Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz des Netzbetreibers Erdgas Mittelsachsen GmbH

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Transkript:

Technische Mindestanfrderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz des Netzbetreibers Erdgas Mittelsachsen GmbH gemäß 21 b Abs. 4 EnWG und 12 Abs. 1 Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 1 vn 9

1. Geltungsbereich Dieses Dkument regelt die technischen Mindestanfrderungen an Gas-Messeinrichtungen und die Mindestanfrderungen an Datenumfang und Datenqualität im Netzgebiet der Erdgas Mittelsachsen GmbH nach 21 b Abs. 4 EnWG und 12 Abs. 1 Messstellenrahmenvertrag. Das Dkument ergänzt die einschlägigen Gesetze und Verrdnungen (insbesndere EnWG, GasNZV, GasGVV, MessZV), die Technischen Vrschriften und Richtlinien (z. B. DVGW Regelwerk, insbesndere G 488, G 492, G 685, G 687, G 689 und G 2000) in den jeweils gültigen Fassungen. Das Dkument gilt auch für Gas-Messeinrichtungen im Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes G 600, ersetzt jedch nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Die Regelungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer bleiben unberührt. Messeinrichtungen an Netzkpplungspunkten und Messeinrichtungen zur Gasbeschaffenheitsmessung sind im Vrfeld mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Weitergehende technische Einrichtungen, wie z. B. Dimensinierung der Rhre, Einrichtungen für die Absperrung der Messeinrichtung, die Druckabsicherung, die Druck- /Mengenregelung, Erdgasfilter der die ggf. zum Schutz der Gaszähler vrgeschalteten Schmutzsiebe sind nicht Bestandteil dieser Mindestanfrderungen und werden gesndert geregelt. Das Dkument gilt auch für Umbauten an bestehenden Messeinrichtungen. 2. Grundsätzliche Anfrderungen Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass an der Messstelle alle Vraussetzungen zur einwandfreien Messung der abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher eingehalten werden. Der Aufstellungsrt der Messeinrichtung muss zugänglich, belüftet, beleuchtet, witterungsgeschützt und trcken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anfrderungen durch gleichwertige Maßnahmen zu erfüllen (z. B. Schutzarten durch Gehäuse). Die Einhaltung der zulässigen Umgebungs- und Betriebstemperaturbereiche der Messeinrichtungen (insbesndere bei Messanlagen mit elektrnischen Messgeräten in Schrankanlagen) und snstigen Anfrderungen an den Aufstellungsrt ist sicherzustellen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gemäß Herstellerangaben den Anfrderungen des Aufstellungsrtes genügen. Die erfrderlichen Wand- und Mntageabstände (z. B. für Zählerwechsel) sind einzuhalten. In entsprechenden Einbausituatinen ist zusätzlich ein Umfahr- und Abreißschutz zur Sicherung gegen Beschädigungen sicherzustellen. In Gebäuden mit whnähnlicher Nutzung ist der Schallschutz besnders zu beachten (Raumschall-, Körperschallübertragung bei Trennwänden). Messeinrichtungen sind grundsätzlich s zu kennzeichnen, dass für den Netzbetreiber und Anschlussnutzer ersichtlich ist, wer zuständiger Messstellenbetreiber ist. Der Messstellenbetreiber ermöglicht dem Netzbetreiber jederzeit ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zur Messeinrichtung. Bei Vrhandensein vn Messeinrichtungen des Netzbetreibers EMS hat die Übernahme des Messstellenbetriebes durch einen Dritten ausschließlich entweder durch Erwerb und Weiterbetrieb der vrhandenen Messeinrichtungen der Ausbau und Übergabe der vrhandenen Messeinrichtungen an die EMS und Einbau und Nutzung einer vm neuen Messstellenbetreiber nach Maßgabe dieser Technischen Mindestanfrderungen zur Verfügung gestellten Ausstattung zu erflgen. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 2 vn 9

Bei Übernahme vn Messeinrichtungen des Netzbetreibers als grundzuständigem Messstellenbetreiber ist zusätzlich zu den Przessschritten der Abschnitte 5.1 und 5.2 der Anlage 1 zu den Festlegungen BK6-09-034/BK7-09-001 der Bundesnetzagentur der Abschluss eines Kaufvertrages nach Vrgabe des Netzbetreibers erfrderlich. Ein Muster wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 3. Anfrderung an die Messeinrichtung Die Gas-Messeinrichtung muss für den Abnahmefall geeignet sein und entsprechend betrieben werden. Die Messgeräte müssen dem im Betrieb maximal möglichen Druck (MOP) standhalten. Die Eignung ist nachzuweisen. Eingesetzte Messeinrichtungen müssen, sfern sie nicht fernabgelesen werden, für die Kundenselbstablesung geeignet sein. Dies gilt als erfüllt, wenn alle erfrderlichen Register der Zählwerke gleichzeitig ablesbar sind (keine Tastenbedienung der rllierende Anzeige). Schalteinrichtungen zur Versrgungsunterbrechung der zur Leistungsbegrenzung, die über die hier spezifizierten Mindestanfrderungen hinaus ntwendig werden, bedürfen vr dem Einbau die Zulassung durch die Erdgas Mittelsachsen GmbH. Hierfür ist vm Messstellenbetreiber der Nachweis der Zulassung, die Einhaltung der snstigen technischen Anfrderungen an die eingesetzten Geräte, zu führen. Sweit bei Verbrauchs-/Abnahmestellen eine Steuerung im Rahmen der Netznutzung (z. B. bei unterbrechbarer Versrgung) durch den Netzbetreiber erflgt, werden die erfrderlichen Steuergeräte in der Regel vm Netzbetreiber gestellt. Die Gestaltung der Gas-Messeinrichtung hat nach Tabelle 1 zu erflgen. Auslegungskapazität Aufbau der Messeinrichtung (unter Nrmbedingungen) in m³/h < 5.000 Einfachmessung 5.000 bis < 25.000 25.000 100.000 Tabelle 1: Richtwerte zu den Auslegungskriterien Haupt- und Kntrllzähler (gleiche Zählergröße) Dauerreihenschaltung mit unterschiedlichen Messverfahren Brennwertumwertung erfrderlich Bei Vergleichsmessungen sind alle Gaszähler mit gleichwertigen Mengenumwertern auszurüsten. Die Gastemperatur am Gaszähler sllte im Bereich vn + 5 bis + 40 C liegen. Bei Dauerreihenschaltung müssen zwei verschiedene Messgerätearten bzw. prinzipien zum Einsatz kmmen. Beide Messungen müssen geeicht sein und sind als gleichwertig zu betrachten. Im Vrfeld ist für die Mengenermittlung der Haupt- und Kntrllzähler eindeutig festzulegen. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 3 vn 9

3.1. Gaszähler Die Auswahl des geeigneten Gaszählers hat nach Anlage 1 dieses Dkuments zu erflgen. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Standarddruckstufe ist DP 16 bar (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Zur Inbetriebnahme sind dem Netzbetreiber Kpien der erfrderlichen Prüfzeugnisse über die durchgeführten Druck- und Festigkeitsprüfungen nach DIN EN 10204-3.1 zu übergeben (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Flgende Bauteile sind zusätzliche Bestandteile des Gaszählers: Dichtungen Muffen Verschlüsse Bei der Messgeräteauswahl ist die ntwendige Versrgungssicherheit zu beachten. In Einzelfällen kann dieses zu Abweichungen vn Anlage 1 dieses Dkuments führen. 3.1.1 Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Balgengaszähler bis G25 Alle eingesetzten Balgengaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vrschriften, der DIN EN 1359, den allgemein anerkannten Regeln der Technik swie dieser Regel entsprechen. Alle neu einzubauenden Balgengaszähler im Netzgebiet der Erdgas Mittelsachsen GmbH müssen s vrbereitet sein, dass ein Reedkntakt jederzeit nachrüstbar ist, hne den Zähler zu wechseln. 3.1.2. Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Balgengaszähler bis G100 Alle eingesetzten Balgengaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vrschriften, der DIN EN 1359, den allgemein anerkannten Regeln der Technik swie dieser Regel entsprechen. Alle neu einzubauenden Balgengaszähler im Netzgebiet der Erdgas Mittelsachsen GmbH ab G40 müssen mit einem Reedkntakt ausgerüstet sein, bzw. bei Bedarf mit einem ENCODER-Zählwerk und/der mit einer mechanischen Temperaturkmpensatin. 3.1.3. Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Drehklbengaszählern In Ergänzung zur DIN EN 12480 gilt: die Drehklbengaszähler sind in Anschlussausführung und Nennweite entsprechend den Vrgaben des Netzbetreibers einzubauen. Beim Werkstff für die Gehäuse der Drehklbengaszähler ist DIN 30690-1 zu beachten. Als Fehlergrenzen bei der Eichung ist die Hälfte der Eichfehlergrenzen einzuhalten. Es wird ein separater Impulsgeber im Zählwerkskpf mit Reedgeber (NF) gefrdert, swie der Einsatz eines zusätzlichen Encderzählwerks, es muss mindestens ein mechanischer Abtrieb (25 H7) für ein Aufsteck-Encderzählwerk vrhanden sein. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 4 vn 9

Ab einem Betriebsüberdruck vn 4 bar ist der Einsatz vn Drehklbengaszählern nur mit einer Hchdruckprüfung in Anlehnung an die PTB-Prüfregel Bd. 30 zulässig. Die Hchdruckprüfung ist beim vm Netzbetreiber vrgegebenen Prüfdruck auf einem Prüfstand, welcher dem deutsch-niederländischen Bezugsniveau angeglichen ist, vrzunehmen. Als Prüfmedium für die Hchdruckprüfung ist Erdgas zu verwenden. Prüfstand und Termin sind s frühzeitig bekannt zu geben, dass ein Beauftragter des Netzbetreibers auf dessen Ksten an der Hchdruckprüfung teilnehmen kann. Das Prtkll der HD-Prüfung ist mitzuliefern. Der HD-Messbereich ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Diese Regelungen gelten für Nacheichungen entsprechend. Die Drehklbengaszähler sind mit zwei im Gehäuse integrierten Tauchhülsen und zwei integrierten Druckmesspunkten vrzusehen. Die Eichung hat mit den Tauchhülsen zu erflgen. 3.1.4. Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Turbinenradgaszählern Als Gesamtlänge der Turbinenradgaszähler zwischen Ein- und Auslaufanschlüssen gilt verbindlich 3 DN. Die Turbinenradgaszähler sind grundsätzlich für die Einbaulage hrizntaler Durchfluss, universell einstellbar nach links der rechts, vrzusehen. Bezüglich der Gehäusewerkstffe, sind die Anfrderungen der DIN 30690-1 zu beachten. Die Turbinenradgaszähler sind für den Einsatz bis zu einem Betriebsüberdruck vn 4 bar einer Niederdruckeichung zu unterziehen. Als Fehlergrenzen bei der Eichung ist die Hälfte der Eichfehlergrenzen einzuhalten. Es sind Turbinenradgaszähler mit 2 x separaten Impulsgebern im Zählwerkskpf mit Reedgeber NF, und mit 2 x Schaufelradabgriff mit induktiven Impulsgeber (HF) und 1 x Referenzabgriff mit induktiven Impulsgeber (HF), swie, zumindest in Neuanlagen, Encderzählwerk einzusetzen. Alternativ zu einem integrierten Encderzählwerk muss durch einen mechanischen Abtrieb (25 H7) die Möglichkeit zur Verwendung eines Aufsteck-Encderzählwerkes gegeben sein. 3.1.5. Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Ultraschallgaszählern Alle Zähler müssen über eine Zulassung nach EU-Druckgeräterichtlinie (PED) verfügen. In Ergänzung zu den allgemeinen Regeln gilt für alle Ultraschallgaszähler: Beim Einsatz sind die Anfrderungen der PTB hinsichtlich der Ein- und Auslaufstrecken zu beachten. Die Ultraschallgaszähler sind grundsätzlich für die Einbaulage hrizntaler Durchfluss, universell einstellbar nach links der rechts, vrzusehen. In Ausnahmefällen ist die vertikale Einbaulage mit Durchfluss vn ben nach unten möglich. Bezüglich der Gehäusewerkstffe sind die Anfrderungen der DIN 30690-1 zu beachten. Für die Prüfungen, Eichungen und Fehlergrenzen gelten die Ausführungen für Turbinenradgaszähler entsprechend. Beim Einsatz vn Ultraschallgaszählern hne Anzeigedisplay am Gerät ist eine digitale Ankpplung an den Mengenumwerter vrzusehen. 3.2. Identifizierung vn Messstellen Messstellen im Netzgebiet der Erdgas Mittelsachsen GmbH, werden gemäß der Vrgaben in den Wechselprzessen im Messwesen (WiM) identifiziert. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 5 vn 9

3.3. Ergänzende Anfrderungen beim Einsatz vn Mengenumwertern und Zusatzeinrichtungen Die Anfrderungen der Gasnetzzugangsverrdnung (GasNZV) zum Einbau vn Leistungsbzw. Lastgangmessungen sind zu beachten. Die Kmmunikatinseinrichtung zur Fernablesung, inklusive der Verantwrtung für deren Funktinsweise, gehört zum Tätigkeitsumfang des Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetreiber hat Mdems mit transparentem Übertragungsmdus und hne aktivierten Passwrtschutz einzusetzen. Je nach Einsatz der Geräte ist es ntwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprtklle sind dazu ffen zu legen. Ab einem Messdruck vn 100 mbar ist der Einsatz vn Mengenumwertern zu prüfen. Als Fehlergrenzen bei der Eichung wird die Hälfte der Eichfehlergrenzen empfhlen. In Ergänzung zur DIN EN 12405 gilt für elektrnische Mengenumwerter: Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumfrmer für Druck und Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktin vn Druck, Temperatur und der Abweichung vm idealen Gasgesetz zu erflgen (Zustandsmengenumwertung). Bei der Auswahl des K-Zahl-Berechnungsverfahrens sind die aus der Gasbeschaffenheit resultierenden Anfrderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 486 zu beachten. Dies kann entweder durch fest eingestellte K-Zahlen der durch die Berechnung der K-Zahl im Mengenumwerter geschehen. Wird die K-Zahl berechnet, erflgt dies anhand der Gasbeschaffenheit mit einer geeigneten Gleichung als Funktin vn Druck und Temperatur. Die zur Berechnung der K-Zahl benötigten Werte der Gasbeschaffenheit müssen für Brenngase der 1. und 2. Familie nach DIN EN 437 prgrammierbar sein der als Live-Daten über ein geeignetes Datenprtkll (z. B. DSfG) zur Verfügung gestellt werden können. Der Druckmessumfrmer ist als Abslutdruckaufnehmer auszuführen. Der Messbereich der Gastemperatur ist vn -20 C bis +60 C vrzusehen, die Hersteller-Angaben sind zu beachten. Die Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen müssen bei Erfrdernis für den Einsatz in der für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-Zne zugelassen sein. Die ntwendige Zulassung nach ATEX ist bereitzustellen. Eingesetzte Mengenumwerter müssen über eine Temperaturaufnehmer und einen Druckaufnehmer verfügen. Die Datenspeicher müssen über eine Bauartzulassung als echtzeitbezgener Lastgang bzw. Zählerstandsgangspeicher verfügen. Die Eichung der Datenspeicher hat als echtzeitbezgener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher zu erflgen. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plmbenplänen und die zur Geräteauslesung erfrderliche Sftware bereitzustellen. Die Betriebsanleitung ist dem Anschlussnutzer auszuhändigen. Die Parametrierung hat nach den Vrgaben des Netzbetreibers zu erflgen. Die Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über mindestens eine der nachstehenden Schnittstellen verfügen: ptische Schnittstelle nach IEC 1107 RS 232/485 Kmmunikatinsschnittstelle für den Mdem-Anschluss (wahlweise analg, ISDN der GSM) DSfG-Schnittstelle entsprechend DVGW G 485 MDE-kmpatibel Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 6 vn 9

3.3.1. Anfrderungen an die Messwertübermittlung Sfern keine stündliche Messwertübermittlung durch den Transprtkunden gefrdert ist, gelten abweichend vn den in Anlage 1 zum Beschluss BK7-09-001 (WiM) festgehaltenen Regelungen zur Messwertübermittlung an den Netzbetreiber flgende, jederzeit widerrufbare, Vereinbarungen: 3.3.1.1. Zeitpunkt und Datenumfang für die tägliche Messwertübermittlung Die Messwertübermittlung hat täglich, unverzüglich nach Datenauslesung jedch spätetens zu den u. g. Zeitpunkten, für flgende Zeitreihen zu erflgen: bis 08:00 Uhr für den Vrtag vn 06:00 Uhr (D-1) bis 06:00 Uhr (D): Versand des Lastgangs bzw. Zählerstandsgangs für das Vlumen im Betriebszustand V b in m³ swie zusätzlich beim Einsatz vn Mengenumwertern: Lastgang bzw. Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n in m³, Zeitreihe für die Abrechnungstemperatur T eff in C, Zeitreihe für den Gasdruck (abslut) p eff + p amb in bar, bis 13:00 Uhr für den Gastag D vn 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr: Versand des Lastgangs bzw. Zählerstandsgangs für das Vlumen im Betriebszustand V b in m³, swie zusätzlich beim Einsatz vn Mengenumwertern: Lastgang bzw. Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n in m³, Zeitreihe für die Abrechnungstemperatur T eff in C, Zeitreihe für den Gasdruck (abslut) p eff + p amb in bar. 3.3.1.2. Zeitpunkt und Datenumfang für die mnatliche Messwertübermittlung Die Messwertübermittlung für den Liefermnat M vn 06:00 Uhr, erster Tag des Mnats M bis 06:00 Uhr, erster Tag des Mnats M + 1 hat mnatlich am Mnatsersten unverzüglich nach Datenauslesung für flgende Zeitreihen zu erflgen: Lastgang bzw. Zählerstandsgang für das Vlumen im Betriebszustand V b in m³ swie zusätzlich beim Einsatz vn Mengenumwertern: Lastgang bzw. Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n in m³, Zeitreihe für die Abrechnungstemperatur T eff in C, Zeitreihe für den Gasdruck (abslut) p eff + p amb in bar, elektrnischer Zählerstand um 06:00 Uhr erster Tag des Mnats M für flgende Zählwerke: registriertes Vlumen im Betriebszustand V b, swie zusätzlich beim Einsatz vn Mengenumwertern: registriertes Vlumen im Nrmzustand V n, registrierte Störmenge, swie zusätzlich beim Einsatz vn Encderzählwerken: Stand Encderzählwerk. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 7 vn 9

Die mnatliche Messwertübermittlung hat auch dann zu erflgen, wenn vn den unter Kap. 3.3.1.1 vereinbarten Regelungen auf Wunsch des Transprtkunden abgewichen wird. 3.3.1.3. Datenversand Die Übermittlung der Messwerte hat unter Beachtung der hier festgelegten Fristen an flgende Adresse zu erflgen: mkg@meteringservice.de Der Versand der Messdaten erflgt in der jeweils aktuellen Versin des Nachrichtentyps MSCONS des Edi@energy-Subsets unter Verwendung der in Tabelle 2 aufgeführten OBIS Kennziffern. Zeitreihe OBIS Kennzahl Lastgang für das Vlumen im Betriebszustand V b [m³] ungestört 7-1:99.21.15 Lastgang für das Vlumen im Betriebszustand V b [m³] gestört 7-1:99.22.15 Lastgang für das Vlumen im Betriebszustand V b [m³] gesamt 7-1:99.23.15 Lastgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] ungestört 7-1:99.21.17 Lastgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] gestört 7-1:99.22.17 Lastgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] gesamt 7-1:99.23.17 Zählerstandsgang für das Vlumen im Betriebszustand V b [m³] 7-1:99.21.0 Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] ungestört 7-1:99.21.2 Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] gestört 7-1:99.22.2 Zählerstandsgang für das Vlumen im Nrmzustand V n [m³] gesamt 7-1:99.23.2 Temperatur [ C] 7-1:99.41.42 Abslutdruck [bar] 7-1:99.42.42 registriertes Vlumen im Betriebszustand V b 7-1:1.0.0 registriertes Vlumen im Betriebszustand V b (Encder) 7-2:1.0.0 registriertes Vlumen im Nrmzustand V n ungestört 7-1:11.2.0 registriertes Vlumen im Nrmzustand V n gestört 7-1:12.2.0 registriertes Vlumen im Nrmzustand V n gesamt 7-1:13.2.0 Tabelle 2: OBIS Kennzahlen 3.4. Nachprüfung bereitgestellter Messwerte Bereitgestellte Messwerte müssen den Anfrderungen der DVGW-Regelwerke G 685 (A) und G 687 (A) genügen. Sfern Störungen und damit verbundene Ersatzwertbildungen gehäuft der regelmäßig auftreten, ist das Messgerät durch den Messstellenbetreiber zu prüfen, instand zu setzen der zu ersetzen. Der Messstellenbetreiber hat den Netzbetreiber bei Störungen unverzüglich zu infrmieren. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 8 vn 9

Anlage 1 Maximaler Betriebsdurchfluss in m³/h Zählergröße Zählerart und Ausführung Nennweite in DN Reedkntakt vrbereitet Encder Mengenumwerter Tarifgerät 0,040-6 G4 BGZ 1 Stu 25 X 0,060-10 G6 BGZ 1 Stu 25 X 0,100-16 G10 BGZ 1 Stu 40 X 0,160-25 G16 BGZ 1 Stu 40 X 0,250-40 G25 BGZ 1 Stu 40 X 0,400-64 G40 BGZ 1 Stu 65 / 80 X 0,650-100 G65 BGZ 1 Stu 80 X 1,000-160 G100 BGZ 1 Stu 100 X 0,040-6 G4 BGZ 2 Stu 20 / 25 X 0,060-10 G6 BGZ 2 Stu 25 / 32 X 0,100-16 G10 BGZ 2 Stu 32 / 40 X 0,160-25 G16 BGZ 2 Stu 40 X 0,250-40 G25 BGZ 2 Stu 50 X 0,400-64 G40 BGZ 2 Stu 65 / 80 X 0,650-100 G65 BGZ 2 Stu 80/ 100 X 1,000-160 G100 BGZ 2 Stu 100 X 0,800-40 G25 DKZ 50 / 40 X X 0,600-65 G40 DKZ 50 / 40 X X 0,600-100 G65 DKZ 50 / 40 X X 1,000-160 G100 DKZ 80 X X 1,600-250 G160 DKZ 80/ 100 X X 2,500-400 G250 DKZ 100 / 80 6,500-650 G400 DKZ 100 / 150 X X X X X X 10,00-1000 G650 DKZ 150 X X X X 16,00-1600 G1000 DKZ 250 X X X X 32,00-650 G400 TRZ 100 / 150 50,00-1000 G650 TRZ 150 / 200 80,00-1600 G100 TRZ 200 / 250 X X X X X X X X X X X X Ab einer Leistung vn größer 500 kw muss ein Tarifgerät zum Einsatz kmmen. Ab einen Messdruck vn 100 mbar sllte über den Einsatz eines Mengenumwerters nachgedacht werden. Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen_Stand: 04.10.2011 Seite 9 vn 9