Anmeldung zur Motorradrundreise: Tour Ladakh 2018

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Transkript:

Anmeldung zur Motorradrundreise: Tour Ladakh 2018 Termin : 29.07. bis 14.08. 2018 Zutreffendes bitte ankreuzen Der Reisepreis beträgt für Fahrer / Beifahrer...2490 / 2190 Kaution* für das Motorrad...150 Upgrade auf 500cc...150 Upgrade auf Enduro Himalayan 422cc...200 Einzelzimmerzuschlag...180 Bezahlung: Eine Anzahlung von 450 ist unverzüglich nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein fällig, aus Rechtsgründen bitte nicht vorher. Den Restbetrag bitte nicht später wie 4 Wochen vor Reiseantritt auf unten angegebenes Konto überweisen. *Die Kaution wird nach Rückgabe des unbeschädigten Motorrads sofort erstattet! Wichtiger Hinweis! Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmers für den Fall der Fälle mit entsprechenden Versicherungen wie z.b. Reiserücktritt- Auslandskranken-Krankenrücktransport- und Unfallversicherung vor zu Sorgen. Schäden am Leihmotorrad die aufgrund von Verschleiß und normalem Gebrauch entstehen übernimmt der Veranstalter, für alle anderen Schäden oder Verlust die durch Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht werden haftet der Teilnehmer in vollem Umfang! Der Teilnehmer wurde über die speziellen Risiken aufgeklärt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die hier im Anhang aufgeführten AGB.s gelesen so wie verstanden zu haben und diese auch zu akzeptieren! Angaben des Teilnehmers : Name : Vorname: Straße/Nr. : PLZ/ Wohnort : Telephon /Mobile Nr.: Email : Gewünschter Reisetermin : Geburtsdatum : Ort/Datum : Unterschrift : Anmeldeformular per Mail an post@rolandsachse.de oder per Post an : Roland Sachse, Kaspar-Kercher-Straße 10, 75180 Pforzheim Überweisungen bitte an Sparkasse Pforzheim/Calw Kontoinhaber : Roland Sachse IBAN : DE95 6665 0085 0002 5392 09 SWIFT-BIC : PZHSDE66XXX

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma EnfieldTours, im folgenden Veranstalter genannt, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular auf der Webside : Enfieldtours.de an die Firmenadresse: EnfieldTours... Roland Sachse...Kaspar-Kercher-Str.10...75180 Pforzheim Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer (Vertragskunde) eine Reisebestätigung. 2. Bezahlung Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 450 fällig. Die Restzahlung ist frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und durch Überweisung zu tätigen. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die auf der Webside EnfieldTours.de unter dem Menüpunkt Leistungen zu sehen sind und werden nach Anmeldung mit der Reisebestätigung an jeden Teilnehmer versand. Die in der Ausschreibung enthaltenden Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Sollten einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage einzelner Unterlieferanten (Hotels, Pensionen) nicht erbracht werden können behält sich der Veranstalter einen Austausch gegen vergleichbare Angebote vor, die dem Sinn und Zweck der ausgeschriebenen Reise so nahe wie möglich kommen. Der Kunde wird hierüber informiert, in aller Regel mit der Buchungszusage. Sollte sich daraus der Preis verändern, erhält der Kunde ein neues Angebot. 4. Leistungs- und Preisänderung Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei geführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu unterrichten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Dieses bedarf der Begründung und der Schriftform. 5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen 2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Kunden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehle ich eine schriftliche Kündigung. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird die tatsächliche Leistung des Veranstalters zur Grundlage herangezogen.

Es werden folgende Stornobeträge berechnet : bis 90 Tage vor Reisebeginn: 50 Euro 89-45 Tage 30 % 44-30 Tage 50 % 29-15 Tage 70% ab dem 14. Tag 80 % am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises. Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit der Veranstalter nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Der Kunde hat das Recht, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktrittes kann der Veranstalter die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen. In jedem Fall empfiehl der Reiseveranstalter eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen! 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. ohne Einhaltung der Fristen Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei Alkohol oder Drogenmißbrauch während der Fahrzeiten oder einem Verhalten das die Sicherheit eines jeden Einzelnen oder der Gruppe gefährdet. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b. Bis 5 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück oder kann wahlweise auf eine andere Reise umbuchen, ohne dass ihm besondere Kosten für das Umbuchen entstehen. 3

8. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 9. Haftung Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der in den Unterlagen angegebenen Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für eventuelle Bußgelder, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung des Reiselandes. Schäden am Leihmotorrad die aufgrund von Verschleiß und normalem Gebrauch entstehen übernimmt der Veranstalter, für alle anderen Schäden oder Verlust die durch Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht werden haftet der Teilnehmer in vollem Umfang! Jeder Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und diese ohne Einschränkung gültig ist. Er führt das Fahrzeug auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teil. Der Veranstalter schließt keine weiteren Versicherungen für den Kunden ab. 10. Haftungsbeschränkung nach 651 h BGB Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden, der nicht Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 11. Persönlichkeitsrechte von Photo und Video Aufnahmen Ich möchte Unterwegs fotografieren/ filmen, auch um künftige Touren zu bewerben. Dies kann in Internetmedien wie auf meiner Homepage, auf Facebook, YouTube, in Reiseberichten, Dia Shows, Foren etc. geschehen, wie auch im Printmedienbereich in Fachzeitschriften, auf Plakaten, Flyern oder Anzeigen etc. erfolgen. Gelegentlich werden auch Reiseberichterstatter, Redakteure, Filmemacher, unsere Tour begleiten. Davon werden die Teilnehmer jedoch im Einzelfall so früh wie möglich unterrichtet. Falls von euch jemand nicht damit einverstanden ist, dass sein Gesicht auf einem der Bilder zu erkennen ist, hat er selbstverständlich das Recht dagegen vor der Reise zu widersprechen und sollte dies auch in schriftlicher Form tun, so dass wir das auf Gruppenaufnahmen etc. auch berücksichtigen können. Falls kein Widerspruch in schriftlicher Form vor der Reise erfolgt, gelten oben genannte Verwendungszwecke von Bildern mit euren Gesichtern als genehmigt und Honorarforderungen als ausgeschlossen! 12. Gerichtstandsvereinbarung Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtstand Pforzheim vereinbart. 4 Stand: 21.1.2016