W A H L B E K A N N T M A C H U N G
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- Gert Grosse
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1 MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle - Der Wahlleiter - W A H L B E K A N N T M A C H U N G für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der verfassten Studierendenschaft im Studierendenrat und den Fachschaftsräten am I. Rechtsgrundlagen und Wahlgrundsätze (1) Die Wahlen zum Studierendenrat und den Fachschaftsräten an der Martin-Luther-Universität erfolgen auf Grundlage - des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 600), - der Ordnung zur Durchführung von Wahlen der studentischen Selbstverwaltung an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg (SturawahlO) vom (Amtsblatt 3/2016) - der Satzung der Studierendenschaft vom (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg; 22. Jahrgang, Nr. 10 vom 29. November 2012). Zuletzt geändert am (Amtsblatt 3/2016) (2) Die Vertreterinnen und Vertreter in den Studierendenschaftsgremien werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Studierendenschaft gewählt. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. (3) Die Wahl findet in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt ( 62 Abs. 1 Hochschulgesetz). Die Verhältniswahl wird durchgeführt, wenn von einer Wählergruppe zwei oder mehr Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Mitglieder zu wählen sind. Außerdem bei der Wahl der offenen Plätze gemäß 13 Abs. 5 der Satzung der Studierendenschaft ( 10 Abs. 1 SturawahlO). (4) Abweichend vom Grundsatz der Verhältniswahl findet die Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber statt, wenn von einer Wählergruppe weniger als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Mitglieder zu wählen sind ( 11 Abs. 1 SturawahlO). (5) Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber findet statt, wenn von einer Wählergruppe nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag oder nur Wahlvorschläge mit einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber eingereicht wurden oder die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder ( 12 Abs. 1 SturawahlO). II. Wahltermin und Wahlorte Die Wahlen finden am Mittwoch, den in der Zeit von bis Uhr in den Wahllokalen statt, deren Standorte der Tabelle (siehe Tabelle II) zu entnehmen sind. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur in dem zugewiesenen Wahllokal ausüben III. Sitzverteilung in den Gremien ( 5, 13, 28 Satzung der Studierendenschaft) (1) Zur Sitzverteilung in den Gremien siehe Tabelle I a und b. (2) Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft beträgt ein Jahr. IV. Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, weitere Einzelheiten siehe unter V. ( 2 Abs. 1 SturawahlO). (2) Jeder Wahlberechtigte kann sein aktives und passives Wahlrecht nur in jeweils einer Fachschaft ausüben. Jeder Studierende bestimmt bei der Immatrikulation oder jeweils bei der Rückmeldung durch Option, wo er sein Wahlrecht wahrnehmen möchte ( 2 Abs. 2 SturawahlO). (3) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages sowie ihre Stellvertretung können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses sein ( 3 Abs. 1 SturawahlO). Wahlbekanntmachung, Stand: 04. April Diese Wahlbekanntmachung besteht aus 5 Seiten - 1
2 V. Wählerverzeichnisse (1) Die Wahlberechtigten werden getrennt nach Fachschaften in die Wählerverzeichnisse eingetragen. (2) Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit von Montag, den bis zum Dienstag, den zu den Sprechzeiten des Wahlausschusses im Studierendenrat, Universitätsplatz 7, hochschulöffentlich aus. Während dieser Zeit können die Wählerverzeichnisse von allen Wahlberechtigten der Hochschule eingesehen werden. (3) Die Wahlberechtigten der Hochschule können, wenn sie ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, dessen Berichtigung oder Ergänzung während der Dauer der Auslegung beim Wahlausschuss oder dem Wahlleiter beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist ein entsprechender Antrag nicht mehr zulässig. (4) Korrekturen können nur wirksam in den Originalverzeichnissen und durch den Wahlausschuss oder den Wahlleiter vollzogen werden. Deshalb müssen alle Korrekturanträge an den Wahlausschuss des Studierendenrates oder den Wahlleiter gerichtet werden. VI. Wahlvorschläge ( 8 SturawahlO) (1) Die Wahlvorschläge müssen spätestens(!) bis zum , Uhr, im Studierendenrat, Universitätsplatz 7, eingereicht werden. (2) Für die Einreichung von Wahlvorschlägen sollten die Formulare benutzt werden, die eigens dafür vom Wahlausschuss entwickelt wurden und den Erfordernissen der SturawahlO entsprechen. Die Formulare sind beim Studierendenrat erhältlich. Es können nur vollständig und gut lesbar ausgefüllte Wahlvorschläge entgegengenommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem als Anlage zu jedem Wahlvorschlag eine schriftliche Zustimmungserklärung für die Aufnahme ihrer Person in den Wahlvorschlag beifügen. (3) Der Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten der Studierendenschaft unterzeichnet sein. Diese dürfen keinen anderen Wahlvorschlag für die Wahl desselben Wahlkreises unterzeichnet haben. Weiterhin darf eine Bewerberin oder ein Bewerber sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl desselben Wahlkreises aufnehmen lassen. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie die Bewerberinnen und Bewerber müssen wahlberechtigt, also Mitglieder der verfassten Studierendenschaft, sein. (4) Listenvorschläge sollten mit einem Kennwort versehen werden. Das Kennwort darf nicht beleidigend wirken oder den Anschein erwecken, als handle es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung. VII. Stimmabgabe, Briefwahl (1) Die Wahlberechtigten können nur persönlich im Wahlraum oder durch Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben. Wahlberechtigte, die aufgrund körperlichen Gebrechens auf fremde Hilfe angewiesen sind, können sich zur Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen ( 16 Abs. 1 SturawahlO). (2) Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl die Abstimmung nicht im Wahlraum durchführen können, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein sowie die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können bis zum , 12 Uhr im Studierendenrat beantragt und ausgegeben werden. Die Kosten der Übersendung trägt unter Umständen die Wählerin oder der Wähler selbst ( 14 Abs. 2 SturawahlO). Tabelle I a Sitzverteilung in den Gremien Fachschaft Anzahl der Sitze im Fachschaftsrat Theologie 7 Rechtswissenschaften 11 Wirtschaftswissenschaften 17 Medizin 13 Philosophische Fakultät I 15 Neuphilologien 7 Medien, Kommunikation, Sport und Musik 9 Erziehungswissenschaften 9 Biochemie/Biotechnologie/Ingenieurswissenschaften 10 Biologie 14 Pharmazie 11 Chemie 9 Physik 7 Agrar- und Ernährungswissenschaften 7 Geowissenschaften 7 Mathematik/Informatik 8 Studienkolleg 7 Wahlbekanntmachung, Stand: 04. April Diese Wahlbekanntmachung besteht aus 5 Seiten - 2
3 Tabelle I b Sitzverteilung in den Gremien Wahlkreis Anzahl der Sitze im Studierendenrat Jura 2 Wirtschaftswissenschaften 2 Medizin 2 Philosophische Fakultät I 2 Philosophische Fakultät II 2 Philosophische Fakultät III 2 Fakultät I 2 Fakultät II 2 Agrar- und Ernährungswissenschaften & Geowissenschaften 2 und Geographie Studienkolleg 1 Wahlkreisplätze 19 Offene Plätze 18 Gesamt 37 Tabelle II Zuordnung der Einrichtungen zu den Wahllokalen Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Einrichtung Theologische Fakultät Medizinische Fakultät Rechtswissenschaften Wirtschaftswissenschaften Wahllokal Franckesche Stiftungen, Haus 30, Hörsaal I Universitätsplatz 5, Juridicum, Seminarraum II Universitätsplatz 9, Melanchthonianum, Hörsaal E Magdeburger Straße 8 (ehemalige Augenklinik), Erdgeschoss, Hörsaal MS8-HS Fakultät I Biochemie/Biotechnologie, Biologie & Pharmazie Kurt-Mothes-Str. 3, alte Bibliothek Fakultät II Chemie, Physik und Mathematik Von-Danckelmann-Platz 3, Raum 1.12 Fakultät III Geowissenschaften & Geographie Agrar- und Ernährungswissenschaften, Informatik Von-Seckendorff-Platz 1, Seminarraum 0.04/EG Philosophische Fakultät I Philosophische Fakultät II Philosophische Fakultät III Studienkolleg Adam-Kuckhoff-Straße 34a Institut für Musik, Kleine Markstr. 7, Konzertsaal Franckesche Stiftungen, Haus 31, Seminarraum 102 Nietlebener Str. 6 (06126 Halle) Konferenzraum Wahlbekanntmachung, Stand: 04. April Diese Wahlbekanntmachung besteht aus 5 Seiten - 3
4 Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, Einreichen von Wahlvorschlägen und Änderungsanträgen zu den Wählerlisten wenden Sie sich bitte an den - Wahlausschuss - Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Universitätsplatz 7, Halle (Saale) Telefon: wahlen@stura.uni-halle.de Sprechzeiten im Stura-Gebäude, Universitätsplatz 7 vom bis , 15:00 Uhr(!): Die Einreichung der Wahlvorschläge per Fax oder auf elektronischem Wege sowie eine Abgabe der Unterlagen im Büro des Studierendenrates sind nicht zulässig! Die Unterlagen werden ausschließlich bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder dem Wahlleiter während der unten angegebenen Sprechzeiten eingereicht. Alle wichtigen Termine auf einem Blick (Hinweise im Text beachten!) * Auslage der Wählerverzeichnisse (einschl. Einspruchsfrist) vom bis (nur während der ausgewiesenen Sprechzeiten, s.u.) * Einreichung der Wahlvorschläge vom , 10 Uhr bis spätestens , 15:00 Uhr (nur während der ausgewiesenen Sprechzeiten, s.u.) * Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge bis * Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen vom bis , 12:00 Uhr * Stimmabgabe von bis 17:00 Uhr * öffentliche Ermittlung der Abstimmungsergebnisse ab 17:00 Uhr und/oder ggf * Bekanntmachung der Wahlergebnisse Wahlbekanntmachung, Stand: 04. April Diese Wahlbekanntmachung besteht aus 5 Seiten - 4
5 Sprechzeiten des Wahlausschuss Annahme der Wahlvorschläge: Wochentag Datum Uhrzeit Mittwoch :00-16:00 Donnerstag :00-13:00 und 18:00-20:00 Freitag :00-13:00 Montag :00-18:00 Dienstag :00-18:00 Mittwoch :00-16:00 Donnerstag :00-13:00 Dienstag :00-20:00 Mittwoch :00-15:00 Abgabe Wahlvorschläge nur an die Mitglieder des Wahlausschusses oder den Wahlleiter. Abgabe bei Büroleitung ist nicht zulässig! Einsichtnahme in den eigenen Eintrag im Wählerverzeichnis zu den obenstehenden Zeiten nach vorheriger Anmeldung per Mail an: Erneute Annahme korrigierter Wahlvorschläge nach Mängelermittlung: Wochentag Datum Uhrzeit Donnerstag :00-20:00 Freitag :00-12:00 Halle (Saale), Kevin Reiche - W A H L L E I T E R Aushang am: durch: Abgenommen am: durch: Dieses Wahlausschreiben darf frühestens am entfernt werden! Wahlbekanntmachung, Stand: 04. April Diese Wahlbekanntmachung besteht aus 5 Seiten - 5
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