Ausstellungsbedingungen Bilaterale Ausstellung Oldenburg 2017

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Transkript:

Ausstellungsbedingungen Bilaterale Ausstellung Oldenburg 2017 1. Veranstalter, Ausrichter, Ort und Zeit 1.1. Die Bilaterale Briefmarkenausstellung Oldenburg 2017 wird vom Bund Deutscher Philatelisten e.v. (BDPh) und vom Danmarks Filatelist Forbund (DFF) als Wettbewerbsausstellung im Rang 1 durchgeführt. Ausrichter sind der Verein Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v. und der Nordwestdeutsche Philatelistenverband Elbe- Weser-Ems e.v. Die Ausstellung wird aus Mitteln der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte unterstützt. 1.2. Die Bilaterale Ausstellung Oldenburg 2017 findet vom 28. - 30. Juli 2017 in der Universität Oldenburg, Uhlhornsweg 49-55 nach der Ausstellungsordnung, den Durchführungsbestimmungen und den Bewertungsreglements des BDPh und den FIP-SREV (Spezial-Reglements und Richtlinien für die Bewertung von Exponaten) in der neuesten Fassung zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses statt. 2. Aussteller 2.1. Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle Aussteller beteiligen, die einem dem BDPh und dem DFF angeschlossenen Verein angehören. 2.2. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausstellung ist die termingerechte Anmeldung, die Annahme des Exponates durch den Philatelistischen Ausschuss sowie die rechtzeitige Begleichung der Rahmengebühren. 3. Anmeldung der Exponate 3.1. Die Anmeldung der auszustellenden Exponate hat bis zum 1.12.2016 bei dem jeweiligen Landeskommissar zu erfolgen. 3.2. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung des BDPh, die Bewertungsreglements, die FIP-SREV (Spezial- Reglements und Richtlinien für die Bewertung von Exponaten) und die hier vorliegenden Ausstellungsbedingungen der Bilateralen Ausstellung Oldenburg 2017 vollumfänglich an. 3.3. Anmeldungen sind nur auf dem Formblatt des Ausrichters möglich. Der Anmeldung ist eine Kurzbeschreibung des Exponates, eine Gliederung (erste Seite des Exponats) sowie eine Kopie des Exponatpasses beizufügen. Letzteres gilt nur für deutsche Aussteller. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller, im Falle der Annahme sein Exponat auf der Rang-1-Ausstellung Oldenburg 2017 zu zeigen und die Rahmengebühren nach Nr. 9 zu zahlen.

4. Ausstellungsklassen 4.1. Wettbewerbsklassen 4.1.1. LÄ Traditionelle Philatelie 4.1.2. PO Postgeschichte 4.1.3. GA Ganzsachen 4.1.4. LU Aerophilatelie 4.1.5. AS Astrophilatelie 4.1.6. TH Thematische Philatelie 4.1.7. MA Maximaphilie 4.1.8. FI Fiskalphilatelie 4.1.9. AK Ansichts- und Motivkarten 4.1.10. OP Open Philately (nach dem FIP-Reglement) 4.1.11. LI Literaturexponate Die Ein-Rahmen-Exponate werden in die entsprechenden Klassen 4.1.1. bis 4.1.10. integriert. 4.2. Grand Prix Dänemark-Deutschland 2017 Unter den am besten bewerteten Exponaten der Klassen 4.1. bis 4.11. wird der Grand Prix Dänemark-Deutschland 2017 vergeben. Der Grand Prix wird durch eine öffentliche Abstimmung der Einzeljuroren nach dem Vorbild der Eurovision am Festabend vergeben. 4.3. Champions Class 4.3.1. Exponate, die sich auf Grund zu hoher Vorprämierung nicht am Wettbewerb beteiligen dürfen, können in der Champions Class gezeigt werden. Exponate, die schon einen Grand Prix auf einer von der FIP oder FEPA patronierten Ausstellung gewonnen haben, können in der Champions Class nicht teilnehmen. 4.3.2. Unter allen in der Champions Class gezeigten Exponaten wird der Grand Prix Oldenburg 2017 vergeben. Der Grand Prix Oldenburg 2017 wird durch eine öffentliche Abstimmung der Einzeljuroren nach dem Vorbild der Eurovision am Festabend vergeben. 5. Mindest- und Höchstvorprämierungen 5.1. Es werden nur Exponate zugelassen, die auf einer Rang-2-Ausstellung in Deutschland bzw. einer Klubudstilling in Dänemark oder auf einer höher rangierenden Ausstellung mindestens eine Vermeil-Medaille (70 Punkte oder mehr) erreicht haben, ausgenommen davon sind Literaturexponate. 5.2 In den Klassen 4.1.1. bis 4.1.11. werden Exponate, die bei einer Rang-1-Ausstellung drei Großgoldmedaillen (90 Punkte oder mehr) oder bei einer FIP-Ausstellung oder FEPA-Ausstellung eine Gold- oder Großgold-Medaille erhalten haben, nicht zugelassen.

6. Ausstellungsrahmen 6.1. Bei der Ausstellung kommen die Rahmen der Stiftung für Philatelie und Postgeschichte zum Einsatz. Pro Rahmen können 12 Ausstellungsblätter im Format A4 bzw. in der üblichen Albenblättergröße untergebracht werden. 6.2. Bei abweichenden Blattformaten, beispielsweise in der Blattbreite, sollte sichergestellt werden, dass auch bei einer geringeren Blattanzahl pro Rahmen die Rahmenfläche vollständig ausgefüllt wird. 7. Mindest- und Höchstrahmenzahl 7.1. Für Ein-Rahmen-Exponate gilt eine Blattzahl von 12 Blätter oder 16 Blätter im Format A4 und in den üblichen Albenblattformaten. Es muss eindeutig bei der Anmeldung angegeben werden, ob das angemeldete Ein-Rahmen-Exponat 12 oder 16 Blätter umfasst. Eine spätere Änderung ist nicht möglich. Die 16 Blätter werden auf zwei Rahmen verteilt. 7.2. Für Mehr-Rahmen-Exponate wird für die Bilaterale Ausstellung Oldenburg 2017 entsprechend den Regelungen in den meisten multilateralen Verbänden eine Mindestrahmenzahl von fünf Rahmen pro Exponat, entsprechend 60 Blatt im Format A4 und in den üblichen Albenblattformaten, vorgegeben. 7.3. Für die Bilaterale Ausstellung Oldenburg 2017 können bis zu 11 Rahmen angemeldet werden. Es wird empfohlen, bis zu sieben Rahmen (84 Blatt) anzumelden. Eine höhere Rahmenzahl ist vor allem Exponaten vorbehalten, die bereits in diesem Umfang auf FIP/FEPA-Ausstellungen gezeigt wurden. 7.4. In der Champions Class können Ein-Rahmen-Exponate mit einer Blattzahl von 12 oder 16 Blätter oder Mehr-Rahmen-Exponate zwischen 7 und 11 Rahmen mit einer Blattzahl von je 12 Blätter ausgestellt werden. 8. Annahme der Exponate 8.1. Über die Annahme des Exponates und die Anzahl der zur Verfügung gestellten Rahmen entscheidet der Philatelistische Ausschuss, der sich aus je einem Vertreter der teilnehmenden Philatelistenverbände zusammensetzt. Pro Aussteller wird nur ein Exponat angenommen. 8.2. Der Philatelistische Ausschuss kann ohne Angabe von Gründen Exponate ablehnen. Hat ein Aussteller mehr als sieben Rahmen angemeldet, kann der Philatelistische Ausschuss ohne Angabe von Gründen Exponate nur unter Vorbehalt der Kürzung annehmen. Die Entscheidungen des Philatelistischen Ausschusses sind endgültig und unanfechtbar.

8.3. Die Mitteilung über die Annahme durch den Philatelistischen Ausschuss erfolgt bis 31.3.2017. Mit der Annahme des Exponates ist der Aussteller unwiderruflich verpflichtet, mit seinem Exponat an der Ausstellung teilzunehmen. Wird ein Exponat nur unter Vorbehalt der Kürzung angenommen, kann der Aussteller innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Annahmebestätigung entscheiden, ob er das Exponat ausstellen will. Einen Verzicht auf die Teilnahme an der Ausstellung hat der Aussteller dem Philatelistischen Ausschuss spätestens am 20.4.2017 mitzuteilen. Aussteller, deren Exponate nicht angenommen wurden, erhalten eine Mitteilung bis zum 10.5.2017. 9. Rahmengebühren 9.1. Die Rahmengebühren betragen 37 pro Ausstellungsrahmen für Mehrrahmenexponate in den Wettbewerbsklassen 4.1.1 bis 4.1.10. Dies gilt auch für die Champions Class. Die Rahmengebühr für Ein-Rahmen-Exponate beträgt bei einem Umfang von 12 Blatt 65 und bei einem Umfang von 16 Blatt 85. 9.2. Für die Klasse 4.1.11 Philatelistische Literatur wird pro Exponat eine Gebühr von 37 erhoben. 9.3. Die Rahmengebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmebestätigung auf das vom Veranstalter bzw. Landeskommissar benannte Konto einzuzahlen. Der Landeskommissar hat die Rahmengebühren bis spätestens 25.5.2017 auf das Konto des Ausrichters zu überweisen. 10. Sicherheit und Versicherung 10.1 Der Ausrichter ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und der Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine Haftung für Beschädigung, Abhandenkommen oder sonstige Verluste werden, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen des Veranstalters/Ausrichters und seiner Mitarbeiter, nicht übernommen. Der Veranstalter/Ausrichter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen oder sonstige Verluste ab. 10.2. Jedem Aussteller wird nachdrücklich empfohlen, eine eigene Versicherung für den Transport und die Ausstellung abzuschließen. 11. Einsendung und Aufbau der Exponate 11.1. Die Exponate können am Mittwoch, dem 26.7.2017 von 14-18 Uhr und am Donnerstag, dem 27.7.2017 von 9-14 Uhr durch die Aussteller oder einen von ihm beauftragten Bevollmächtigten (mit schriftlicher Vollmacht) selbst aufgebaut werden. 11.2. Exponate deutscher Aussteller, die nicht vom Aussteller/Bevollmächtigten aufgebaut werden, müssen als Paket gesendet werden an: Bernd Lehmann, Otto-Dix- Straße 15, 26133 Oldenburg, und dort im Zeitraum 18.-23.7.2017 eingehen.

11.3. Die Exponate dänischer Aussteller, die nicht vom Aussteller/Bevollmächtigten aufgebaut werden, werden durch den Ausrichter im Zusammenwirken mit dem Kommissar aufgebaut. Der Landeskommissar wird Regelungen für die Einsendung und den Transport der Exponate treffen. 11.4. Der Ausstellerpass ist dem Veranstalter zusammen mit dem Exponat zu übergeben. Dieses gilt nur für deutsche Aussteller. 11.5. Die Einlage der Exponatblätter in die Ausstellungsrahmen erfolgt von links oben nach rechts unten. Jedes Blatt muss in einer qualitativ guten, stabilen Klarsichthülle untergebracht und fortlaufend nummeriert sein. 11.6. Literaturexponate müssen zweifach, spätestens bis zum 15.5.2017, bei Oswald Janssen, Am Helling 11, 26802 Moormerland, eingereicht werden. Der Aussteller erhält nach der Ausstellung ein Exemplar zurück, ein Exemplar verbleibt beim Ausrichter zur Aufnahme in eine Bibliothek. 12. Abbau und Rücksendung der Exponate 12.1. Der Abbau der Exponate erfolgt am 30.7.2017 ab 16 Uhr nach Schließung der Ausstellung nach dem Zeitplan des Veranstalters. Exponate können vom Aussteller oder einem Bevollmächtigten abgebaut werden. 12.2. Exponate, die nicht vom Aussteller oder seinem Bevollmächtigten abgebaut werden können, werden vom Ausrichter abgebaut, verpackt und auf Rechnung des Ausstellers an dessen Anschrift zurückgesandt. Dafür sind dem Exponat mit der Einsendung eine schriftliche Versandanweisung und fertig ausgefüllte Adress-Etiketten beizufügen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. 13. Beurteilung der Exponate, Zuerkennung und Auszeichnung 13.1. Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der AO und des Bewertungsreglements des BDPh und den FIP-SREV (Spezial-Reglements und Richtlinien für die Bewertung von Exponaten) bewertet. Die Zusammensetzung der Jury wird durch die an der Bilateralen Ausstellung beteiligten Verbände bzw. durch deren Beauftragte festgelegt. 13.2. Jeder Aussteller erhält eine Ausfertigung seines Bewertungsbogens mit dem von der Jury ermittelten Punktergebnis. Das Urteil der Jury ist endgültig und unanfechtbar. 13.3. Am Sonntag, dem 30.7.2017, in der Zeit von 10-13 Uhr stehen die Juroren den Ausstellern an den Exponaten zur Beratung zur Verfügung. 14. Auszeichnungen 14.1. Jeder Aussteller erhält eine Urkunde mit Angabe des Exponattitels, des Namens des Ausstellers, der erreichten Auszeichnung und des eventuell erhaltenen Ehrenpreises.

14.2. Jeder Aussteller erhält eine Erinnerungsmedaille. 14.3. Die Jury bestimmt Exponate, die zusätzlich einen Ehrenpreis erhalten. 15. Rechte der Ausstellungsleitung und Gerichtsstand 15.1. Der Veranstalter hat das Recht, angemeldete oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise nach Rücksprache mit dem Jury-Vorsitzenden zurückzuweisen oder in eine andere Klasse zu versetzen. 15.2. Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate ist die Ausstellungsgebühr zu entrichten. Eine Erstattung ist ausgeschlossen. 15.3. In allen in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet das Organisationskomitee. 15.4. Das Organisationskomitee ist berechtigt, in Absprache mit dem Vorstand des Bundes Deutscher Philatelisten die Ausstellungsbedingungen zu ändern, sofern es die Umstände erfordern. 15.5. Während der Ausstellung üben der Veranstalter sowie das befugte Personal der Universität Oldenburg das Hausrecht aus. 15.6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg. Oldenburg, im Dezember 2015 Das Organisationskomitee der Bilateralen Ausstellung Oldenburg 2017