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Dr. Sophie Karmasin Bundesministerin 11682/AB vom 02.05.2017 zu 12096/J (XXV.GP) 1 von 5 Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 2. Mai 2017 Geschäftszahl: BMFJ-420100/0014-BMFJ - I/2/2017. Sehr geehrte Frau Präsidentin, in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12096/J betreffend Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) Studie von Eco Austria, welche die Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde (GRÜNE) an mich richteten, stelle ich als Bundesministerin für Familien und Jugend fest: Zur Frage 1: Die Studie zur Reform des FLAF bei Eco Austria wurde Ende Dezember 2015 in Auftrag gegeben. Zu den Fragen 2, 4, 5 sowie 7 bis 12: Die Studie liegt vor und es ist beabsichtigt, diese im Familienausschuss am 10.5. im Parlament zu präsentieren und auch - im Sinne der Fragestellungen der gegenständlichen Anfrage - zu diskutieren. Zur Frage 3: Die Kosten der Studie betrugen 35.000 inklusive Umsatzsteuer. Zur Frage 6: Bei der Erstellung der Studie waren im Wesentlichen Experten des Instituts für Wirtschaftsforschung - EcoAustria federführend, wobei sie von Fachexpert/innen des BMFJ unterstützt wurden. Zu den Fragen 13, 20, 26 und 29: Ob das Parlament die Abschaffung der Beihilfe bzw. die Umsetzung der anderen Empfehlungen beschließen wird, ist mir nicht bekannt. Derzeit bestehen seitens meines Hauses keine Pläne zur Vorbereitung von Regierungsvorlagen. Untere Donaustraße 13-15 1020 Wien T: 01/71100-633400 sophie.karmasin@bmfj.gv.at www.bmfj.gv.at

2 von 5 11682/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Zudem handelt es sich um keine Frage der Vollziehung. Zu den Fragen 14 bis 16: Mit Stand Dezember 2016 (Monatsstatistik) bezogen 9.811 Personen eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Diese Statistik liegt in folgender Weise vor: Summe 30 + 6 20 + 4 15 + 3 12 + 2 Alleinstehend 1.507 1.027 233 142 2.909 Verheiratet 2.767 1.685 550 494 5.496 Nicht alleinstehend 569 559 173 97 1.398 (Lebensgemeinschaft) Alleinstehende Adoptivund Pflegeeltern Verheiratete, nicht alleinstehende Adoptivund Pflegeeltern 2 2 2 1 7 1 1 Insgesamt 4.845 3.273 959 734 9.811 Stand Dezember 2016 Zu den Fragen 17 und 18: Die Auswertung der bisher geprüften und abgeschlossenen Fälle betreffend die mit 1.1.2010 eingeführte Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld hat folgende Überschreitungen ergeben: Alleinerziehende Jahr Bis 15 % Ab 15,01 % 2010 1 4 2011* 2 14 2012* 2 14 Seite 2 von 5

11682/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 Paare Jahr Bis 15 % Ab 15,01 % 2010 128 534 2011* 294 912 2012* 95 528 * noch nicht gänzlich abgeschlossen Hinsichtlich der jeweils zweiten Frage wird festgehalten, dass tatsächliche Rückzahlungen oftmals mit Ratenzahlungen über längere Zeiträume verbunden sind. Zur Frage 19: Der Aufwand für die Beihilfe 2015 betrug 27.355.123,26 Euro. Der Aufwand für die Beihilfe 2016 betrug 25.183.318,76 Euro. Zur Frage 21: Armutsgefährdete Familien würden, wie schon bisher, um eine bedarfsorientierte Mindestsicherung in ihrem Bundesland ansuchen, da diese gemäß Art 12 B-VG in die Zuständigkeit der Länder fällt. Sie würden dann jedoch die Mindestsicherung ungekürzt (also ohne Anrechnung der Beihilfe) erhalten. Zudem handelt es sich um keine Frage der Vollziehung. Zu den Fragen 22 und 24: Hierzu sind dem BMFJ keine Daten bekannt. Zur Frage 23: Eco Austria geht von einem Einsparungspotential für den Familienlastenausgleichsfonds von rund 16 Mio. Euro aus. Zur Frage 25: Sachleistungen könnten etwa Arztbesuche, Krankenbehandlungen, Medikamente oder Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programmes sein. Zudem handelt es sich um keine Frage der Vollziehung. Zu den Fragen 27 und 28: Eco Austria hat keine konkrete Mindestbeschäftigungsdauer empfohlen, sodass auch keine finanziellen Schätzungen vorliegen. Zur Frage 30: Seite 3 von 5

4 von 5 11682/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Alle Bundesländer außer Wien wirken an der Familienpolitischen Datenbank mit und liefern - aufgrund der strukturellen Unterschiede der Budgets/Budgetpositionen etc. in unterschiedlichem Umfang - Daten. Zur Frage 31: Das Spending Review Projekt Familienlastenausgleichsfonds wurde auf Verwaltungsebene mit Vertreter/innen des BMF und BMFJ von September 2016 bis April 2017 durchgeführt. Zur Frage 32: Die Federführung erfolgte gemeinsam von BMF und BMFJ. Die Abstimmung erfolgte im Rahmen der Arbeiten des Teams mit Vertreter/innen des BMF und BMFJ und in den Sitzungen des Lenkungsausschusses. Sowohl im Team als auch im Lenkungsausschuss waren BMF und BMFJ gleichermaßen vertreten. Zur Frage 33: Die Ziele der im neuen Finanzausgleich vereinbarten Spending Reviews sind dieselben wie für alle anderen Spending Reviews. Spending Reviews sind Analysen von Aufgabenfeldern, die im Rahmen einer verbindlichen, dauerhaften Struktur mit klaren Verantwortlichkeiten durchgeführt werden. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung sowie zur Ausgabenreduktion. Spending Reviews sollen hier unterstützen, die Ausgaben der einzelnen Bereiche daraufhin zu untersuchen, - ob sie die gewünschten Resultate bringen, - wo es sinnvolle Ansatzpunkte für Kürzungen und Einsparungen gibt, - wo Ausgaben umgeschichtet werden können oder sollen, um Synergieeffekte besser zu nutzen. Die daraus resultierenden Empfehlungen fließen in den Budgetprozess ein. Zur Frage 34: Spending Reviews sollen in allen Bereichen und Ausgaben im öffentlichen Sektor durchgeführt werden können. Daher sollten Spending Reviews als Aufgabenkritik, Zweckkritik, und Verfahrenskritik möglich sein. Zur Frage 35: Im Projekt Spending Review Familienlastausgleichsfonds sind die Familienleistungen von Ländern und Gemeinden nicht analysiert worden, da es sich hier um ein bundesinternes Projekt des BMF und BMFJ gehandelt hat. Zur Frage 36: Die Arbeiten am Spending Review Projekt Familienlastenausgleichsfonds sind erst auf Verwaltungsebene abgeschlossen; der Bericht ist noch nicht abgenommen. Seite 4 von 5

11682/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 Zu den Fragen 37 bis 41: Dem Projekt Spending Review Familienlastenausgleichsfonds liegt ein gemeinsamer Auftrag des Bundesministers für Finanzen und von mir zu Grunde. Es bedarf daher für den Endbericht einer eingehenden Diskussion mit dem Bundesminister für Finanzen - als weiteren verantwortlichen Projektauftraggeber. Etwaige Ergebnisse können der Struktur von Spending Reviews folgend - im Rahmen der Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmens und Bundesfinanzgesetzes miteinbezogen werden. Mit besten Grüßen Dr. KARMASIN Seite 5 von 5