Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament
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- Michaela Dieter
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1 - Der Wahlausschuss der Studierendenschaft - Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament Gemäß 7 Abs. 1 der Wahlordnung für die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum wird hiermit bekannt gegeben: Die Wahl zum 50. Studierendenparlament an der Ruhr-Universität Bochum findet in der Zeit vom 05. bis 09. Dezember 2016 statt. An den Wahltagen dauert die Wahlzeit jeweils von Uhr bis Uhr. Wahllokal für die Studierenden der Fächer der Fakultät für Maschinenbau, Fakultät für Bauingenieurwesen Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Angewandte Informatik Fakultät für Physik und Astronomie, Fakultät für Mathematik, Fakultät für Geowissenschaften, Arbeitswissenschaften, Deutschkurs, Studienkolleg Fakultät für Chemie und Biochemie, Fakultät für Biologie und Biotechnologie, Neuroinformatik, Neuroscience Medizinische Fakultät, Fakultät für Sportwissenschaft Fakultät für Evangelische Theologie, Fakultät für Katholische Theologie, Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizik, Fakultät für Psychologie, Fakultät für Geschichtswissenschaft Fakultät für Philologie, Fakultät für Ostasienwissenschaften Jurische Fakultät, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Fakultät für Sozialwissenschaft, Humanitäre Hilfe, Organisational Management, Development Management Gemeinschaftsbereich IC 04 (vor der Bibliothek) Cafeteria ID Cafeteria NA Cafeteria NC Cafeteria MA Cafeteria GA Cafeteria GB Cafeteria GC WAHLBERECHTIGUNG/WÄHLBARKEIT Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 27. November 2016 an der Ruhr- Universität eingeschrieben sind. Wählbar sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 16. November 2016 eingeschrieben sind. Die Zugehörigkeit zu einem Wahllokal richtet sich nach dem von der Ruhr-Universität geführten ersten Studiengang.
2 - Der Wahlausschuss der Studierendenschaft - BRIEFWAHL Es erfolgt keine gesonderte persönliche Wahlbenachrichtigung. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen muss mit dem dafür vorgesehenen Vordruck oder formlos bis zum 1. Dezember 2016 bei dem Wahlleiter der Studierendenschaft (c/o AStA), Universitätsstr. 150, Bochum, eingegangen sein. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss spätestens am 9. Dezember 2016 bis Uhr beim Wahlleiter abgegeben worden sein. Die Unterlagen können entweder im Raum GB 02/60 bis spätestens 16 Uhr abgegeben werden oder im AStA-Sekretariat, Raum SH 005, bis 10 Uhr eingereicht werden. Außerdem zu beachten, dass bei postalischer Zusendung die Unterlagen bis Donnerstag, den 8. Dezember abgeschickt werden sollten, da der Briefkasten des Wahlausschusses am Freitag, den 9. Dezember 2016 letztmalig um 12 Uhr geleert wird. Wenn eine Briefwahl beantragt wurde, die persönliche Stimmabgabe nicht mehr möglich. WAHLVORSCHLÄGE Wahlvorschläge, die von mindestens 42 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind, können bis zum Donnerstag, 17. November 2016, Uhr, bei dem Wahlleiter, Raum SH 0/72 im Studierendenhaus oder im AStA-Sekretariat, Raum SH 005, Universitätsstr. 150, Bochum, eingereicht werden. Der Wahlausschuss wünscht weiterhin das Vorliegen einer digitalen Version. Eine Kandidatur gilt gleichzeitig als Unterstützung des Wahlvorschlags. Der Wahlvorschlag kann entweder nur eine Kandidatin/einen Kandidaten oder die Kandidatinnen und Kandidaten einer Gruppe enthalten. Mit dem Wahlvorschlag eine unterschriebene, unwiderrufliche Einverständniserklärung jeder Kandidatin/jedes Kandidaten einzureichen. AUSZÄHLUNG Die Auszählung kann am Samstag, dem 10. Dezember 2016 ab ca. 9:00 Uhr im Hörsaal HGB 10, Universitätsstr. 150, Bochum, verfolgt werden. Die Wahl des 50. Studierendenparlaments erfolgt nach folgendem Wahlsystem: 1. Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis. 2. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach Wahllen. Wahllen können a. nur den Namen einer Kandidatin/eines Kandidaten enthalten (Einzelle) oder b. mehrere Namen in einer von der Gruppe festgelegten Reihenfolge enthalten (Gruppenle). Jede Kandidatin/jeder Kandidat kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. 3. Jede Wählerin/jeder Wähler hat nur eine Stimme. Diese gibt sie/er für die Kandidatin/den Kandidaten einer Einzelle oder für die Kandidatin/den Kandidaten einer Gruppenle ab. 4. Die Sitze werden auf die Wahllen im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im Sainte-Lague/Schepers Höchstzahlverfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllen entfallenden Sitze werden den in den Wahllen aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. 5. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz derjenigen Kandidatin/demjenigen Kandidaten zugeteilt, die/der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten die meen Stimmen hat. Ist die Wahlle erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt; die Zahl der Sitze im Studierendenparlament verringert sich entsprechend. 6. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Kandidatinnen/Kandidaten einer Wahlle entscheidet die Reihenfolge auf der Wahlle über die Rangfolge. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Wahllen entscheidet die Wahlleiterin durch Los, welcher Wahlle der Sitz zuzuteilen. 7. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Studierendenparlaments beträgt 35. Die Wahlberechtigung durch Vorlage des Studierendenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bochum, den 1. November 2016 gez. Simon Gutleben (Wahlleiter) Markus Reiß (Stellv. Wahlleiter)
3 Wahlvorschlag - KandidatInnen für die Wahl des 50. Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum vom 05. bis 09. Dezember Name das Wahlvorschlages: Mit der Unterschrift unter die Le erklären die Unterzeichneten unwiderruflich, in den oben genannten Wahlvorschlag zur Wahl des 50. Studierendenparlamentes der Ruhr- Universität Bochum aufgenommen werden zu wollen. Sie erklären weiterhin, keinen anderen Wahlvorschlag zu unterstützen. (Bei mehr als 15 Kandidaturen bitte einen weiteren Vordruck ausfüllen und einreichen.) Nr. Name, Vorname Matrikelnummer Adresse Unterschrift AnsprechpartnerIn für den Wahlausschuss: Telefonnummer und -Adresse für den Wahlausschuss:
4 Wahlvorschlag - UnterstützerInnen für die Wahl des 50. Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum vom 05. bis 09. Dezember Name das Wahlvorschlages: Mit der Unterschrift unter die Le erklären die Unterzeichneten, den oben genannten Wahlvorschlag zur Wahl des 50. Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum zu unterstützen. Sie erklären weiterhin, keinen anderen Wahlvorschlag zu unterstützen. (Bei mehr als 15 UnterstützerInnen bitte einen weiteren Vordruck ausfüllen und einreichen.) Nr. Name, Vorname Matrikelnummer Unterschrift AnsprechpartnerIn für den Wahlausschuss: Telefonnummer und -Adresse für den Wahlausschuss:
5 An: Wahlleiter der Studierendenschaft c/o AStA der Ruhr-Universität SH 008 Universitätsstr Bochum - BRIEFWAHLANTRAG - Ich beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Wahl des 50. Studierendenparlaments der Ruhr-Universität Bochum und die Wahl des 2. SHK-Rates der Ruhr-Universität Bochum. (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Name: Vorname: Adresse: PLZ, Ort: Matrikelnummer: Die Unterlagen für die Briefwahl (zutreffendes bitte Ankreuzen) o sollen an meine o.g. Adresse übersandt werden o sollen an mich an folgende Anschrift übersandt werden: Ort, Datum Unterschrift
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