Sporthallen gestern, heute, morgen / BASPO Hindernisfreie Sporthallen / Bernard Stofer Procap Schweiz

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Transkript:

Sporthallen gestern, heute, morgen / BASPO 16.09.2015 Hindernisfreie Sporthallen / Bernard Stofer Procap Schweiz Seite 1

Sporthallen gestern, heute, morgen Hindernisfreie Sporthallen - Kurzvorstellung Stofer/Procap Bernard Stofer Architekt ETH / SIA Ressortleiter Bauen Wohnen Verkehr bei Procap Schweiz Procap Grösster schweizerischer Selbsthilfeverband von Menschen mit Behinderung, 20'000 Mitglieder in rund 45 lokalen Sektionen, Zentralsekretariat in Olten Dienstleistungen: Rechtsberatung, Bauen, Wohnen, Reisen, Sport, Freizeit, Kultur und Gesellschaft Netzwerk behindertengerechtes Bauen Procap - Pro Infirmis - Schweiz. Fachstelle behindertengerechtes Bauen (SFBB) Kantonale Fachstellen in allen Kantonen (10 davon bei Procap) Seite 2

Hindernisfreie Sporthallen Ablauf Einstieg ins Thema Gesetze und Normen Anforderungen - Zugang - Hallen - Sanitärräume - Zuschauerplätze - Betriebliche Vorkehrungen Beispiele Schlussbemerkungen Seite 3

Hindernisfreie Sporthallen Einstieg ins Thema Für Menschen mit Behinderung ist Sport (mindestens) ebenso wichtig wie für alle andern Menschen Gestern Heute Morgen Seite 4

Hindernisfreie Sporthallen Einstieg ins Thema Für Menschen mit Behinderung ist Sport mindestens ebenso wichtig wie für alle andern Menschen Foto Procap Seite 5

Einstieg ins Thema - Es gibt praktisch keine Sportart, die nicht auch von Menschen mit Behinderung ausgeübt wird Foto SPV Seite 6

Einstieg ins Thema - Es gibt praktisch keine Sportart, die nicht auch von Menschen mit Behinderung ausgeübt wird Foto SPV Seite 7

Einstieg ins Thema Bewegung / Breitensport Foto Plusport Seite 8

Einstieg ins Thema und Spitzensport Foto SPV Seite 9

Einstieg ins Thema Menschen mit Behinderung sind auch Zuschauer/innen Foto Procap Seite 10

Hindernisfreie Sporthallen Gesetze und Normen Seite 11

Hindernisfreie Sporthallen Gesetzliche Grundlagen gemäss Bundesverfassung dürfen Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden (BV Art. 8 Abs. 2) Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz BehiG müssen alle Neu- und Umbauten von öffentlich zugänglichen Anlagen, dazu gehören auch Sportanlagen, für Menschen mit Behinderung zugänglich und benützbar sein: - Neubauten grundsätzlich ohne Abstriche - Umbauten im Rahmen der Verhältnismässigkeit: 20 % der Umbaukosten oder 5 % des Gebäudeversicherungswertes Kantonale Baugesetze können Vorgaben verschärfen, aber nicht abschwächen Seit 2013 ist zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention für die Schweiz in Kraft getreten, was die Bedeutung des BehiG noch verstärkt Seite 12

Hindernisfreie Sporthallen Normen und Empfehlungen Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten (2009) Die massgebliche Grundlage für das hindernisfreie Bauen in der Schweiz Detaillierte Anforderungen an Zugang und Einrichtungen, für die Vielfalt der Sportanlagen jedoch zu wenig differenziert Richtlinien Hindernisfreie Sportanlagen (HISPA / 2014) Procap Bauen und Mitarbeit BASPO Bundesamt für Sport / Unterstützt vom EBGB Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung SIA Doku D0254 Hindernisfreie Sportanlagen (2016) Erläuterungen zur Anwendung der Norm Sia 500 (Überarbeitung der Richtlinien HISPA) Weitere Grundlagen vom paralympischen Sport, der FIFA, von Behindertensportverbänden, etc. Seite 13

Hindernisfreie Sporthallen Anforderungen an den Zugang (SIA 500 / DOK-0254) Foto Procap Seite 14

Anforderungen an den Zugang Rollstuhlgerechte Parkplätze Mindestens einer auf 50 normale Parkplätze - Witterungsgeschützt und nahe beim Eingang - Boden eben, befahrbar und gleitsicher, Gefälle max. 2 % - Mit Rollstuhl-Symbol am Boden und auf einer Tafel für Menschen mit Behinderung reserviert Quer- und Schrägparkierung Längsparkierung Seite 15

Anforderungen an den Zugang Stufen- und Schwellenlosigkeit Türabschlüsse Vorzugsweise Zulässig Nur bei Aussentüren zulässig Höhenüberwindung Mit Rampen oder Aufzügen - In Umbauten ausnahmsweise auch Hebebühnen - Treppenlifte sind keine zulässige Lösung (nicht geeignet) Seite 16

Anforderungen an den Zugang Treppenmarkierung Markierung vorzugsweise hell auf dunkel Seite 17

Anforderungen an den Zugang Beispiel Treppe ohne Markierung Seite 18

Anforderungen an den Zugang Markierungen durchsichtiger Wände / Türen - Zwischen 1.40 m und 1.60 m Höhe durchgehend gekennzeichnet - Min. 50 % dieses Bereichs als nicht transparente Markierung ausgebildet Seite 19

Hindernisfreie Sporthallen Anforderungen an Hallen (SIA 500 / DOK-0254) Seite 20

Anforderungen an Hallen (SIA 500 / DOK-0254) Turnhallenböden Das Befahren mit dem Rollstuhl muss erlaubt sein Wenn möglich: Flächenelastische Böden vorzugsweise Parkettböden Kompromisslösung: Kombielastische Böden Nicht geeignet: Punktelastische Böden nur in begründeten Ausnahmefällen einzusetzen Spielfeldmarkierungen: Deutlicher Helligkeitskontrast zum Untergrund Seite 21

Hindernisfreie Sporthallen Anforderungen an Sanitärräume (SIA 500 / DOK-0254) Seite 22

Anforderungen an Sanitärräume Gemäss Norm SIA 500 Pro Geschlecht mindestens je eine rollstuhlgerechte: Toilette Dusche Garderobe (Total 6 Räume) Seite 23

Anforderungen an Sanitärräume Differenzierung gemäss Richtlinien HISPA / SIA D-0254 - Differenzierung nach Anlagengrösse - Differenzierung nach unterschiedlichen Bedürfnissen - Berücksichtigung Einzelpersonen und Gruppen - Weiterentwickelte Sanitäreinrichtungen wurden eingeführt Seite 24

Weiterentwickelte Sanitäreinrichtungen Gehbehindertengerechte Toilette - Einfache Möglichkeit das Angebot an beschränkt zugänglichen Toiletten zu vergrössern - Kann auch in Bestandesbauten ohne Anpassungspflicht eine sinnvolle (beschränkt wirksame) Behelfslösung sein Seite 25

Weiterentwickelte Sanitäreinrichtungen Rollstuhlgerechter Duschplatz in Gemeinschaftsduschen - Keine Zusatzfläche erforderlich - Ist nur in Kombination mit abgrenzbarer Dusche (z.b. Kombiraum WC/Du/Garderobe) zulässig Seite 26

Weiterentwickelte Sanitäreinrichtungen Kombiraum Dusche / WC / Garderobe Zwingend erforderlich für Personen, die auf eine Privatsphäre angewiesen sind Seite 27

Anforderungen an Sanitärräume Vergleich Norm SIA 500 Richtlinien HISPA / SIA D-0254 - Gemäss Richtlinien HISPA/D-0254 braucht es - bei verbessertem Nutzen für Menschen mit Behinderung - tendenziell weniger Zusatzräume und weniger Zusatzfläche als bei den pauschalen Anforderungen der SIA 500 - Die Anzahl der erforderlichen Einrichtungen (Liegen, Duschplätze, Toiletten) übertrifft hingegen bei grösseren Sportanlagen die Normanforderungen TABELLE Vergleich Richtlinien / Norm SIA500 bezüglich Sanitärräume Seite 28

Hindernisfreie Sporthallen Anforderungen an Zuschauerplätze (Norm SIA 500) Foto Procap Seite 29

Anforderungen an Zuschauerplätze Rollstuhlgerechte Zuschauerplätze (Norm SIA 500) - Bis 300 Zuschauerplätze: Min. 2 Rollstuhlplätze pro 300 weitere je plus einer - Zusätzlich auf Voranmeldung verfügbar: min 10 Rollstuhlplätze - Position: Neben Sitzplätzen für Begleitpersonen - Sichtlinien einhalten Sitze für Begleitpersonen vorzugsweise frei verschiebbar Alternativ je 2 und 2 abwechselnd Seite 30

Hindernisfreie Sporthallen Anforderungen an den Betrieb (SIA 500 / DOK-0254) Je konsequenter die bauliche Hindernisfreiheit umgesetzt ist, desto weniger betriebliche Vorkehrungen braucht es. Spezifische Einrichtungen (z.b. rollstuhlgerechte Toiletten) müssen zu den gleichen Betriebszeiten wie die übrigen Einrichtungen verfügbar sein. Sie sollen wenn möglich nicht abgeschlossen werden (falls nötig mit dem Einheitsschlüssel «Eurokey»). Das Personal muss instruiert und geschult sein und innert nützlicher Frist über Telefon zur Verfügung stehen. Für gehörlose Menschen soll es auch per SMS erreichbar sein. Für die Zulassung von Assistenz- und Blindenhunden sind entsprechende Piktogramme anzubringen. Seite 31

Hindernisfreie Sporthallen Beispiele Seite 32

Beispiel 1 (Sportzentrum) Erste Variante Sanitärräume Seite 33

Beispiel 1 (Sportzentrum) Überarbeitete Variante: Übersicht Sanitärräume Für Menschen mit Behinderung ist Sport (mindestens) ebenso wichtig wie für alle andern Menschen Seite 34

Beispiel 1 (Sportzentrum) Überarbeitete Variante: Garderoben / Duschen Für Menschen mit Behinderung ist Sport (mindestens) ebenso wichtig wie für alle andern Menschen Seite 35

Beispiel 2 (Sportpark) Ausschnitt rollstuhlgerechte Toiletten und Duschen Seite 36

Beispiel 2 (Sportpark) Ausschnitt rollstuhlgerechte Garderoben Seite 37

Beispiel 2 (Sportpark) Rollstuhlgerechte Gruppengarderobe Seite 38

Hindernisfreie Sporthallen Schlussbemerkungen Aussagen der Rollstuhlsportlerin SH für die heutige Tagung 1. Die integrative Schule hat zur Folge, dass auch im Sportbereich alle Varianten von Behinderungen berücksichtigt werden müssen 2. Von Hindernisfreien Sportanlagen profitieren auch Andere, insbesondere ältere Menschen, Familien mit Kindern, die Einrichtung von Anlässen, der Gerätetransport 3. Bei Unsicherheiten, was bezüglich Hindernisfreiheit im Detail vorzukehren ist, lieber einmal zu viel bei den spezialisierten Fachpersonen nachfragen Seite 39

Hindernisfreie Sporthallen Schlussbemerkungen Fragen zu hindernisfreien Sportanlagen: Kantonale Fachstellen als primäre Auskunftstellen www.procap-bauen.ch/fachstellen Rückmeldungen zu den Richtlinien HISPA (zur DOK-0254) (procap-bauen / Merkblätter / öff. zugänglich) bernard.stofer@procap.ch Telefon 062 206 88 51 Danke für die Aufmerksamkeit Foto Procap Fragen? Seite 40