Netzentgelte Gas 2017 Verteilernetz mit entryexit-system

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Transkript:

Netzentgelte Gas 2017 Verteilernetz mit entryexit-system

Änderungsverzeichnis Stand 13.10.2016 22.12.2016 09.01.2017 Änderungen Vorläufige Netzentgelte Gas für 2017 - Verteilernetz mit entry-exit-system Endgültige Netzentgelte Gas für 2017 - Verteilernetz mit entry-exit-system (nur redaktionelle Änderungen). Endgültige Netzentgelte Gas für 2017 - Verteilernetz mit entry-exit-system (Löschung Vorläufigkeitsvermerk und redaktionelle Änderungen). 2

Inhaltsverzeichnis Netzentgelte Gas für jährliche Kapazitätsbuchungen und interne Bestellungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 4 Multiplikatoren für die Abrechnung von unterjährigen Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2017 Netzentgelte Gas für unterbrechbare Kapazitäten im Verteilernetz mit entry-exit- System gültig ab dem 1. Januar 2017 Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. internen Bestellungen gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Entgelte Gas für Messstellenbetrieb und Messung gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 8 Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 2, 17 Ziffer 5 für die Übermittlung stündlicher Messdaten im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 8 Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas Beispiel 1: Berechnung der Netzentgelte für jährliche Kapazitätsbuchungen Beispiel 2: Berechnung der Netzentgelte für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Quartalsbuchung Seite Seite Seite 9 10 11 Beispiel 3: Berechnung der Netzentgelte für jährliche Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität Seite 12 Beispiel 4: Berechnung der Vertragsstrafe für Kapazitätsüberschreitungen Seite 13 3

Netzentgelte Gas für jährliche Kapazitätsbuchungen und interne Bestellungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2017 Für jährliche Kapazitätsbuchungen und interne Bestellungen im Verteilernetz mit entry-exit-system erhebt EWE NETZ GmbH das untenstehende Ausspeiseentgelt. Ein Jahr besteht aus 12 zusammenhängenden Monaten und beginnt jeweils am 1. Tag im Januar um 6:00 Uhr und endet am 1. Tag im Januar des Folgejahres um 6:00 Uhr. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der Anzahl der Tage des Liefermonats. In einem Schaltjahr beträgt die Anzahl der Jahrestage 366, der Monat Februar hat dann entsprechend 29 Kalendertage. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Alle Abrechnungswerte werden kaufmännisch gerundet. Ausspeiseentgelt Euro/[(kWh/h)/a] 4,88 Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 4

Multiplikatoren für die Abrechnung von unterjährigen Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2017 Für unterjährige Kapazitätsbuchungen wendet EWE NETZ gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) die nachfolgenden Multiplikatoren an, außer auf die Abrechnung der internen Bestellung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Netzentgelt für unterjährige Buchungszeiträume ergibt sich aus der Multiplikation der Monatstage und der Division der Tage im Kalenderjahr sowie Multiplikation mit dem jeweiligen Multiplikator. Für Buchungen einzelner Tage innerhalb eines Kalendermonats wird tagesscharf abgerechnnet. Bezeichnung Tagesprodukt Monatsprodukt Quartalsprodukt Buchungslaufzeit 1 Tag bis 27 Tage 28 Tage bis 89 Tage 90 Tage bis 364 Tage Multiplikator 1,40 1,25 1,10 Prämissen 1. Tägliche Buchungszeiträume: 2. Monatliche Buchungszeiträume: Der Tag ist definiert als Gastag von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages. Der Monat beginnt jeweils am 1. Tag eines Monats um 6:00 Uhr und endet im Folgemonat am 1. Tag um 6:00 Uhr. 5

Netzentgelte Gas für unterbrechbare Kapazitäten im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2017 Ausspeisekapazitäten können gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV auch als unterbrechbare Kapazitätsrechte gebucht werden. EWE NETZ bietet dies nur an, sofern am jeweiligen Ausspeisepunkt feste Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung stehen. Für unterbrechbare Kapazitätsbuchungen oder interne Bestellungen gewährt EWE NETZ gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) einen je Ausspeisepunkt berechneten Abschlag zuzüglich eines pauschalen Sicherheitszuschlages von zehn Prozentpunkten. Insgesamt ist der Abschlag einschließlich des Sicherheitszuschlages auf maximal 90 Prozent beschränkt. Gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) wird der prozentuale Abschlag auf die Entgelte für die Buchung unterbrechbarer Kapazitäten und unterbrechbarer interner Bestellungen punktgenau, d. h. für jeden Buchungspunkt individuell ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung der Abschlagshöhe dienen die tatsächlichen Unterbrechungen in einem Zeitraum der vergangenen drei Kalenderjahre. Der Abschlag wird nach folgender Formel ermittelt. Dabei bedeuten: = 1 = 1 j (K) u (K) v 1095 Tage, bei Einbezug eines Schaltjahres 1096 Tage Maximal unterbrochene unterbrechbare Kapazität Vermarktete unterbrechbare Kapazität am Tag Nachkommastellen werden jeweils auf den vollen Prozentwert aufgerundet. Sollte im betrachteten Zeitraum keine Unterbrechung unterbrechbarer Kapazitäten vorliegen, so beträgt der Abschlag null Prozent. 6

Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. internen Bestellungen gültig ab dem 1. Januar 2017 Die Vertragsstrafen für die Überschreitungen der gebuchten Kapazität bzw. der internen Bestellungen werden wie folgt ermittelt. V T = (K Max - K Buch ) x NNE x F Ü x M F U Die Kapazitätsüberschreitungen werden pro Gastag ermittelt, wobei die maximale Überschreitung der gebuchten Kapazität bzw. der internen Bestellung des Gastages zur Berechnung von V T herangezogen wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Vorliegen des jeweiligen Abrechnungsbrennwertes. Dabei bedeuten: V T K Max K Buch NNE F U Vertragsstrafe pro Gastag in Euro Maximale tatsächlich in Anspruch genommene Transportkapazität in kwh/h innerhalb einer Stunde pro Gastag (Die in Anspruch genommene Transportkapazität resultiert aus dem gemessenen Volumen bewertet mit der dazugehörigen Zustandszahl und dem entsprechenden Abrechnungsbrennwert.) Kapazitätsbuchung am Ausspeisepunkt in kwh/h Ausspeiseentgelt für die Kapazitätsbuchung in Euro/[(kWh/h)/a] Anzahl der Kalendertage im Jahr F Ü Überschreitungsfaktor in Höhe von 5 M Multiplikator gemäß Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) für unterjährige Kapazitätsbuchungen. Bei internen Bestellungen beträgt der Multiplikator stets 1. Falls eine Kapazitätsüberschreitung Ansprüche Dritter verursacht, werden diese Forderungen verursachungsgerecht in ihrer jeweiligen Höhe gemäß den Ergänzenden Bedingungen zu den AGB-RVN bzw. den EGB-IB/VHL der EWE NETZ GmbH weiterberechnet. 7

Entgelte Gas für Messstellenbetrieb und Messung gültig ab dem 1. Januar 2017 Ab dem 1. Januar 2017 sind entsprechend der "Hinweise zur Bildung der Entgelte nach Teil 2 Abschnitt 2 und 3 GasNEV und zur Dokumentation" der Bundesnetzagentur vom 5. Oktober 2016 die Entgelte für Messstellenbetrieb (MSB) und Messung (M) - anders als im Strombereich - weiterhin getrennt auszuweisen. Kunden ohne Lastgangmessung Zählertypen Entgeltbestandteil jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Preis pro Zähler [Euro/a] G2,5 - G6 MSB 4,00 4,00 4,00 4,00 Messung 5,49 19,39 47,19 158,39 G10 - G25 MSB 12,48 12,48 12,48 12,48 Messung 5,49 19,39 47,19 158,39 G40 - G100 G160 - G250 MSB MSB 127,92 162,36 127,92 162,36 127,92 162,36 127,92 162,36 Messung Messung 5,49 5,49 19,39 19,39 47,19 47,19 158,39 158,39 Kunden mit Lastgangmessung* Zählertypen Entgeltbestandteil [Euro/a] Preis pro Zähler G40 - G100 MSB 127,92 Messung 213,84 G160 - G250 MSB 162,36 Messung 213,84 G400 - G1.000 MSB 420,00 Messung 213,84 G1.600 - G4.000 MSB 1.010,16 Messung 213,84 *Einmal tägliche Übermittlung der Messwerte Zwischenablesungen Für Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA, die von EWE NETZ auf Wunsch des Lieferanten außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen vorgenommen werden, wird ein separates Entgelt berechnet. Das Entgelt wird je Zählpunkt und Ableseversuch erhoben und beläuft sich auf 25,50 Euro. Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 2, 17 Ziffer 5 für die Übermittlung stündlicher Messdaten im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar 2017 Das zusätzliche Messentgelt beträgt je physischem, für die Abrechnung relevanten Messgerät 1.744,00 Euro pro Jahr. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 8

Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas Zusätzlich zu den Netzentgelten werden gemäß 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgaben berechnet. " 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent, bis 100.000 Einwohner 0,61 Cent, bis 500.000 Einwohner 0,77 Cent, über 500.000 Einwohner 0,93 Cent, b) bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohner bis 100.000 Einwohner bis 500.000 Einwohner über 500.000 Einwohner 0,22 Cent, 0,27 Cent, 0,33 Cent, 0,40 Cent. Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. (3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. bei Gas 0,03 Cent. [...]" Die Höhe der Konzessionsabgaben entspricht der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. 9

Beispiel 1: Berechnung der Netzentgelte für jährliche Kapazitätsbuchungen 1. Annahmen Position Kapazitätsbuchung Ausspeiseentgelt Entgelt für Messstellenbetrieb (MSB) für Zählertyp G160 Entgelt für Messung (M) für Zählertyp G160 Ausprägung 5.000 (kwh/h)/a 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] 162,36 Euro/a 213,84 Euro/a 2. Berechnung Netzentgelt sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung pro Jahr Kapazität x Ausspeiseentgelt +Entgelt (MSB) + Entgelt (M) = 5.000 (kwh/h)/a x 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] + 162,36 Euro/a + 213,84 Euro/a = 24.776,20 Euro Das Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung beläuft sich pro Jahr auf 24.776,20 Euro. Das Netzentgelt wird monatlich berechnet. 3. Berechnung Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung je Monat Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung pro Jahr x Anzahl Monatstage Anzahl Jahrestage Monat Januar (31 Tage) Februar (28 Tage) März (31 Tage) April (30 Tage) Mai (31 Tage) Juni (30 Tage) Juli (31 Tage) August (31 Tage) September (30 Tage) Oktober (31 Tage) November (30 Tage) Dezember (31 Tage) Netzentgelt inkl. Messstellenbetrieb und Messung [Euro/Monat] 1.900,64 2.036,40 2.036,40 2.036,40 2.036,40 Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 10

Beispiel 2: Berechnung der Netzentgelte für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Quartalsbuchung 1. Annahmen Position Kapazitätsbuchung Ausspeiseentgelt Buchungszeitraum Anzahl Buchungstage Multiplikator Entgelt für Messstellenbetrieb (MSB) für Zählertyp G160 Entgelt für Messung (M) für Zählertyp G160 Ausprägung 5.000 (kwh/h)/a 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] 1. Okt. bis 31. Dez. 92 Tage 1,10 162,36 Euro/a 213,84 Euro/a 2. Berechnung Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung im Buchungszeitraum [Kapazität x Ausspeiseentgelt x Multiplikator + Entgelt (MSB) + Entgelt (M)] x Anzahl Buchungstage Jahrestage = [ 5.000 kwh/h x 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] x 1,10 + 365 Tage 162,36 Euro/a + 213,84 Euro/a ] x 92 Tage = 6.859,97 Euro Das Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung beträgt im Buchungszeitraum 6.859,97 Euro. Das Netzetgelt wird monatlich berechnet. 3. Berechnung Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung je Monat Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung pro Jahr x Anzahl Monatstage Anzahl Buchungstage Monat Oktober November Dezember Netzentgelt inkl. Messstellenbetrieb und Messung [Euro/Monat] 2.311,51 2.236,95 2.311,51 Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 11

Beispiel 3: Berechnung der Netzentgelte für jährliche Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität 1. Annahmen Position Unterbrechbare Kapazitätsbuchung Ausspeiseentgelt Abschlag gemäß BEATE-Festlegung Sicherheitszuschlag in Prozentpunkten Entgelt für Messstellenbetrieb (MSB) für Zählertyp G160 Entgelt für Messung (M) für Zählertyp G160 Ausprägung 2.000 (kwh/h)/a 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] 1% 10% 162,36 Euro/a 213,84 Euro/a 2. Berechnung Netzentgelt sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Kapazität x Ausspeiseentgelt x (100% - Abschlag - Sicherheitszuschlag) + Entgelt (MSB) + Entgelt (M) = 2.000 kwh/h x 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] x ( 100% -1% -10% ) + 162,36 Euro/a + 213,84 Euro/a = 2.000 kwh/h x 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] x 89% + 162,36 Euro/a + 213,84 Euro/a = 9.062,60 Euro Das Netzentgelt inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung beträgt 9.062,60 Euro. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 12

Beispiel 4: Berechnung der Vertragsstrafe für Kapazitätsüberschreitungen 1. Annahmen Position Ausprägung K Max 5.500 kwh/h K Buch 5.000 kwh/h NNE 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] F U 365 Tage Überschreitungszeitraum 3 Tage F Ü 5 Multiplikator 1 2. Berechnung der Vertragsstrafe (V T ) pro Tag (K Max - K Buch ) x NNE x F Ü x M F U = ( 5.500 kwh/h - 5.000 kwh/h ) x 4,88 Euro/[(kWh/h)/a] x 5 x 1 365 Tage = 33,42 Euro 3. Berechnung der Vertragsstrafe (V T ) für den Überschreitungszeitraum V T x Überschreitungszeitraum = 33,42 Euro x 3 Tage = 100,26 Euro Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von 500 kw an drei Tagen beläuft sich auf 100,26 Euro. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 13