Aufnahmeverfahren. Dein Weg zum Studium! Überblick zur Registrierung und Zulassung zu zugangsbeschränkten Bachelor- und Masterstudien

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Transkript:

Aufnahmeverfahren Dein Weg zum Studium! Überblick zur Registrierung und Zulassung zu zugangsbeschränkten Bachelor- und Masterstudien

Allgemeine Informationen zum Ablauf der Aufnahmeverfahren 4 Termine & Fristen für das Studienjahr 2017/18 6 Kostenbeteiligung für Aufnahmeverfahren Informationen für Internationale Studierende 7 Aufnahmeverfahren nach Studien: Bachelorstudium Psychologie 10 Masterstudium Psychologie 12 Bachelorstudium Betriebswirtschaft 16 Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre 18 Bachelorstudium Biologie 20 Bachelorstudium Molekularbiologie 22 Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften 24 Häufig gestellte Fragen 26 Kontakt und Information 28 3

Allgemeine Informationen zum Ablauf der Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Psychologie, Bachelorstudium Biologie, Bachelorstudium Molekularbiologie, Bachelorstudium Betriebswirtschaft, Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre und Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften Sobald es in einem Studium, in dem ein Aufnahmeverfahren gesetzlich vorgesehen ist, mehr Studieninteressierte als verfügbare Studienplätze gibt, kommt es zum Aufnahmeverfahren. Je nach Studium ist das Aufnahmeverfahren ein- oder zweistufig. Um am Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen registrieren und den Kostenbeitrag pro ausgewähltem Studium bezahlen. Einstufige Aufnahmeverfahren ( 71d Universitätsgesetz 2002, Bachelorstudium Psychologie und Masterstudium Psychologie) Bei diesen Studien besteht das Aufnahmeverfahren aus einer Aufnahmeprüfung. Die fristgerechte Registrierung zum Aufnahmeverfahren sowie die Bezahlung des Kostenbeitrags, die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor- bzw. Masterstudium Psychologie an der Universität Graz sind die Bedingungen, um an der Universität Graz zugelassen werden zu können. Wenn die Anzahl der gültigen Anmeldungen die genannte Zahl der Studienplätze übersteigt, ist die Zulassung zum Bachelor- bzw. Masterstudium Psychologie außer vom Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife von einer Reihung abhängig, die auf Grund einer Aufnahmeprüfung vor der Studienzulassung von der Karl-Franzens-Universität Graz erstellt wird. Sie werden an die, bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse, regelmäßig über alle nötigen Informationen zum Aufnahmeverfahren benachrichtigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine E-Mail Adresse wählen, unter welcher Sie über einen längeren Zeitraum erreichbar sind. 4

Zweistufige Aufnahmeverfahren ( 71c Universitätsgesetz 2002, Bachelorstudium Biologie, Bachelorstudium Molekularbiologie, Bachelorstudium Betriebswirtschaft, Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre und Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften) Bei diesen Studien besteht das Aufnahmeverfahren aus zwei Stufen einem Online-Self-Assessment und einer Aufnahmeprüfung. Bevor Sie die erste Stufe absolvieren können ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung müssen Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen den Kostenbeitrag pro ausgewähltem Studium bezahlen. Danach müssen Sie die erste Stufe des Aufnahme verfahrens (= Online- Self-Assessment) erfolgreich durchführen. Erst wenn Sie diese erste Stufe abgeschlossen haben ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, der zweiten Stufe im Aufnahmeverfahren, möglich. Die fristgerechte Registrierung, die termingerechte Bezahlung des Kostenbeitrages, die erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Graz sind die Bedingungen, um an der Universität Graz zugelassen werden zu können. Sie werden an die, bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse, regelmäßig über alle nötigen Informationen zum Aufnahme verfahren benachrichtigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine E-Mail Adresse wählen, unter welcher Sie über einen längeren Zeitraum erreichbar sind. In Ihrem persönlichen Account des Bewerbungstools sehen Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Anmeldung. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an aufnahmeverfahren@uni-graz.at 5

Termine & Fristen für das Studienjahr 2017/18 Zweistufige Aufnahmeverfahren Studium Registrierungsfrist Nachregistrierung Fristende für Self-Assessment BA Betriebs wirtschaft 01. März 15. Mai 2017 Prüfungstermine ab 22. Mai 2017 31. Mai 2017 11. Juli 2017 BA Volkswirtschaftslehre 01. März 15. Mai 2017 ab 22. Mai 2017 31. Mai 2017 11. Juli 2017 BA Biologie 01. März 15. Juli 2017 ab 22. Juli 2017 31. Juli 2017 31. August 2017 BA Molekular biologie 01. März 15. Juli 2017 ab 22. Juli 2017 31. Juli 2017 31. August 2017 BA Pharmazeutische Wissenschaften 01. März 15. Juli 2017 ab 22. Juli 2017 31. Juli 2017 01. September 2017 Einstufige Aufnahmeverfahren BA Psychologie 01. März 15. Juli 2017 keine keines 29. August 2017 MA Psychologie 01. März 15. Juli 2017 keine keines 30. August 2017 6

Kostenbeteiligung für Aufnahmeverfahren gemäß 71c und 71d Universitätsgesetz 2002 StudienwerberInnen, die sich für ein zugangsbeschränktes Studium interessieren und sich zur Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren registrieren, müssen bei Registrierung einen Kostenbeitrag in der Höhe von EUR 50, pro Studium bezahlen. Der vollständige Betrag muss innerhalb der festgelegten Frist mittels des von der Karl Franzens Universität Graz zur Verfügung gestellten epayment Angebots bezahlt werden. Die dafür erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Registrierung im Bewerbungstool bekannt gegeben. Die StudienwerberInnen haben die ausdrückliche Verpflichtung die Verlautbarungen auf der Website der Karl Franzens Universität Graz www.studienzugang.uni-graz.at zu verfolgen. Sobald die Kostenbeteiligung bezahlt wurde, ist ein Rücktritt von der Anmeldung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich und bezahlte Beträge können ausnahmslos nicht rückerstattet werden. Auch bei Nichterscheinen zur Aufnahmeprüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages. Informationen für Internationale Studierende Internationale Studierende, die ein Studium an der Karl-Franzens- Universität Graz beginnen wollen, müssen für das Wintersemester bis zum 5. September, für das Sommersemester bis zum 5. Februar, einen voll ständigen (mit allen notwendigen Dokumenten) Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen. Das Antragsformular ist in der Studien- und Prüfungsabteilung der Karl-Franzens-Universität Graz (Universitätsplatz 3, 8010 Graz) bzw. online unter studienabteilung.uni-graz.at erhältlich. Zusätzlich muss das Aufnahmeverfahren absolviert werden. Information on Admission and Study Requirements for International Students International applicants who wish to begin their studies at Karl-Franzens- University Graz must submit their complete application with all necessary documents by September 5 for the wintersemester and February 5 for the summersemester of each year. The application form ( Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes ) can be obtained from the admissions office ( Studien- und Prüfungsabteilung ) of the University of Graz (Universitätsplatz 3, 8010 Graz/Austria) or online: studienabteilung.uni-graz.at In addition, beginning students have to take the entrance examination (= Aufnahmeverfahren). 7

Übersicht über den Ablauf Registrierung der persönlichen Daten, pro ausgewähltem Studium Nach dem Ende der Registrierungsfrist liegt die Zahl der StudienwerberInnen UNTER der gesetzlich festgelegten Kapazität an Studienplätzen. Öffnung der Nachregistrierungsfrist Zur Nachregistrierung sind nur jene StudienwerberInnen berechtigt, die sich für dasselbe Studium an einer anderen Universität innerhalb der geltenden Fristen registriert haben. Innerhalb dieser Frist wird bis zum Erreichen des gesetzlich festgelegten Kontingents an Studienplätzen aufgefüllt. Aufnahmeverfahren entfällt Alle gültig registrierten StudienwerberInnen werden zum Studium zugelassen. 8

von zweistufigen Aufnahmeverfahren Auswahl des Studiums sowie Bezahlung des Kostenbeitrags über das Bewerbungstool Nach dem Ende der Registrierungsfrist liegt die Zahl der StudienwerberInnen ÜBER der gesetzlich festgelegten Kapazität an Studienplätzen. Durchführung des Online-Self-Assessments über das Bewerbungstool. Nach dem Ende der Frist für das Online- Self-Assessment liegt die Zahl der StudienwerberInnen UN- TER der gesetzlich festgelegten Kapazität an Studienplätzen. Nach dem Ende der Frist für das Online- Self-Assessment liegt die Zahl der StudienwerberInnen ÜBER der gesetzlich festgelegten Kapazität an Studienplätzen. Aufnahmeprüfung entfällt Alle StudienwerberInnen, die das Online- Self-Assement erfolgreich abgeschlossen haben, werden zum Studium zugelassen. Aufnahmeprüfung wird durchgeführt Zu den Aufnahmeprüfungen erscheinen WENIGER KandidatInnen als verfügbare Studienplätze. Alle BewerberInnen, die das zweistufige Aufnahmeverfahren durchlaufen haben erhalten einen Studienplatz. Zu den Aufnahmeprüfungen erscheinen MEHR KandidatInnen als verfügbare Studienplätze. Die KandidatInnen werden nach der Gesamtpunktezahl der jeweiligen Aufnahmeprüfung gereiht. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der gereihten Liste.

Bachelorstudium Psychologie (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Das Bachelorstudium Psychologie ist an der Karl-Franzens-Universität Graz lt. 71d Universitätsgesetz 2002 zulassungsbeschränkt. Dieses Aufnahmeverfahren ist einstufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Damit sind die StudienwerberInnen berechtigt an der Aufnahmeprüfung für das Bachelorstudium der Psychologie teilzunehmen. Registrierungsfrist Prüfungstermin Studienplätze 1. März bis 15. Juli 2017 29. August 2017 230 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie beantragen. b) Studierende, die an der Karl-Franzens-Universität Graz bereits zum Studium der Psychologie zugelassen waren. c) Wer an einer anderen Universität bereits zum Studium der Psychologie zugelassen war, hat das Zulassungsverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: Absolvierung des ersten Studienabschnittes bzw. 120 positiv absolvierte, facheinschlägige ECTS des Bachelorstudium Psychologie. Informationen zum Studium Ziele des Bachelorstudiums Psychologie sind die Vermittlung der grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden der naturwissenschaftlich orientierten Psychologie in ihrer ganzen Breite. Die besonderen inhaltlichen Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen liegen in der empirischen Ausrichtung mit einer stärker biologischen und psychophysiologischen Ausrichtung als an anderen Studienorten. In Kombination mit dem Masterstudium stellt es die Voraussetzung für die eigenverantwortliche berufliche Tätigkeit als PsychologIn dar. 10

Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen haben Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in den verschiedenen psychologischen Disziplinen. Sie sind mit Methoden der Diagnostik, Beratung und Intervention von Gruppen und Individuen in beruflichen, wirtschaftlichen, schulischen und klinischen Kontexten vertraut und können menschliches Verhalten und Erleben unter Miteinbezug biologischer und soziokultureller Grundlagen empirisch erforschen, beschreiben und erklähren. 11

Masterstudium Psychologie (4 Semester; 120 ECTS-Anrechnungspunkte) Das Masterstudium Psychologie ist an der Karl-Franzens-Universität Graz lt. 71d Universitätsgesetz 2002 zulassungsbeschränkt. Dieses Aufnahmeverfahren ist einstufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Nachdem alle notwendigen Unterlagen über das Bewerbungstool hochgeladen wurden und diese auf fachliche Gleichwertigkeit überprüft wurden, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der Aufnahmeprüfung für das Masterstudium der Psychologie teilzunehmen. Registrierungsfrist Prüfungstermin Studienplätze 1. März 15. Juli 2017 30. August 2017 30 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Masterstudium Psychologie beantragen. b) Studierende, die das Bachelorstudium oder das Diplomstudium der Psychologie an der Karl-Franzens-Universität Graz absolviert haben. Informationen zum Studium Vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden der natur- und sozialwissenschaftlich orientierten Psychologie in ihrer ganzen Breite werden vermittelt. Es besteht die Möglichkeit, sich in einem von vier Schwerpunkten vertiefte Kenntnisse anzueignen: Arbeits- und Organisationspsychologie, Klinische Psychologie, Kognitive und Affektive Neurowissenschaften oder Lernen, Entwicklung, Beratung. Nach Absolvierung des Masterstudiums hat man die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung als PsychologIn laut Psychologengesetz. 12

Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen sind umfassend ausgebildete PsychologInnen, die einer eigenverantwortlichen Berufsausübung nachgehen können (PsychologInnengesetz BGBl. Nr. 182/2013). Wissenschaftliche Untersuchungen werden von ihnen selbstständig geplant, durchgeführt und ausgewertet. Sie sind zur Erstellung psychologischer Diagnosen und Gutachten für Individuen, Gruppen und Organisationen befähigt und können Befunde interpretieren 13

Aufnahmeverfahren im Überblick Studienjahr 2017/18 Bachelorstudium Psychologie Registrierung & Bezahlung Kostenbeitrag 1.3.-15.7.2017 ONLINE Aufnahmeprüfung 29. August 2017 VOR ORT Masterstudium Psychologie Registrierung & Bezahlung Kostenbeitrag 1.3.-15.7.2017 ONLINE Hochladen der Studienabschlussdokumentation 1. 3.-15. 7.2017 ONLINE Aufnahmeprü 30. August 20 VOR ORT Verleihungsbescheid des BA Studiums Transcript of Records Kopie Lichtbildausweis Bachelorstudium Betriebswirtschaft + Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre Registrierung & Bezahlung Kostenbeitrag 1.3.-15.5.2017 ONLINE Online Self Assessment 1.3. - 31.5.2017 ONLINE Aufnahmeprü 11. Juli 201 VOR ORT Bachelorstudium Biologie + Bachelorstudium Molekularbiologie Registrierung & Bezahlung Kostenbeitrag 1.3.-15.7.2017 ONLINE Online Self Assessment 1.3. - 31.7.2017 ONLINE Aufnahmeprü 31. August 20 VOR ORT Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften Registrierung & Bezahlung Kostenbeitrag 1.3.-15.7.2017 ONLINE Online Self Assessment 1.3. - 31.7.2017 ONLINE Aufnahmeprü 1. September 2 VOR ORT

Ergebnis Mitte September 2017 ONLINE Zulassung zum Studium Bis 30. November 2017 möglich VOR ORT fung 17 Ergebnis Mitte September 2017 ONLINE Zulassung zum Studium Bis 30. November 2017 möglich VOR ORT fung 7 Ergebnis Mitte September 2017 ONLINE Zulassung zum Studium Bis 5. September 2017 möglich VOR ORT fung 17 Ergebnis Mitte September 2017 ONLINE Zulassung zum Studium Bis 30. November 2017 möglich VOR ORT fung 017 Ergebnis Mitte September 2017 ONLINE Zulassung zum Studium Bis 30. November 2017 möglich VOR ORT

Bachelorstudium Betriebswirtschaft (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Dieses Aufnahmeverfahren ist zweistufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Danach ist, ebenfalls über das Online Bewerbungstool, die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren. Die erste Stufe besteht aus einem Online-Self-Assessment, das im Bewerbungstool zur Verfügung gestellt ist. Wenn die erste Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens (= Aufnahmeprüfung) für das Bachelorstudium der Betriebswirtschaft teilzunehmen. Registrierungsfrist Fristende Online-Self- Assessment Prüfungstermin Studienplätze 1. März 15. Mai 2017 31. Mai 2017 11. Juli 2017 912 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft beantragen, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. b) Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen waren, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. c) Wer an einer anderen Universität bereits zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft zugelassen war, hat das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: 120 positiv absolvierte facheinschlägige ECTS-Anrechnungspunkte des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft. 16

Informationen zum Studium Das Bachelorstudium Betriebswirtschaft versteht sich als eine berufsvorbildende, wissenschaftliche Ausbildung für Tätigkeiten, die wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse in Bezug auf Betriebe erfordern. Es handelt sich um eine solide Grundausbildung in allen fünf Kernbereichen des Faches ( Accounting, Finance, Marketing, Produktion und Logistik, Management ). Dabei wird auch ein quantitatives Bildungsniveau erreicht. Darüber hinaus werden die wesentlichen Nachbardisziplinen (Wirtschafts-)Recht, Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Formalwissenschaften und Wirtschaftssprachen in den Bildungsgang miteinbezogen. Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen verfügen über grundlegende Kenntnisse in allen Teilbereichen der Betriebswirtschaft sowie in den relevanten Nachbardisziplinen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche und wirtschaftliche Neuerungen mit traditionellen und neuen Medien der Informationsbeschaffung selbstständig zu erschließen. Über die fachspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus haben die AbsolventInnen für die Berufswelt zentrale Soft Skills erworben. Zu diesen zählen beispielsweise eine ausgeprägte Kommunikations-, Team- und Kooperationsfähigkeit, eine Grundhaltung der Wertschätzung sowie Beobachtungs- und Reflexionsvermögen. 17

Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Dieses Aufnahmeverfahren ist zweistufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Danach ist, ebenfalls über das Online Bewerbungstool, die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren. Die erste Stufe besteht aus einem Online-Self-Assessment, das im Bewerbungstool zur Verfügung gestellt ist. Wenn die erste Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens (= Aufnahmeprüfung) für das Bachelorstudium der Volkswirtschaftslehre teilzunehmen. Registrierungsfrist Fristende Online-Self- Assessment Prüfungstermin Studienplätze 1. März 15. Mai 2017 31. Mai 2017 11. Juli 2017 309 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre beantragen, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. b) Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen waren, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. c) Wer an einer anderen Universität bereits zum Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre zugelassen war, hat das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: 120 positiv absolvierte facheinschlägige ECTS-Anrechnungspunkte des Bachelorstudiums Volkswirtschaftslehre. 18

Informationen zum Studium Das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre bietet eine wissenschaftlich fundierte, forschungsgeleitete Berufsvorbildung, in der zeitbeständige ökonomische Kenntnisse und vielseitig nutzbare Methoden vermittelt werden. Die AbsolventInnen sind damit für vielfältige berufliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft und im (halb)öffentlichen Bereich qualifiziert, die volkswirtschaftliches Überblickswissen in Bereichen wie Internationale Wirtschaft, Ökonomik des öffentlichen Sektors, Wirtschafts- und Verteilungspolitik, Wachstumsökonomik sowie die Anwendung ökonomischer Methoden voraussetzen. Erwartete Lernergebnisse AbsolventInnen verfügen über breit gefächerte, zeitbeständige ökonomische Grundlagenkenntnisse. Ihre vielseitig einsetzbaren methodischen Kompetenzen beinhalten einen analytischen Zugang zur Lösung von Problemen sowie Fähigkeiten zum Denken und Argumentieren im Rahmen von (ökonomischen) Modellen, zur quantitativen Analyse bis hin zur Einordnung und Beurteilung wirtschaftspolitischer Themen und Kontroversen. Sie sind auch in der Lage, sich eigenständig Zugang zu diesbezüglich relevanten Informationen zu verschaffen sowie ihre Analyseergebnisse schriftlich und mündlich zu präsentieren. 19

Bachelorstudium Biologie (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Dieses Aufnahmeverfahren ist zweistufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Danach ist, ebenfalls über das Online Bewerbungstool, die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren. Die erste Stufe besteht aus einem Online-Self-Assessment, das im Bewerbungstool zur Verfügung gestellt ist. Wenn die erste Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens (= Aufnahmeprüfung) für das Bachelorstudium der Biologie teilzunehmen. Registrierungsfrist Fristende Online-Self- Assessment Prüfungstermin Studienplätze 1. März - 15. Juli 2017 31. Juli 2017 31. August 2017 268 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Biologie beantragen, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. b) Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Biologie an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen waren, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. c) Wer an einer anderen Universität bereits zum Bachelorstudium Biologie zugelassen war, hat das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: 120 positiv absolvierte facheinschlägige ECTS-Anrechnungspunkte des Bachelorstudiums Biologie. 20

Informationen zum Studium Das Bachelorstudium Biologie vermittelt grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Biologie sowie angrenzender Gebiete wie Chemie, Physik, Statistik und Informationstechnologie. Die Biologie beschäftigt sich mit verschiedenen Fragen rund um Pilze, Pflanzen, Tiere und Menschen. Es handelt sich um eine breite Grundausbildung, in der Themen wie Entstehung, Verwandtschafts- und Artenbestimmung (Evolution und Systematik), Anpassung an die Umwelt (Ökologie), Fortpflanzung, Aufbau (Entwicklungsbiologie, Zellbiologie, Anatomie) oder Energie- und Stoffwechsel (Physiologie) vermittelt werden. Der Aufbau der theoretischen Kenntnisse ist eng mit der Arbeit im Labor und Freiland verknüpft. Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen verfügen über eine fundierte theoretische Grundausbildung im Fachgebiet der Allgemeinen Biologie und beherrschen die grundlegenden praktischen Arbeits- und Analysetechniken. Sie sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen universell und interdisziplinär anzuwenden sowie ihre Kenntnisse mit Hilfe traditioneller und neuer Medien der Informationsbeschaffung laufend auf dem neuesten Stand der Forschung zu halten. Zudem zeichnen sie sich durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen aus. 21

Bachelorstudium Molekularbiologie (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Dieses Aufnahmeverfahren ist zweistufig und wird gemeinsam von der Karl- Franzens-Universität Graz und der Technischen Universität Graz durchgeführt. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang. uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Danach ist, ebenfalls über das Online Bewerbungstool, die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren. Die erste Stufe besteht aus einem Online-Self-Assessment, das im Bewerbungstool zur Verfügung gestellt ist. Wenn die erste Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens (= Aufnahmeprüfung) für das Bachelorstudium der Molekularbiologie teilzunehmen. Das Bachelorstudium Molekularbiologie ist ein NAWI Graz Studium, das gemeinsam von der Karl-Franzens-Universität Graz und der Technischen Universität Graz betrieben wird. Im Bewerbungstool ist bekannt zu geben, an welcher der beiden Universitäten das Studium inskribiert werden soll. Registrierungsfrist Fristende Online-Self- Assessment Prüfungstermin Studienplätze 1. März 15. Juli 2017 31. Juli 2017 31. August 2017 322 (Uni Graz) 106 (TUG) 22

Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Molekularbiologie beantragen, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. b) Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Molekularbiologie an der Karl-Franzens-Universität Graz bzw. der Technischen Universität Graz zugelassen waren, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. c) Wer an einer anderen Universität bereits zum Bachelorstudium Molekularbiologie zugelassen war, hat das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn er/sie folgende Kriterien erfüllt: 120 positiv absolvierte facheinschlägige ECTS-Anrechnungspunkte des Bachelorstudiums Molekularbiologie. Informationen zum Studium Das Bachelorstudium Molekularbiologie wird in Kooperation mit der Technischen Universität Graz im Rahmen von NAWI Graz angeboten. Grundlegende theoretische Kenntnisse in Chemie, Biologie, Molekularbiologie, Mikrobiologie, Biotechnologie, Zellbiologie, Genetik und Biochemie sowie in den grundlegenden naturwissenschaftlichen Basisfächern werden vermittelt. Der Aneignung praktischer Fertigkeiten dient die Arbeit im Labor. Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen verfügen über grundlegende Kenntnisse in ihrem Fachgebiet sowie angrenzender Gebiete und sind in der Lage, biologische Reaktionen und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt auf molekularer, zellulärer und organismischer Ebene zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Über die fachlichen Qualifikationen hinaus verfügen sie über soziale Kompetenzen, wie etwa Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenzen. 23

Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften (6 Semester; 180 ECTS-Anrechnungspunkte) Dieses Aufnahmeverfahren ist zweistufig. Die StudienwerberInnen müssen sich innerhalb der geltenden Fristen über das Online Bewerbungstool auf der Homepage http://studienzugang.uni-graz.at für das Aufnahmeverfahren registrieren und den Kostenbeitrag bezahlen. Danach ist, ebenfalls über das Online Bewerbungstool, die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren. Die erste Stufe besteht aus einem Online-Self-Assessment, das im Bewerbungstool zur Verfügung gestellt ist. Wenn die erste Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde, sind die StudienwerberInnen berechtigt, an der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens (= Aufnahmeprüfung) für das Studium der Pharmazie teilzunehmen. Registrierungsfrist Fristende Online-Self- Assessment Prüfungstermin Studienplätze 1. März 15. Juli 2017 31. Juli 2017 1. September 2017 384 Ausgenommen sind: a) Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften beantragen, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. b) Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften oder Diplomstudium Pharmazie an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen waren, müssen nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. c) Studierende, die an einer anderen Universität bereits zum Diplomstudium Pharmazie zugelassen waren, haben das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: den positiv absolvierten 1. Studienabschnitt des Diplomstudiums Pharmazie. Studierende, die an einer anderen Universität bereits zum Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften zugelassen waren, haben das Aufnahmeverfahren nicht zu durchlaufen, wenn 120 positiv absolvierte facheinschlägige ECTS-Anrechnungspunkte des Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften absolviert wurden. 24

Informationen zum Studium Im Zentrum der pharmazeutischen Wissenschaften stehen das Arzneimittel und Arzneistoffe sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Aspekte. Es handelt sich um ein Lehr- und Forschungsfach innerhalb der Naturwissenschaften mit starkem Bezug zu den Biowissenschaften und der Medizin. Das Studium vermittelt Kenntnisse über die Entwicklung, Zusammensetzung, Zubereitung und Gewinnung von Arzneistoffen aus der belebten und unbelebten Natur, über die Qualitätssicherung, Zusammensetzung, Zubereitung, Lagerung sowie die biologische Wirkung und sichere Anwendung von Arzneimitteln. Erwartete Lernergebnisse Die AbsolventInnen des Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften verfügen über grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in den wichtigsten Teilgebieten der Pharmazeutischen Wissenschaften sowie in fachlich nahestehenden Gebieten. Durch ihre Ausbildung sind sie in der Lage, wichtige Datenbanken und Fachliteraturen sowie naturwissenschaftliche Denkweisen anzuwenden. Darüber hinaus sind sie sich der möglichen ethischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen ihres Fachgebietes bewusst und zeichnen sich durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen aus. 25

Häufig gestellte Fragen Für wen gilt das Aufnahmeverfahren? Die Aufnahmeverfahren gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für StudienwerberInnen, die im Studienjahr 2017/18 erstmals zu den betroffenen Studien an der Karl-Franzens-Universität Graz zugelassen werden wollen. Wann muss man den Kostenbeitrag bezahlen? Der Kostenbeitrag muss bis zum Ende der Registrierungsfrist über das Bewerbungstool bezahlt werden. Kann man auch im Sommersemester mit dem Studium beginnen? Ja, es ist auch weiterhin eine Erstzulassung im Sommersemester möglich. Das Aufnahmeverfahren findet allerdings nur einmal jährlich statt. D.h. auch jene StudienwerberInnen, die erst im Sommersemester 2018 mit dem Studium beginnen möchten, müssen bereits im Frühjahr 2017 am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Kann man bereits vor dem Abschluss der Reifeprüfung/Matura am Aufnahmeverfahren teilnehmen? Ja, die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist auch ohne Abschluss der Matura möglich. Erst zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium müssen alle formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit für die Aufnahmeprüfung? Nein, die Prüfung findet nur einmal jährlich statt. Es gibt keinen Ersatztermin. Können die Aufnahmeprüfungen auch in englischer Sprache abgelegt werden? Nein, die Aufnahmeprüfungen werden nur in deutscher Sprache angeboten. 26

Wenn ich das Aufnahmeverfahren positiv durchlaufen habe, bin ich dann automatisch zum Studium eingeschrieben? Nein, Sie müssen sich dann innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2017/18 bzw. Sommersemester 2018) persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der Karl-Franzens-Universität Graz zum Studium einschreiben. Was ist die Nachregistrierungsfrist? Bleibt die Anzahl der StudienwerberInnen mit Ende der Registrierungsfrist unter der zur Verfügung stehenden Anzahl der Studienplätze, findet keine Aufnahmeprüfung statt. In diesem Fall setzt das Rektorat eine Frist zur Nachregistrierung fest. Innerhalb dieser Frist wird bis zum Erreichen des gesetzlich festgelegten Kontingents an Studienplätzen aufgefüllt. Bei den Aufnahmeverfahren zum Bachelor- und Masterstudium der Psychologie gibt es keine Nachregistrierungsfrist. Wer darf sich nachregistrieren? Zur Nachregistrierung sind nur jene StudienwerberInnen berechtigt, die sich für dasselbe Studium an einer anderen Universität innerhalb der geltenden Fristen registriert haben. Als Nachweis dient die Registrierungsbestätigung der anderen Universität. Sie ist im Rahmen der Nachregistrierung an der Karl-Franzens-Universität Graz von den StudienwerberInnen im Bewerbungstool hochzuladen. Nachregistrierungen werden in der zeitlichen Folge ihres fristgerechten Einlangens bis zum Erreichen der zur Verfügung gestellten Anzahl an Studienplätzen berücksichtigt. Ist es möglich, sich für mehrere Aufnahmeprüfungen bzw. an verschiedenen Universitäten anzumelden? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Aufnahmeprüfungen österreichweit zeitgleich stattfinden. Mehr Antworten finden Sie auf: studienzugang.uni-graz.at Ihre Fragen richten Sie bitte an: aufnahmeverfahren@uni-graz.at 27

Kontakt und Information Karl-Franzens-Universität Graz Vizerektorat für Studium und Lehre/Aufnahmeverfahren Universitätsplatz 3, 8010 Graz aufnahmeverfahren@uni-graz.at studienzugang.uni-graz.at Dr. Andrea Penz T +43 (0) 316 380 2203 andrea.penz@uni-graz.at Sandra Knöbelreiter T +43 (0) 316 380 2100 sandra.knoebelreiter@uni-graz.at Bitte beachten Sie, dass auch die Lehramtsstudien an der Karl-Franzens- Universität Graz Aufnahmeverfahren unterliegen. Informationen dazu finden Sie auf dem Anmeldeportal unter www.zulassunglehramt.at. Impressum Für den Inhalt verantwortlich: Karl-Franzens-Universität Graz, Vizerektorat für Studium und Lehre 4. Auflage, 2017 Redaktion: Dr. Andrea Penz und Sandra Knöbelreiter Artwork: Roman Klug, Karl-Franzens-Universität Graz