Allgemeine Information über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Zell am See Wir bilden seit 1974 erfolgreich diplomierte Pflegekräfte aus. Der qualifizierte Unterricht bereitet die Schüler sorgfältig auf die praktische Ausbildung vor. Die Lernenden werden aktiv in den Unterrichtsprozess mit einbezogen und zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt. Die vielseitigen Praktikumseinrichtungen eröffnen dem Auszubildenden alle notwendigen beruflichen Arbeitsfelder. Unsere Schule ist gekennzeichnet durch persönlichen Kontakt mit dem Schüler Förderung der Selbständigkeit individuelle Betreuung jedes Einzelnen gemäß dem Motto Was ist das Beste? Und nicht, was ist das Übliche?! Der Träger der Schule ist die Stadtgemeinde Zell am See. Das Krankenhaus und die angegliederte Schule liegen am Nordufer des Zeller Sees inmitten der Europa-Sportregion. Die Ausbildung im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre. Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten Sie ein Diplom (EU-konform) mit der Berufsbezeichnung diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester bzw. diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger.
Leistungspaket*: für die Ausbildung sind keine Studiengebühren zu bezahlen Verpflegung: Frühstück, Mittags- und Abendmenü im Krankenhaus zum günstigen Pauschalpreis von dzt. 30,89 pro Monat monatliches Taschengeld 14 mal in der Höhe von Taschengeld monatlich abzügl. Frühstück, Mittags- u. Abendmenü ausgezahlter Betrag 1. Ausbildungsjahr 167,60 30,89 136,71 2. Ausbildungsjahr 247,30 30,89 216,41 3. Ausbildungsjahr 335,10 30,89 304,21 acht Wochen Ferien pro Schuljahr Dienstkleidung wird zur Verfügung gestellt Wohnmöglichkeit in Zweibettzimmern (dzt. monatlich 35,12) Wohnmöglichkeit in Einbettzimmern (dzt. monatlich 127,00) Sozialversicherung bei der Salzburger Gebietskrankenkasse Kinderbeihilfe (wird längstens bis zum 27. Lebensjahr gewährt) Freifahrtausweise Selbstbehalt von dzt. 19,60 bzw. Fahrtenermäßigungen bis zum 27. Lebensjahr für Nachtdienste (ab dem 2. Ausbildungsjahr) wird eine Zulage von dzt. 23,16 pro Nacht bezahlt für Dienste an Sonn- und Feiertagen erhält man eine Zulage von dzt. 3,06 pro Stunde *Stand Juli 2009
Die Ausbildung: Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden: Std. pro Schuljahr Unterrichtsfach I. II. III. 1 Berufsethik und Berufskunde 40 20 20 2 Grundlagen der Pflegewissenschaft und 40 20 20 Pflegeforschung 3 Gesundheits- und Krankenpflege 240 130 130 4 Pflege von alten Menschen 30 20 5 Palliativpflege 20 20 20 6 Hauskrankenpflege 20 20 7 Hygiene und Infektionslehre 60 8 Ernährung, Kranken- und Diätkost 30 9 Biologie, Anatomie und Physiologie 100 10 Allgemeine und spezielle Pathologie 120 130 110 11 Gerontologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie 30 12 Pharmakologie 20 20 13 Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz 30 10 14 Gesundheitserziehung, Gesundheitsförderung 20 20 im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin 15 Berufsspezifische Ergonomie u. Körperarbeit 40 30 20 16 Soziologie, Psychologie, Pädagogik und 50 20 20 Sozialhygiene 17 Kommunikation, Konfliktbewältigung, 40 40 40 Supervision und Kreativitätstraining 18 Strukturen und Einrichtungen des 10 20 Gesundheitswesens und Organisationslehre 19 EDV, fachspezifische Informatik, Statistik und 20 20 Dokumentation 20 Fachspezifisches Englisch 40 20 20 21 Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 20 20 Gesamtstunden pro Ausbildungsjahr 970 560 470 Gesamtstunden der theoret. Ausbildung 2000 22 Schulautonomer Bereich 120
Die praktische Ausbildung von mindestens 2480 Stunden erfolgt: im allg. öffentl. Krankenhaus Zell am See in der Seniorenwohnanlage Schüttdorf in der Privatkrankenanstalt Ritzensee/Saalfelden in der Hauskrankenpflege in verschiedenen Elternberatungsstellen in diversen Stillgruppen in der Übergangspflege des Krankenhauses
Berufsaussichten: Die Palette der Möglichkeiten an Spezialisierungen nach dem Diplom ist groß. Zahlreiche Weiterbildungen wie z. B. in Richtung Pflegemanagement, Wundmanagement, Kontinenz- und Stomaberatung, Palliativpflege, Praxisanleitung, Sterilgutversorgung etc. Sonderausbildungen wie z. B. für Spezialaufgaben in der Kinder- und Jugendlichenpflege, in psychiatrischer Gesundheitsund Krankenpflege, in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und in der Pflege bei Nierenersatztherapie, in der Pflege im Operationsbereich, in der Krankenhaushygiene etc. Sonderausbildungen für Lehr- und Führungsaufgaben Universitäts- und Fachhochschulausbildungen Studium von Pflegewissenschaft, Pflegemanagement und Pflegepädagogik sind möglich. Teilzeitbeschäftigung nach der Karenzzeit ermöglicht auch Frauen den Wiedereinstieg. Insgesamt gesehen ist der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege genau die richtige Berufswahl für Personen mit sozialem Engagement, Eigenverantwortlichkeit und Interesse am und Liebe zum Menschen.
Aufnahmeverfahren: das Mindestalter zur Aufnahme ist das vollendete 17. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn die erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 30. April des Aufnahmejahres eingereicht werden Zugangsvoraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen zur Aufnahmeprüfung und zum Aufnahmegespräch werden Sie nach dem Eintreffen der vollständigen Unterlagen schriftlich eingeladen für ein persönliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung zur Verfügung eine Aufnahmekommission entscheidet über die Aufnahme in die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege die Kommissionsergebnisse liegen voraussichtlich bis Ende Mai des Aufnahmejahres vor Schulbeginn ist Anfang Oktober der genaue Termin wird nach erfolgter Zusicherung der Aufnahme bekannt gegeben
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen: schriftliches Aufnahmeansuchen mit Anschrift und Telefonnummer (siehe Download Bewerbungsformular) Ansuchen um Wohnmöglichkeit (falls diese benötigt wird im Bewerbungsformular ankreuzen) zwei Passfotos lückenloser Lebenslauf (siehe Download Bewerbungsformular) Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Geburtsurkunden von Kindern und Heiratsurkunde) Staatsbürgerschaftsnachweis Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe Semester- bzw. Abschlusszeugnis der 10. Schulstufe sonstige Zeugnisse (z.b. Matura, Lehrabschluss etc.) Polizeiliches Führungszeugnis darf mit dem Tag des Ansuchens nicht älter als 2 Monate sein ärztliches Gesundheitszeugnis Die Dokumente müssen als ORIGINAL* oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden! *Originale werden umgehend eingeschrieben retourniert, falls Sie ein DIN A4 Kuvert frankiert mit 2,65 beilegen.