Förderverein ehrenamtlich geführter Büchereien Ostfildern e.v. Satzung

Ähnliche Dokumente
Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Satzung Vereins EL21

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung des Vereins Mühlenpower Krommert

Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

1 / 6. Satzung. (Fassung vom )

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

(1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..

Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -

Satzung des Vereins Bensheim hilft

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. 1.3 Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. 1.4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Satzung. für den. Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg e.v.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.

Satzung des CSD Münster e.v.

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

der Freunde und Förderer des Sinfonieorchesters Münster e.v.

Satzung des Vereins Sportkompass e.v.

Walldorfer Kerweverein e.v.

SATZUNG Jazz-Rock-Blues-Werkstatt e.v.

Vereins - Satzung. 1 Nr. 2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v." Der Sitz des Vereins ist Am Buscheid 14, Drolshagen.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

Satzung. $l Name und Sitz. $2 Zweck des Vereins. $3 Gemeinnützigkeit

Satzung für einen Förderverein des Kreiskrankenhauses Freiberg

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

George-Orwell-Oberschule

DAAD-Freundeskreis e.v.

Der Verein führt den Namen BLLV-Kinderhilfe (e.v.). Der Verein hat seinen Sitz in München. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Satzung für den Verein Förderkreis Europäische Städtepartnerschaften Bad Brückenau e.v.

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

Satzung des Vereins Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse München. Satzung

Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen

Satzung des Vereins ESB Reutlingen Alumni e.v.

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Satzung des Wander- und Unterhaltungsvereins Edelweiß Püttlingen e.v.

Deutscher Verein für Internationales Seerecht e.v.

Satzung des Debattierclub Hamburg

Satzung des Vereins FHD Alumni e.v.

Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Alt-Arnsberg in Arnsberg

Satzung. des. Kölle-Zoo hilft Tieren e.v Schwieberdingen

S a t z u n g des Verein Wählergemeinschaft PRO Region e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Grundschule Ingolstadt - Mailing

FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN

Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Rotenburg/Wümme. Der Verein wurde am errichtet.

SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben

S A T Z U N G. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue. Fassung vom

des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. Seelenerbe. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Seelenerbe - Verein erwachsener Kinder psychisch erkrankter Eltern.

Satzung des Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses e. V.

Verein der Freunde und Förderer Des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums e.v. Wilhelmstraße 77, Oberhausen

S A T Z U N G. der. Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.

Transkript:

Förderverein ehrenamtlich geführter Büchereien Ostfildern e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein ehrenamtlich geführter Büchereien Ostfildern e.v. Er hat seinen Sitz in Ostfildern und soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Esslingen eingetragen werden. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins Der Verein fördert die Kultur und unterstützt die ehrenamtlich geführten städtischen Büchereien der Stadtteile Ruit und Scharnhausen und deren Betrieb ideell und finanziell. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Beiträgen, Spenden, durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen, durch Zuwendungen der Stadt Ostfildern und insbesondere durch die ehrenamtliche Mitarbeit der Vereinsmitglieder in der Stadtbücherei. Der Verein fördert und unterstützt nachdrücklich die Beziehungen zwischen den Bürgern und den ehrenamtlich geführten Büchereien Ostfildern. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist ein Förderverein im Sinne des 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Der Verein sieht eine weitere Aufgabe darin, jederzeit die Öffentlichkeit für die Belange der ehrenamtlich geführten Büchereien Ostfilderns zu interessieren und im Einvernehmen mit dieser sowie der Stadtverwaltung Ostfildern einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und fortlaufenden Verbesserung der Betreuung und des Betriebes der ehrenamtlich geführten Büchereien zu leisten. Alle Mittel des Vereins werden satzungsgemäß zugunsten der ehrenamtlich geführten Büchereien verwendet. Soweit die Mittel dem Verein nicht zweckbestimmt zufließen, sind sie gleichmäßig auf die ehrenamtlich geführten Büchereien zu verteilen. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinerlei Vermögensteile desselben zurückgewährt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen, begünstigt werden. Alle zufließenden Beträge sowie Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der Stadt Ostfildern zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, möglichst für Zwecke ihrer Stadtbücherei.

3 Mitglieder Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die Vereinsziele nach 2 zu fördern. Die Aufnahme erfordert eine schriftliche Aufnahmeerklärung an den Vorstand, der über die Aufnahme und Ablehnung eines Antrags endgültig entscheidet. 4 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: - durch Tod - durch freiwilligen Austritt, der schriftlich zum Jahresende mit einer Frist von 6 Wochen an den Vorstand zu erklären ist. - durch Ausschluss. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, falls das Mitglied die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt, die Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt, sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält sowie durch sein Verhalten die Interessen und das Ansehen des Vereins schädigt. Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied bzw. dem gesetzlichen Vertreter der juristischen Person Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 (zehn) Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Betroffenen mittels eingeschriebenen Briefs bekannt zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen ein Berufungsrecht zu. Die Berufung ist innerhalb von zwei Wochen an den Vorstand des Vereins zu richten. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte des Mitglieds. 5 Mitgliedsbeitrag Die Mitglieder bezahlen jährlich einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Mindestbeitrag. Dieser Beitrag ist ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Ein- oder Austritts für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV in der ersten Hälfte des Kalenderjahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch entsprechende Einzugsermächtigung nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind Zuschläge zu entrichten, deren Höhe der Vorstand festlegt, mindestens jedoch EUR 7,50 jährlich. Bei Mahnungen werden Mahngebühren mindestens in Höhe der Säumniszuschläge zusätzlich erhoben.

6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind - Der Vorstand - Die Mitgliederversammlung 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Stellvertreter des 1.Vorsitzenden - Stellvertreter des 2. Vorsitzenden - Schriftführer Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden oder den jeweiligen Stellvertretern vertreten, wobei die zwei Vorsitzenden oder deren Stellvertreter jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Der Vorstand besorgt ehrenamtlich alle Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht nach dieser Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. 8 Amtsdauer des Vorstands Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsdauer eines Vorstandsmitglieds erlischt mit der Annahme der Wahl durch ein neues Vorstandsmitglied. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. 9 Beschlussfassung des Vorstands Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung auf Einladung des zweiten Vorsitzenden zusammen. Er ist schriftlich, fernmündlich per Telefax oder E-Mail mit einer Frist von mindestens 3 Tagen einzuberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn insgesamt 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Sitzungen des Vorstands ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

10 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1.1 Wahl des Gesamtvorstands, anschließend daraus die Wahl der/des 1. Vorsitzenden und die Wahl der/des 2. Vorsitzenden 1.2 Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts des Vorstands 1.3 Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands 1.4 Genehmigung des Haushaltsplans 1.5 Wahl der 2 Kassenprüfer auf die Dauer von 2 Jahren 1.6 Entscheidung über die Verwendung des Vereinsvermögens 1.7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins Die Mitgliederversammlung kann in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, Empfehlungen beschließen. 11 Einberufung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen mindestens einmal im Jahr einberufen. Außer der schriftlichen Einladung wird im Amtsblatt Ostfildern auf die Mitgliederversammlung hingewiesen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter eröffnet, geleitet und geschlossen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit diese Satzung oder das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht. Für Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.

(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. 13 Nachträgliche Änderungen der Tagesordnung Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. 14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die 11, 12, 13 entsprechend. 15 Geschäftsführung, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, vollzieht die Organbeschlüsse und besorgt die laufenden Vereinsgeschäfte. Für jedes Geschäftsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Satzungsänderung einschließlich des Zwecks, soweit dafür nicht Einstimmigkeit vorgesehen ist, und zur Auflösung des Vereins ist eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (4) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des Vorstands vertretungsberechtigte Liquidatoren; jeweils zwei vertreten den Verein gemeinsam. Die vorstehenden Vorschriften gelten für alle Fälle der Auflösung und bei Verlust der Rechtsfähigkeit. 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Angelegenheiten ist Ostfildern, der Gerichtsstand ist Esslingen. Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 03.02.2012 beschlossen.