Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/1410 Fünfte Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marco Tullner (CDU) Perspektiven der Juniorprofessoren Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 5/6564 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der Einführung von Juniorprofessuren in Sachsen-Anhalt war die Erwartung auf neue Perspektiven für den akademischen Mittelbau und die Verbesserung der akademischen Lehre bzw. Forschung verbunden. Nachdem nunmehr die erste Generation der Juniorprofessoren vor dem Abschluss ihrer Tätigkeit steht, ist es nach Auffassung des Fragestellers gerade auch mit Blick auf die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt geraten, eine erste Bilanz zu ziehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: Die Juniorprofessur soll Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit eröffnen, nach der Promotion und ohne Habilitation durch selbständige Lehr- und Forschungstätigkeit auf Zeit die Voraussetzung für eine Berufung als Professor zu schaffen. Sie stellt - neben der Habilitation - einen zusätzlichen, gleichberechtigten Weg der Qualifikation zum Professor dar. Da es sich um eine Qualifikationsstelle für den akademischen Mittelbau handelt, gelten für sie Regelungen, die von denen für Professuren abweichen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurden in Sachsen-Anhalt Juniorprofessuren eingerichtet? Bitte nach Jahren und Hochschulen getrennt angeben. Juniorprofessuren gibt es in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr Da es sich um wissenschaftliche Qualifikationsstellen auf dem Niveau der herkömmlichen Habilitation (Ausgegeben am )

2 2 handelt, gibt es sie nur an den Universitäten des Landes (die nach 16 Abs. 6 HSG LSA als einzige Hochschulform das Habilitationsrecht besitzen). Für beide Universitäten ist jeweils eine Übersicht beigelegt, aus der die Verteilung der Stellen auf die Fakultäten ersichtlich ist (vgl. Anlage). An der Martin-Luther-Universität wurden (ohne Medizin) 30 Stellen für Juniorprofessoren eingerichtet; dazu wurden mit Senatsbeschluss 30 ehemalige C1-Stellen (wissenschaftliche Assistenten) umgewandelt. Für die Medizinische Fakultät stehen sieben weitere Juniorprofessuren zur Verfügung. Insgesamt wurden 17 Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren eingestellt. An der Otto-von-Guericke-Universität wurden seit 2002 insgesamt 21 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren eingestellt (vgl. nachstehende Tabelle). MLU OvGU Tabelle: Einstellung von Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren in Sachsen-Anhalt nach Angaben der Universitäten incl. Medizin Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung der Juniorprofessuren in Sachsen-Anhalt? Juniorprofessuren wurden als zweiter Weg zu einer Professur neben der Habilitation eingerichtet. 35 Abs. 3 Satz 1 HSG LSA stellt diese beiden Wege ausdrücklich gleich; darüber hinaus sind Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren gemäß 41 Abs. 5 HSG LSA den Professorinnen/Professoren gleichgestellt, soweit das Hochschulgesetz keine abweichenden Regelungen vorsieht. Das HSG folgt dabei den Vorgaben des HRG, ohne jedoch die Habilitation vollständig zugunsten der Juniorprofessur aufzugeben. In Sachsen-Anhalt sind es vor allem die so genannten MINT-Fächer (Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik/Ingenieurwissenschaften sowie bestimmte Geistes- bzw. Sozialwissenschaften, in denen Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren bei Berufungsverfahren nicht selten in die engere Wahl für die Besetzung einer Professorenstelle kommen. Der Erfolg einer Juniorprofessur lässt sich nur über eine positive Evaluierung feststellen; in diesem Fall war die Qualifikation erfolgreich. In Sachsen-Anhalt hat es bislang nur einen Fall einer negativen Evaluierung gegeben. Die Zahl der Juniorprofessuren kann - mit eingeschränkter Aussagekraft - mit der Zahl der Habilitationen im gleichen Zeitraum in Beziehung gesetzt werden. Den 38 im Zeitraum eingestellten Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren stehen 62 Habilitationen gegenüber. Von eingeschränkter Aussagekraft ist diese Gegenüberstellung deswegen, weil es sich bei den Habilitationen um abgeschlossene Verfahren handelt, bei den Juniorprofessuren um Einstellungen. Betrachtet man aber

3 3 lediglich die Größenordnungen, so zeigt sich, dass das neue Modell Juniorprofessur erfolgreich neben der Habilitation steht. Frage 3: Wie viele ehemalige Juniorprofessoren sind auf anderen Stellen an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt tätig? Es gibt kein Verfahren, um den Verbleib von ehemaligen Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren zu verfolgen. Mit Auslaufen der Juniorprofessur und der ggf. positiven Evaluation ist in der Regel ein Qualifikationsverfahren abgeschlossen. Damit können die ehemaligen Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern um ausgeschriebene Professorenstellen konkurrieren. Im Zuge von Tenure Track -Verfahren (also solchen, bei denen der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor bei erfolgreicher Evaluation eine Berufung ( 36 Abs. 2 Satz 4 HSG) auf eine Professur ohne Ausschreibung in Aussicht gestellt wird) sind im Land bislang zwei Personen berufen worden. Es ist nicht bekannt, ob ehemalige Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren auf anderen als Professorenstellen (z. B. wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen) weiter an den Hochschulen des Landes beschäftigt wurden oder werden, da entsprechende Informationen nicht erfasst werden. Eine entsprechende Information wäre allerdings auch wenig aussagekräftig, da für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - anders als für Professuren und Juniorprofessuren - keine Planstelle zur Verfügung stehen muss. Frage 4: Welche Perspektiven gibt es, um positiv evaluierte Juniorprofessoren in Sachsen-Anhalt zu halten? Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren im Land gehalten werden können. Gewissermaßen der Idealfall ist die Berufung auf eine Professur mit Planstelle an einer Hochschule des Landes - dabei ist allerdings eine zweijährige Tätigkeit außerhalb der berufenen Hochschule Voraussetzung ( Hausberufungsverbot ), 36 Abs. 3 Nr. 3 HSG): Möglich ist auch die Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter, sei es auf einer Strukturstelle oder im Rahmen Drittmittel-finanzierter Forschung, was aber nach dem Sinn der Juniorprofessur nur eine Überbrückung bis zu einer Berufung sein sollte. Von der oben bereits erwähnten Tenure Track -Option wird im Land nur sehr selten Gebrauch gemacht; bisher sind erst zwei solcher Verfahren abgeschlossen worden (s. Frage 3). Die Zurückhaltung begründet sich auch aus der Tatsache, dass für ein Tenure Track -Verfahren die strengen Kriterien der Berufung nicht gelten und es sich damit um eine potenzielle Beschränkung der Auswahlmöglichkeit (Bestenauslese) handelt. Die Zurückhaltung der Universitäten auf diesem Gebiet ist also im Landesinteresse nicht zu beanstanden.

4 4 Frage 5: Wie kann die Berufung neuer Juniorprofessoren gefördert werden? Die Einstellung neuer Juniorprofessoren/Juniorprofessorinnen könnte - neben der Ausschöpfung der vorhandenen W1-Stellen - dadurch gefördert werden, dass die Hochschulen vermehrt entsprechende Qualifikationsstellen einrichten. Dies wäre grundsätzlich zu begrüßen. Im Gegensatz zu Habilitationsverfahren ist für Juniorprofessuren jedoch grundsätzlich eine W1-Stelle in der Hochschulstruktur erforderlich, sodass eine Erhöhung der Zahl der Juniorprofessuren an den Universitäten entweder zusätzliche Finanzmittel oder die Umwandlung weiterer Mittelbau-Stellen, die dann in den anderen Bereichen fehlen würden, erfordern würde. In Ausnahmefällen könnte die Einstellung neuer Juniorprofessuren im Angestelltenverhältnis auch über die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln bzw. Stiftungs- Juniorprofessuren durch die Universitäten erfolgen.

5 5 Anlage Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Im Senatsbeschluss vom ist festgelegt worden, dass die Universität durch Umwandlung von 30 C1-Stellen (wissenschaftl. Assistenten) 30 Stellen für Juniorprofessoren einrichtet (ohne Medizin. Fakultät). Die entsprechende Anzahl ist je Fakultät festgelegt worden. Vorliegende Tabelle konkretisiert die W1-Stellen durch Benennung der Stellenplannummer und der organisatorischen Anbindung. Fakultät Anzahl STP Nummer Institut/Arbeitsbereich Theologische Fakultät Juristische Fakultät I Juristischer Bereich Juristischer Bereich Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich Philosophische Fakultät I Institut für Altertumswissenschaften Orientalisches Institut Institut für Geschichte Institut für Politikwissenschaft u. Japanologie Institut für Psychologie Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Germanistisches Institut Institut für Musik Institut für Musik Philosophische Fakultät III Institut für Rehabilitationspädagogik Institut für Pädagogik Naturwissensch. Fakultät I Institut für Biochemie/Biotechnologie Institut für Biologie Institut für Pharmazie Institut für Biologie Naturwissensch. Fakultät II Institut für Physik Institut für Physik Institut für Chemie Institut für Chemie Naturwissensch. Fakultät III Institut für Agrar- u. Ernährungswissenschaften Institut für Agrar- u. Ernährungswissenschaften Institut für Geowissenschaften Institut für Geowissenschaften Institut für Mathematik Institut für Informatik

6 6 Juniorprofessuren an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg lfd. Nr. Jahr der Berufung Fakultät Medizinische Fakultät Fakultät für Mathematik Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften Fakultät für Maschinenbau Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften Fakultät für Maschinenbau Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fakultät für Informatik Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Informatik Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Informatik Fakultät für Naturwissenschaften Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik

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