AMTSBLATT der Fachhochschule Hof. Jahrgang März 2007 Nummer 2

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Transkript:

fh hof AMTSBLATT der Fachhochschule Hof Jahrgang 2007 30. März 2007 Nummer 2 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats UNIcert an der Fachhochschule Hof vom 15. Dezember 2006... 2 Änderung der Gebührenordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. Dezember 2006... 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Eignungsfeststellung für den Studiengang Internationales Management an der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007... 7 Satzung zur Änderung der Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007... 8 AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 1 von 8

2 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats UNIcert an der Fachhochschule Hof vom 15. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Hof folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats UNIcert an der Fachhochschule Hof vom 21. Dezember 2005 wird wie folgt geändert: Die Anlagen 1 und 2 werden ersetzt durch folgende Anlagen: Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats UNIcert an der Fachhochschule Hof Sprachen, Stufen und Fachorientierungen, die im Rahmen des UNIcert -Programms angeboten werden Stufe I II III Ausbildungsrichtung Allgemeinsprachlich Wirtschaft Technik Wirtschaft Technik Englisch Französisch Spanisch Italienisch Tschechisch Polnisch Russisch Chinesisch AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 2 von 8

3 Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats UNIcert an der Fachhochschule Hof Fächer, Leistungsnachweise und Zertifikats-Prüfungen I. UNIcert I Spanisch (10 SWS) 1 2 3 4 5 6 Lfd. Fächer SWS Prüfungen Ergänzende Notenge- Nr. Art und Dauer in Min. Regelungen wichtung 1.1. Kurs I,1 4 LN Die SWS der Stufe 1.2. Kurs I,2 4 LN können auch anders 1.3. Kurs I,3 2 LN verteilt werden. UNIcert I Mdl. Prüf., 15 50 % Schriftl. Prüf., 90 50 % Französisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Russisch, Chinesisch (12 SWS) 1 2 3 4 5 6 Lfd. Fächer SWS Prüfungen Ergänzende Notenge- Nr. Art und Dauer in Min. Regelungen wichtung 1.1. Kurs 1 2 LN Die SWS der Stufe 1.2. Kurs 2 4 LN können anders verteilt 1.3. Kurs 3 2 LN sein 1.4. Kurs 4 4 LN --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- UNIcert I Mdl. Prüf., 15 50 % Schriftl. Prüf., 90 50 % AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 3 von 8

4 II. UNIcert II Englisch, Französisch, Spanisch 1 2 3 4 5 6 Lfd. Fächer SWS Prüfungen, Ergänzende Notenge- Nr. Art und Dauer in Min. Regelungen wichtung 1.1. Kurs 1 4 LN Der Kurs kann in 2 x 2 SWS geteilt werden. 1.2. Kurs 2 4 LN UNIcert II Mdl. Prüf., 15 Hörverständnis 25 % Mdl. Prüf., 15 Sprechfertigkeit 25 % Schriftl. Prüf., 60 Leseverständnis 25 % Schriftl. Prüf., 60 schriftl. Ausdruck 25 % III. UNIcert III Englisch, Französisch, Spanisch 1 2 3 4 5 6 Lfd. Fächer SWS Prüfungen Ergänzende Notenge- Nr. Art und Dauer in Min. Regelungen wichtung 1.1. Kurs 1 4 LN 1.2. Kurs 2 4 LN UNIcert III Mdl. Prüf., 30 Hörverständnis 25 % Mdl. Prüf., 30 Sprechfertigkeit 25 % Schriftl. Prüf., 90 Leseverständnis 25 % Schriftl. Prüf., 90 schriftl. Ausdruck 25 % AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 4 von 8

5 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2006 in Kraft. 2 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Hof vom 9. November 2006 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Hof vom 15. Dezember 2006. Hof, den 15. Dezember 2006 gez. Prof. Dr. Jürgen Lehmann Präsident Die Satzung wurde am 15. Dezember 2006 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 15. Dezember 2006 durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 15. Dezember 2006. AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 5 von 8

6 Änderung der Gebührenordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 71 Abs. 8 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (BayHSchG) sowie 1 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 der Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) erlässt die Fachhochschule Hof folgende Änderung der Gebührenordnung: Die Gebührenordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications vom 14. Juli 2004 wird wie folgt geändert: 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1 Die Gebührenhöhe beträgt 2000 Euro pro Semester. Eine Gebührenpflicht über das vierte Semester hinaus entfällt, wenn außer der Masterthesis keine weiteren Prüfungsleistungen zu erbringen sind und das Studium in diesem Folgesemester abgeschlossen wird. Diese Änderung der Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1.10.2006 in Kraft. 2 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Hof vom 09. November 2006 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Hof vom 15. Dezember 2006. Hof, den 15. Dezember 2006 gez. Prof. Dr. Jürgen Lehmann Präsident Diese Änderung der Gebührenordnung wurde am 15. Dezember 2006 in der Hochschule niedergelegt. Diese Niederlegung wurde am 15. Dezember 2006 durch Aushang an der Hochschule bekannt gegeben. Der Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Dezember 2006. AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 6 von 8

7 Satzung zur Änderung der Satzung über die Eignungsfeststellung für den Studiengang Internationales Management an der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 61 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Hof folgende Satzung: 1 Die Satzung über die Eignungsfeststellung für den Studiengang Internationales Management an der Fachhochschule Hof vom 07. April 2003, zuletzt geändert am 8. März 2006, wird wie folgt geändert: 1. In 5 Abs. 4 werden Satz 1 und 2 neu eingefügt: Die Kommission entscheidet über die Eignung des Bewerbers. Die schriftliche Prüfung sowie das Auswahlgespräch müssen bestanden sein und fließen gleichrangig mit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in das Gesamtergebnis ein. 2. Der bisherige Satz 1 entfällt und die bisherigen Sätze 2 bis 5 des 5 Abs. 4 werden dessen Sätze 3 bis 6. 3. In allen Vorschriften dieser Satzung wird der Begriff Fachbereich durch den Begriff Fakultät, sowie der Begriff Fachbereichsrat durch den Begriff Fakultätsrat ersetzt. Diese Satzung tritt am 15. März 2007 in Kraft. 2 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Hof vom 17. Januar 2007 und der Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007. Hof, den 1. Februar 2007 gez. Prof. Dr. Jürgen Lehmann Präsident Die Satzung wurde am 1. Februar 2007 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 1. Februar 2007 durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 1. Februar 2007. AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 7 von 8

8 Satzung zur Änderung der Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 71 Abs. 6 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Hof folgende Satzung: 1 Die Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Hof vom 15. August 2006 wird wie folgt geändert: 6 Abs. 1 Nr. 4 c erhält folgende Fassung: Studierende, die sich erstmals an der Fachhochschule Hof einschreiben und innerhalb von 2 Monaten nach Semesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen für dieses laufende Semester. 2 Diese Satzung tritt am 01. Februar 2007 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Hof vom 17. Januar 2007 und der Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Hof vom 1. Februar 2007. Hof, den 1. Februar 2007 gez. Prof. Dr. Jürgen Lehmann Präsident Die Satzung wurde am 1. Februar 2007 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 1. Februar 2007 durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 1. Februar 2007. AMTSBLATT 2007_2.doc Seite 8 von 8