZWV macht die zugelassenen Wahlvorschläge und die Entscheidungen über die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen voraussichtlich am 17. Mai 2018 bekannt. Gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Wahlvorschlags kann jede oder jeder Wahlberechtigte nur für ihre oder seine Mitgliedergruppe innerhalb von fünf Tagen schriftlich Einspruch beim ZWV eingelegen, der über den Einspruch entscheidet. 8. Beiträge zur Wahlzeitung Der ZWV kann eine elektronische Wahlzeitung in von ihm festgelegtem Umfang herausgeben, in welcher Beiträge von Kandidatinnen, Kandidaten oder Listen veröffentlicht werden können. Beiträge zur Wahlzeitung sind bis spätestens 29. Mai 2018, Uhr, in elektronischer Form als Word-Datei bei der Geschäftsstelle des ZWV einzureichen. 9. Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Die zuständigen Wahlleitungen zählen am 20. Juni 2018, ab Uhr, die abgegebenen Stimmen öffentlich im Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises aus. Die Zahlen werden dem ZWV und der Geschäftsstelle des ZWV übermittelt. Nach Berechnung der Mandatszuteilung wird das vorläufige Wahlergebnis festgestellt. Es wird voraussichtlich am 22. Juni 2018 von der Geschäftsstelle des ZWV bekanntgegeben. Wahlberechtigte können die Wahl innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses anfechten. Die Anfechtung ist beim ZWV schriftlich einzulegen und zu begründen. 7/11

8 II. Informationen zum Wahlablauf 1. Wahlrecht, Einhaltung von Fristen, Wahlvorschläge Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen der HWR Berlin in der Mitgliedergruppe der Studierenden ( 45 BerlHG). Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis korrekt aufgeführt sind! Für einen ordentlichen Ablauf der Wahlen ist für alle Wahlberechtigten, besonders aber für Bewerberinnen und Bewerber, die Einhaltung der mit der Wahlankündigung bekanntgegebenen Fristen wichtig. Alle Fristen enden am jeweilig angegebenen Tag um Uhr. Etwaig einzureichende Unterlagen müssen bis zum genannten Zeitpunkt bei der angegebenen Stelle eingetroffen sein. Das gilt auch für die Wahlvorschläge. Sie werden nur auf dem vom ZWV dazu bestimmten Formular entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass das Wahlvorschlagsformular sowohl als Sammelformular von Einzelkandidat/innen verwendet werden kann, welche getrennt voneinander kandidieren und sich in Konkurrenz zueinander um ein Mandat in einem bestimmten Gremium bewerben, als auch für sogenannte Listenkandidaturen. Zu beachten ist, dass im Falle von Einzelbewerbungen eine spätere Stellvertretung/ein Nachrücken ausgeschlossen ist. Alle fristgerecht eingegangenen und als zulässig beurteilten Vorschläge werden als vorläufige Wahlvorschläge nach Bezeichnungen der Gremien zusammengestellt und veröffentlicht, ggf. auch Entscheidungen über die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, die korrekte Übernahme ihrer Bewerbungsdaten (Namen, Gremium, Gruppenzugehörigkeit, etwaige Listenzugehörigkeit) an Hand der Veröffentlichung zu überprüfen und ggf. rechtzeitig per schriftlichen Einspruch eine Korrektur zu veranlassen. Im Falle etwaiger Einsprüche zu den Wahlvorschlägen wird auf Basis der Entscheidungen dazu eine endgültige Liste der Wahlvorschläge veröffentlicht. Diese stimmt mit den Inhalten der Stimmzettel überein, so dass sich die Wahlberechtigten über die zur Verfügung stehenden Wahlalternativen informieren können. 2. Wahlschein für Briefwahl Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins für Briefwahl mit Zusendung der Briefwahlunterlagen sind elektronisch mit dem Briefwahlantragsformular über die Homepage der HWR Berlin bis zum 30. Mai 2018 zu stellen. Danach ist auf schriftlichen Antrag bis zum 14. Juni 2018 nur noch die per- 8/11

9 sönliche Abholung der Unterlagen bei der Geschäftsstelle des ZWV bzw. der temporären Außenstelle am CL möglich. Ist nach Ablauf dieser Frist die Wählerin oder der Wähler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert an der Urnenwahl teilzunehmen, so kann die Geschäftsstelle des ZWV bzw. die temporäre Außenstelle am CL auf Antrag die Briefwahlunterlagen bis zum Tag vor der Wahl aushändigen. Der Antrag ist zu begründen. Alle Anträge müssen schriftlich und fristgerecht eingehen. Sämtliche Risiken, welche mit dem Postversand des Wahlscheins und der etwaigen Rücksendung des Briefwahlumschlags verbunden sind, gehen zu Lasten der oder des Wahlberechtigten. Als nicht zustellbar zurückgesandte Wahlscheine werden nicht neu versandt. Die Ausstellung eines Wahlscheins verpflichtet nicht zur Ausübung des Wahlrechts in Form der Briefwahl. Die Ausübung in Form der Urnenwahl ist dann aber nur gegen Abgabe des Wahlscheins möglich. Wahlberechtigte, die die Zusendung der Briefwahlunterlagen fristgerecht elektronisch mit dem Briefwahlantragsformular über die Homepage der HWR Berlin beantragt haben, erhalten den Wahlschein zusammen mit allen weiteren zur Briefwahl benötigten Unterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag für die Stimmzettel, Briefwahlumschlag für die Rücksendung) per Post an die von ihnen im Antrag genannte Adresse. Der Versand erfolgt spätestens am 7. Juni Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich seine(n) Stimmzettel, legt diese(n) in den Wahlumschlag, klebt ihn zu und legt den Wahlumschlag zusammen mit dem Wahlschein in den Briefwahlumschlag. Auf dem Wahlschein muss die oder der Wahlberechtigte durch ihre oder seine Unterschrift versichern, dass sie oder er den (die) Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat. Der Briefwahlumschlag muss spätestens bis zur Schließung der Wahllokale am Wahltag, 19. Juni 2018, bei der Geschäftsstelle des ZWV eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der jeweiligen Wahlleitung in den Wahllokalen des entsprechenden Wahlkreises abgegeben werden. 3. Ermittlung des Wahlergebnisses Die Wahlen werden in Form der personalisierten Verhältniswahl ausgewertet, das heißt, die Wahlberechtigten wählen nicht eine Liste, sondern eine Bewerberin oder einen Bewerber. Diese können sich dabei einer Liste angeschlossen haben oder treten als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber auf. 9/11

10 Im ersten Schritt der Wahlergebnisermittlung wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Mandate gemäß den erzielten Stimmzahlen zwischen Listen und Einzelbewerber/innen aufgeteilt, hierbei wird das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer angewendet. Das bedeutet, dass innerhalb dieses ersten Schritts eine für eine/n listengebundene/n Bewerber/in abgegebene Stimme für die betreffende Liste in ihrer Gesamtheit zählt. Im zweiten Schritt (welcher so für Einzelbewerber/innen nicht relevant ist) werden die einer Liste zustehenden Mandate auf deren Mitglieder aufgeteilt, indem die zustehenden Mandate in der Reihenfolge der abnehmenden Stimmenzahl den Bewerber/innen zugeordnet werden. Nur in den Fällen, in denen eine Stimmengleichheit auftritt, wird ein Mandat dem/der Bewerber/in mit dem höherrangigen Platz auf der Liste zugeordnet. Eine Wirkung der personalisierten Verhältniswahl kann daher sein (im Gegensatz zum Verfahren einer reinen Listenwahl), dass das Wahlergebnis von der Rangfolge der Bewerber/innen auf einer eingereichten Liste mehr oder weniger abweicht. Der Grad der Abweichung richtet sich nach dem durch die Stimmabgaben ausgedrückten Interesse der Wählerinnen und Wähler. Wird für die Wahl zu einem Gremium in einer Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag vorgelegt, so findet insoweit eine Mehrheitswahl statt. Wer keine Stimme erhalten hat, ist nicht gewählt, auch nicht als Stellvertreter/in bzw. Nachrücker/in. Werden bei der Wahl in einem Gremium nicht alle zu vergebenden Mandate besetzt, welche einer Gruppe zustehen, so kann ein Mitglied der betroffenen Gruppe eine Nachwahl beantragen. Der Antrag auf Nachwahl ist spätestens bis zum 30. Tag nach Semesterbeginn des Folgesemesters bei der Geschäftsstelle des ZWV zu stellen. Der beizufügende Wahlvorschlag muss den Erfordernissen des 14 Abs. 2 und 3 genügen und hinsichtlich der Bewerberinnen oder Bewerber die in 14 Abs. 4 geforderten Angaben enthalten. 4. Weiterführende Pflichten der gewählten Bewerber/innen Bewerberinnen und Bewerber müssen sich eigenständig darüber informieren, ob sie als Mitglieder oder Nachrücker/innen in ein Gremium gewählt sind. Gewählte Bewerber/innen und Nachrücker/innen sind aufgefordert, ihre Kontaktdaten den Leitungen der Gremien, für die sie gewählt sind, mitzuteilen (insbesondere für die Vertreter/innen der Studierenden könnte dies besondere Bedeutung besitzen) und die Geschäftsstelle des ZWV 10/11

11 davon in Kenntnis zu setzen. Der ZWV ist lediglich für den Wahlablauf und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. 5. Besonderheiten zum aktiven / passiven Wahlrecht In der Gruppe der Studierenden sind eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende wahlberechtigt, also nicht Gast- und Nebenhörer/innen. Aktiv und passiv wahlberechtigt für die Frauenräte gemäß Ziffer sind ausschließlich Frauen. Die Mitglieder der Hochschule sind nur in der Organisationseinheit der Hochschule und der Mitgliedergruppe wahlberechtigt und wählbar, in der sie bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge ihre dienstlichen Aufgaben ganz oder überwiegend wahrnehmen. Stichtag für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ist der 36. Tag (14. Mai 2018) vor dem Wahltag. Für die Gruppenzugehörigkeit von Mitgliedern, die mehreren Gruppen angehören können, ist das Beschäftigungsverhältnis, im Übrigen die Entscheidung des betroffenen Mitglieds maßgeblich. Mitglieder der Hochschule, die mehr als einer Gruppe angehören, erklären sich über ihre Gruppenzugehörigkeit spätestens bis zum 36. Tag vor dem Wahltag schriftlich bei der Geschäftsstelle des ZWV. Bleibt eine Erklärung aus, legt der ZWV die Zugehörigkeit zu derjenigen Gruppe fest, in der das Schwergewicht der Tätigkeit der Hochschulmitglieder liegt. Nach 64 Abs. 6 BerlHG dürfen Mitglieder des Akademischen Senats nicht dem Kuratorium angehören. Zentraler Wahlvorstand Der Vorsitzende Prof. Dr. Matthias Nicht 11/11

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