www.pwc.de/de/events www.www.bccg.de UK Bribery Act Bedeutung für deutsche Unternehmen und erste Erkenntnisse seit der Einführung Round Table 29. Januar 2013, München
UK Bribery Act Bedeutung für deutsche Unternehmen und erste Erkenntnisse seit der Einführung Termin Dienstag, 29. Januar 2013 Veranstaltungsort PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bernhard-Wicki-Straße 8 80636 München Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an CFOs, Leiter und Leiterinnen der Rechtsabteilung, Chief Compliance Officer bzw. Leiter und Leiterinnen der Compliance- Abteilung, Chief Risk Officer und ähnliche Verantwortliche im Unternehmen. Anmeldung Bitte melden Sie sich per Fax oder online über www.pwc.de/de/events bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung an. Vielen Dank! Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Bestätigung mit weiteren Informationen. Teilnahmegebühr Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Programm 18:00 Uhr Empfang und Begrüßung 18:30 Uhr Vorträge und Diskussion Inhalte des UK Bribery Act Bedeutung für deutsche Unternehmen Umsetzung der Anforderungen Herausforderungen und erste Erkenntnisse seit Einführung am 1. Juli 2011 20:15 Uhr Gelegenheit zum Gespräch mit unseren Experten Für kleine Stärkungen ist gesorgt.
Der UK Bribery Act ist seit einem Jahr in Kraft. Er stellt eines der offensivsten Antikorruptionsgesetze weltweit dar. Er gilt auch für ausländische Unternehmen, selbst wenn diese nur relativ schwache Berührungspunkte mit Unternehmen im Vereinigten Königreich haben. Damit können Unternehmen, die keine organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Bestechungshandlungen ergreifen, haftbar gemacht werden. Alle Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Vereinigte Königreich sollten sich daher organisatorisch entsprechend aufstellen. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der im Gesetz beschriebenen Anforderungen besteht in den Unternehmen weiterhin erhöhter Informations- und Gesprächsbedarf. Wir möchten Ihnen daher in unserer Veranstaltung die Einschätzung unserer Experten zu folgenden Fragen vorstellen: Welche rechtlichen Anforderungen umfasst der UK Bribery Act genau? Wie können deutsche Unternehmen mit diesen am besten umgehen? Wo liegen die Unterschiede zu anderen Antikorruptionsgesetzen? Welche Erwartungen hat der britische Gesetzgeber hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen? Welche Compliance-Maßnahmen sollten in den Unternehmen mindestens umgesetzt sein? Wie können die Unternehmen hierbei pragmatisch und effizient vorgehen? Wie können die im Unternehmen bereits vorhandenen Strukturen bestmöglich genutzt werden? Welche Fallstricke gibt es und wie können sie umgangen werden? Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion mit Ihnen!
Ihre Gastgeber Will Kenyon, Partner bei PwC UK im Bereich Forensic Services, beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit der Ermittlung und Bekämpfung aller Formen von Wirtschafts kriminalität. In den letzten Jahren hat er sich insbesondere mit dem Thema Korruptionsbekämpfung befasst. Er ist Hauptansprechpartner bei PwC UK in Sachen UK Bribery Act und hat in seiner Funktion als Experte an Konsultationen teilgenommen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom britischen Justiz ministerium zum Thema Adequate Procedures durchgeführt wurden. Claudia Nestler, Partnerin und Leiterin des Bereichs Forensic Services bei PwC in Frankfurt am Main, berät zu allen Fragen der Aufdeckung, Sachverhaltsaufklärung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und ist in Streitverfahren gutachtlich tätig. Sie hat sich verstärkt mit Anti-Bribery- und Compliance- Themen beschäftigt, vor allem mit der Aufklärung sowie mit Compliance Reviews in internationalen Unternehmen. Sie ist Mitherausgeberin der Studie zur Wirtschaftskriminalität, die PwC und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg alle zwei Jahre veröffentlichen. Jörg Tüllner, Partner im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) bei PwC in Frankfurt am Main, ist mitverantwortlich für den Bereich GRC IS bei PwC Deutschland. Er berät Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Investment- und Kapital gesellschaften bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und globaler Lösungen zum Compliance- und Risikomanagement. Zudem ist er Autor von Veröffentlichungen von PwC und Mitautor von Büchern zu Sarbanes-Oxley und Corporate Compliance. Torsten Wolf, Manager im Bereich Forensic Services bei PwC in Frankfurt am Main, berät seit über sechs Jahren zu allen Fragen der Aufdeckung, der Sach verhaltsaufklärung und der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.
Bei organisatorischen Fragen für Sie da: Paola Riezler Tel.: +49 89 5790-5341 E-Mail: event_services_sued@de.pwc.com Bei Fragen zum Thema für Sie da: Jörg Tüllner Tel.: +49 69 9585-1915 E-Mail: joerg.j.tuellner@de.pwc.com Torsten Wolf Tel.: +49 69 9585-5578 E-Mail: torsten.wolf@de.pwc.com
PwC Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 158 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 8.900 engagierte Menschen an 28 Standorten. 1,45 Mrd. Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. British Chamber of Commerce in Germany Die British Chamber of Commerce in Germany (BCCG) ist das größte Britisch-Deutsche Geschäftsnetzwerk mit ca. 1100 Mitgliedern. Die BCCG bietet ein Netzwerk von Britischen, Deutschen und Internationalen Kontakten zum geschäftlichen und persönlichen Austausch. Die BCCG und ihre regionalen Committees organisieren mehr als 100 Veranstaltungen pro Jahr in Deutschland und England für ihre Mitglieder und Freunde. Foto: F1online/zefa Wir bitten Sie, vor Annahme unserer Einladung sicherzustellen, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Im Sinne des 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir Sie darauf hin, dass Sie der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Einladungen und werbliche Zwecke jederzeit widersprechen können. Einen entsprechenden Widerspruch können Sie an die E-Mail-Adresse events.de@de.pwc.com richten. Dezember 2012 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitglieds gesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. www.pwc.de
Fax-Antwort +49 89 5790-5745 UK Bribery Act Bedeutung für deutsche Unternehmen und erste Erkenntnisse seit der Einführung 29. Januar 2013, München Wir bitten Sie, vor Annahme unserer Einladung sicherzustellen, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. An der oben genannten Veranstaltung nehme ich teil. Titel, Vorname, Name Ich kann leider nicht teilnehmen. Position Unternehmen Straße, Nr. Ich stimme der Verarbeitung oder Nutzung der personen bezogenen Daten für Zwecke der Einladung zu Veranstaltungen und Werbung zu. 1 PLZ, Ort Telefon, Fax Datum, Unterschrift E-Mail 1 Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf Ihrer Einwilligung zur Daten verarbeitung oder -nutzung gemäß 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einen entsprechenden Widerspruch können Sie an die E-Mail-Adresse events.de@de.pwc.com senden. Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist die PwC, Friedrich-Ebert-Anlage 35 37, 60327 Frankfurt am Main. 2012 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.