INFORMATIONSBLATT WERTKARTE: ONE MORE MIT MICROCHIP

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INFORMATIONSBLATT WERTKARTE: ONE MORE MIT MICROCHIP INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK Südtiroler Volksbank Genossenschaft auf Aktien Rechtssitz: Siemensstrasse, 18 39100 Bozen Tel.: 0471 996111 Fax: 0471 979188 gsinfo@bancapopolare.it / www.bancapopolare.it Im Verzeichnis der Banken mit der Nummer 3630.1.0 eingetragene Bank Bankenaufsichtsbehörde: Banca d Italia PRODUKTBESCHREIBUNG: WERTKARTE MIT MICROCHIP Die Wertkarte One More ist ein elektronisches voraufgeladenes Zahlungsinstrument, das von der Bank ausgegeben wird und nicht mit einem Kontokorrent verbunden ist. Sie wird zusammen mit einer Geheimnummer (P.I.N. Personal Identification Number) in versiegeltem Kuvert ausgehändigt. Die kombinierte Verwendung von Karte und PIN erlaubt, folgend angeführte Operationen auszuführen. Sie ist aus Kunststoff (Plastik) im Format ISO 7810, auf der eine Magnetspur (auf der Rückseite) und ein Microchip (auf der Vorderseite) angebracht sind. Ausserdem scheinen die Logos der Zahlungssysteme auf, mittels welcher die Karte verwendet werden kann, die eindeutige Nummerierung und das Fälligkeitsdatum der Gültigkeit. Es handelt sich um eine aufladbare nominative Wertkarte für Erwachsene. Verfügbare Dienste: Barbehebung auf ATM im Inland (Zahlungssystem Bancomat) und weltweit (Zahlungssystem Mastercard), Zahlungen auf POS im Inland (Zahlungssystem Pagobancomat) und weltweit (Zahlungssystem Mastercard), Zahlungen im Internet auf den mit dem Zahlungssystem Mastercard konventionierten Seiten Limits der Karte: Maximalsaldo: 5.00 Aufladungsbetrag pro Operation: Minimum 2, Maximum 2.50 (in der Filiale, am Bancomatschalter, über Direct B@nking und über sms b@nking) Ausgabenlimit monatlich: maximal 3.00 Die wichtigsten Risiken bestehen aus: Betrügerische Nutzung der Karte und/oder PIN von seiten Dritter bei Verlust, Diebstahl oder Klonung der Karte, Wechselkursrisiko bei Zahlungen und Behebungen in Fremdwährung, Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen (Kommissionen und Dienstleistungsspesen) zu Ungunsten des Kunden. Der Kunde haftet für die nicht autorisierten Operationen wegen schwerer Schuld oder betrügerischem Verhalten und begrenzt auf die Selbstbeteiligung, die in den wirtschaftlichen Bedingungen für die nicht autorisierten Operationen vorgesehen ist, aufgrund von leichter Schuld oder Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet nicht für die nicht autorisierten Operationen aufgrund von Klonung der Karte und für Operationen, die nach der Sperre derselben Karte erfolgen. Informationsblatt Nr. 3 1-5

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DES PRODUKTS Der volljährige Antragsteller muss die persönlichen Daten (Identifizierungsdaten laut Gesetz 197/91 und laut Finanzgesetz 2005) mitteilen und die Zustimmungserklärung für die Verwendung der persönlichen Daten (d.lgs. 196/2003) abgeben. WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen, werden die Konditionen zu Gunsten der Bank in ihrem Höchstausmaß und jene zu Gunsten des Kunden in ihrem Mindestausmaß angeführt. Es werden ausschließlich die von der Bank angewandten Kosten und Spesen ausgewiesen. Zu diesen können eventuelle Spesen und Gebühren der externen Dienstleister hinzukommen. ONE MORE Wertkarte aufladbar mit Microchip Saldo Karte über Bancomat POS (Pagobancomat) in Italien Pos Ausland (Europa + Euro Länder) Pos außerhalb Europa Bewegungsliste bei Bancomatschaltern Löschen der Karte Gültigkeit der Karte Max. 5 Jahre Höchstlimit der Karte 5.00 Höchstsumme der Ausgaben im Monat 3.00 Möglichkeit für Rückvergütung des Restguthabens nach Fälligkeit innerhalb 12 Monate Entblockierung der Karte wegen Nichterfüllung des Vertrages Deaktivierung/Reaktivierung der Funktionen mittels virtueller Kanäle Aufschlag auf Operationen in Fremdwährung Aktivierung des Sicherheitssystems zur Betrugsvorbeugung auf virtuellen Webkanälen Informativer Sicherheits SMS Dienst - je Mitteilung Aktivierung multimedialer Dienste (Kiosk, usw.) Selbstbeteiligung bei Betrug aufgrund leichter Schuld oder Fahrlässigkeit Kommissionen für Baraufladung am Schalter 2,50 Euro Kommissionen für Aufladung über das K/K 1,80 Euro Kommissionen für Aufladung über das K/K (mittels Internet) 1,00 Euro Kommissionen für Aufladung über das K/K (am Schalter) 2,50 Euro Kommissionen für ATM-Behebungen bei anderen Banken Komm.für Auslandsbehebungen Extra-Euro 3,00 Euro Komm.für Auslandsbehebungen.in Euro Ländern Komm.für Behebung bei ATM unserer Bank Kommissionen für Aufladung bei Ausgabe (am Schalter) Kommissionen für Wechselkurs Extra-Euro Länder 1,000% Kommissionen für Kartenanfrage 5,00 Euro SMS - Sicherheitsdienst SMS - Verfügungsdienst Kommissionen für Blockierung/Entblockierung 5,00 Euro Kommissionen für Guthabenrückvergütung Karte Informationsblatt Nr. 3 2-5

Dokument / Fakultativ Periodisches Übersichtsblatt jährlich Mahnung Vorschlag zur einseitigen Änderung von Vertragskonditionen Periodizität Mitteilungsart Spesen PSD Übersicht monatlich PSD Übersicht monatlich Versand Umschlag mit Password / Sicherheitskodex / PIN Mitteilung Neueinführung Abänderung Dienst / Funktion Mitteilung Neueinführung Abänderung Dienst / Funktion Mitteilung Zugriffsblockierung Mitteilung Zugriffsblockierung Mitteilung Aufhebung Zugriffsblockierung Mitteilung Aufhebung Zugriffsblockierung Virtual Banking Auf Anfrage Aushändigung in in der Filiale 1 Für die Versendung in belastet die Bank dem Kunden, in Form von Kostenvergütung, die Postspesen, die im Kontokorrentvertrag vereinbart sind. Die Spesen für die Übermittlung der Bankmitteilungen aller Bankverträge des Kunden werden auf dem Hauptkonto belastet (Kontokorrent oder Sparbuch). LIEFERZEITEN Die Karte One More mit Microchip ist in der Filiale verfügbar und ab Ausgabe mit Erstaufladung aktiviert. ZUSATZDIENSTE Die Karte sieht die Möglichkeit vor, den Infodienst!Volksbank! zu aktivieren, der für den Versand einer SMS Nachricht für jede Operation (Behebung oder Zahlung) über das Zahlungssystem Mastercard sorgt. RÜCKTRITT UND BESCHWERDEN Rücktritt vom Vertrag Die Vertragsdauer entspricht der Kartengültigkeit. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, indem er dies der Bank schriftlich mitteilt und der Bank die Karte rückerstattet. Informationsblatt Nr. 3 3-5

Die Bank kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Karteninhaber mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Falls ein berechtigter Grund eintritt kann die Bank auch ohne Vorankündigung zurücktreten. Auflösung des Vertragsverhältnisses: Maximaler Zeitraum Die vom Kunden beantragte Vertragsrücktritt wird sofort wirksam, sobald die Bank die entsprechende Mitteilung des Kunden und die Karte erhalten hat. Beschwerden Beschwerden werden der Bank an folgende Anschrift gerichtet: Beschwerdestelle Südtiroler Volksbank, Siemensstraße 18-39100 Bozen, Email beschwerdestelle@volksbank.it. Die Bank ist verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu antworten. Falls der Kunde mit der Antwort nicht zufrieden ist oder innerhalb der 30 Tage keine Antwort erhält, so kann er Rekurs einreichen bei: - Arbitro Bancario Finanziario (ABF). Um zu erfahren, wie man sich an den Arbitro wendet, kann man die Internetseite www.arbitrobancariofinanziario.it besuchen, Informationen bei den Filialen der Banca d'italia einholen oder bei der Bank selbst nachfragen. - Ombudsman-Giurì Bancario beim Conciliatore Bancario Finanziario. Um zu erfahren, wie man sich an den Ombudsman wendet, kann man die Internetseite www.conciliatorebancario.it besuchen oder bei der Bank selbst nachfragen. - Jede weitere Mediationsstelle, welche im Register des Justizministeriums eingetragen und zur Ausübung der Schlichtung von Streitfällen zwischen Bank und Kunde ermächtigt ist, wie laut Gesetzesverordnung Nr. 28/2010. Die vorherige Inanspruchnahme eines der genannten Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist Voraussetzung für eine eventuelle folgende Berufung an das ordentliche Gericht. LEGENDE!VOLKSBANK! A.T.M. EWU Fälligkeit der Karte Kartennummer Kiosk Microchip Dienst zur Mitteilung von Zahlungen, die über das Zahlungssystem Mastercard ausgeführt werden. Der Dienst sieht den Versand einer SMS-Mitteilung und/oder e-mail an die vom Kunden angegebene Adresse vor. Automated teller machine, automatisierter Schalter, der es erlaubt, die Karte für die vorgesehenen Funktionen zu verwenden (Behebung, Aufladungen, Zahlung der Telefonrechnung, usw.) Europäische Währungsunion MM/JJ; numerische Angabe, welche die Fälligkeit der Gültigkeit derselben definiert Nummer, die auf der Vorderseite der Karte aufscheint und dieselbe identifiziert Der Kiosk ist eine elektronische Self Service Schalterstelle der Südtiroler Volksbank, der dem Kunden erlaubt, verschiedene Abfragen und Operationen zu tätigen Microprozessor auf Siliziumbasis hergestellt, in der Karte integriert und mit sensiblen Daten versehen, der es ermöglicht, Behebungen und Zahlungen mit höherer Sicherheit im Vergleich zu Magnetspur Informationsblatt Nr. 3 4-5

P.I.N. P.O.S. Sperre der Karte Zahlungssystem Bancomat Zahlungssystem Mastercard Zahlungssystem PagoBancomat Tankomat auszuführen. Die Sicherheit liegt in der Verschlüsselung der Daten, die im Chip vorgesehen sind und die zur Zeit nicht klonbar sind! Personal Identification Number, - die persönliche Geheimnummer wird mit der Karte verwendet und erlaubt es, am ATM zu beheben und Poszahlungen auszuführen point of Sale (Verkaufspunkt); Gerät, das die Zahlung von Gütern und Dienstenleistungen mittels Karte erlaubt Sperre der Verwendung der Karte bei Verlust oder Diebstahl Zahlungssystem, das die Behebungen von Bargeld am ATM im Inland erlaubt Internationales Zahlungssystem, das die Behebung von Bargeld am ATM und die Zahlung von Gütern und Dienstleistungen am P.O.S. weltweit erlaubt Zahlungssystem, das die Zahlung von Gütern und Dienstleistungen am P.O.S. im Inland erlaubt Es handelt sich dabei um einen spezifischen Dienst für Kartenzahlungen an Self Service Zapfsäulen. Anders, als bei den anderen Zahlungen, sieht dieser Dienst eine elektronische Vormerkung vor Beginn der Operation vor und zwar für einen Maximalbetrag, der vom Tankstellenbetreiber festgelegt ist. Die Belastung auf dem Kontokorrent erfolgt in der Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlung. Informationsblatt Nr. 3 5-5