Verhaltensgrundsätze der BDD Beteiligungs GmbH

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Transkript:

BDD Beteiligungs GmbH Ölhafenstraße 28 D-68169 Mannheim Tel.: +49 621 32235-0 Fax: +49 621 32235-29 info(at)bdd-holding.de www.bdd-holding.de Verhaltensgrundsätze der BDD Beteiligungs GmbH 1

VORWORT GESCHÄFTSFÜHRUNG Als Holding Gesellschaft der BDD Gruppe mit mittelständischen Tochterunternehmen im In- und Ausland obliegt uns die Aufgabe, deren Tätigkeiten zu steuern, zu koordinieren und mit den jeweiligen Markterfordernissen in Einklang zu bringen. Hierzu gehört es auch, dafür Sorge zu tragen, dass die von den Tochterunternehmen hergestellten und vertriebenen Produkte den ökonomischen und ökologischen Ansprüchen unserer Geschäftspartner gerecht werden. Unsere Tochterunternehmen sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit ihren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und den eigenen Ressourcen unter Einhaltung der gesetzlichen Normen und der ethnischen Grundsätze umzugehen, wofür wir folgende Verhaltensgrundsätze entwickelt haben.... R. Großhauser... H. Auer Die Verhaltensgrundsätze gelten für die BDD Gruppe und legen die grundsätzlichen Prinzipien fest. Den Tochterunternehmen steht es frei, eigene Verhaltensgrundsätze zu erlassen, sofern diese nicht im Gegensatz zu den Verhaltensgrundsätzen der Holdinggesellschaft, der BDD Beteiligungs GmbH, stehen. Die Geschäftsleitung bekennt sich zu den nachstehenden Verhaltensgrundsätzen und setzt sich konsequent für deren Einhaltung ein. (Der Begriff Mitarbeiter wird im Folgenden als neutraler Begriff für Frauen und Männer gebraucht.) 2

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Die Einhaltung von Recht, Gesetz und derjenigen Vorschriften zur Rechtsprechung, die für unsere Tätigkeit relevant sind, stellt die Grundlage unseres geschäftlichen Handelns dar. Wir beachten die sozialen Grundrechte und Prinzipien, die ihre Verankerung in den international anerkannten Menschenrechten haben und lehnen daher jede Form von Zwangs- und Pflichtarbeit genauso ab wie Kinderarbeit. Wir halten uns streng an die jeweiligen nationalen gesetzlichen Normen, was die vorgeschriebene Mindestentlohnung der Mitarbeiter betrifft und setzen uns für eine leistungsgerechte Vergütung ein. Allen unseren Mitarbeitern gewährleisten wir Chancengleichheit und Gleichbehandlung und wir sind bestrebt, alle Mitarbeiter ohne jede Diskriminierung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Leistungen zu fördern. Die Einhaltung der Antidiskriminierungsgesetze ist für uns von besonderer Bedeutung. Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Weltanschauung oder Geschlecht lehnen wir kategorisch ab, was sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern gilt. Alle Mitarbeiter unserer Gruppe sind deren Repräsentanten. Unsere Vorgesetzten in den einzelnen Abteilungen tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Ihnen obliegt es, durch regelmäßige Information und Aufklärung für ein regelkonformes Verhalten der Mitarbeiter zu sorgen und Fehlverhalten in Bezug auf die Verhaltensgrundsätze nicht zu tolerieren. Als Vorbild hat der Vorgesetzte sein Handeln besonders an unseren Verhaltensgrundsätzen auszurichten. ZUSAMMENARBEIT MIT GESCHÄFTSPARTNERN UND DRITTEN Faires Geschäftsverhalten Wir führen und unterstützen einen fairen und unverfälschten Wettbewerb im Rahmen des geltenden Rechts unter Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Es werden weder Absprachen noch Vereinbarungen mit Wettbewerbern oder Geschäftspartnern getroffen, die geeignet sind, das Marktverhalten in unzulässiger Weise zu bestimmen oder zu beeinflussen. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner werden sorgfältig nach ihrer Leistung in Hinblick auf Qualität, Preisgestaltung und Zuverlässigkeit ausgewählt, wobei wir jedes Angebot fair und unvoreingenommen prüfen. In diesem Sinne erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie eigenverantwortlich in der Weise handeln, welche eine Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs gewährleistet. Spenden und Sponsoring Unser Spendenbudget dient ausschließlich dazu, wohltätige oder gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und fließt ausschließlich in die Unterstützung solcher Einrichtungen. Die Spenden erfolgen auf freiwilliger Basis ohne Erwartung einer Gegenleistung. Sponsorengelder werden nur in ganz engem Rahmen in Übereinstimmung der geltenden internen Bestimmungen durch die Geschäftsleitung bewilligt. 3

VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN Interessenskonflikte Situationen sind zu vermeiden, bei denen der Mitarbeiter bei Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit sich privaten Interessen gegenübersieht, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen. Insofern existieren verbindliche interne Regeln, die Klarheit in Bezug auf das Verhalten des Mitarbeiters schaffen. Die Mitarbeiter haben die Pflicht, sich bei entsprechenden Fragestellungen oder bei vorliegenden Interessenskonflikten vertrauensvoll direkt an die Geschäftsleitung, den Betriebsrat oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten sind grundsätzlich dem Unternehmen anzuzeigen. Nebentätigkeiten, die dazu führen, dass die Mitarbeiter nicht ihre vertraglich geschuldete Arbeitskraft zur Verfügung stellen können, sind untersagt. Tätigkeiten auf ehrenamtlicher Basis sind grundsätzlich wünschenswert und werden von uns unterstützt. Anti-Korruption Im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten ist die Annahme/Forderung oder Gewährung/Versprechung von Vorteilen durch Mitarbeiter des Unternehmens, sei es indirekter oder direkter privater Natur, strikt untersagt. Hierzu bestehen interne Regelungen, über die sich die Mitarbeiter eigenverantwortlich zu informieren haben. Verdachtsmomente hinsichtlich Korruptionstatbestände sind von jedem Mitarbeiter einer der o.g. Stellen zu melden. UMGANG MIT INFORMATIONEN UND FIRMENEIGENTUM Datenschutz Der Schutz aller im Unternehmen anfallenden Daten hinsichtlich der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und sonstigen Personenkreisen ist für uns von besonderer Bedeutung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und müssen angemessene Schritte unternehmen, vertrauliche Informationen zu schützen. Auffallende Sicherheitsmängel sind der Geschäftsführung zu melden. Zur Sicherstellung, dass von uns die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten nur für eindeutig rechtmäßige Zwecke erfolgt, sind entsprechende fachkundige Stellen betraut. Geschäfts- und Betriebswissen, das uns im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anvertraut oder mitgeteilt wurde, wird geheim gehalten. Firmeneigentum Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Firmeneigentum nur für betriebliche Zwecke einzusetzen. Ein privater Nutzungsanteil, ist, sofern er vorgesehen ist, vertraglich mit dem Mitarbeiter geregelt. Firmeneigentum ist sorgfältig zu behandeln und vor Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung und Missbrauch zu schützen. 4

UMWELT-, ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Der Schutz der Umwelt, die Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sind wesentliche Eckpunkte unseres unternehmerischen Handelns. Umweltschutz Im Umweltschutz sind Umweltmanagementsysteme entsprechend den vorgegebenen ISO-Normen im Einsatz, die zu einer Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen. Die Einhaltung der einschlägigen nationalen Umweltgesetze und Vorschriften wird intern überwacht. Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheitsschutz Unsere Arbeitsplätze sind entsprechend den nationalen, gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln ausgestaltet. Vielfältige Präventionsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit werden ständig überarbeitet und angepasst. Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichtet und trägt entsprechend dazu bei. GELTUNGSBEREICH UND UMGANG MIT DEN VERHALTENSGRUNDSÄTZEN Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze ist für alle Mitarbeiter der BDD Gruppe verbindlich. Die Tochterunternehmen der Holding, der BDD Beteiligungs GmbH, können zur Ergänzung und Klarstellung eigene für sie verbindliche interne Regelungen erstellen, die im Einklang mit den Verhaltensgrundsätzen der Holding stehen müssen. Die BDD Beteiligungs GmbH wirkt dabei wesentlich auf die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze hin und trägt bei der Umsetzung dafür Sorge, dass keinem Mitarbeiter aus der Einhaltung der Verhaltensgrundsätze ein Nachteil erwächst und auf Verstöße angemessen reagiert wird. Dabei ist es aber die Aufgabe der Führungskräfte in den Tochterunternehmen sicherzustellen, dass die zugeordneten Mitarbeiter diese Grundsätze kennen und einhalten. Jeder Mitarbeiter, der sich nicht regelkonform verhält, muss mit angemessenen Konsequenzen im Rahmen der betrieblichen und gesetzlichen Regelungen rechnen. Als erster Ansprechpartner zu Fragen oder Aufklärung von Unsicherheiten bei Anwendung der Verhaltensgrundsätze ist der jeweilige Vorgesetzte. Darüber hinaus steht der Betriebsrat bzw. der Compliance-Beauftragte zur Verfügung. Die vertrauliche Handhabung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Verhaltensgrundsätzen wird gewährleistet. Mannheim, den 01. März 2016.. R. Großhauser H. Auer 5