Musikschule Schönenwerd Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2017/18 Name Adresse Telefon/Mobile Vorname des Vaters oder der Mutter Vorname Wohnort Geburtsdatum Aktuelle Klasseneinteilung: E-Mail-Adresse Ja Nein Mit einer Einteilung während der Unterrichtszeit der Primarschule wären wir einverstanden. Instrument Ab Schulklasse Subventionierter Elternbeitrag Cello 2. Klasse 540.-- Einzel Violine 2. Klasse 540.-- Einzel Sopranflöte 2. Klasse 3) 360.-- Gruppe 540.-- Einzel Klavier 2. Klasse 540.-- Einzel Akkordeon 2. Klasse 540.-- Einzel Schwyzerörgeli 2. Klasse 540.-- Einzel Keyboard 3. Klasse 540.-- Einzel 1) Blechblasinstrument 3. Klasse 540.-- Einzel Querflöte 3. Klasse 540.-- Einzel Schlagzeug 3. Klasse 540.-- Einzel Sologesang 3. Klasse 540.- Einzel Trompete 3. Klasse 540.-- Einzel Altblockflöte 4. Klasse 540.-- Einzel Klarinette 4. Klasse 540.-- Einzel Saxophon 4. Klasse 540.-- Einzel Gitarre akustisch 4. Klasse 540.-- Einzel Gitarre elektrisch 6. Klasse 540.-- Einzel Bassgitarre 6. Klasse 540.-- Einzel Ensemble Klassik-, Folk (mittwochs) 150.-- Gruppe Ensemble Rock, Pop, Jazz (mittwochs) 150.- Gruppe Ich bin Anfänger/-in Ich spiele das Instrument seit Jahr(en) 1) 3) Trompete, Cornet, Althorn, Euphonium, Posaune Tuba etc. Um den Ensembleunterricht durchführen zu können müssen drei Teilnehmende definitiv angemeldet sein. Voraussetzung: gute Grundlagenkenntnisse und Absprache mit der Lehrperson. Der Gruppenunterricht steht Anfänger/innen im ersten Unterrichtsjahr zur Auswahl sowie bereits bestehenden Gruppen, welche weitergeführt werden können. und sofern sich Gruppen bilden lassen. Zweiergruppe: 35 Minuten, Dreiergruppe: 50 Minuten. Der Einzelunterricht dauert 25 Minuten, der Ensembleunterricht dauert 50 Minuten. Datum Unterschrift der Eltern Mit der Unterschrift bestätigen Sie neben der definitiven Anmeldung Ihres Kindes, das Faltblatt Angebot und allgemeine Informationen gelesen und akzeptiert zu haben. Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr. Informationsmorgen: Samstag 11. März 2017, 10.00 Uhr, Aula Schulhaus Feld Die Anmeldung bitte bis spätestens am Mittwoch, 30.03.2017 an das Schulsekretariat, Schulhaus Feld, Weiermattstrasse 20, 5012 Schönenwerd senden.
Musikschule 17/18 Angebot und allgemeine Informationen
Leitung der Musikschule Daniel Schlosser Weiermattstrasse 20 5012 Schönenwerd Telefon privat 031 972 29 64 musikschule@schoenenwerd.ch Fächerangebot Instrumentale Vorkurse Stimme Tasteninstrumente Musikgrundschule Sologesang Klavier Keyboard Akkordeon Schwyzerörgeli Saiteninstrumente Violine Cello akustische Gitarre elektrische Gitarre Bassgitarre Holzblasinstrumente Sopranflöte (Blockflöte) Altblockflöte (F-Flöte) Klarinette Querflöte Saxophon Blechblasinstrumente Posaune Trompete Schlaginstrumente Schlagzeug Ensembleunterricht Klassik-, Folk Ensemble Rock-, Pop- und Jazz Ensemble Fortissimo Jugendmusikspiel Kontakt: Herr Patrick Kyburz der Musikgesellschaft 079 643 61 48 patrick_kyburz@bluewin.ch
Zugang Kosten Instrument kaufen Informationsmorgen Samstag, 11. März 2017 Übungsaufwand Eintrittsalter Die Musikschule Schönenwerd steht allen schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern der Gemeinden Schönenwerd, Eppenberg und Wöschnau offen. Der Besuch der Musikschule durch Berufs- und Mittelschüler von Schönenwerd ist bis zum Ende des Schuljahres möglich, in welchem das 20. Altersjahr erreicht wird. Ein Instrument muss vorgängig seit mindestens einem Jahr erlernt worden sein. Die Preise für den Unterricht entnehmen Sie dem jährlich neu erscheinenden Anmeldeformular. Sie sind vor Beginn des Schuljahres zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder derselben Familie die Musikschule, reduziert sich der Elternbeitrag entsprechend:. 1. Kind 100%, 2. Kind 90%, 3. Kind 80% etc. Bei der Belegung von Zweitinstrumenten und Doppellektionen gilt die gleiche Regelung. Der Kauf eines Instruments ist Sache der Eltern. Die Musiklehrperson berät Sie sicher gerne. Zögern Sie nicht, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Jedes Jahr wird ein Instrumentenvorstellungs-Morgen durchgeführt. Da ist es auch möglich, die Instrumente selbst in die Finger zu nehmen und auszuprobieren. Der Übungsaufwand ist individuell und hängt vom Instrument sowie vom Unterrichtsstand ab. In der Regel ist ein täglicher Übungsaufwand von zirka 20 Minuten notwendig. Das Eintrittsalter entnehmen Sie dem jährlich neu erscheinenden Anmeldeformular. In Ausnahmefällen ist es möglich, mit einem schriftlichen Gesuch an die Musikschulleitung und einer Abklärung durch die Musiklehrperson den Unterricht schon ein Jahr früher zu beginnen.
Das Ensemble kann, neben dem Instrumentalunterricht, zusätzlich gewählt werden. Gemeinsames Musizieren bereitet Freude! Lehrpersonen Akkordeon/Schwyzerörgeli Marianne Roth Tel. 062 212 28 51 Blechblasinstrumente Jaume Baldo Tel. 078 656 55 60 Cello Rupert Hunz Tel. 077 440 48 64 Gitarre/E-Gitarre/Bass Daniel Schlosser Tel. 031 972 29 64 Gitarre/E-Gitarre/Bass/Ensemble Reto Weber Tel. 079 792 65 56 Klarinette/Saxophon Rolf Nyffeler Tel. 079 632 75 36 Klavier/Keyboard Vakant MGS Peronelle Cenci Tel. 076 470 45 37 Querflöte Denise Ibrahim Tel. 032 622 82 50 Sologesang Stephanie Bühlmann Tel. 078 656 00 51 Sopranflöte/Altflöte Jeannette Hellbach Tel. 079 454 80 69 Trommel und Schlagzeug Marco Trachsel Tel. 079 508 03 84 Violine/Ensemble Mirjam Kindle Tel. 079 398 45 08 Auszug aus dem Musikschulreglement 2 1 Die Einwohnergemeinde Schönenwerd führt eine Musikschule. Sie bietet interessierten Schülern Musikunterricht. 2 Der Unterricht ist so gestaltet, dass er ein lebendiges Interesse und Verständnis für die Musik weckt. Er fördert die kulturellen Werte der Musik und vermittelt dem öffentlichen Musikleben aktive Mitglieder. 3 Die Qualitätssicherung richtet sich nach den kantonalen Qualitätsmerkmalen für Musikschulen des Volkschulamtes des Kantons Solothurn. 8 1 Die Schüler sind jeweils bis spätestens Ende März für das kommende Schuljahr beim Schulsekretariat anzumelden. Die Anmeldeformulare können bei den Klassen- und Musikschullehrpersonen bezogen werden. Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr. 9 Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmässigen Besuch der Unterrichtslektionen verpflichtet. Bei Absenzen ist eine durch die Eltern unterschriebene Entschuldigung vorzulegen. Zur Nachholung durch Schülerinnen und Schüler versäumter Lektionen sind die Musiklehrpersonen nicht verpflichtet.