DEKRA Automobil GmbH DEKRA Automobil GmbH DEKRA Hauptuntersuchung Expertentipps zur HU DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon: 0711.7861-0 Telefax: 0711.7861-2240 www.dekra.de Technische Änderungen vorbehalten 13231/PW-11.09
Hauptuntersuchung Es geht auch um Ihre Sicherheit! Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Die Überprüfung des Abgasverhaltens (früher Abgasuntersuchung, AU) wird ab dem 1. Januar 2010 zum festen Bestandteil der HU. Für die HU als einzige und umfassende Prüfung gibt es dann auch nur noch die eine Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen sofern Ihr Fahrzeug die HU bestanden hat. Bei der HU wird jedes Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrs tüchtigkeit untersucht. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12 36 Monate fällig. Vergleichen Sie bitte hierzu ebenfalls die unten aufgeführte Übersichtstabelle. Steht also bei Ihrem Fahrzeug demnächst die Hauptuntersuchung an, fahren Sie ohne Termin und langes Warten einfach bei einer unserer DEKRA Kfz-Prüfstellen in Ihrer Nähe vor (siehe auch www.dekra-vor-ort.de). Unsere freundlichen DEKRA Experten prüfen gerne Ihr Fahrzeug und beraten Sie bei Ihren speziellen Fragen. Zuverlässig, kompetent und sympathisch tun wir alles für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die Intervalle: Hauptuntersuchung Fahrzeugart Erste Untersuchung Folgende Untersuchungen Hinweise Krafträder (inkl. Trikes und Quads) bis 3,5 t über 3,5 bis 7,5 t über 7,5 t Motorräder nach 12 Monaten Motorräder bis zum 6. Jahr, dann alle 12 Monate alle 12 Monate Die Fahrzeugart können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Die dort verwendeten Begriffe haben sich in den letzten Jahren mehrmals geändert neuere s werden z. B. als Fz. z. Pers.bef. b.8 Spl. bezeichnet. Es ist auch möglich, dass baugleiche Fahrzeuge unterschiedlich eingestuft sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von unseren Experten beraten. Anhänger (inkl. Wohnanhänger) Der Termin für die erste HU bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung. ungebremste bis 750 kg über 750 kg bis 3,5 t über 3,5 bis 10 t nach 12 Monaten alle 12 Monate Gewichtsangaben = zulässiges Gesamtgewicht 2 3
Was wir bei der Hauptuntersuchung prüfen Die HU-Prüfung Das HU-Prüfergebnis Die Abgasprüfung Wir prüfen Ihr Fahrzeug visuell, manuell und/oder elektronisch auf: Zustand Beschädigungen, Korrosion und Alterung, übermäßiges Spiel und Verschleiß sowie sachgemäße Befestigung, Sicherung, Freigängigkeit und Leichtgängigkeit. Funktion Ausführung Die vorgegebene Gestaltung, Anbringung, Anzahl, Schaltung und die erforderliche Kennzeichnung. Wirkung Die messtechnische Einhaltung bzw. Erreichung bestimmter Grenzwerte. Im Einzelnen prüfen wir: B r e m s a n l a g e Lenkanlage Sichtverhältnisse Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und alle daran befestigten Teile Sonstige Ausstattungen Umweltverträglichkeit Abgasverhalten und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten, Zustand einer Gasanlage zum Fz-Antrieb Identifizierung des Fahrzeugs. Das Ergebnis der Untersuchung erfah- ren Sie unverzüglich vor Ort. Anhand der erstellten Mängelliste wird Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt: OM = Ohne erkennbare Mängel Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. GM = Geringe Mängel Die Prüfplakette kann zugeteilt werden. Sie müssen aber die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle. EM = Erhebliche Mängel Die Plakette wird nicht zugeteilt. Falls die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, ist eine neue HU notwendig. Tipp: Bringen Sie zur Nachprüfung erneut den ersten Prüfbericht mit, andernfalls muss eine neue HU durchgeführt werden. VU = Verkehrsunsicher Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die alte HU-Plakette wird sofort entfernt. Wichtig: Den HU-Untersuchungsbericht müssen Sie bis zur nächsten Untersuchung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Sie brauchen die Papiere aber grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitzuführen. Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem Kennzeichen der Pflicht zur Prüfung des Abgasverhaltens. Die Prüfung zeigt, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält. Sie ist ab dem 1. Januar 2010 integrierter Bestandteil der HU. Die Prüfung kann auch von dafür anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden, allerdings nur innerhalb eines Monats vor der fälligen HU. Die prüfende Kfz-Werkstatt wird dann einen speziellen Nachweis erstellen, der von unseren Prüfingenieuren in die HU übernommen wird. Ob als Prüfung im Rahmen der HU oder separat in einer anerkannten Kfz-Werkstatt: Die Prüfung erfolgt, um Schäden z. B. an der elektronischen Zündung oder der Lambdasonde frühzeitig erkennen und beheben zu können. Die Funktionsprüfungen werden bei betriebswarmem Motor durchgeführt, denn nur dann ist gewährleistet, dass alle Systeme optimal arbeiten. Im messtechnischen Teil der Prüfung werden die tatsächlichen Abgas-Werte des Fahrzeugs aufgenommen und mit den Vorgaben des Fahrzeugherstellers und den gesetzlichen Richtwerten verglichen und bewertet. In der ergänzenden Sichtprüfung bei der HU kontrollieren wir, soweit dies ohne Demontage möglich ist, alle abgasrelevanten Bauteile wie Auspuffanlage, Katalysator, Luftfilter, Kraftstofftank, Einspritzsystem und Sensoren auf: Vo r h a n d e n s e i n Vollständigkeit Dichtheit Beschädigung Wichtig: Um unsere Umwelt möglichst wenig zu belasten, muss für jeden neuen Fahrzeug typ, bevor er zum Straßenverkehr zugelassen wird, durch den Hersteller die Einhaltung der aktuellen, EU-weit harmonisierten Emissions vorschriften nach gewiesen und von einer neutralen Prüfstelle bestätigt werden. 4 5
Was sonst noch wichtig ist Wann steht die nächste Prüfung an und was steht auf den Prüfplaketten? Je nach Fahrzeugart ist die HU für Ihr Fahrzeug alle 12, 24 oder 36 Monate fällig. Das Datum der nächsten Prüfung können Sie auf der Prüf plakette an Ihrem Heck-Kennzeichen ganz einfach monatsgenau ablesen: In der Mitte der Plakette, in dem kleinen Kreis, steht das Jahr, in dem die nächste Untersuchung stattfindet. 10 bedeutet also 2010, 11 2011 usw. Die auf der Plakette angebrachten Ziffern 1 12 Außerdem wird die Fälligkeit der nächsten HU in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungs bescheinigung Teil 1 eingetragen. Wenn Sie die Prüfung des Abgasverhaltens an Ihrem Fahrzeug von einer Kfz-Werkstatt vornehmen lassen möchten, z. B. im Rahmen ohnehin fälliger Wartungsarbeiten oder Reparaturen, achten Sie bitte darauf, dass dies höchstens einen Monat vor der fälligen HU geschieht. stehen für die Monate der Prüftermin wird auf der 12-Uhr-Position, also am oberen Rand der Plakette angezeigt. TIPP: Wir erinnern Sie gerne per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin nutzen Sie dazu einfach unseren Erinnerungsservice auf http://www.dekra.de. Bitte beachten Sie dabei, dass für jede darauf folgende Erinnerung an Ihren nächsten Prüftermin eine neue Anmeldung erforderlich ist. Lieber nicht zu spät... Hauptuntersuchungen mit anschließender Plakettenzuteilung dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden in anderen Staaten durchgeführte Untersuchungen können für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich nicht anerkannt werden. In allen EU-Staaten ist eine regelmäßige technische Überwachung zwar Pflicht, den Umfang der Untersuchung, die Zeitabstände sowie die Kriterien zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse können die Mitgliedsstaaten in einem bestimmten Umfang aber noch selbst festlegen. Die Untersuchungspflicht ruht bei Fahrzeugen, die durch Vermerk im Fahrzeugschein und Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt sind. War vor oder in dieser Zeit eine HU fällig, so ist diese bei der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchzuführen. In diesem Fall beginnt die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt erfolgten HU, sondern mit dem Monat der HU bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die DEKRA Experten an einem unserer Standorte. 6 7
Checkliste zum Abtrennen Checkliste zum Abtrennen Selbst prüfen erspart Überraschungen! Wenn Sie sich vor der fälligen HU mit Ihrem Fahrzeug vertraut machen, schlagen Sie als Fahrzeughalter zwei Fliegen mit einer Klappe: Anhand des folgenden Auszugs aus der Gesamtprüfung lernen Sie die wichtigen Bauteile Ihres Fahrzeugs kennen, können eventuelle Mängel schnell feststellen und beseitigen lassen und sind vor unangenehmen Überraschungen bei der HU sicher. Prüfen Sie das Vorhandensein, den Zustand und die Funktion folgender Teile: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) 17-stellig, häufig im Motorraum oder an der A-Säule eingeprägt, muss mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen Beleuchtung Innen- und Außenspiegel Abblendlicht Weisen die Spiegelflächen Scheinwerfereinstellung Sprünge oder blinde Stellen auf? Standlicht vorne und hinten Fe r n l i c ht Motor Blinker vorne/hinten und seitlich Bei Ölaustritt bitte Dichtungen Warnblinkanlage erneuern lassen. Einen ölverschmierten Motor bitte nur an einem Rückfahrscheinwerfer Kennzeichenbeleuchtung geeigneten Waschplatz reinigen. B r e m s l i c ht Rückfahrleuchten Batterie Nebelschlussleuchte (Befestigung und Abdeckung) Alle zusätzlich montierten Leuchten Karrosserie Instrumentenbeleuchtung Durchrostung am Fahrzeugboden, inkl. Kontrollleuchten Schweller, Kofferraumboden, Kotflügel und Radhaus. Tipp: Bitte Anhängersteckdose entschärfen Sie gefährdende Fahrzeugteile, wie scharfkantige Reste Hupe einer abgebrochenen Antenne. Räder/Reifen Ausrüstung Entsprechen die Felgen- und Entspricht die Ausrüstung Reifengrößen den Angaben in den Ihres Fahrzeugs den gesetzlichen Kfz-Papieren? Vorschriften? Beträgt die Profiltiefe mehr als S pi e g e l 1,6 mm? Sicherheitsgurte Sind die Reifen einseitig Warndreieck abgefahren? Erste-Hilfe-Kasten Gibt es äußere Schäden an Reifen Wa r nwe s t e und Felgen? Stimmt der Luftdruck Technische Änderungen (auch beim Reserverad)? Benötigen vorgenommene Bauartveränderungen (z. B. Sonderräder, Sportlenkrad, Sportaus- Bremsen Quietschen die Bremsen? puff) eine Änderungsabnahme? Zieht das Fahrzeug beim Bremsen Wenn ja, lassen Sie diese doch einseitig auf eine Seite? gleich bei DEKRA zusammen Sind die Bremsbeläge verschlissen? mit der HU machen. Stimmt der Füllstand der Sind die Bauartveränderungen Bremsflüssigkeit? in den Fahrzeugpapieren eingetragen? Wenn nein, bringen Sie Abgasanlage bitte die beim Kauf erhaltenen Ist der Auspuff ordentlich befestigt? Prüfzeugnisse mit. Ist der Auspuff durchgerostet oder weist äußere Schäden auf? Alles gecheckt? Dann ab zu DEKRA Ihr zuverlässiger Partner für Sicherheit und Mobilität. Frontscheibe Weist die Scheibe Beschädigungen oder Beeinträchtigungen (Folien oder Aufkleber) im Sichtfeld des Fahrers auf? Scheibenwischer und Waschanlage Fahrwerk Sind Stoßdämpfer und Federn in Ordnung? Tritt Öl aus? Lenkung Sind die Lenkmanschetten beschädigt? Ist das Lenkspiel in Ordnung? Treten keine besonderen Lenkgeräusche auf?