HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2011/2012 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechtsundverfahrensordnung des SFV und DFB

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Transkript:

Vizepräsident für Recht & Satzungswesen STEPHAN OBERHOLZ HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2011/2012 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechtsundverfahrensordnung des SFV und DFB Inhalt: A. Übersicht zu Sperrstrafen und Sperrwirkungen 1. Sperren nach Feldverweisen / Roter Karte 2. Sperren nach Gelb/Roten Karten (automatische Sperre 1 Spiel) 3. Sperre nach 5./10./15. Verwarnung / gelber Karte in Meisterschaftsspielen 4. Sperre nach 2. Verwarnung / gelber Karte in Pokalspielen 5. Fortgeltung persönlicher Strafen Absitzen von Sperren B. 68 SPO - Wechsel innerhalb des Vereins / Einschränkung der Spielerlaubnis Es wird ferner auf folgende Dokumente verwiesen: vollständiger Wortlaut der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes und Sächsischen Fußball-Verbandes in: www.sfv-online.de Sonderausgabe Sachsen Fußball, Herbst 2011 A. Übersicht Sperrstrafen /- Wirkungen 1. Sperren nach Feldverweisen / Roter Karte Nach einem Feldverweis / Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel oder Pokalspiel ist ein Spieler vorerst - bis das zuständige Sportgericht eine Entscheidung getroffen hat - für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Da das Sportgericht einen Spieler jetzt in der Regel nicht mehr für Pflichtspiele, sondern wettbewerbsbezogen sperrt, sollte bei dicht aufeinander folgenden Spielen verschiedener Wettbewerbe (z.b. Meisterschaftsspiel am Sonntag und Pokalspiel am Mittwoch) daran gedacht werden, das Sportgericht kurzfristig zu kontaktieren, um eine rasche wettbewerbsbezogene Entscheidung (und damit eine Freisetzung des Spielers für das folgende Spiel des anderen Wettbewerbes) zu erreichen. Dies kann durch einen kurzfristigen Antrag an das Sportgericht auf Aussetzung der Sperre für das nächstfolgende Spiel (der anderen Wettbewerbskategorie) erfolgen Stand: 12.10.2011-1 - (Freigabe: Oberholz/Kutschker, 21.12.2011)

oder durch eine umgehende Stellungnahme an das Sportgericht, mit der Erklärung, dass auf die Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme verzichtet wird (ansonsten muss das Sportgericht die Stellungnahmefrist von 5 Tage beachten, was bei einem Feldverweis am Sonntag eine Entscheidung vor dem folgenden Samstag unmöglich macht). Die vom Sportgericht verhängten Sperrstrafen aus Meisterschaftsspielen wirken saison- und vereinsübergreifend. Sie werden am Saisonende und bei einem Vereinswechsel nicht gelöscht. Noch nicht verbüßte Sperren nach Sportgerichtsurteilen für Pokalspiele auf Landes- oder Kreisebene verfallen nach Ablauf der übernächsten Spielzeit ( 35 Nr. 3 Abs.2 RVO). 2. Sperren nach Gelb/Roten Karten (automatische Sperre 1 Spiel) Meisterschaftsspiele Erhält ein Spieler eine gelb/rote Karte in einem Meisterschaftsspiel, so ist er für den Rest dieses Spieles sowie des gesamten aktuellen Spieltages (Freitag bis Sonntag und Anschlussfeiertage) für alle Mannschaften des Vereins gesperrt; ferner folgt eine automatische Sperre für das folgende Meisterschafts-Spiel der Mannschaft, in der er die gelb/rote Karte erhalten hat, also wettbewerbsbezogen. Zusätzlich ist der Spieler bis zum Ablauf der automatischen Sperre (bis zu deren Verbüßung) auch für jede andere Mannschaft des Vereins in einem folgenden Meisterschafts-Spiel bzw. an dem folgenden Meisterschafts-Spieltag (Freitag bis Sonntag und Anschlussfeiertage zählen als Spieltag) gesperrt. Hat der Spieler also z.b. am Sonntag eine gelb/rote Karte erhalten, dann darf er im folgenden Spiel dieser Mannschaft am Sonntag nicht spielen, und wenn andere Mannschaften des Vereins am Freitag oder am Samstag Meisterschaftsspiele haben, auch dort nicht. Wenn die Sperre des Spielers aber am Freitag abgesessen ist (durch Aussetzen in dem folgenden Meisterschafts-Spiel der Mannschaft, in der er die gelb/rote Karte erhalten hat), dann darf der Spieler (unter Beachtung der allgemeinen Wartefristen) am folgenden Samstag oder Sonntag wieder spielen. Wenn der Spieler eine gelb/rote Karte in einem Meisterschaftsspiel erhalten hat, darf er aber in einem folgenden Pokalspiel spielen. Nicht verbüßte Sperren nach gelb/roter Karte werden bei einem Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht. Stand: 12.10.2011-2 - (Freigabe S.O./C.K., 21.12.2011)

Pokalspiele Bei Erhalt einer gelb/roten Karte in einem Pokalspiel ist der Spieler für den Rest des Spieles dieser Mannschaft und für den gesamten restlichen Pokalspieltag in anderen Mannschaften des Vereins (gilt nur bei Wochenendpokalspieltagen von Freitag bis Sonntag und Anschlussfeiertagen) gesperrt. Ferner ist der Spieler automatisch für das nächste Pokalspiel dieser Mannschaft gesperrt, nicht aber für das folgende Meisterschaftsspiel dieser Mannschaft oder dem folgenden Pokalspiel einer anderen Mannschaft des Vereins (Achtung: bei 5./10.15./gelber Karte gilt eine andere Regelung!) Nicht verbüßte Sperren nach gelb/roter Karte werden bei einem Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht 3. Sperre nach 5./10./15. Verwarnung / gelber Karte in Meisterschaftsspielen Erhält eine Spieler in einem Meisterschaftsspiel die 5., 10., 15. gelbe Karte, so ist er für das nächste Meisterschafts-Spiel dieser Mannschaft automatisch gesperrt. Ferner ist der Spieler bis zum Ablauf dieser automatischen Sperre auch für Meisterschafts- Spiele aller anderen Mannschaften des Vereins gesperrt. Wenn der Spieler die automatische Sperre aber z.b. am Freitag abgesessen hat (durch Aussetzen in dem folgenden Meisterschafts-Spiel der Mannschaft, in der er die 5./10./15. Verwarnung erhalten hat), kann er (unter Beachtung der allgemeinen Wartefristen) am Samstag bzw. Sonntag wieder eingesetzt werden. 4. Sperre nach 2. Verwarnung / gelber Karte in Pokalspielen: Bei einer 2., 4., 6. gelb/roten Karte in einem Pokalspiel ist der Spieler automatisch für das nächste Pokalspiel dieser Mannschaft gesperrt. Ferner ist der Spieler bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für Pokal- Spiele aller anderen Mannschaften des Vereins gesperrt (anders als bei gelb/roter Karte, s.o.!). Ab dem Achtelfinale werden alle vorhergehenden Verwarnungen gelöscht. Eine automatische Sperrstrafe, die vor dem Achtelfinalspiel verwirkt worden ist, ist im Achtelfinale aber abzusitzen. Nicht verbüßte automatische Sperren nach Verwarnungen/ gelben Karten (aus Meisterschafts- und Pokalspielen) werden bei Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht. Stand: 12.10.2011-3 - (Freigabe S.O./C.K., 21.12.2011)

5. Fortgeltung persönlicher Strafen Absitzen von Sperren Rückzug von Mannschaften Zieht ein Verein eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, so gilt hinsichtlich persönlicher Strafen von Spielern: Strafen, die Spieler gegnerischer Mannschaften in Spielen gegen dann später zurückgezogene Mannschaften erhalten haben, bleiben bestehen Strafen von Spielern der zurückgezogenen Mannschaft bleiben bestehen, soweit es um sportgerichtlich verhängte Strafen geht Erhält ein Spieler im letzten Spiel vor dem Rückzug seiner Mannschaft eine Gelb/Rote oder die 5., 10., 15. Gelbe Karte, so gilt die automatische Sperre nach Nr. 2 für das diesem Spiel folgende Spiel von anderen Mannschaften des Vereins. Spielausfall Fällt ein Spiel aus, bleiben die verwirkten Strafen bestehen, das ausgefallene Spiel wird als Sperrtag nicht angerechnet, d.h. eine Sperre absitzen kann man nur bei einem tatsächlich auch ausgetragenen Spiel Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, bleiben die persönlichen Strafen von Spielern ebenfalls bestehen (Spiel wird als Sperrtag nicht angerechnet), unabhängig davon, ob das Spiel gewertet wird oder welcher Mannschaft der gesperrte Spieler angehört. Spielabbruch Bei einem Spielabbruch wird das Spiel als Sperrtag aber angerechnet, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Spielzeit. Wird ein Spiel z.b. nach 1 Minute abgebrochen, dann hat der für dieses Spiel gesperrte Spieler seine Sperre verbüßt, auch wenn das Spiel durch das Sportgericht gewertet oder wiederholt wird. Verwarnungen und rote Karten, die ein Spieler in einem abgebrochenen Spiel erhält, werden gezählt. Stand: 12.10.2011-4 - (Freigabe S.O./C.K., 21.12.2011)

B. Wechsel innerhalb des Vereins / Einschränkung der Spielerlaubnis 68 Nr. 1 SPO Diese Bestimmung beschreibt nur den allgemeinen Grundsatz, dass der Verein die Einsatzund Wechselbedingungen in und zwischen seinen Mannschaften zu verantworten und dabei die Regeln der sportlichen Fairness einzuhalten hat. Dies ist aber keine eigenständige Regelung. Vielmehr wird dieser Grundsatz dann in den weiteren Bestimmungen dieser Vorschrift im Einzelnen näher beschrieben und geregelt. 68 Nr. 2 a) SPO Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft sind Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Spiele unterklassiger Mannschaften (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt. Innerhalb der Kreisspielklassen beträgt die Wartefrist 5 Tage. Dabei gilt die Wartefrist von oben nach unten, d. h.: Nach einem Einsatz in Landesoder Bezirksliga darf der Spieler erst nach 10 Tagen wieder unten (auch in Kreisoder Stadtspielklassen) eingesetzt werden. Ausnahme U23-Spieler: Dies gilt aber nicht für den Einsatz von U23-Spieler in Herrenmannschaften, aus Gründen der Nachwuchsförderung und der gebotenen Spielpraxis können diese Jugendspieler ohne Wartefristen in anderen Herren- Mannschaften des Vereins eingesetzt werden Ausnahme von der Ausnahme an den letzten vier Spieltagen Etwas anderes gilt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung in der saisonentscheidenden Phase nur an den letzten vier Saison- Spieltagen für die unterklassigen Mannschaften. Bei diesen Spielen, die sich nach dem Rahmenterminplan ergeben, sind die Wartfristen auch für U23-Spieler einzuhalten. Diese Spieler dürfen an den letzten vier Spieltagen nach einem höherklassigen Einsatz erst nach Ablauf der Wartefristen wieder in unteren Klassen eingesetzt werden Besonderheit Stammspielerregelung ( 68 Nr. 2 b) SPO) Wenn die höherklassige Mannschaft kein Pflichtspiel hat, dann können an diesem Wochenende maximal zwei Spieler dieser Mannschaft (also Stammspieler) unterklassig eingesetzt werden, die am vergangenen Spieltag in der höherklassigen Mannschaft eingesetzt waren Definition des Stammspielers: Spieler, die in mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höher klassigen Mannschaften zum Einsatz gekommen sind. Die Einstufung als Stammspieler bezieht sich zwar auf Pflichtspiele der Mannschaft, gemeint sind aber Stand: 12.10.2011-5 - (Freigabe S.O./C.K., 21.12.2011)

Meisterschaftsspiele, und beginnt schon mit erstem Spiel, d.h. hat ein Spieler nach zwei Spieltagen einmal oben gespielt, wird er bereits als Stammspieler behandelt. Wenn Stammspieler am vergangenen Spieltag höherklassig nicht eingesetzt worden sind, können sie aber unten spielen (wobei aber die allgemeinen Wartefristen und die Sperrzeiten aus 68 Nr. 4 SPO zu beachten sind). Es liegt ebenfalls keine Einschränkung im Spielrecht vor, wenn ein unterklassiger Spieler einmal oben aushilft. Dann kann er am nächsten Wochenende wieder unten (in seiner Mannschaft) spielen, sofern die allgemeinen Wartefristen nach 68 Nr. 2.a) SPO (10 bzw. 5 Tage) eingehalten sind. Einsatzbeschränkung für Stammspieler (inklusive U23-Spieler) zu besonderen Zeitpunkten ( 68 Nr. (4) SPO) Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft können zu nachfolgenden Zeiten der Saison in unterklassigen Mannschaften nicht eingesetzt werden: zwischen der 1. Halbserie der höherklassigen Mannschaft (Ende Vorrunde) und dem Beginn des Spielbetriebes nach der Winterpause (2.Halbserie) und nach dem letzten Spiel der höherklassigen Mannschaft in der 2. Halbserie (also zum Saisonende). Maßgeblich ist dabei allein der Rahmenterminplan der höherklassigen Mannschaft. Auf Nachholspiele kommt es dabei nicht an. Stand: 12.10.2011-6 - (Freigabe S.O./C.K., 21.12.2011)